Ist das ein Sachmangel?
Folgende Situation:
Beim Händler wurde ein Fahrzeug gekauft. Gründe für die Entscheidung waren der Preis und die technischen Daten.
Der Wagen wurde angeboten mit einer Höchstgeschwindigkeit von x km/h.
X km/h findet sich im Konfigurator, bei Sixt im Konfigurator, im Angebot (schriftlich vorliegend), in der Preisliste (Heft A5 mit allen Varianten inkl. den technischen Daten der Varianten) und auch in der mit dem Wagen ausgelieferten Betriebsanleitung (und zwar exakt für die ausgelieferte Konfiguration!).
Nach Auslieferung habe ich entdeckt: Im KFZ-Schein steht eine Höchstgeschwindigkeit von x-10 km/h. Nach der Einfahrphase hat ein Test ergeben der Wagen erreicht tatsächlich gerade so eben x-10 km/h und nicht x km/h (wie angeboten und gekauft).
Nach dem Modellwechsel (gerade erst erfolgt) wurde der wert überall geändert. Ändert jetzt aber nichts an dem gekauften Modell. Da die ANgabe x sich durchgängig in allen Druckwerken, Publikationen und Angeboten findet, schließe ich einen Druckfehler aus.
Ist das ein Sachmangel?
(Vergleichbar mit: Ich kaufe ein Auto mit 150 PS und bekomme eines geliefert mit 140PS)
Beste Antwort im Thema
Wen es noch interessiert:
Es hat laut Kundendienst eine "technisch notwendige" Änderung an der Konfiguration dieser speziellen Fahrzeugvariante gegeben, aus der die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit resultiert. Es ist also kein Druckfehler, sondern tatsächlich geändert worden. Da das Modelljahr zum Zeitpunkt der Änderung fast zuende war hat man die technischen Unterlagen nicht mehr neu aufgelegt.
Die Opel AG hat eine Wandlung angeboten. Das also zum Thema Smarties.
77 Antworten
Jetzt mal mein Senf dazu:
Zunächst einmal wäre als Grundlage zu klären, ob die 215km/h aus Katalogen usw. eine zugesicherte Eigenschaft sind oder ob der Verkäufer sich mit dem Kleingedruckten einen Hinterausgang geschaffen hat, um sich nachträglich davon distanzieren zu können.
Nur wenn du ihn auf die 215 als Richtwert festnageln kannst, lohnt sich die weitere Prüfung.
Als nächstes wäre dann festzustellen wie schnell der Wagen WIRKLICH fährt. Und damit meine ich ein professionelles Gutachten, das einem Gerichtsverfahren standhält. Was du selber mit Tacho und vielleicht Navi ermittelst kann für dich ein Anhaltspunkt sein, wird aber keinen Juristen beeindrucken.
Der Eintrag "205" bei Höchstgeschwindigkeit stellt für mein Verständnis alleine noch keinen Mangel dar. Schließlich hast du ein Auto gekauft dass 215 fahren soll und nicht irgendeinen Papierwert.
Steht dann fest wie schnell der Wagen wirklich fährt, kommt es darauf an wie groß der Unterschied zum versprochenen Wert ist. Bezüglich der Frage was noch zumutbar ist, gibt es Gerichtsurteile.
Interessant wäre noch die Frage zu klären, wie die unterschiedlichen Angaben zustande gekommen sind. Aber ob man da eine ehrliche Antwort vom Hersteller bekommt?
bei den technischen Daten in den Prospekten steht doch eindeutig folgendes:
Alle Werte beziehen sich auf das EU Basismodell. Die Werte wurden nach vorgeschriebenem Messverfahren (EG xxx) unter Berücksichtigung des in Übereinstimmung mit dieser Vorschrift festgelegten Fahrzeugleergewichts ermittelt. Diese Angaben sind nicht Bestandteil des Angebots. Zusätzliche Ausstattungen können die Höchstgeschwindigkeit vermindern.
Somit liegt aus meiner Sicht keinerlei Sachmangel vor, wenn diese angegebene Geschwindigkeit nicht erreicht wird. Diese Angabe ist völlig unverbindlich.
Zitat:
@Habuda schrieb am 3. September 2015 um 18:54:14 Uhr:
Ihr wollt den TE einfach nicht verstehen, oder?Es ist doch vollkommen egal was für Reifen und was für eine Ausstattung sein Auto hat.
Beim Kauf wurde das Auto mit V-Max = 215km/h beworben. Tatsächlich gibt der Hersteller aber nur 205km/h als V-Max an, die der Wagen auch erreicht.
