Ist das ein Sachmangel?

Folgende Situation:

Beim Händler wurde ein Fahrzeug gekauft. Gründe für die Entscheidung waren der Preis und die technischen Daten.

Der Wagen wurde angeboten mit einer Höchstgeschwindigkeit von x km/h.

X km/h findet sich im Konfigurator, bei Sixt im Konfigurator, im Angebot (schriftlich vorliegend), in der Preisliste (Heft A5 mit allen Varianten inkl. den technischen Daten der Varianten) und auch in der mit dem Wagen ausgelieferten Betriebsanleitung (und zwar exakt für die ausgelieferte Konfiguration!).

Nach Auslieferung habe ich entdeckt: Im KFZ-Schein steht eine Höchstgeschwindigkeit von x-10 km/h. Nach der Einfahrphase hat ein Test ergeben der Wagen erreicht tatsächlich gerade so eben x-10 km/h und nicht x km/h (wie angeboten und gekauft).

Nach dem Modellwechsel (gerade erst erfolgt) wurde der wert überall geändert. Ändert jetzt aber nichts an dem gekauften Modell. Da die ANgabe x sich durchgängig in allen Druckwerken, Publikationen und Angeboten findet, schließe ich einen Druckfehler aus.

Ist das ein Sachmangel?

(Vergleichbar mit: Ich kaufe ein Auto mit 150 PS und bekomme eines geliefert mit 140PS)

Beste Antwort im Thema

Wen es noch interessiert:

Es hat laut Kundendienst eine "technisch notwendige" Änderung an der Konfiguration dieser speziellen Fahrzeugvariante gegeben, aus der die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit resultiert. Es ist also kein Druckfehler, sondern tatsächlich geändert worden. Da das Modelljahr zum Zeitpunkt der Änderung fast zuende war hat man die technischen Unterlagen nicht mehr neu aufgelegt.

Die Opel AG hat eine Wandlung angeboten. Das also zum Thema Smarties.

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Sachmangel: Ja.
Ansprüche daraus: Es kommt darauf an, wieviel % die Abweichung ausmacht. 10 km/h weniger von z.B. 195 sind gerade einmal 5,1%, wahrscheinlich zu wenig um Ansprüche geltend zu machen. Da müsste aber ein Anwalt ran und die verschiedenen bisherigen Gerichtsurteile durchschauen.

205 zu 215.

wobei es je nicht darum geht, dass der Wagen die Geschwindigkeit gar nicht erreicht, sondern, dass er verkauft wurde mit 215 km/h, im Schein aber nur noch 205 km/h steht 8in der Bedienungsanleitung aber wiederum 215 km/h. Das spricht ja dafür, dass der Hersteller erkannt hat: Der Wert ist falsch, ihn aber trotzdem mit dem flschen wert verkauft.

Der Grund ist ja unerheblich. Es kann sein, dass der Hersteller vergessen hat, die Prospekte zu ändern; der Drucker versehentlich eine falsche (alte) Druckvorlage verwendete; oder der Händler noch 3 Pakete alte Prospekte herum liegen hatte und diese in Umlauf brachte. Alles völlig egal.

Die alte Druckvorlage schließe ich aus, da es ein aktueller Modellkatalog war eine Modells, dass es vorher nicht gab und da es sich konsequent durch ALLE Angaben zieht. Bis eben auf den KFZ-Schein, den bekommt man dann aber erst NACH dem Kauf zu Gesicht.

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Wie gesagt, ein Sachmangel liegt ja vor. Nur die Höhe der Ansprüche ist streitig und ein Fall für den Anwalt, wenn du das Fahrzeug zurück geben möchtest.

Warum erreicht er den nicht die 215 ?
Hast du eventuell andere Reifen konfiguriert als in der Basisversion, dann ist es durchaus üblich das die beworbene Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht werden kann, und stellt wohl keinen Mangel da.

Oder ist er bei 205 abgeregelt, da sollte einen Mangel darstellen, aber bei weniger als 5% sollte das kein Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen können.

https://autokaufrecht.info/.../

Ich habe Serienreifen drauf.

Nochmal:

Verkauft wurde er mir mit einer Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h (Laut Angebot, laut Preisliste, laut Betriebsanleitung, laut Konfigurator).

Im KFZ-Schein steht nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 205 (anders als angeboten und gekauft) in der mitgelieferten Betriebsanleitung aber wieder 215.

da sehe ich einen Widerspruch. Wenn ich ein Auto mit 200 PS kaufe, will ich ja auch nicht eins mit 190 PS geliefert bekommen.

Und von Rücktritt redet ja keiner.

