Interessante Leasing Bedingung bei Rückgabe
Hi,
"ich" tendiere vielleicht dazu einen 208er zu leasen. Da gibt es von Peugeot ja gerade ein Angebot.
In den den Leasingbedingungen finde ich:
8. Rückgabe des Leasinggegenstandes
(2) Ist das Fahrzeug nicht in diesem Zustand, übernimmt der Leasingnehmer die Kosten, die erforderlich sind, um es in den in Abs. (1) beschriebenen Zustand versetzen zu lassen.
Abs. (1) habe ich unten auszugsweise angehängt.
Frage: Ist (2) eigentlich so haltbar?
Denn das würde ja bedeuten, dass alle Schäden die über die normale Abnutzung hinausgehen repariert werden müssten. Also alle hierfür anfallenden Kosten sind zu erstatten. Das würde m.M. aber der gängigen Rechtsprechung widersprechen, laut der m.M. gilt:
- Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist.
Gibt es hier diesbezüglich. Erfahrungswerte oder kennt sich jemand damit sogar genau
aus?
Schon mal Danke,
Torsten
Auszug Abs (1): Am Tag der Beendigung des Vertrages ist das Leasingfahrzeug in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden verkehrs- und betriebssicheren sowie in fahrbereitem Zustand, frei von Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hinausgehen, am Ort der Auslieferung der Lieferfirma .....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TomJon schrieb am 3. Januar 2019 um 18:53:50 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Januar 2019 um 18:04:46 Uhr:
Antwort:
Wenn Du den Vertrag so unterschreibst,ist das erstmal so festgehalten.Danke,
das nehme ich jetzt einfach mal als sachliche Antwort auf die Frage. Wobei eine Begründung für diese Sichtweise noch schön gewesen wäre. Denn nicht alles was irgendwo steht ist auch verbindlich, daher meine Frage.Auf den rein provokativen Teil reagiere ich mal nicht oder kennen wir uns?
Das "ich" stand in der Frage übrigens bewusst in Anführungszeichen, denn ich lease nicht.
Finde dass Windelexpress im Großen und Ganzen recht hat mit seinem Post. Das ist ganz normal, dass man für Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen aufkommen muss. Habe vor kurzem mein Fahrzeug auch zurückgegeben und es wurden einige Dellen festgestellt, die ich vorher gar nicht gesehen hatte. Scheibe hatte einen großen Steinschlag, musste neu gemacht werden. Insgesamt ist die Sache aber fair abgerechnet worden.
Im Prinzip ist das aber beim Verkauf nicht anders. Da versucht der Käufer eben auf Grund solcher Beschädigungen den Kaufpreis zu senken.
Es gibt aber, zumindest von BMW, Rücknahmebedingungen. Hier werden Beschädigungen anhand von Bildern dargestellt, die für den Leasinggeber in Ordnung sind oder nicht. Vielleicht gibt es sowas bei Peugeot ja auch.
Und das mit dem ich mit Ausrufezeichen hab ich auch noch nie gehört. Dann stell doch die Frage anders, so dass jeder weiß dass du nicht leasen willst. Hört sich so nämlich komplett anders an.
46 Antworten
Den Gedanken hatte ich heute auch schon. Kann gut sein, dass dann eh sowas kommt wie "Ne, das betrifft nur größere Schäden etc., größere Schrammen usw. berechnen wir auch mit Minderwert" - das würde mir persönlich dann sogar schon als E-Mail reichen.
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 6. Januar 2019 um 13:30:29 Uhr:
Nicht zwangsläufig.
Aufgrund der relativ niedrigen Wahrscheinlichkeit, dass ein eigenverschuldeter Schaden eintritt bei guter Fürsorge, dem Vorhandensein einer RSV, bei gleichzeitig sehr attraktiven finanziellen Leasingkonditionen, nimmt man das Angebot vielleicht trotzdem wahr, weil der Passus im Fall der Fälle eben keine Relevanz hätte.
Da reicht dann manchmal auch ein einziger Brief des Anwalts, dass der Mandant nicht blöd ist und der LG knickt ein, weil ihm die Rechtssprechung und damit Chancen vorm Gericht bekannt sind.
Ich sehe wir verstehen uns 🙂, was auch deine weiteren Beiträge zeigen. Die hätten auch von mir sein können.
Ich gebe zu, ich habe bei der Fragestellung auch nie daran gedacht, dass man es so missverstehen könnte, wie es hier geschehen ist. 🙄 Dafür waren mir die Konsequenzen, je nachdem wie die Antwort ausfallen würde, eigentlich zu offensichtlich.
