Ist diese Strafe gerechtfertigt ?

Hallo zusammen,

Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.

Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.

Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.

Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.

Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.

Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.

Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.

Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)

In Kilo: 538

Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.

Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.

Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.

O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.

Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.

Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.

Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.

Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂

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Es war ja gar nicht erwähnt, was für einen Führerschein der Chauffeur hatte. Hobby Oldtimer klingt wie privater Transport und möglicherweise unerlaubter Privatnutzung des Chauffeurs.

Vielleicht war der Oldtimer ja auch eine Isetta 😁

Ich wollte eigentlich nur sagen, dass ein Toureg immer mehr ziehen kann als ein PKW, weil er laut STVZO als Gelängewagen gilt.

Hallo Munition 76.
Transporter mit Anhänger und das gewerblich? Gehen wir davon aus, dass der Transporter als LKW läuft dann ist ja auch noch eine Fahrerkarte nötig?
Zu deiner Frage der Stützlast. Diese muss natürlich auch tatsächlich auf der Deichsel Lasten. Dies kann die Rennleitung jedoch nicht mehr nachweisen weshalb du sie ohne weiteres draufschlagen kannst. Die 75kg habe ich geraten, kann bei dir auch unterschiedlich sein.

Gruß

Das fand ich auch gut von dir erklärt.

Während die Aussage von Gast "blöd gelaufen" ohne nähere Angaben ziemlich nichts sagend war.

"Gehen wir davon aus, dass der Transporter als LKW läuft..."

Warum gehen wir bei einem Mercedes E-Modell Kombi davon aus, dass der als LKW läuft?

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Zitat:

@400.000km schrieb am 30. März 2018 um 15:30:07 Uhr:


Es war ja gar nicht erwähnt, was für einen Führerschein der Chauffeur hatte. Hobby Oldtimer klingt wie privater Transport und möglicherweise unerlaubter Privatnutzung des Chauffeurs.

Vielleicht war der Oldtimer ja auch eine Isetta 😁

Ich wollte eigentlich nur sagen, dass ein Toureg immer mehr ziehen kann als ein PKW, weil er laut STVZO als Gelängewagen gilt.

Hallo 400.000km.
Bevor hier einer mosert behaupte ich mal, dass das Anhängegewicht vom zul. Ges. Gew. Abhängt und nicht vom Eigengewicht.
Warum ein SUV das 1,5 fache ziehen darf entbehrt jeglicher Logik. Wahrscheinlich weil ein SUV mit höherem Schwerpunkt eh schon einen erfahrenen Lenker bedarf. Ein Relikt aus Zeiten als Geländewagen noch Geländewagen waren.

Gruß

Hallo Munition:

1) Gespann wiegen und das Ergebnis dokumentieren (Bilder, Ausdruck)

Dann überlegen ob mit oder Ohne Anwalt.
also ab zum Anwalt oder

- Widerspruch einlegen mit der Begründung, das du vor Ort angeboten hast, deine Unschuld/verminderte Schuld zu beweisen , dieses Beweisangebot aber vorsätzlich abgelehnt wurde und dir somit die Möglichkeit vorenthalten wurde, deine Unschuld zu beweisen.

Statt dessen wurde faktisch falsch geschätzt, weil diverse Dinge nicht berücksichtigt wurden (Fahrer, Tank, Öl + sonstige Betriebsstoffe,.... . Beleg : deine nachträgliche Beweissicherung.

Selbst wenn du auf eine Waage fährst und feststellst, dass das Ding zu viel wiegt, kannst du immer noch was aus dem Auto rausbauen, damit die Pozilei leer ausgeht. Wobei aber weder der Motor noch das Getriebe schnell runtergehen dürften. Vielleicht leichtere Felgen oder so drauf? Oder Sitze abmachen. Alles so weit runterbrechen, dass du nichts zahlen musst 🙂

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, spielt im Vorliegenden Fall die Erstzulassung des aufgeladenen Fahrzeugs eine Rolle. Im Zeitraum 24.07.1962 – 30.06.2004 galt folgendes:

Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).

Erst mit Änderung zum 01.07.2004 trat die aktuell gültige in Kraft. Ein Fahrzeug was nach der alten Ordnung zugelassen wurde bekommt nicht durch eine Änderung der Zulassungsordnung neue Werte. Insofern kann das von den Polizisten ermittelte Gewicht durchaus korrekt sein. Dann wäre jeder Weg zum Anwalt hinfällig.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 30. März 2018 um 16:05:41 Uhr:


Hallo Munition:

1) Gespann wiegen und das Ergebnis dokumentieren (Bilder, Ausdruck)

Dann überlegen ob mit oder Ohne Anwalt.
also ab zum Anwalt oder

- Widerspruch einlegen mit der Begründung, das du vor Ort angeboten hast, deine Unschuld/verminderte Schuld zu beweisen , dieses Beweisangebot aber vorsätzlich abgelehnt wurde und dir somit die Möglichkeit vorenthalten wurde, deine Unschuld zu beweisen.

