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Ist das rechts überholen?

Hi,

mich beschäftigt jedes Mal, wenn ich die Strecke die Frage, ob das rechts überholen ist.

Und zwar fahre ich auf einer Autobahn mit 2 Spuren, wo das Limit 100km/h ist. Ab einer Stelle wird das Limit 80 und die Bahn drei spurig, wobei die rechte Spur nach ca. 1,5 km eine Ausfahrt ist.

Ich komm also mit 120 km/h da angefahren und kurz nach dem Schild, brems ich ab auf 90-100 km/h und wechsel daraufhin mit einem Schwung von ganz links auf ganz rechts und die Spur ist meist auch schön frei, sodass ich nicht weiter abbremsen muss. Das Problem ist halt, dass die Fahrer auf der mittleren Spur langsamer fahren (ist ja nur 80 erlaubt) und ich sie sozusagen überhole.

Ist das gesetzeswidrig? Unter rechts überholen versteh ich nämlich, wenn ich mich später wieder auf die ursprüngliche Spur einordnen würde, aber ich fahr ja die Ausfahrt hinaus....

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von .goku

Unter rechts überholen versteh ich nämlich, wenn ich mich später wieder auf die ursprüngliche Spur einordnen würde, aber ich fahr ja die Ausfahrt hinaus....

der gesetzgeber sieht dies anders.....

auch das "rechts vorbeifahren" ohne danach einen fahrstreifenwechsel zu machen ist "rechts überholen".....

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Deswegen sind dort ja auch öfters Zivilstreifen unterwegs...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

ok, wieder was gelernt. ob ich in so einer situation tatsächlich so weit herunterbremsen würde, kann ich aber nciht versprechen.

Ich würde aber zumindest auf den Verkehr links von mir achten. Wäre ja nicht das erste Mal, dass einer noch über die Sperrfläche 2 Meter vor der Leitplanke auf die Ausfahrt zieht, weil er geschlafen hat.

das ist klar.

gibt auf der A40 (MH->Essen, MH Winkausen [18] bis MH Heißen [19],Klick) auch so eine stelle, da geht die auffahrt direkt in die ausfahrt über. das ganze zieht sich über ca. 1km.

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

 

Ich würde aber zumindest auf den Verkehr links von mir achten. Wäre ja nicht das erste Mal, dass einer noch über die Sperrfläche 2 Meter vor der Leitplanke auf die Ausfahrt zieht, weil er geschlafen hat.

das ist klar.

gibt auf der A40 (MH->Essen, MH Winkausen [18] bis MH Heißen [19],Klick) auch so eine stelle, da geht die auffahrt direkt in die ausfahrt über. das ganze zieht sich über ca. 1km.

Japp, da überholen aber viele rechts, um sich dann wieder in den Verkehr einzufädeln, nicht etwa weil sie da raus müssten ;)

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

 

das ist klar.

gibt auf der A40 (MH->Essen, MH Winkausen [18] bis MH Heißen [19],Klick) auch so eine stelle, da geht die auffahrt direkt in die ausfahrt über. das ganze zieht sich über ca. 1km.

Japp, da überholen aber viele rechts, um sich dann wieder in den Verkehr einzufädeln, nicht etwa weil sie da raus müssten ;)

ich würde jetzt nicht aus dem fließenden verkehr zum überholen rechts rüber und mich dann wieder links einordnen. aber wenn ich Winkhausen auffahre und/oder Heißen raus, bin ich rechts meist schneller als die fahrzeuge auf der rechten fahrspur.

Hier gibt's alle Möglichkeiten des Rechtsüberholens:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Wie verhält sich das auf dem Beschleunigungsstreifen ... vor dem Auffahren auf die Autobahn darf ich doch auf der BAB fahrende Verkehrspartner links "liegen lassen" (d. h. überholen), sofern ich diese bei meinem Spurwechsel auf die AB nicht einmal ansatzweise behindere, sprich "schneide"?

Die StVO sagt "Ja, darfst du!"(§42, danke Achtung_Baby :)), doch die ab und an stakkatoartigen Fernlichtsalven der Überholten auf der rechten AB-Spur sind wohl Ausdruck sozialer Missbilligung ... was kann daran so ehrenrührig für manche (wenige) Verkehrspartner sein?

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

vor dem Auffahren auf die Autobahn darf ich doch auf der BAB fahrende Verkehrspartner links "liegen lassen"

stakkatoartigen Fernlichtsalven der Überholten auf der rechten AB-Spur

Warum sollten die Lichthupe geben? Ich fahre seit 1997 sehr viel Autobahn, aber wenn ich auf der Beschl.-Spur rechts vorbei fahre, hat mich noch niemand angeblinkt.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

doch die ab und an stakkatoartigen Fernlichtsalven der Überholten auf der rechten AB-Spur sind wohl Ausdruck sozialer Missbilligung ... was kann daran so ehrenrührig für manche (wenige) Verkehrspartner sein?