Somit ist und bleibt die Diskrepanz von 10km/h V-Max und somit hat das Auto eine eigentlich zugesicherte Eigenschaft (215 km/h V-Max) nicht. Inwieweit das nun ein Sachmangel ist und der TE Ansprüche hat sollte ein Rechtsanwalt beantworten können. Ich kann es leider nicht, würde aber mal bei einem Anwalt anfragen. Ein Beratungsgespräch sollte nichts kosten 😉
Dreh- und Angelpunkt der Frage ist doch, ob diese Eigenschaft (215 km/h für genau dieses Modell in genau dieser Ausstattung) denn überhaupt zugesichert wurde.
Daraus folgt, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht.
Bei allen mir bekannten Herstellern (auch bei Opel) findet sich uner den technischen Daten eine Fußnote in der Art von:
„* Alle Werte beziehen sich auf das EU-Basismodell mit serienmäßiger Ausstattung.
Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007) unter Berücksichtigung des in Übereinstimmung mit dieser Vorschrift festgelegte Fahrzeugleergewicht ermittelt.“
(Die grammatischen Fehler stehen übrigens genau so auf der Opel Page)
Es wird in Prospekten bei Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung nicht unterschieden zwischen Ausstattungsvarianten.
Die Fahrleistungen beziehen sich nicht auf eine vollausgestattetes Topmodell, sondern eben auf nackte (und damit leichte) Basisversionen.
Eine ähnliche Antwort wird der TE auch von Opel erhalten.
Edit: Hätte wohl zunächst die letzte Seite des Threads esen sollen, wurde ja bereits geschrieben.
damit ist alles gesagt. Alle Aussichten auf Wandlung oder Minderung sind damit gleich Null.
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Moin,
Dieser Passus dürfte hier nicht greifen, einfach weil es nicht um eine Abweichung von Plan vs. Nutzung geht. Bei einem Auto mit Motor X steht in den Papieren immer der gleiche Wert X drin - einzig Getriebevarianten, Karosserievarianten usw. werden unterschieden.Die Fragestellung bezieht sich also nicht darauf - mein Auto soll zwar 215 fahren schafft aber nur 205, weil andere Bereifung drauf ist oder mehr Extras Motorleistung klauen. Opel hat offenbar zwischen Prospektlegung und Zulassung des Fahrzeuges (Betriebserlaubnis) etwas geändert. Vielleicht sollte das Auto ursprünglich mal 215 fahren, aber dies hat das Auto nicht geschafft, es gab technische Probleme, die eine Begrenzung auf 205 km/h sinnvoll erscheinen ließen oder bei der Erstellung der Prospekte hat sich blöderweise jemand vertippt und dieser Fehler ist einfach lange nicht aufgefallen.
Aber auch dagegen sichert man sich sowohl auf Herstellerseite und Händlerseite ab.
MfG Kester
Ich sehe hier keine Frage zu einer Kaufberatung. Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt, dafür ist das Thema viel zu komplex.
Zitat:
@Bayernlover schrieb am 4. September 2015 um 10:05:37 Uhr:
Ich sehe hier keine Frage zu einer Kaufberatung. Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt, dafür ist das Thema viel zu komplex.
Seit wann gibt es denn etwas, was für die Expertise der Spezialisten hier viel zu komplex sein könnte? 😁
Allerdings wäre sicherlich schon allein das Sachverständigengutachten in vielerlei Hinsicht äußerst interessant.
Zitat:
@Bayernlover schrieb am 4. September 2015 um 10:05:37 Uhr:
Ich sehe hier keine Frage zu einer Kaufberatung. Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt, dafür ist das Thema viel zu komplex.
Nein, das Thema ist weder komplex noch strittig.
Die meisten Antworten sind einfach falsch, entweder bewusst, um den TE zu täuschen oder aus Unwissen.
Einem Richter ist es egal was Opel oder Obama oder die Oma des Verkäufers sagt.
Basis ist der KAUFVERTRAG zwischen Käufer (TE) und Verkäufer (AH)
Wenn der VK eine Eigenschaft (sei es de Höchstgeschwindigkeit bei einem Wagen, die Temperatur bei einer Mikrowelle oder die Saugfähigkeit von Windeln) dem TE zugesagt hat muss das Produkt diese Eigenschaft haben
Ende. Punkt. Aus.
Möglicherweise ist im Prospekt der Opel Insignia A Tourer 2.0 CDTI ohne Allrad mit der Höchtgeschwindigkeit angeben
Das Verkaufte Fahrzeug ist aber ein Opel Insignia A Country Tourer 2.0 CDTI mit Allrad und wahrscheinlich resultiert hieraus die -10 km/h Geschwindigkeit.
Deshalb gehe ich von einer falschen Angabe im Prospekt aus.
Moin,
Manfred - DAS habe ich schon auf der Vorseite gesagt ... aber offenbar ist das überlesen worden ...
