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Ist der Geschwindigkeitsindex bei Reifen unbedingt zu beachten?
Ich finde bei eBay viele schöne Aluräder vom Astra mit der Bereifung 225/45 R17 91V.
Laut dem Reifenkatalog vom Opel würde ich aber für den Vectra 1.9 CDTI 110 kW einen W Reifen brauchen, obwohl der V schon bis 240 km/h zugelassen ist.
Meine Frage: muss der Geschwindigkeitsindex aus dem Katalog eingehalten werden oder ist das nur eine Empfehlung oder so.
Muss W drin sein oder reicht auch V?
Angenommen W müsste es sein - was bekomme ich für ein Problem, wenn ich mit dem V Reifen fahren würde?
Danke schon mal.
Beste Antwort im Thema
Anbei mal in wenig Lesestoff.
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53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PD03
Ansonsten bei Interesse auch mal dieses Dokument lesen.
Habe ich gemacht, ist aber zu viel "Klartext" für mich.
Also konkret:
Im meinem Fahrzeugschein/COC steht 225/45 R18 91 W eingetragen.
Möchte jetzt gerne auf die gleiche Felge Winterreifen 225/45 R18 95 V draufziehen.
Frage:
Geht das?
Wenn ja, muss ich das rote Schild (240) im Cockpit anbringen? Finde ich totaler Quatsch. Meine eingetragene Vmax ist 209 kmh (Signum Z19DTH).
Vielen Dank
Kai
Bei einer eingetragenen Vmax von "nur" 209 km/h sind Reifen mit Speedindex V grundsätzlich möglich. Natürlich muss außerdem die Größe erlaubt und der Traglastindex ausreichend sein.
Eine Traglastabminderung müsste bei V-Reifen erst ab 210 km/h erfolgen. Also auch von daher alles im grünen Bereich.
Das EU-Recht ist hier ziemlich eindeutig: eingetragener Geschwindigkeitsindex, eingetragener Traglastindex, Einschränkung wie "nur als Sommerreifen", etc. sind nur noch Empfehlungen.
Bei Winterreifen kann es zu Freigängigkeitsproblemen mit Schneeketten kommen, wenn diese Größe von Opel "nur als Sommerreifen" empfohlen ist.
PS: so schwer ist das alles doch nicht zu verstehen. :rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
PS: so schwer ist das alles doch nicht zu verstehen. :rolleyes:
Eigentlich nicht, wenn die Antwort genauso konkret wäre wie meine Frage (sorry). Ich verstehe Deine Antwort so:
Ja, geht.
Ja, muss angebracht werden trotz "nur" Vmax 209.
Richtig?
Danke Kai
Zitat:
Original geschrieben von supanovum
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
PS: so schwer ist das alles doch nicht zu verstehen. :rolleyes:
Eigentlich nicht, wenn die Antwort genauso konkret wäre wie meine Frage (sorry). Ich verstehe Deine Antwort so:
Ja, geht.
Ja, muss angebracht werden trotz "nur" Vmax 209.
Richtig?
Danke Kai
Da du einen V-Reifen montierst benötigst du kein Aufkleber im Sichtbereich wenn deine eingetragene Vmax bei 209 km/h liegt.
Traglast, Größe etc. muss natürlich auch zu deinem Fahrzeug passen, damit du diesen Reifen fahren darfst.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Traglast, Größe etc. muss natürlich auch zu deinem Fahrzeug passen, damit du diesen Reifen fahren darfst.
Ja, passt, weil serienmäßig neben der Opel Felge die Größe 225/45 R18 91 W eingetragen ist und ich ja die gleiche Größe (225/45 R18) wieder verwende. Traglast 95 ist ja jetzt höher als 91, also auch ok. Danke.
Möchte das Thema nochmal aufwärmen um von euch zu erfahren, ob ich alles richtig verstanden habe...
Ich suche für meinen 2008er Caravan 1.9 CDTI (Z19DTH) Sommerreifen 225/45 R18. Lt. Fahrzeugschein und EC COC sind Tragfähigkeit 95 und Geschwindigkeit Y (300 Km/h) aufgeführt. Darunter nur was bei 17 Zoll.
Beim Geschwindigkeitsindex wollte ich auf W (270 Km/h) runter gehen.
Ist das möglich? Lt. Diesem Schreiben vom BRV (Opel Niedersachsen Link ) ist es kein Problem, da der Caravan mit 210 Km/h Vmax eingetragen ist. Der Tragfähigkeitsindex ist zu 100% gewährleistet.
Also müsste ich die fahren können ohne was zu beachten, richtig? Habe ich was übersehen? Luftdruck ggf. zu verändern? Da stand was von.
Ja, du kannst mit einem serienmäßigen Z19DTH Reifen mit GSI "W" fahren. Zu beachten gibt es da nichts weiter. Luftdruck nach Herstellervorgabe.
Ja, kannst Du ohne Weiteres fahren :)
Zitat:
Original geschrieben von berlinerrotzloeffel
Möchte das Thema nochmal aufwärmen um von euch zu erfahren, ob ich alles richtig verstanden habe...
Lt. Diesem Schreiben vom BRV (Opel Niedersachsen Link ) ist es kein Problem, ...
Warum die Frage? :confused:
In dem zitierten Dokument steht doch bereits drin, dass nach dem (seit Jahren) geltenden europäischen Recht weder der vom Fahrzeughersteller eingetragene VI noch der TI verbindlich sind, sondern lediglich Empfehlungen darstellen. Da kann man sich dran halten, muss aber nicht.
Entscheidend für die richtlinienkonforme Reifenwahl sind vielmehr die eingetragene vmax und die zulässigen Achslasten.
Zu berücksichtigende Zu- bzw. Abschläge sind in dem Dokument genannt.
Oder kurz: statt Y oder W ist in deinem Fall ebenfalls V möglich, wenn man den geringen Abschlag bei der Tragfähigkeit (auf ca. 97% des TI) berücksichtigt.
Kein Mitgliedsland der EU darf den Betrieb eines so ausgerüsteten Fahrzeugs untersagen. ;)
Opel sieht das übrigens auch so, denn sonst hätte man das für meinen GTS mit eingetragenen 217 km/h Höchstgeschwindigkeit und 1080 kg Achlast vorne nicht entsprechend bescheinigt (ursprünglich war 91 W "empfohlen"):