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Irrer fährt mein Auto kaputt!!!!

Themenstarteram 17. Mai 2006 um 14:35

Hallo Gemeinde!

Gestern traf mich das Schicksal wirklich übel: Ein komischer Typ (kein Alkohol oder Drogen - keiner inkl. der Polizisten konnten das glauben) ist mir aus welchen Gründen auch immer von hinten links in das parkende Auto gefahren. Genau auf die A-Säule, Tür und Kotflügel sehr kaputt. Schaden mal ganz grob 8-10.000€. Das Auto, Bj 05/04, 24tkm, Zeitwert ca. 24t€ ist jetzt natürlich ein verfluchter Unfallwagen.

Morgen kommt der Gutachter, dann weiß ich die genauen Zahlen.

Ich fragen mich jetzt ob es (wirtschaftlich) sinnvoller ist das Auto so kaputt zu verkaufen und mit den Reparaturkosten zusammen einen neuen 1-2-Jährigen zu holen. Oder flicken lassen und eben mit einem fast "wertlosen" Auto rumzufahren, den ich nie wieder ordentlich verkaufen kann.

Was meint Ihr dazu? Ich möchte auch bei einem evtl. Tausch nicht viel drauflegen, so eine Aktion war jetzt halt nicht geplant.

 

Grüße

 

Ramair

 

PS: Ironie des Schicksals: heute hatte ich sowieso einen Termin bei DC, wegen dem Assyst A.....

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44 Antworten
am 17. Mai 2006 um 20:11

die definition des wortes zynismus war mir auch schon vor dem exkurs zu wikipedia bekannt - tut mir leid wenn ich da enttäuschen muß und du bububs da bei mir keine wissenslücke schließen konntest!

ich habe ledeglich den oben angefürhten vergleich für übezogen und deplaziert gehalten - und daran ändert sich auch durch wikipedia nichts. ich habe fertig!

am 17. Mai 2006 um 20:25

Übrigens: tollerieren wir mit einem "l" geschrieben. Es wurde sich ja schon mehrfach über mangelnde Deutschkenntnise im Forum amüsiert

Zitat:

Original geschrieben von bububs

Deutschkenntnise

Autsch!

Zitat:

Original geschrieben von bububs

Zum Abschluß und zum Verständnis (Wikipedia):

Der Zynismus (griechisch κυνισμός, kynismós - wörtlich die Hundigkeit im Sinne von Bissigkeit, von κύων, kyon - der Hund) bezeichnet eigentlich die Lebensanschauung der antiken Kyniker.

Heute bezeichnet man zum einen die sich durch boshaft verletzende Äußerungen zeigende Haltung eines Menschen (des Zynikers) als Zynismus, andererseits auch eine Haltung, die moralische und menschliche Werte grundsätzlich in Frage stellt und sich darüber lustig macht. Zynismus kann auch ein Zeichen von Resignation sein (Ein Zyniker ist jemand, der Ideale hat, aber ganz genau weiß, dass sie nicht realisierbar sind). Schwarzer Humor ist auch ein wichtiger Teil davon.

Zum anderen bezeichnet der Begriff Zynismus die zynische Äußerung selbst (mit Zynismen reagieren).

Zum Abschluß ..., hoffentlich!!! Mein Gott ... :D

Hallo,

habe meinen Wagen letztes Jahr für 16500 € reparieren lassen ( Unfallblechschaden). Das war ein Fehler. Der Wagen ist instabiler.

Die Versicherung Deines Unfallgegners kennt auf Nachfrage genügend Fahrzeugverwerter die Ihn Dir sicher gerne abkaufen. Hätte meinen damals auch weggeben sollen.....

Auch wenn´s weh tut.

Lieben Gruß,

Conny121

Mein Beileid, Ramair!

Auch ich rate zum Verkauf des Unfallwagens, denn nach einer sehr umfangreichen Reparatur ist das Fahrzeug wie bereits gesagt wurde einfach nicht mehr dasselbe. Ferner können u.U. nach erfolgter Reparatur später noch Probleme auftreten, die auf das Schadensereignis zurückzuführen sind.

Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Hatte selbst mal einen unverschuldeten Unfall mit Totalschaden. Damals ist mir jemand mit 50-60 km/h ungebremst ins Heck gerast und hat dabei meinen Wagen – verkehrsbedingt haltend – auf das vor mir stehende Fahrzeug geworfen. Ergebnis: Schaden alleine an meinem Fahrzeug in Höhe von 21.000 DM bei einem Zeitwert von 17.000 DM.

Andererseits hattest Du gefragt, was wirtschaftlicher sei: Verkauf oder Instandsetzung. Ich denke, das hängt von vielen Faktoren ab und man muss das durchrechnen, wenn man die konkreten Zahlen hat.

In meinem o.g. Fall war die Wiederherstellung die kostengünstigere Lösung, da ich kein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt finden konnte, bei dem ich nicht noch ordentlich was hätte drauflegen müssen. Die Abwicklung dieser Geschichte war zwar sehr kompliziert und es war nur meiner ausgesprochen guten Rechtsanwältin zu verdanken, dass Reparaturkosten, die den Wert des Kfz übersteigen, überhaupt durchsetzbar waren, aber am Ende hatte ich ein komplett neu lackiertes und äußerlich unverändertes Fahrzeug mit ganz, ganz vielen Neuteilen, das mich noch 6 Jahre fast ohne Probleme begleitet hat. Der Wiederverkaufswert war mir egal, weil ich den Wagen bis zum Ende fahren wollte.

Was den „Irren“ betrifft: Der Unfallverursacher empfing mich mit den Worten: „So ein Sch***, ich bin doch erst vor ein paar Monaten jemandem hintendrauf gefahren!“ Ich muss gestehen, dass mir in dem Augenblick auch einige sehr archaische Gedanken durch den Kopf gingen.

Mitfühlend

Kai

Themenstarteram 18. Mai 2006 um 9:55

Ich danke allen, die mich zu meinem Thema weitergebracht haben und melde mich bald mit genauen Zahlen.

 

Servus

 

Ramair

Ich rate auch zum Verkauf.

Erfahrungsgemäß wird die Instandsetzung solcher Schäden wegen des enormen zeitlichen Aufwandes nicht so fachgerecht gemacht, dass es am Ende wirklich neuwertig ist.

Noch jeder ehemalige Unfallwagen, den ich so lange kenne, rostet später im Bereich der ehemaligen Schadstelle. Und spätestens dann will keiner mehr als den symbolischen Euro für das Ding abdrücken.

Also weg damit, so selten ist das Auto nicht, als dass man keinen angemessenen Ersatz finden würde ;)

Zitat:

Original geschrieben von bububs

Zum Abschluß und zum Verständnis (Wikipedia):

Der Zynismus (griechisch κυνισμός, kynismós - wörtlich die Hundigkeit im Sinne von Bissigkeit, von κύων, kyon - der Hund) bezeichnet eigentlich die Lebensanschauung der antiken Kyniker.

Heute bezeichnet man zum einen die sich durch boshaft verletzende Äußerungen zeigende Haltung eines Menschen (des Zynikers) als Zynismus, andererseits auch eine Haltung, die moralische und menschliche Werte grundsätzlich in Frage stellt und sich darüber lustig macht. Zynismus kann auch ein Zeichen von Resignation sein (Ein Zyniker ist jemand, der Ideale hat, aber ganz genau weiß, dass sie nicht realisierbar sind). Schwarzer Humor ist auch ein wichtiger Teil davon.

Zum anderen bezeichnet der Begriff Zynismus die zynische Äußerung selbst (mit Zynismen reagieren).

Danke, dass du mir so ein umfassendes Posting gewidmet hast. :p

@Ramair:

Ich würde das Auto auch verkaufen, obwohl sie's wahrscheinlich wieder "hinkriegen". Du wirst aber nicht mehr froh damit - und zum unglücklich herumkurven brauchst du keinen Mercedes. ;)

am 18. Mai 2006 um 14:12

nicht reparieren !!!

aber auch nicht über die versicherung verkaufen, sondern privat verkaufen. über die versicherung bekommst DU nur den restwert, auch wenn die versicherung das KFZ für mehr verkauft :-))))

die 16% märchen steuer der reparaturkosten, sowie der leihwagen wird dir nicht erstattet !!!

gruß

too-onebee

am 18. Mai 2006 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von too-onebee

nicht reparieren !!!

die 16% märchen steuer der reparaturkosten, sowie der leihwagen wird dir nicht erstattet !!!

gruß

too-onebee

also meines Erachtens muss die Versicherung für die übliche Dauer der Reparatur einen angemessen Leihwagen bezahlen auch wenn er gar nicht repariert wird, oder gibt es da eine Neuregelung?

