Urteil vom OLG Düsseldorff wegen zu geringer Höchstgeschwindigkeit

BMW 3er E46

Hallo,
hatten ja schon öffters die Diskussion, dass manche Bimmer die im Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit nicht erreichen.

Besonders ein Problem bei den Dieseln.

Hatten erst letztens so einen Thread hier, finde ihn aber nicht mehr.

Das OLG Düsseldorff hat folgendes Urteil dazu gefällt.

Düsseldorf/Köln (rpo). Wenn es ein Neuwagen nicht ganz auf die versprochene Höchstgeschwindigkeit bringt, ist das noch lange kein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf (Az.: I-3 U 8/04) weist der Anwalt-Suchservice in Köln hin. Das OLG wies die Klage eines Mannes zurück, dessen neu gekaufter Pkw statt der angegebenen 202 Kilometer pro Stunde (km/h) nur 197,51 km/h schaffte.

Dabei handle es sich nur um eine "unerhebliche Unterschreitung der Sollgeschwindigkeit" von etwa zwei Prozent, betonten die Richter. Um einen Rücktritt vom Verkaufsvertrag zu rechtfertigen, hätte der Wagen um mehr als fünf Prozent hinter dem im Prospekt angegebenen Tempo zurückbleiben müssen.

Mfg

20 Antworten

Finde ich auch in Ordnung so. Jemand der eine solche Unterschreitung vor Gericht anklagt, der muss nichts anderes zu tun haben und ist einfach ein Nörgler.

Viele Grüße

Hauptsache mal bis zum OLG durchgeklagt - Sachen gibt's, fast wie in Amiland... 🙄

Wer aus Prestigegründen einen 300km/h-Boliden für 260.000€ kauft, und der rennt dann nur 290km/h, das könnte ich VIELLEICHT noch verstehen.

Naja, mich überrascht das Urteil nicht, im Gegenteil: Ich begrüße es, hat doch die Vernunft gesiegt.

Gruß, Timo

eigentlich wollte er doch nur nen neuen tacho (M3?) haben!! 😁

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


Hauptsache mal bis zum OLG durchgeklagt - Sachen gibt's.
Fast wie in Amiland... 🙄

Wer aus Prestigegründen ein 300km/h-Auto für 260.000€ kauft, und der rennt nur 289km/h, das könnte ich VIELLEICHT noch verstehen.

Naja, mich überrascht das urteil nicht, im Gegenteil: Ich begrüße es, hat doch die Vernunft gesiegt.

Gruß, Timo

Was mich vor allem freut ist, dass er jetzt die Verfahrenskosten zahlen muss und für das Geld hätte er locker eine stärkere Motorisierung bekommen! hähähähä! 😁 😁 😁

Viele Grüße

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und da der Wagen neu ist und ihn von daher noch niemand eingefahren hat, ist es ja nicht ausgeschlossen das er im eingefahrenen Zustand die Vmax erreicht.
Oder halt VPower tanken ist auch günstiger 😁 😉

Wo ich drauf hinaus will ist, das sich hier im Forum viele beklagen das ihr Wagen die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht schafft.

Wie gesagt besonders die Dieselfahrer.
Der 150 PS soll laut Schein 225 schaffen, viele klagen das sie nur knapp über 200 km/h schaffen.

BMW sagt 10 % müsste man hinnehmen, was durch das Urteil ja hinfällig ist. OLG sagt ab 5 %.

Hat noch einer den Thread? Es ging da um einen 320 cd.

Mfg

also meines Wissens nach soll der 150PS 320d 216km/h schaffen. Also mein 318i ist mit 206 eingetragen und läuft auf grader Strecke 210 km/h
Aber 10% ist schon echt heftig kommt aber auch auf die Beladung und die Mitfahrer an

5% halte ich für fair. Wenn man ein Auto mit 200 km/h Höchstgeschwindigkeit kauft und es schafft keine 190 km/h, dann finde ich, ist es ein Reklamationsgrund.

Viele Grüße

Also ein 320d sollte zwischen 217 und 221 schaffen. Je nach Getriebe (5 oder 6-Gang manuell)

Grüße Stefan

p.s.: Das Urteil geht aber imho so auch in Ordnung. Mit was für einer Grütze sich unsere Gerichte beschäftigen müssen 😠

verstehe ich dies nun falsch? oder willst du eben darauf hinweisen

denn bei angabe von 225 Vmax und erreichung von knapp (202 Vmax?) wären dies ÜBER 10%!

zieht man dann noch die tachotoleranz ab... *eh schon wissen*

und wenn ich den eingangsbeitrag richtig verstanden habe, ersieht das gericht 5% rechtens

Zitat:

Original geschrieben von DarkDream


verstehe ich dies nun falsch? oder willst du eben darauf hinweisen

denn bei angabe von 225 Vmax und erreichung von knapp (202 Vmax?) wären dies ÜBER 10%!

zieht man dann noch die tachotoleranz ab... *eh schon wissen*

und wenn ich den eingangsbeitrag richtig verstanden habe, ersieht das gericht 5% rechtens

Ja, ab 5% Abweichung kannst du Klagen und hast gute Chancen recht zu bekommen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von bmw320 c


Ja, ab 5% Abweichung kannst du Klagen und gute Chancen recht zu bekommen. 🙂

OK also doch richtig verstanden und

EIN HINWEIS VON DIR 😁

Zitat:

Original geschrieben von vain


also meines Wissens nach soll der 150PS 320d 216km/h schaffen. Also mein 318i ist mit 206 eingetragen und läuft auf grader Strecke 210 km/h
Aber 10% ist schon echt heftig kommt aber auch auf die Beladung und die Mitfahrer an

In meinem Schein steht 225 km/h. 🙂

mfg

gut das kann sein ich habe es nur ausm Netz 😉

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