Torsten
Das Ding ist, dass hier im Forum auch immer wieder welche mit wirklich naiven Vorstellungen aufkreuzen, die nicht verstehen können, warum der LG sein Auto gerne in einem Stück zurück hätte. Und warum bei niedrigster Leasing Rate ein Satz völlig zerschundene Alufelgen und komplett versiffte Sitzbepolsterung nicht in Ordnung sind. Daher werden dann solche Anfragen manchmal missinterpretiert.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 4. Januar 2019 um 08:50:54 Uhr:
Nur mal so ein Denkanstoß: Nicht alles was in Verträgen geschrieben steht (und vom Leasingnehmer akzeptiert wurde) hat vor Gericht Bestand. Das deutsche AGB Recht ist da sehr streng. Jeder Zweifel geht zu Lasten des AGB Verwenders.
Dennoch würde ich einen Teufel tun einen Vertrag zu unterschreiben, mit dem ich bereits vor der Unterzeichnung nicht einverstanden bin.
AGB Recht hin oder her. Dass es zu Unstimmigkeiten verbunden mit einer Menge Unannehmlichkeiten kommen wird ist hier doch vorprogrammiert, selbst falls man dann vor Gericht gewinnen sollte.
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Gut, das kann ich verstehen. Ich als Anwalt ticke da etwas anders aber habe natürlich auch andere Möglichkeiten.
Zur Ausgangsfrage: Ich hätte jetzt ganz naiv gedacht, dass das bei einem (ja noch relativ neuem) Leasingrückläufer im Grunde identisch ist. Also der Wertverlust und die Insztandsetzungskosten. Ich würde ja davon ausgehen, dass ein Schaden auch instand gestzt werden muss, um den wert des Fahrzeugs wiederherzustellen. Oder aber der Wert um exakt diesen Betrag sinkt.
Dass Beispiel mit den 1000 Euro Schaden, der nur 700 Euro wert sein soll, verstehe ich nicht.
Dass man unabhängig davon (bei z.B. einem älteren Gebrauchten) eine lediglich kosmetische Rearatur nicht mehr durchführen lässt und der praktische Wert für den Eigentümer nicht in der Höhe der Reparaturkosten sinkt, hat ja nichts damit zu tun.
Wenn man eine Beschädigung durch die Versicherung eines Unfallgegners abrechnet, dann setzt man ja auch die tatsächlichen (oder vorab veranschlagten) Kosten an, auch wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird.
Beispiel: Ein Auto kann nach 3 Jahren und 60tkm am Markt für 10.000 Euro verkauft werden wenn es keine Mängel hat.
Nun nehmen wir an es hat einen Hagelschaden und sieht aus wie ein Golfball, die Reparatur kostet 6.000 Euro.
Nun mag es gut sein, dass ich den Wagen mit Schäden am Markt für 5.000 Euro verkaufen kann, entweder an jemanden den der Schaden nicht stört oder an jemanden der die Dellen selbst raus zieht.
Dann ist der Wertverlust mit 5.000 Euro kleiner als die Reparaturkosten mit 6.000
Was heißt relativ neu? Gegenüber dem Listenpreis hat man quasi einen Wertverlust von 40-50%.
Wenn man jetzt zB die Frontstoßstange neu lackiert wegen einer Schramme, ist diese 1a. Auch alle tolerierten Steinschläge, Waschkratzer, feine Kratzer sind weg. Das muss berücksichtigt werden.
Bei Versicherungsschäden, gibt es theoretisch auch einen Vorschadensabzug.
Auf der anderen Seite, hat der Halter den Schaden auch nicht zu vertreten, dieser muss beseitigt werden ohne Nachteil.
Es fängt ja damit an, dass es unterschiedliche Ansätze gibt, wie man die Wertminderung berechnet.
Es gibt Methoden, die auf die Laufleistung schauen, andere aufs Alter, andere auf das Verhältnis von aktuellem Wert zu Wiederbeschaffungswert - was eigentlich die anderen Methoden inkludiert, da der aktuelle Fahrzeugwert (ohne Schaden) maßgeblich von Alter und Laufleistung abhängt.