Das sind die, welche denken, die gesamte Welt um sie herum dürfe ebenfalls nur die eigene Geschwindigkeit fahren, weil dies das angebliche Maß der Dinge ist. ;)

am 15. Dezember 2010 um 12:46

Wenn ich auf die Autobahn fahre, überhole ich eigentlich immer bereits auf dem Beschleunigungsstreifen andere Autos. Daß einer von denen seine Lichthupe betätigt hat, ist mir in über 20 Jahren aber noch nicht passiert. Gleiches gilt auch für Überholvorgänge auf Landstraßen, die ja angeblich auch schon mal durch Unmutsbekundungen des Überholten begleitet werden - bei mir bisher Fehlanzeige.

Mein persönlicher Verdacht: Wer andere Verkehrssteilnehmer mehr als Gegner denn als Partner begreift, wird nicht nur selbst öfter die Lichthupe betätigen, sonder auch öfter von anderen angeblinkt. Hier besteht mutmaßlich meiner bescheidenen Einschätzung ein linearer Zusammenhang. Nutzt man die Lichthupe aber nicht um andere VT zu maßregeln oder auf ein vermeindliches Fehlverhalten hinzuweisen, sonder nur - wie ich - um anderen den Vorrang zu gewähren, dann bekommt man fremde Lichthupen so gut wie nie zu sehen.

Probiert's mal aus, es funktioniert...;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

[Das sind die, welche denken, die gesamte Welt um sie herum dürfe ebenfalls nur die eigene Geschwindigkeit fahren, weil dies das angebliche Maß der Dinge ist. ;)

ja schade dass ich das mit dem heckrollo und abblenden spiegeln gar nicht mehr merke :(

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

 

Japp, da überholen aber viele rechts, um sich dann wieder in den Verkehr einzufädeln, nicht etwa weil sie da raus müssten ;)

ich würde jetzt nicht aus dem fließenden verkehr zum überholen rechts rüber und mich dann wieder links einordnen. aber wenn ich Winkhausen auffahre und/oder Heißen raus, bin ich rechts meist schneller als die fahrzeuge auf der rechten fahrspur.

Ja, Letzteres würd ich auch als ganz "normalen" Vorgang betrachten. Bei einer klassischen Autobahnausfahrt mit 50-100m Verzögerungsstreifen wird es wohl eher selten vorkommen, dass man den Verkehr rechts überholt. Aber bei sich verzweigenden Spuren entzieht sich mir auch der Sinn eines Rechtsüberholverbotes, da es dort naturgemäß ja auch kein Rechtsfahrgebot geben kann. Die Wahl der Spur hängt ja von der Wahl der Richtung ab. Das Spurenhopping sollte ja mal eher die typische A40-Ausnahme sein. ;)

@hadrian

Deine Weise, auf die AB aufzufahren, ist mir 1000mal lieber als einer, bei dem man nicht weiß: Traut er sich oder traut er sich nicht? Kommt er noch vor dir rein oder hinter dir?

Da entsteht bei mir immer so ein Unmut, wenn einer so "undeutlich" fährt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

doch die ab und an stakkatoartigen Fernlichtsalven der Überholten auf der rechten AB-Spur sind wohl Ausdruck sozialer Missbilligung ... was kann daran so ehrenrührig für manche (wenige) Verkehrspartner sein?

Das sind die, welche denken, die gesamte Welt um sie herum dürfe ebenfalls nur die eigene Geschwindigkeit fahren, weil dies das angebliche Maß der Dinge ist. ;)

Nein, nein, ihr habt das alle falsch verstanden. Die wollten euch doch mit der Lichthupe nur signalisieren, dass sie euch gerne vor sich einscheren lassen :)

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Das sind die, welche denken, die gesamte Welt um sie herum dürfe ebenfalls nur die eigene Geschwindigkeit fahren, weil dies das angebliche Maß der Dinge ist. ;)

Nein, nein, ihr habt das alle falsch verstanden. Die wollten euch doch mit der Lichthupe nur signalisieren, dass sie euch gerne vor sich einscheren lassen :)

*lol* so wird's sein!

die message hinter der lichthupe ist ja zum glück meist eindeutig...

hier einige interpretationsversuche:

- Fahr du!

- Ich fahre!

- Du Arsch!

- Danke!

- Bitte!

- Du hast kein Licht an!

- Du fährst nachts mit Standlicht!

- Du hast Fernlicht an!

- Ich kann auch am Blinkerhebel ziehen!

- Mach Platz! (i.A. gefolgt von: Du Arsch!)

- Fahr schneller! (i.A. gefolgt von: Du Arsch!)

- Dein eBay-Xenon blendet!

 

viele grüße

andy

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

bei sich verzweigenden Spuren entzieht sich mir auch der Sinn eines Rechtsüberholverbotes, da es dort naturgemäß ja auch kein Rechtsfahrgebot geben kann.

Es ist auch nicht verboten. Steht zumindest im § 7a StVO

http://dejure.org/gesetze/StVO/7a.html

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