Interessante Leasing Bedingung bei Rückgabe
Hi,
"ich" tendiere vielleicht dazu einen 208er zu leasen. Da gibt es von Peugeot ja gerade ein Angebot.
In den den Leasingbedingungen finde ich:
8. Rückgabe des Leasinggegenstandes
(2) Ist das Fahrzeug nicht in diesem Zustand, übernimmt der Leasingnehmer die Kosten, die erforderlich sind, um es in den in Abs. (1) beschriebenen Zustand versetzen zu lassen.
Abs. (1) habe ich unten auszugsweise angehängt.
Frage: Ist (2) eigentlich so haltbar?
Denn das würde ja bedeuten, dass alle Schäden die über die normale Abnutzung hinausgehen repariert werden müssten. Also alle hierfür anfallenden Kosten sind zu erstatten. Das würde m.M. aber der gängigen Rechtsprechung widersprechen, laut der m.M. gilt:
- Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist.
Gibt es hier diesbezüglich. Erfahrungswerte oder kennt sich jemand damit sogar genau
aus?
Schon mal Danke,
Torsten
Auszug Abs (1): Am Tag der Beendigung des Vertrages ist das Leasingfahrzeug in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden verkehrs- und betriebssicheren sowie in fahrbereitem Zustand, frei von Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hinausgehen, am Ort der Auslieferung der Lieferfirma .....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TomJon schrieb am 3. Januar 2019 um 18:53:50 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Januar 2019 um 18:04:46 Uhr:
Antwort:
Wenn Du den Vertrag so unterschreibst,ist das erstmal so festgehalten.Danke,
das nehme ich jetzt einfach mal als sachliche Antwort auf die Frage. Wobei eine Begründung für diese Sichtweise noch schön gewesen wäre. Denn nicht alles was irgendwo steht ist auch verbindlich, daher meine Frage.Auf den rein provokativen Teil reagiere ich mal nicht oder kennen wir uns?
Das "ich" stand in der Frage übrigens bewusst in Anführungszeichen, denn ich lease nicht.
Finde dass Windelexpress im Großen und Ganzen recht hat mit seinem Post. Das ist ganz normal, dass man für Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen aufkommen muss. Habe vor kurzem mein Fahrzeug auch zurückgegeben und es wurden einige Dellen festgestellt, die ich vorher gar nicht gesehen hatte. Scheibe hatte einen großen Steinschlag, musste neu gemacht werden. Insgesamt ist die Sache aber fair abgerechnet worden.
Im Prinzip ist das aber beim Verkauf nicht anders. Da versucht der Käufer eben auf Grund solcher Beschädigungen den Kaufpreis zu senken.
Es gibt aber, zumindest von BMW, Rücknahmebedingungen. Hier werden Beschädigungen anhand von Bildern dargestellt, die für den Leasinggeber in Ordnung sind oder nicht. Vielleicht gibt es sowas bei Peugeot ja auch.
Und das mit dem ich mit Ausrufezeichen hab ich auch noch nie gehört. Dann stell doch die Frage anders, so dass jeder weiß dass du nicht leasen willst. Hört sich so nämlich komplett anders an.
46 Antworten
Dann wäre ich nicht der Kunde, der das so kauft. Ich würde ihm sagen: Reparier es, geh mit dem Preis runter oder such einen Dummen.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 9. Januar 2019 um 11:29:15 Uhr:
Dann wäre ich nicht der Kunde, der das so kauft. Ich würde ihm sagen: Reparier es, geh mit dem Preis runter oder such einen Dummen.
Soweit waren wir schon 😉
Er wird es nicht reparieren. Er geht mit dem Preis runter, aber nicht soweit wie die Reparatur kostet. Dir reicht das nicht (was völlig okay ist) und es kommt kein Geschäft zustande. Er verkauft den Wagen anderweitig und du kaufst ein anderes Auto bei ihm oder woanders. Business as usual.