Ist diese Strafe gerechtfertigt ?

Hallo zusammen,

Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.

Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.

Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.

Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.

Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.

Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.

Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.

Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)

In Kilo: 538

Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.

Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.

Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.

O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.

Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.

Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.

Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.

Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂

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Zitat:

@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 14:26:05 Uhr:


@spreetourer... das Gewicht wurde nicht "geschätzt" sondern anhand der Fahrzeugpapiere ermittelt... das ist das Gleiche, wenn se einen Tieflader mit einer Baumaschien hinten drauf anhalten... da gucken se z.B. auf die Typenschilder an der Maschine und den Anbauteilen und zählen ganz einfach die Gewichte zusammen.

Das Gewicht wurde anhand der Fahrzeugpapiere aber falsch ermittelt, da die Polizei vermutlich weder den nicht vorhandenen Fahrer noch den fehlenden Tankinhalt abgezogen hat.
Wahrscheinlich auch nicht die Stützlast.
Nicht jeder Polizist weiss das mit dem Fahrzeuggewicht im Fahrzeugschein.

Sicher wäre die Polizei nur wenn Sie den Anhänger auf die Waage gestellt hätte.

Wenn Du Dir beim Gewicht des auf dem Anhänger befindlichen Fahrzeugs und dem Anhängerleergewicht ganz sicher bist ( fahr doch selbst mal zur Waage mit dem Gespann und lasse den Anhänger mit dem Fahrzeug drauf wiegen - das hätte ich übrigens als erstes gemacht wenn die Polizei nicht wiegen lässt) dann ab zum Anwalt.

Den Gedanken von @Knergy mal etwas weitergesponnen...

...und am besten noch erwähnen, dass das alles kein Problem wäre, weil Dir im Gegensatz zu einem Laien bekannt ist, dass das nur eine formelle Überladung ist, da das Zugfahrzeug technisch auch für höhere Zuglasten zugelassen werden kann.
Vielleicht kommt der Polizist dann noch auf den Trichter, dass das ein gewerblicher Transport war... man also z.B. über eine sog. Gewinnabschöpfung nachdenken könnte.

PS: ...die "95" für den gewerblichen Güterverkehr hast du (TE) hoffentlich im Führerschein stehen oder droht da auch noch Ungemach.

Wo hat denn der TE geschrieben, dass es sich bei der Fahrt um einen gewerblichen Güterverkehr handelte?

...ganz vorne, als ich etwas von Privatmann geschrieben habe - da kam sofort der Einwand nicht privat sondern selbstständig!

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 14:30:31 Uhr:


Hat z.B. jemand überprüft, ob der geladene Wagen überhaupt noch über einen Motor/Getriebe verfügte?

Fahr doch spaßeshalber mal auf eine geeichte Waage und lass dir das Ergebnis ausdrucken.

😁
Nein, die haben nichts überprüft.

Gut, ich werde die Tage mal den Wagen wieder aufladen und mit meinem Transporter auf die Waage ziehen.

Darf man 75 KG Stützlast 100% sicher abziehen oder nicht?

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 14:50:40 Uhr:


...ganz vorne, als ich etwas von Privatmann geschrieben habe - da kam sofort der Einwand nicht privat sondern selbstständig!

Seit wann haben Selbstständige kein Privatleben & Privatfahrzeug sowie private Fahrten ?

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 14:45:46 Uhr:


Den Gedanken von @Knergy mal etwas weitergesponnen...

...und am besten noch erwähnen, dass das alles kein Problem wäre, weil Dir im Gegensatz zu einem Laien bekannt ist, dass das nur eine formelle Überladung ist, da das Zugfahrzeug technisch auch für höhere Zuglasten zugelassen werden kann.
Vielleicht kommt der Polizist dann noch auf den Trichter, dass das ein gewerblicher Transport war... man also z.B. über eine sog. Gewinnabschöpfung nachdenken könnte.

PS: ...die "95" für den gewerblichen Güterverkehr hast du (TE) hoffentlich im Führerschein stehen oder droht da auch noch Ungemach.

