Ist bei LKW zulassung Trenngitter pflicht?
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob bei einer LKW zulassung (jedoch keine gewerbliche Nutzung) das Trenngitter (Post-Caddy) zum Laderaum Pflicht ist..würde es gerne entfernen?! soweit ich sehen kann ist dies nicht eingetragen...Weiss da jemand bescheid?
vielen dank im vorraus!
20 Antworten
Hi,
unser Firmencaddy hat die Trennwand.
Da wir einen Falt-Beifahrersitz (Ladelänge) haben ist dort eh eine Art Türe verbaut.
Diese schwingt aber wohl nach vorne, nur wenn Sitz versenkt wurde.
Die bildet dann einen Abschluss zum Fahrer hin; eher ungeeignet f Dich?!
Gruß
Wutz
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Caddy Kastenwagen: Trennwand ausbauen?' überführt.]
Ohne Trennwand verlierst du die LKW Zulassung welche der Caddy wohl haben wird.
Eine Wohnmobilzulassung wird es für den Caddy wohl nicht geben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Caddy Kastenwagen: Trennwand ausbauen?' überführt.]
Bin gerade über diese Info gestolpert, alles sehr alt aber trotzdem aktuell!?:
https://www.haufe.de/.../...mal-eines-lkw_idesk_PI20354_HI1863494.html
Kann man auch suchen nach:
"Vollständige Abtrennung des Laderaums kein notwendiges Merkmal eines Lkw"
Oder:
"BFH, Urteil vom 28.11.2006, VII R 11/06"
Das ist 20 Jahre alt.
Nur der Sachverständige vor Ort, zu dem du zum Abnehmen kommst, wird dir sagen was er sehen will.