Du hast doch (mindestens) zwei Möglichkeiten.

a) Du schreibst den Hersteller an, und verlangst 1000 € Schadenersatz wegen falscher Angaben im Prospekt. Andernfalls würdest du ein (teures) Gutachten fertigen lassen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Das würde den Schadenersatz auf 5.000 € erhöhen.
Die Wahrscheinlichkeit, die 1000 € zu erhalten, ist IMHO relativ hoch.

b) Du gehst zu einem Abmahn-Anwalt. Dieser schreibt den Hersteller an, bemängelt falsche Angaben im Prospekt und verlangt Unterlassung. Ferner verlangt er 20.000 € Abmahngebühr, die deshalb so hoch sei wegen 1.000.000 € Streitwert. Am Ende teilt ihr (Du und RA) die Gebühr brüderlich halbe-halbe. 😁

Plan b) gefällt mir am besten. 😁😁

Das Angebot basiert auf Daten deren Richtigkeit Keiner garantiert, mal Preisliste, Handbuch oder Konfigurator Wort für Wort durchlesen. Beim Konfigurator wird eh keine Richtigkeit der Daten bestätigt, dient nur der Info.
In der Preisliste steht sicher das Änderungen und Irrtümer vorbehalten bleiben und das Handbuch ist eh nur ein unverbindliches Infobüchlein, mit den gleichen Einschränkungen was die Richtigkeit angeht.
Verbindlich ist was im Kfz-Schein steht, die 205 sind die Höchstgeschwindigkeit und das Die überhaupt realisiert werden kann ist Dank EU-Zulassungsrichtlinie auch wieder Zweifelhaft.
Sieht also schlecht aus was einen Sachmangel angeht.

Zitat:

@Lasseby schrieb am 3. September 2015 um 15:42:37 Uhr:


Ich habe Serienreifen drauf.

Die mögen für deine Ausstattungsvariante Serie gewesen sein.

Die Höchstgeschwindigkeit kann aber für eine andere Ausstattungslinie angegeben sein, mit anderen Reifen. Das müsste man dann irgendwo in den Kleingedruckten finden.

Es ist absolut üblich das der Wert nicht für jede Ausstattungsvariante bestimmt wird und das ist auch korrekt so (siehe meinen Link).

Bei vielen anderen Herstellerangaben wie Gewicht oder Verbrauch ist das auch so.

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. September 2015 um 16:04:22 Uhr:


a) Du schreibst den Hersteller an,...

Vertragspartner ist der Händler und nicht der Hersteller.

Vom Hersteller kann er gar nichts verlangen, er steht ja in keinerlei Vertragsbeziehung zu ihm.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 3. September 2015 um 16:05:22 Uhr:


Das Angebot basiert auf Daten deren Richtigkeit Keiner garantiert, mal Preisliste, Handbuch oder Konfigurator Wort für Wort durchlesen.

Grundlage des Kaufvertrages sind aber die Prospekte, natürlich müssen die dort versprochenen Produkteigenschaften gegeben sein.

Da hilft dem Händler auch kein Irrtümer vorbehalten, den Irrtum muss er dann vor Vertragsunterzeichnung aufklären.

Der KFZ-Schein kann niemals Grundlage des Kaufvertrages eines Neuwagens sein, er liegt bei Vertragsunterzeichnung ja gar nicht vor.

Wenn du ein Auto mit 200PS kaufst hast du zu 99,99@ keine 200PS sondern der Serienstreuung geschuldete hier jetzt fiktive 180 oder 220PS.

von was für einem Fahrzeug reden wir hier?

Zitat:

@Tand0r schrieb am 3. September 2015 um 16:25:09 Uhr:


Vertragspartner ist der Händler und nicht der Hersteller.
Vom Hersteller kann er gar nichts verlangen, er steht ja in keinerlei Vertragsbeziehung zu ihm.

Vom Händler kann er aber auch pauschal keinen Schadenersatz verlangen!

Nach dem Gewährleistungsrecht muss er dem Händler zuerst einmal Gelegenheit geben, dem Mangel (fehlende Höchstgeschwindigkeit) abzuhelfen.

Darum wiederhole ich das zuerst geschriebene viel weiter oben: Ab zum Anwalt und sich beraten lassen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 3. September 2015 um 16:54:49 Uhr:


von was für einem Fahrzeug reden wir hier?

Steht in meiner Signatur

.---------------------------------------

Aber ich rede anscheinend Spanisch.

Was hat das mit Serienstreuung zu tun, wenn ich beim Hersteller ein Fahrzeug mit 200 PS kaufe und der Hersteller mir dann ein Fahrzeug liefert, von dem er selber sagt, es hat nur 190.

Nochmal:

Ich habe ein Auto bestellt, von dem der Hersteller behauptet, es hat eine Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h (+/- Serienstreuung).

Geliefert bekomme ich ein Fahrzeug, bei dem der Hersteller (von sich aus!) sagt: es hat "nur" eine Höchstgeschwindigkeit von 205 (+/- Serienstreuung).

Es geht gar nicht im die tatsächliche Leistung, sondern darum, dasss der Hersteller etwas angeboten hat (215), was er bei der Lieferung laut eigenen Angaben! nicht erfüllt (205 laut Schein).

das hat doch mit Serienstreuung nix zu tun ?!

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