Grüße

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Bors

Schaden alleine an meinem Fahrzeug in Höhe von 21.000 DM bei einem Zeitwert von 17.000 DM.

es war nur meiner ausgesprochen guten Rechtsanwältin zu verdanken, dass Reparaturkosten, die den Wert des Kfz übersteigen, überhaupt durchsetzbar waren,

Servus Kai,

so "ausgesprochen gut" war die Dame auch nicht.

Die 130%-Regelung (Integritätsinteresse des Geschädigten) kennt jeder Wald-und-Wiesen-Anwalt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von cl11

also meines Erachtens muss die Versicherung für die übliche Dauer der Reparatur einen angemessen Leihwagen bezahlen auch wenn er gar nicht repariert wird, oder gibt es da eine Neuregelung?

Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstehenden Kosten für die Dauer der Reparatur bzw. für die Dauer der Wiederbeschaffung. Natürllich nicht bei Auszahlung der geschätzten Reparaturkosten (abzgl. MWSt).

Sofern man Ersatz der Mietwagenkosten beansprucht, muss man nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde bzw. den Nachweis erbringen, dass man tatsächlich ein Ersatzfahrzeug angeschafft hat.

am 19. Mai 2006 um 5:16

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Servus Kai,

so "ausgesprochen gut" war die Dame auch nicht.

Die 130%-Regelung (Integritätsinteresse des Geschädigten) kennt jeder Wald-und-Wiesen-Anwalt. ;)

:D:D:D

Es ist doch etwas langweilig, wenn alle weitgehend die gleiche Meinung vertreten, weshalb ich hier einmal gegenhalte ;)

Auch schon mehrmals aktiv und passiv Opfer einer Gewalttat an meinem heiligen Blechle kann ich berichten, dass DC für seine Reparaturen eine 100%ige Garantie übernimmt, diese in Werksqualität abzuliefern. In der NDL-HH stand oder steht sogar ein Kunden-Telefon mit direkter Anbindung zur Geschäftsleitung für den Fall, dass ein Verkäufer einen Preisabschlag aufgrund einer bei DC vorgenommenen Unfallreparatur kalkuliert.

Mein Fazit aus dieser selbstsicheren Leistungseinschätzung der Werkstatt ist seitdem, mich im Falle eines Unfalles nicht mehr derart zu echauffieren, wenn ich den Wagen ohnehin bei DC in Zahlung gebe.

Außerdem sagt mir meine Lebenserfahrung aus eigenem Erleben, dass die Schäden bezüglich der Auswirkung auf die Konstruktion meist nicht soooo groß sind, wie es im Stadium tiefster Betrübnis nach dem Unfall den Anschein hat. Gibt es eigentlich Bilder über den Schaden??

Was bleibt, ist häufig nur der ins Hirn eingebrannte Gedanke ein sog. Unfallfahrzeug zu fahren.

Deshalb rate ich an dieser Stelle von voreiligen Entscheidungen ab.

Gruß und ein unfallfreies Wochenende

pewie

Zitat:

Original geschrieben von UB999

:D:D:D

Wer den Schaden hat, ... :)

@ Gerry & UB,

habe mich da sehr missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass ich – obwohl eindeutig unschuldig - ohne Rechtsbeistand von der gegnerischen Versicherung tüchtig über den Tisch gezogen worden wäre. Das „ausgesprochen gut“ bezog sich auf die Regulierung des gesamten Vorfalls, die wesentlich komplexer war als von mir oben dargestellt, und im Ergebnis zu Versicherungsleistungen führte, die erheblich über die Reparatur hinausgingen.

Ich muss meine Rechtsanwältin also vor dem „Wald-und-Wiesen-Anwalt“-Vorwurf in Schutz nehmen. Die Dame ist vom Fach und gerade Versicherungsangelegenheiten bereiten ihr ein ganz besonderes Vergnügen... (das werde ich an dieser Stelle allerdings nicht näher erläutern und es hat nichts mit dem vermutlich ersten Gedanken von UB zu tun ;)).

Gruß

Kai

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