Man braucht hier zumidest zur Feststellung KEIN Gutachten. Es geht nur darum - sind die Daten aus Angebot und Vertrag verbindliche Eigenschaften für das erworbene Fahrzeug oder sind es unverbindliche Informationen zur Sache, die noch eine Änderung erlauben. Dann gilt schlicht Vergleich zugesicherte Eigenschaft vs. dokumentierter Eigenachaft in der Fahrzeugdokumentation. Ein GUTACHTEN bräuchte ich um festzustellen, im Fahrzeugdokument steht 215 und DIE fährt der Wagem nicht.
Das Auto SOLL entsprechend dem Schein NUR 205 fahren und nicht wie erhofft 215.
Ich glaube nicht, dass dies ein Mangel ist, da in Prospekten und Infomaterial eigentlich immer drin steht, dass Änderungen möglich und Informationen unverbindlich sind. Hier müsste also im Kaufvertrag verbindlich drin stehen - das bestellte Auto fährt 215 km/h. Und das kann ich mir nicht vorstellen.
MfG Kestrr
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 4. September 2015 um 09:42:46 Uhr:
Moin,
................................................
..................................................
............................der bei der Erstellung der Prospekte hat sich blöderweise jemand vertippt und dieser Fehler ist einfach lange nicht aufgefallen..................................
MfG Kester
Dann wären allein in dieser Tabelle in der Spalte 2 Tippfehler nicht aufgefallen.
Ich glaube schon, dass ein Mangel vorliegt. Das viel weiter vorne verlinkte Urteil sagt ja auch aus, dass sich Gerichte mit Höchstgeschwindigkeit und Reifen beschäftigen. Auch der angegebene Spritverbrauch ist immer wieder Anlass, die Gerichte zu beschäftigen.
Allerdings sind geringfügige Abweichungen hinzunehmen; und weniger als 5% Abweichung sind in meinen Augen bloss geringfügig.
die Gerichte gehen doch wohl von der im Schein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit aus und nicht von Prospektangaben
http://www.motor-talk.de/.../...er-hoechstgeschwindigkeit-t966801.html
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 4. September 2015 um 12:38:38 Uhr:
Ich glaube nicht, dass dies ein Mangel ist, da in Prospekten und Infomaterial eigentlich immer drin steht, dass Änderungen möglich und Informationen unverbindlich sind. Hier müsste also im Kaufvertrag verbindlich drin stehen - das bestellte Auto fährt 215 km/h. Und das kann ich mir nicht vorstellen.
MfG Kestrr
Die Frage ist halt ob eine solche Klausel wirksam sein kann.
Wenn ich mir eine Ausstattungslinie aussuche die mit Klimaautomatik beworben wird, und ein Auto ohne Klima geliefert wird, könnte wohl jeder nachvollziehen das man das nicht hinnehmen muss.
Da die Abweichung hier allerdings bei weniger als 5% liegt könnte das anders aussehen.
Aber wozu wollen einige hier ein Gutachten über die erreichbare Höchstgeschwindigkeit.
Händler, Käufer und Hersteller stimmen alle darin überein dass das gelieferte Auto nur 205 erreicht, ein Gutachten brauche ich nur wenn das strittig ist.
Moin,
Die 5% kommen hier nicht zu Anwendung - dazu müsste eine Zahl verfehlt werden die im Fahrzeugschein steht.
Das Problem ist hier NICHT, dass die eingetragene Vmax nicht erreicht wird - SONDERN dass es eine Diskrepanz zwischen Bewerbung und Prospekt und Fahrzeugschein gibt. Und da ist dann die Frage - war die Vmax eine zugesicherte Eigenschaft. Erst wenn das Auto die 205 km/h auch nicht erreicht werden Reifen und Toleranz interessant. Sprich - darf Opel technische Daten ändern (warum egal) und entsteht daraus ein Mangel an der Sache. Und das kann man nur anhand der Unterlagen entscheiden - wie schnell das Auto in Realität nun fährt ist gar nicht von Belang.
Bitte trennt dies! Das sind 2 Unterschiedliche Fragestellungen.
Die Fragestellung die zu beantworten ist wäre vergleichbar mit: Ich kaufe Waschmittel, im Prospekt ist ein 5kg Paket zu sehen mit den Worten ... Morgen im Angebot (ohne weitere Angaben). Im Laden steht aber nur ein 4.5 km Paket. Steht im Prospekt nicht ausdrücklich drin 5kg für X € und zusätzlich Abbildungen können abweichen dann ist der Laden dir gegenüber raus (nicht gegen alle - aber das hat andere Gründe). Ihr versucht aber die Frage zu beantworten auf dem Paket steht 4.5 kg drauf - aber es sind nur 4.4kg enthalten.
MfG Kester