Ist das ein Sachmangel?

Folgende Situation:

Beim Händler wurde ein Fahrzeug gekauft. Gründe für die Entscheidung waren der Preis und die technischen Daten.

Der Wagen wurde angeboten mit einer Höchstgeschwindigkeit von x km/h.

X km/h findet sich im Konfigurator, bei Sixt im Konfigurator, im Angebot (schriftlich vorliegend), in der Preisliste (Heft A5 mit allen Varianten inkl. den technischen Daten der Varianten) und auch in der mit dem Wagen ausgelieferten Betriebsanleitung (und zwar exakt für die ausgelieferte Konfiguration!).

Nach Auslieferung habe ich entdeckt: Im KFZ-Schein steht eine Höchstgeschwindigkeit von x-10 km/h. Nach der Einfahrphase hat ein Test ergeben der Wagen erreicht tatsächlich gerade so eben x-10 km/h und nicht x km/h (wie angeboten und gekauft).

Nach dem Modellwechsel (gerade erst erfolgt) wurde der wert überall geändert. Ändert jetzt aber nichts an dem gekauften Modell. Da die ANgabe x sich durchgängig in allen Druckwerken, Publikationen und Angeboten findet, schließe ich einen Druckfehler aus.

Ist das ein Sachmangel?

(Vergleichbar mit: Ich kaufe ein Auto mit 150 PS und bekomme eines geliefert mit 140PS)

Beste Antwort im Thema

Wen es noch interessiert:

Es hat laut Kundendienst eine "technisch notwendige" Änderung an der Konfiguration dieser speziellen Fahrzeugvariante gegeben, aus der die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit resultiert. Es ist also kein Druckfehler, sondern tatsächlich geändert worden. Da das Modelljahr zum Zeitpunkt der Änderung fast zuende war hat man die technischen Unterlagen nicht mehr neu aufgelegt.

Die Opel AG hat eine Wandlung angeboten. Das also zum Thema Smarties.

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Den Einwand mit der Motleistung hast du selbst gebracht, deshalb habe ich dich hier aufgeklärt. Den Rest haben die Mitschreiber schon übernommen.

Das erreichen der v/Max ist abhängig von vielen Einflüssen. Unter anderem wie schon erwähnt die Räder.

Hmm, ich rede scheinbar immer noch spanisch.....

Der Hersteller hat mir ein Auto verkauft und hat dazu Angaben gemacht (215) in exakt meiner Ausstattung und mit exakt den Rädern, die ich habe. So steht es im Vertrag und so steht es im Angebot und in der Bedienungsanleitung

Geliefert hat er ein Fahrzeug, von dem er selber angibt, dass es nur noch 205 läuft - exakt in meiner Ausstattung und exakt mit den gelieferten(zur Bestellung bestellten) Reifen und Reifengrößen. das hat doch rein überhaupt nix und gar nix mit Serienstreuungen und Reifengrößen zu tun. Es geht nicht mal im Ansatz um die tatsächlichen Leistungswerte, sondern um die Diskrepanz zwischen den Herstellerangaben bei der Bestellung und bei der Lieferung.

Ich versteh gar nicht, warum das keiner versteht.

Ich habe verstanden und weiß, dass es eine Serienstreuung gibt. Steht im Schein 250, dann kann abhängig von den Reifen und den 240 oder 260 bei rauskommen kann und alles ist noch im Toleranzbereich der Serienstreuung.

Aber das trifft es bei mir nicht.

Ich habe bestellt (laut Hersteller) ein fahrzeug das 215 schafft. Ich habe bekommen ein Fahrzeug, dass (laut Hersteller) aber nur 205 schafft (Serienstreuung mal ganz außen vor!). Hersteller bietet mir also x an und leifert aber y.

Und so ganz nebenbei hat sich angeblich auch die Energieeffizienzklasse geändert, in der Bestellung war eine andere Klasse angegeben, als in der Lieferung.

Na, da wir hier ja alle doof sind - ruf doch deine Verkehrsrechtschutzversicherung an und schildere denen den Fall, die werden dir dann sicher fachlich fundierte Aussagen dazu machen.

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Ihr seid nicht doof, aber an den Antworten kann ich erkennen, dass ich entweder die Frage falsch gestellt habe oder aber die Frage nicht verstanden wurde. Keine der bisherigen Antworten beantwortet die Frage, sondern geht auf Fälle ein, die bei mir nicht zutreffen.

Ich bin durchaus zur Selbstreflektion fähig und kann eine Frage versuchen zu präzsieren, wenn sie offensichtlich missverständlich war. das versuche ich gerade (bisher erfolglos).

