Ist die HU in Deutschland/Österreich auch so pingelig?

VW Touareg 2 (7P /7PH)

Ich war mit meinem 2011er 7P CASA jetzt bei der STK (Technische Untersuchung Slowakei), das gute zuerst, er hat bestanden.
Notizen auf dem Bericht:
- 1 cm Kratzer an der Stoßstange (den hab ich mir am Tag vorher in Wien am Mercure Hotel St. Raphael geholt, die Einfahrt ist für einen Touareg definitiv zu klein) leichter optischer Mangel
- Automatikgetriebe nicht abgewischt nach Ölwechsel leichte Ölspuren (der war 200km davor) leichter Mangel
- Feststellbremse ungleichmässig links 0,2 Abweichung leichter Mangel
- Kabel von der Notstromsteckdose zum Massepunkt nicht im Schrumpfschlauch leichter Mangel
- Ölreste am Einfüllstutzen vom Motor leichter Mangel
Geprüft wurde auf jegliche Einträge im Fehlerspeicher (das wusste ich deshalb auf dem Parkplatz vor dem reinfahren nochmal gelöscht...), dann das übliche Wisch/Wasch, ob genug Diesel im Tank ist (muss mehr als halb sein), Bereifung, Beleuchtung, Bremsen, ob die Felgen Macken haben, Rost usw. , Warndreieck, Warnweste soviel wie Sitzplätze sind , mindestens eine im Fahrgastraum vom Fahrer zu erreichen, ob zum Notrad ein Kompressor vorhanden ist und natürlich Abgasverhalten, ob die Fenster hoch und runter gehen
Nicht geprüft wurde:
- der Inhalt und das Ablaufdatum des Verbandskastens (aber ob einer da ist)
Dauer der Vernanstaltung 1,5h.

30 Antworten

Zitat:

@Mr.Porter schrieb am 15. Apr. 2023 um 22:4:11 Uhr:


Wenn ein Anhänger 100km/h Zulassung hat und die Räder älter als 6 Jahre sind,

Reifen!

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2023 um 22:02:30 Uhr:



Zitat:

@notting schrieb am 15. Apr. 2023 um 21:47:02 Uhr:


Zur Pflichtuntersuchung gehört, dass die Prüfer kontrollieren, ob der Verbandskasten

Das sind also seriöse Quellen.

Verbandskästen. Tssss

Dann schau mal hier: https://www.youtube.com/watch?v=hzRyE97NXBk

notting

Es muss ja nicht unbedingt so sein dass die Prüfung in der Slowakei grundsätzlich so "pingelig' durchgeführt wird.
Vielleicht hatte der Prüfer an dem Tag viel Zeit und viel Lust zu prüfen.
Ich habe auch in Deutschland schon sehr unterschiedliche Zeiten für eine HU beobachtet.

r

Zitat:

@notting schrieb am 15. Apr. 2023 um 22:9:56 Uhr:


Dann schau mal hier: https://www.youtube.com/watch?v=hzRyE97NXBk

notting

Ich glaube du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe.

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 15. April 2023 um 11:05:23 Uhr:


Ohne Bemerkung kann nicht sein,schau Mal in dein Postfach.

Ja verschoben um 02 Uhr. Da lese ich dann auch nicht mehr..
Und meiner Meinung nach gehört ein Hinweis in den Thread um solche Verwirrungen zu vermeiden..

Zitat:

@notting schrieb am 15. April 2023 um 22:09:56 Uhr:


Dann schau mal hier: https://www.youtube.com/watch?v=hzRyE97NXBk

Mehr als 18 Minuten Gelaber von irgendeinem Selbstdarsteller, der sich gerne selbst reden hört. Da ist sicherlich nichts Interessantes enthalten, aber wenn du das schon bringst, könntest du wenigstens den genauen Zeitstempel verlinken.

Zitat:

Dauer der Vernanstaltung 1,5h.

Bei einer TÜV Station ca.45 Minuten(ohne AU).

In der Werkstatt 20-30 Minuten(ohne AU).

.........................................................................................................................................

Ich fahre immer zu KÜS. Da dauert das Prozedere HU und AU insgesamt höchstens 10 Minuten.

Zitat:

@Rockville schrieb am 15. April 2023 um 23:40:36 Uhr:



Zitat:

@notting schrieb am 15. April 2023 um 22:09:56 Uhr:


Dann schau mal hier: https://www.youtube.com/watch?v=hzRyE97NXBk

Mehr als 18 Minuten Gelaber von irgendeinem Selbstdarsteller, der sich gerne selbst reden hört. Da ist sicherlich nichts Interessantes enthalten, aber wenn du das schon bringst, könntest du wenigstens den genauen Zeitstempel verlinken.

Du könntest auch einfach auf den Link zu einem Text in einem vorherigen Posting von mir klicken 🙄
https://youtu.be/hzRyE97NXBk?t=533

notting

Pingelig kommt auf die Beurteilung des Prüfers an. Anbei noch die Liste der in Österreich vorgesehenen Prüfpositionen.. Was Sicherheitsrelevante Mängel betrift so ist hier wenig Toleranz zu erwarten.
Das hat auch damit zu tun, dass die Werkstätten die diese Überprüfungen durchführen auch selbst genau kontrolliert werden. Im Falle von Beanstandungen vierlieren diese ihre Prüfberechtigung

Prüfpositionen

Moin Moin !