Die "95" gilt ab 3,5to zul.ges.Gew. im Gewerbl. Güterverkehr.

zul. GG. MB E-Klasse + zul. GG. Autotrailer = ??? ... ich hab mal gesucht

2.315 kg + z.B. 2.100 kg (wenn der Trailer gerade mal der Anhängelast entspricht) = 4.415 kg > 3,5to.

Vor einigen Monaten hat uns da eine Rechtsanwältin bei einem Vortrag zum Thema Firmenautos & Dienstwägen einen Fall geschildert.
Der Chauffeur des Chefs eines größeren Konzerns karrte da auf Anweisung des Chefs den Hobby-Oldtimer auf nem Trailer mit der dicken MB S-Klasse zu einem Oldtimertreffen... blöd gelaufen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 14:45:46 Uhr:


Den Gedanken von @Knergy mal etwas weitergesponnen...

...und am besten noch erwähnen, dass das alles kein Problem wäre, weil Dir im Gegensatz zu einem Laien bekannt ist, dass das nur eine formelle Überladung ist, da das Zugfahrzeug technisch auch für höhere Zuglasten zugelassen werden kann.
Vielleicht kommt der Polizist dann noch auf den Trichter, dass das ein gewerblicher Transport war... man also z.B. über eine sog. Gewinnabschöpfung nachdenken könnte.

PS: ...die "95" für den gewerblichen Güterverkehr hast du (TE) hoffentlich im Führerschein stehen oder droht da auch noch Ungemach.

Ich bin Lebensmittelgroßhändler und habe mit (gewerblichen) Fahrzuegverkauf, abschleppen oder dergleichen nichts am Hut. Es wäre nett, wenn du was zum Thema beitragen würdest, anstatt dein Wut auszukotzen. Danke.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 14:50:40 Uhr:


...ganz vorne, als ich etwas von Privatmann geschrieben habe - da kam sofort der Einwand nicht privat sondern selbstständig!

"Ich bin kein Privatmann, sondern Selbstständig und fahre (auch) fast jeden Tag LKW's." - Daraus kann ich nicht zwingend entnehmen, dass es sich bei dieser Fahrt um gewerblichen Güterverkehr handelte.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 30. März 2018 um 14:17:44 Uhr:


Die Stützlast muss aber nicht mit gezogen werden und spielt bei der zulässigen Anhängelast keine Rolle.

Frage Überladung Anhänger: Tatsächliche Masse Anhänger - basta.

Frage Überschreiten Anhängelast: Tatsächliche Masse Anhänger minus Stützlast.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 15:02:09 Uhr:


zul. GG. MB E-Klasse + zul. GG. Autotrailer = ??? ... ich hab mal gesucht

2.315 kg + z.B. 2.100 kg (wenn der Trailer gerade mal der Anhängelast entspricht) = 4.415 kg > 3,5to.

Vor einigen Monaten hat uns da eine Rechtsanwältin bei einem Vortrag zum Thema Firmenautos & Dienstwägen einen Fall geschildert.
Der Chauffeur des Chefs eines größeren Konzerns karrte da auf Anweisung des Chefs den Hobby-Oldtimer auf nem Trailer mit der dicken MB S-Klasse zu einem Oldtimertreffen... blöd gelaufen.

Und was willst du uns damit sagen? Ich hänge an meinen Touareg (2.297 kg laut Schein) ganz locker einen 3,5 Tonnen Anhänger.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 15:11:42 Uhr:



Und was willst du uns damit sagen? Ich hänge an meinen Touareg (2.297 kg laut Schein) ganz locker einen 3,5 Tonnen Anhänger.

Personenkraftwagen dürfen maximal bis zum zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ziehen.

Ein Touareg zählt gemäß §42 STVZO zu Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind und deshalb darf der das 1,5 fache ziehen.

Eine S-Klasse dürfte nicht darunter fallen.

Dann käme ich aber nur auf 3.445,5 kg - warum hat der dann 3,5 Tonnen zulässige Anhängelast?

Wegen der Stützlast, die ich abziehen muss.

Und jetzt rechnen wir das mal auf eine fette S-Klasse um - dann dürfte der Chauffeur ein Problem mit seiner Fahrerlaubnis gehabt haben, nicht die S-Klasse mit der Anhängelast.

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