Aus den bisherigen Antworten lese ich jedenfalls heraus: Der Hersteller muss sich nicht an sein Angebot halten, da es ja Serienstreuung gibt und kann die Angaben in gewissen Grenzen nach belieben ändern. Er kann also ein Auto mit 4,7 Meter Länge anbieten, wenn es dann am Ende 4,85 Meter lang ist, ist es auch ok....

Finde doch erst mal heraus woran es liegt.

Das schaffst du entweder indem du in den Fachforen liest und fragst, oder indem du einfach überprüfst ob das Auto bergab mehr als die 205 schafft (geeignete Strecke vorausgesetzt)
Fährt er auch bergab nur die 205 dann ist er abgeregelt, wahrscheinlich um strengere Abgasnormen zu erreichen.
Schafft er bergab mehr als die 205 dann liegt es entweder an den Rädern oder irgendwas stimmt tatsächlich mit deinem Auto nicht.

Die Tatsache das im Schein auch nur 205 stehen spricht aber meiner Meinung nach für eine Abregelung.
Und genau das würde ich als Mangel ansehen.
Mit 215 werben und dann bei 205 abregeln geht eben nicht.

Bergab geht er schneller, als auf gerader Strecke, abgeregelt ist er ganz sicher nicht. Die Räder sind absolut identisch mit den Rädern, die ich bestellt habe und die serienmäßig sind (und die die einzigen lieferbaren sind)

Mein Händler (nicht Hersteller!) war auch ganz irritiert, zumal das neue Modell (Mj 2016) mit 205 angegeben und verkauft wird, das alte Modell (Mj 2015) aber eindeutig mit 215 angeboten wurde. Da der verbaute Motor aber neu ist und er Händler vorher nicht ein einziges Fahrzeug dieser Konfiguration verkauft hatte, mache ich dem Händler so gar keinen Vorwurf, die können auch nur verkaufen, was der Hersteller anbietet.

Danke für Deine Antwort

Keine Ahnung wie das war als du bestellt hast, aber mit deinem Motor bekommt man ihn heute als
Innovation mit 17 225/55 Reifen
Edition und Business Innovation mit 17 225/55 Leichtlaufreifen
und Sport mit 18 245/45 Reifen

Alle haben offiziell die selbe Höchstgeschwindigkeit.
Aber wahrscheinlich sind in der Realität die Edition und Bussiness Innovation ein klein wenig schneller sofern nicht abgeregelt wird.
Da Opel das weiß geben sie natürlich den Wert an, das kann auch durchaus 10 KM/h ausmachen
Auch das Mehrgewicht der besser ausgestatteten Modelle macht sich natürlich bemerkbar.

Ihr wollt den TE einfach nicht verstehen, oder?

Es ist doch vollkommen egal was für Reifen und was für eine Ausstattung sein Auto hat.

Beim Kauf wurde das Auto mit V-Max = 215km/h beworben. Tatsächlich gibt der Hersteller aber nur 205km/h als V-Max an, die der Wagen auch erreicht.

Somit ist und bleibt die Diskrepanz von 10km/h V-Max und somit hat das Auto eine eigentlich zugesicherte Eigenschaft (215 km/h V-Max) nicht. Inwieweit das nun ein Sachmangel ist und der TE Ansprüche hat sollte ein Rechtsanwalt beantworten können. Ich kann es leider nicht, würde aber mal bei einem Anwalt anfragen. Ein Beratungsgespräch sollte nichts kosten 😉

Zitat:

@Lasseby schrieb am 3. September 2015 um 17:37:56 Uhr:


. Keine der bisherigen Antworten beantwortet die Frage, sondern geht auf Fälle ein, die bei mir nicht zutreffen.

Ich bin durchaus zur Selbstreflektion fähig und kann eine Frage versuchen zu präzsieren, wenn sie offensichtlich missverständlich war. das versuche ich gerade (bisher erfolglos).

Hallo.

Verstehe dein Problem.

Ganz abstrakt gesehen:

Firma A hat dir die Eigenschaft B für das Produkt C zugesagt (Anhand von diversen Unterlagen, wie Bedienungsanleitung etc. Ob irrtümlich oder nicht lassen wir mal außen vor)

Wir haben festgestellt, dass das Produkt C die Eigenschaft B nicht besitzt (wessen verschulden dies ist, lassen wir mal aussen vor)

Was ist zu tun?

Schritt 1: Wende dich IMMER zuerst an den Verkäufer (hier vermutlich das AH)! Er ist dein Vertragspartner und nicht VW oder Mercedes etc.