Statt dessen wurde faktisch falsch geschätzt, weil diverse Dinge nicht berücksichtigt wurden (Fahrer, Tank, Öl + sonstige Betriebsstoffe,.... . Beleg : deine nachträgliche Beweissicherung.

Das ist eine gute Idee, Danke. Ich werde dann mal zunächst erstmal schauen, was der Anhänger insgesamt wiegt.
Ohne Fahrer und mit fast komplett leerem Tank wird er sicherlich spürbar weniger wiegen als im Schein angegeben. Wenn ich dann noch 75 KG Stützlast abziehe, liege ich vermutlich bei unter 10%.

Den Rest macht dann mein Anwalt.

Und zur Beweissicherung durch die Polizei muss man vielleicht auch noch etwas schreiben. Hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Im vorliegenden Fall gibt es feste Fahrzeugdaten. Leergewicht Anhänger, Leergewicht aufgeladenes Fahrzeug. Diese Werte wurden von amtlichen Stellen festgelegt und sind somit bindend.
Da ist es dann außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit, mit einer solchen Kombination auf eine Waage zu fahren und damit Kosten zu verursachen.

Einzig strittig ist das wirkliche Gewicht. Und da auch nur ob die 75kg für den fehlenden Fahrer zu berücksichtigen sind. Ob da weniger Sprit im Tank war oder kein Öl im System geht bei der Berechnung unter.

Ein Widerspruch wird eh nur nach Akteneinsicht Sinn machen. Wenn in der Anzeige nur das Anhänggewicht steht und nicht welches Fahrzeug aufgeladen war wird wohl die Beweisführung das die Gewichte falsch sind schwierig.

Hi Munition76,

wäre schön wenn du das Baujahr des aufgeladenen Fahrzeuges mitgeteilt hättest.

Gruß

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. März 2018 um 14:52:54 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 14:50:40 Uhr:


...ganz vorne, als ich etwas von Privatmann geschrieben habe - da kam sofort der Einwand nicht privat sondern selbstständig!

Seit wann haben Selbstständige kein Privatleben & Privatfahrzeug sowie private Fahrten ?

Wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist bzw. als Mieter eine Fa. auftritt, könnten bestimmte Annahmen unterstellt werden und somit ggf. andere Regelungen greifen. Und / oder bei Überschreitung eines bestimmten, zulässigen Gesamtgewichtes Vorschriften zum Sonntagsfahrverbot bzw. Fahrtenschreiber.

Da steckt der Teufel oft im Detail, worauf man bei einer Kontrolle vorbereitet sein sollte.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 30. März 2018 um 16:10:33 Uhr:


Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, spielt im Vorliegenden Fall die Erstzulassung des aufgeladenen Fahrzeugs eine Rolle. Im Zeitraum 24.07.1962 – 30.06.2004 galt folgendes:

Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).

Erst mit Änderung zum 01.07.2004 trat die aktuell gültige in Kraft. Ein Fahrzeug was nach der alten Ordnung zugelassen wurde bekommt nicht durch eine Änderung der Zulassungsordnung neue Werte. Insofern kann das von den Polizisten ermittelte Gewicht durchaus korrekt sein. Dann wäre jeder Weg zum Anwalt hinfällig.

Warum? Ohne gefüllten Tank, ohne Ersatzrad, Werkzeug und Wagenheber fehlen kg.

Zitat:

@ahmettir schrieb am 30. März 2018 um 16:09:45 Uhr:


Selbst wenn du auf eine Waage fährst und feststellst, dass das Ding zu viel wiegt, kannst du immer noch was aus dem Auto rausbauen, damit die Pozilei leer ausgeht. Wobei aber weder der Motor noch das Getriebe schnell runtergehen dürften. Vielleicht leichtere Felgen oder so drauf? Oder Sitze abmachen. Alles so weit runterbrechen, dass du nichts zahlen musst 🙂

😁
Den Motor hätte ich an einem Samstag Nachmittag draußen, daran würde es nicht scheitern. Ich will jedoch nicht tricksen, sondern bin mit einer gerechten Strafe einverstanden.

Gerecht heißt für mich tatsächliche Gewicht auf der Waage und nicht Taschenrechner + KFZ-Scheine ohne Berücksichtigung des Tankinhalts, fehlenden Fahrer - Stützlast.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 30. März 2018 um 16:30:58 Uhr:


Hi Munition76,

wäre schön wenn du das Baujahr des aufgeladenen Fahrzeuges mitgeteilt hättest.

Gruß

Hallo Frank,

Gerne:

Zugfahrzeug: 2007
Fahrzeug auf dem Hänger: 2001

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