Ist das ein Sachmangel?
Folgende Situation:
Beim Händler wurde ein Fahrzeug gekauft. Gründe für die Entscheidung waren der Preis und die technischen Daten.
Der Wagen wurde angeboten mit einer Höchstgeschwindigkeit von x km/h.
X km/h findet sich im Konfigurator, bei Sixt im Konfigurator, im Angebot (schriftlich vorliegend), in der Preisliste (Heft A5 mit allen Varianten inkl. den technischen Daten der Varianten) und auch in der mit dem Wagen ausgelieferten Betriebsanleitung (und zwar exakt für die ausgelieferte Konfiguration!).
Nach Auslieferung habe ich entdeckt: Im KFZ-Schein steht eine Höchstgeschwindigkeit von x-10 km/h. Nach der Einfahrphase hat ein Test ergeben der Wagen erreicht tatsächlich gerade so eben x-10 km/h und nicht x km/h (wie angeboten und gekauft).
Nach dem Modellwechsel (gerade erst erfolgt) wurde der wert überall geändert. Ändert jetzt aber nichts an dem gekauften Modell. Da die ANgabe x sich durchgängig in allen Druckwerken, Publikationen und Angeboten findet, schließe ich einen Druckfehler aus.
Ist das ein Sachmangel?
(Vergleichbar mit: Ich kaufe ein Auto mit 150 PS und bekomme eines geliefert mit 140PS)
Beste Antwort im Thema
Wen es noch interessiert:
Es hat laut Kundendienst eine "technisch notwendige" Änderung an der Konfiguration dieser speziellen Fahrzeugvariante gegeben, aus der die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit resultiert. Es ist also kein Druckfehler, sondern tatsächlich geändert worden. Da das Modelljahr zum Zeitpunkt der Änderung fast zuende war hat man die technischen Unterlagen nicht mehr neu aufgelegt.
Die Opel AG hat eine Wandlung angeboten. Das also zum Thema Smarties.
77 Antworten
Wenn es keine Rückabwicklung gibt, sprich du das Auto behälst, wie kommen sie dir dann entgegen?
Zitat:
@kennex schrieb am 9. September 2015 um 14:52:52 Uhr:
Wenn es keine Rückabwicklung gibt, sprich du das Auto behälst, wie kommen sie dir dann entgegen?
Das hat er weiter oben doch geschrieben: in Form eines Satzes 18" Winterräder.
Ups, hatte ich überlesen.
Ok, damit kann man leben. 🙂