Wir reden ja von kosmetischen Schäden, da kann man den Minderwert am einfachsten damit erklären:
Angenommen du hast eine Delle, deren Reparatur 1000€ kostet. Nun bietet der Verkäufer an, sie zu reparieren oder aber 700€ mit dem Preis runterzugehen. Meinst nicht, dass da viele eher die 700€ sparen? 😉
Diese Abwägung macht den Unterschied, ob ein Schaden 1000€ oder 700€ wertmindernd ist.
Dann würde ich als Leasinggeber auch immer die Reparaturkosten verlangen. Dass damit ggf. auch andere Gebrauchsspuren mitbeseitigt werden, ist nunmal unvermeidbar. Wollte ich einen jungen Gebrauchten kaufen, würde ich einen Schaden, der über "altersgerechte Gebrauchsspuren" hinausgeht repariert haben wollen oder den Preis um die Reparaturkosten gesenkt, NICHT WENIGER. Und damit bin ich wieder bei: Der Wertverlust ist so hoch wie die Reparaturkosten.
Der in meinem Beispiel genannte Stoßfänger ist ja dann auch eine Wertsteigerung.
Da die genannten Preise aber auch Standardpreise sind, ist sicher für einen Gebrauchtwagenhandel günstiger machbar. D.h. mit der Mischkalkulation können die gut leben.
Es ist ja Fakt, dass die Minderwert-Kalkulation gelebter Alltag ist, zudem ich bestätigen kann, dass über diesen Hinaus auch einige nicht berechnete Schäden vom Aufbereiter bearbeitet werden.
Gut, wenn ich den Gebraucht-Preis meines Alten auf dem Hof sehe, denk ich jedes mal, dafür würde ich das Geld nicht zahlen. Wobei der Händler ja auch was verdienen will, auch sonst seinen Aufwand hat und weitere Gewährleistung absichern muss.
Aber gut, der Markt dafür scheint da.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 8. Januar 2019 um 11:43:00 Uhr:
Dann würde ich als Leasinggeber auch immer die Reparaturkosten verlangen. Dass damit ggf. auch andere Gebrauchsspuren mitbeseitigt werden, ist nunmal unvermeidbar. Wollte ich einen jungen Gebrauchten kaufen, würde ich einen Schaden, der über "altersgerechte Gebrauchsspuren" hinausgeht repariert haben wollen oder den Preis um die Reparaturkosten gesenkt, NICHT WENIGER. Und damit bin ich wieder bei: Der Wertverlust ist so hoch wie die Reparaturkosten.
Bei dir als Käufer. Dann wird er früher oder später an jemand anderen verkauft.
Die Ansprüche sind auch bei jungen Gebrauchten unterschiedlich. Für dich eignet sich eher der junge Gebrauchte, der nur mit altersgerechten Gebrauchsspuren zurückgegeben wurde, was bei den meisten Autos der Fall ist.
Kaum ein Händler wird z.B. wegen einem 10 cm Kratzer auf dem Dach, bei dem Smart Repair zu keinem guten Ergebnis kommt, das Dach komplett neu lackieren für 1200€. Es wird so gut es geht gemacht für 100€, der Käufer kriegt 400 € Nachlass (was für den OK ist, weil man es nur leicht sieht). Und der ehemalige LN wird dann z.B. 600€ Minderwert bezahlt haben.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 8. Januar 2019 um 11:43:00 Uhr:
... Wollte ich einen jungen Gebrauchten kaufen, würde ich einen Schaden, der über "altersgerechte Gebrauchsspuren" hinausgeht repariert haben wollen oder den Preis um die Reparaturkosten gesenkt, NICHT WENIGER. ...
Und warum soll der Händler das Auto dann an DICH verkaufen?
Wenn morgen oder nächste Woche jemand kommt, der sich an den Schrammen nicht stört - weil er die Kiste als Gebrauchsgegenstand will - und der dem Händler die 1.000 Euro Reparaturkosten erspart, wenn er das Auto im Ist-Zustand 500 Euro billiger bekommt ...
Ja, wenn man davon ausgeht, das jeden morgen ein Dummer aufsteht. Einen Schaden von 1000 Euro an seinem Auto soll er also mit dem Händler teilen?
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 9. Januar 2019 um 09:45:31 Uhr:
Ja, wenn man davon ausgeht, das jeden morgen ein Dummer aufsteht. Einen Schaden von 1000 Euro an seinem Auto soll er also mit dem Händler teilen?
Es ist kein Schaden von 1.000 € entstanden. Nur ein theoretischer Reparaturwert i.H.v. 1.000 €.
Praktisch ist der Schaden so hoch wie der entstandene Minderwert.