Zitat:

Fehlt der Verbandskasten, ist er mangelhaft oder unvollständig, so wird das als "geringer Mangel" beanstandet. Ist das Datum abgelaufen, taucht das lediglich als Hinweis im Prüfbericht auf, erklärt die Dekra

Genau so ist es richtig. Der Inhalt und dessen ordnungsgemässe Zustand sind vorgeschrieben , das ist also ein Prüfpunkt.
Was aber hat es mit dem ominösen Datum auf sich? Und warum taucht dieses im Verkehrsrecht gar nicht auf? (weswegen auch jede (geldbehaftete) Verwarnung durch die Polizei völlig gegenstandslos ist)

Ganz einfach : Es gibt ein Medizinproduktegesetz (oder so etwas ähnliches, heisst jetzt wohl anders) , das regelt den Handel mit Medizinischen Produkten , und dort ist vorgeschrieben , dass alle diese Produkte ein Datum tragen müssen , bis zu dem sie in den Handel gebracht worden sein müssen . Es ist also gar kein Ablaufdatum , sondern im Gegenteil ein Datum , bis zu diesem der Hersteller oder der Zwischenhandel dieses Produkt als neu verkaufen darf! Erst mit Ablauf dieses Datums dürfen sie nicht mehr verkauft werden! Über die Haltbarkeit des Inhalts wird überhaupt nichts ausgesagt , das ist schon technisch gar nicht möglich , weil der Inhalt aus Gegenständen besteht , die ungeöffnet unbegrenzt haltbar sind , oder deren Haltbarkeit sich um kein Datum kümmert, sondern z.B. von der Aufbewahrungstemperatur abhängt, worauf der Hersteller gar keinen Einfluss hat.

Warum dann trotzdem ein Hinweis? Das ist der Tatsache geschuldet, dass sich der vorgeschriebene Inhalt laufend ändert, wobei meist die neue Verordnung sagt, dass "alte" Verbandkästen bis zu ihrem "Verfallsdatum" weiter verwendet werden dürfen.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 16. April 2023 um 11:53:21 Uhr:


Ganz einfach : Es gibt ein Medizinproduktegesetz (oder so etwas ähnliches, heisst jetzt wohl anders) , das regelt den Handel mit Medizinischen Produkten , und dort ist vorgeschrieben , dass alle diese Produkte ein Datum tragen müssen , bis zu dem sie in den Handel gebracht worden sein müssen .

Wo steht das zum Beispiel auf der Kompresse? Diese hat definitiv ein Ablaufdatum.

[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 16. April 2023 um 11:53:21 Uhr:



Ganz einfach : Es gibt ein Medizinproduktegesetz (oder so etwas ähnliches, heisst jetzt wohl anders)

Jetzt das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG).

Zitat:

Es ist also gar kein Ablaufdatum, sondern im Gegenteil ein Datum, bis zu diesem der Hersteller oder der Zwischenhandel dieses Produkt als neu verkaufen darf!

im (aktuellen) Gesetzestext liest man die Bezeichnung "Datum, bis zu dem das Produkt sicher verwendet werden kann."

Konkret regelt z.B. §12 MPDG:

"Es ist verboten, ein Produkt in den Verkehr zu bringen, in Betrieb zu nehmen, auf dem Markt bereitzustellen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn
(...)
2.das Datum abgelaufen ist, bis zu dem das Produkt sicher verwendet werden kann."

Bisher nahezu gleich in §4 MPG:

"(1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn
(...)
2. das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist."

Beide Vorschriften beziehen sich also nicht nur auf den Verkauf, sondern auch auf die Anwendung.

Beide sind aber keine verkehrsrechtlichen Vorschriften, und deswegen ist deren Überprüfung nicht Gegenstand der HU.

Zitat:

Warum dann trotzdem ein Hinweis? Das ist der Tatsache geschuldet, dass sich der vorgeschriebene Inhalt laufend ändert, wobei meist die neue Verordnung sagt, dass "alte" Verbandkästen bis zu ihrem "Verfallsdatum" weiter verwendet werden dürfen.

Nun weiß man natürlich nicht, wie zukünftige Regelungen aussehen.

Auf die Schnelle habe ich hier die Regelung des §72 zu §35h aus 2007:
"§ 35h Abs. 1 und 3 (DIN 13164, Ausgabe Januar 1998)
ist spätestens ab dem 1. Juli 2000 auf Verbandkästen anzuwenden, die von diesem Tage an erstmals in Fahrzeugen mitgeführt werden. Verbandkästen, die den Normblättern DIN 13163, Ausgabe Dezember 1987 oder DIN 13164, Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, dürfen weiter benutzt werden."

Da gibt es jedenfalls keinen Bezug auf das fragliche Datum.

Wobei das heute eh schwierig wird, denn aktuelle Verbandkästen haben drei "Ablaufdaten" aufgedruckt: eins für die Masken, eins für die Handschuhe und eins für den Rest. Aber diese Kästen entsprechen derzeit ohnehin nicht der StVZO 😉

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