(übrigens die Leute haben offensichtlich keine Ahnung, was ein Anwalt wirklich kostet oder wie schwer es ist einen guten zu fnden und dass die Rechtsschutz überhazupt bezahlt, sonst würden sie nicht immer : Geh zum Anwalt sagen...aber egal)

Fortsetzung:

Das Autohaus, wenn es nicht zu blöd ist, wird dir einen Vorschlag machen.

Wenn du damit NICHT einverstanden bist:

Schritt 2:

Die zuständige Innung/Ombudsmann kontaktieren

Ich denke, spätestens hier wir eine Lösung gefunden werden

Wenn du damit NICHT einverstanden bist:

Schritt 3.

Schreibe DIREKT den Hersteller an und warte auf die Antwort

Wenn du damit NICHT einverstanden bist:

Schritt 4:

Kontaktiere einen guten Anwalt. Beratungsgespräch ca. 250,- €

Er soll (falls du RSV hast) V O R H E R eine Deckungszusage der RSV holen

Wenn sie keine Deckungszusage geben kontaktiere den Ombudsmann

Schritt 5:

Wenn du damit NICHT einverstanden bist, musst die Klage selber bezahlen

Habe die beiden Preislisten rausgesucht, hoffe es sind die richtigen da dieser Unterschied besteht.
http://www.opel-niedersachsen.de/.../...ntry%20Tourer%202015-06-22.pdf
http://www.opel-niedersachsen.de/.../...ntry%20Tourer%202014-11-10.pdf

Das m.M. entscheidende steht jeweils auf der letzten Seite im unteren Absatz, aber ob die erreichbaren Fahrwerte in der Aussage [Zitat] "Der Inhalt entspricht dem Stand bei Drucklegung (../..). Wir behalten uns Änderungen von Konstruktion .......... vor." inkludiert sind, das ist hier die Frage. Ich habe keine, nicht mal spekulative, Antwort darauf.

Moin,

Die Frage ist schlicht und einfach nicht trivial zu beantworten. Es ist Auslegungssache, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht. Nicht n Bezug auf das Produkt - sondern bzgl. der Vertragsunterlagen und Bedingungen. Typischerweise kaufst du ein Auto, das mit einer Typbezeichnung und einer Modellbezeichnung an dich verkauft wird. Dazu erhälst du typischerweise ein Prospekt, Technisches Datenblatt oder vergleichbare Dokumente.

Typisch ist, dass sowohl im Vertrag/Angebot als auch in diesem Informationsmaterial irgendwo drin steht, dass der Hersteller sich technische Änderungen und Irrtümer vorbehält. Ab dem Punkt fällt die Vmax als zugesicherte Eigenschaft und damit auch als Sachmangel weg.

An dieser Stelle musst DU oder ein Fachmann prüfen inwieweit die 215 km/h tatsächlich eine verträglich zugesicherte Eigenschaft ist, die unveränderbar festgesetzt wurde. Meiner Erfahrung nach ist das nicht der Fall in einem typischen Kaufvertrag - aber wer weiß wie es bei dir aussieht.

Sprich - ich sehe da spontan erst einmal wenige Chancen für dich irgendwas rauszuschlagen, aber du könntest z.B. mal bei der Verbraucherzentrale anfragen, ob man dich dort beraten kann. Die kennen sich mit solchen Details meist gut aus und sind erheblich billiger als ein Anwalt.

Wenn du hingegen in irgendeiner Form nachweisen kannst, dass die Eigenschaft 215 km/h zu fahren für deine Entscheidung das Auto zu kaufen der entscheidende Faktor war (wobei dies echt schwer zu argumentieren sein wird) - könntest du eventuell per Irrtum aus dem Vertrag raus kommen - was du aber scheinbar ja auch nicht wirklich willst, und wenn ich deine Äußerungen bisher so zum Maßstab nehme war der günstige Preis für dich ein wichtigeres Kriterium.

MfG Kester

In jeden Prospekt steht was von technischen Änderungen, die jederzeit einfließen können. Und wenn Opel der Meinung ist nur 205 km/h zugestatten, dann ist das so. Grund egal. Vielleicht waren die 215 mal angedachten, aber dann haben die festgestellt, wenn wir die Übersetzung dahingehend auslegen, bekommen wir Probleme mit Getriebe, Motor oder die haben keine Kohle mehr, 215 zuliefern. :-)
Kurz es ist kein Sachmangel sondern ein Fahrzeug das der technischen Evolution vorausgeeilt ist. Nimmst sportlich, hast jetzt Insignia EVO 1. Sehr sportlich. Spoiler dran und goldene Felgen. Und für Opel Fuchsschwanz .

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