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Interessante Info´s zu Assistenzsystemen (ACC und GRA) Modellübergreifend

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 18. April 2019 um 5:23

Moin moin,

ich hatte gestern ein nettes Gespräch mit einem Kundendienstleiter im Hause Volkswagen.

Irgendwie, irgendwann kam das Gespräch auf Assistenzsysteme, Produktion Golf 8 nur in der "Kassenausführung", etc.

Mir wurde dann von einem Fall des Kunden X berichtet der einem schweren Auffahrunfall mit seinem Auto hatte, ein Polo (?) mit Vollausstattung.

Richtig platt das Auto, vorn gut 1 m kürzer.

Dieser Kunde meinte nun, der Unfall hätte nicht passieren dürfen, Abstandstempomat wäre im Betrieb gewesen, System hätte nicht bzw. unzureichend funktioniert. Reparaturauftrag wurde nicht erteilt.

WOB tauchte im Autohaus mit "großer Besetzung" auf, es wurde u.a. das Airbagsteuergerät mitgenommen.

Nach Auswertung erhielt das Autohaus nach Aussage des Kundendienstleiters ein Schreiben aus WOB in dem es heißt, seitens des Herstellers sei kein Mitverschulden bzw. läge kein Verschulden vor, System hätte nicht reagiert da der Kunde das System mit Vollgas übersteuert hätte. Zudem seinen Lenkbewegungen über X ° abgelegt.

Die ganze Sache ist zweischneidig. Klar ist, übersteuert der Kunde ist der Hersteller nicht haftbar.

Die 2. Sache ist die, inwieweit hier bestehende Datenschutzgesetze verletzt werden. Niemand weiß genau was alles aufgezeichnet wird, auslesbar ist. Zum Nachteil gegen den Kunden verwendet werden kann.

Speziell letzteres macht mir extreme Sorgen, da möglicherweise auch Daten manipuliert werden könnten, zumal ja niemand weiß was wo abgespeichert wird.

VG Thommi

Beste Antwort im Thema

Wenn die Daten aufgezeichnet werden und der Wahrheitsfindung dienen, sollen sie auch verwendet werden. Allerdings auch von der Justiz. Hierbei ist es unerheblich, ob für oder gegen den Fahrer. Datenschutz ist eine gute Sache, die aber in vielen Fällen nur "Täter" schützt.

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Dazu hatte ich ja schonmal im Tiguan Forum festgestellt, laut Bedienungsanleitung ist das Fahrzeug mit einem Event Data Recorder früher UDS ausgestattet ist.

Man erfährt es aber erst auf den letzten Seiten der Bedienungsanleitung.

Themenstarteram 18. April 2019 um 5:42

Das steht auch in der Bedienungsanleitung des Golf mit GRA (ich hatte einen Sound). Ich hatte der Datennutzungsvereinbarung von Volkswagen seinerzeit widersprochen und kann nur jedem raten dies auch zu tun.

Ungeachtet dessen, ein Datenspeicher UDS ist ja grundsätzlich nicht verkehrt. Ist nur die Frage inwieweit diese Daten den unabhängigen Sachverständigen zur Verfügung stehen. Das ist der Knackpunkt!

VG Thommi

Zitat:

@zaluskoski schrieb am 18. April 2019 um 07:29:37 Uhr:

Dazu hatte ich ja schonmal im Tiguan Forum festgestellt ...

https://www.motor-talk.de/.../...er-tiguan-einen-uds-t6288181.html?...

Wenn die Daten aufgezeichnet werden und der Wahrheitsfindung dienen, sollen sie auch verwendet werden. Allerdings auch von der Justiz. Hierbei ist es unerheblich, ob für oder gegen den Fahrer. Datenschutz ist eine gute Sache, die aber in vielen Fällen nur "Täter" schützt.

Wenn der Fahrer es Kenntnis davon hat ist es ja Okay, aber wer ließt schon die Bedienungsanleitung ganz hinten?

Wird ja auch nirgendswo sonst erwähnt, dass hinterlässt ja einen Nachgeschmack.

Passiert doch öfter, dass in Stress Situationen das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt wird.Was genau ist jetzt das Problem?

Das Problem ist scheinbar, dass manche meinen man kann ihnen ein Fehlverhalten nachweisen und auf diese Weise ist der Weg blockiert das Unschuldslamm zu mimen.

am 18. April 2019 um 8:41

Zitat:

@thommi11 schrieb am 18. April 2019 um 07:23:41 Uhr:

 

Dieser Kunde meinte nun, der Unfall hätte nicht passieren dürfen, Abstandstempomat wäre im Betrieb gewesen, System hätte nicht bzw. unzureichend funktioniert. Reparaturauftrag wurde nicht erteilt.

Der Kunde hätte auch einfach mal bremsen können.

Zitat:

Die ganze Sache ist zweischneidig. Klar ist, übersteuert der Kunde ist der Hersteller nicht haftbar.

Solange VW von Assistenzsystemen redet (Assistenten sind nicht verantwortlich), die BA mehr Warnhinweise als Nutztext enthält und "...im Rahmen der Systemgrenzen..." eine der am häufigsten zu lesenden Floskeln ist, sind sie doch eh aus der Nummer raus. Interessant wird es erst, wenn wir mit autonomen oder teil-autonomen Systemen anfangen.

Zitat:

Die 2. Sache ist die, inwieweit hier bestehende Datenschutzgesetze verletzt werden. Niemand weiß genau was alles aufgezeichnet wird, auslesbar ist. Zum Nachteil gegen den Kunden verwendet werden kann.

Ich bin da ganz radikal: Wenn es der Wahrheitsfindung dient und Aussage gegen Aussage steht, hat es meinen Segen.

Hab selber schon einen Fall gehabt, wo plötzlich Zeugen aufgetaucht sind, die geschworen haben, bis ihnen fast der Arm abgefallen ist.

Eine interessante Frage in dem Kontext ist: Aus welchem Gerät stammten die Daten im konkreten Fall?

Im Bordbuch heißt es:

Zitat:

Volkswagen wird nicht auf die Daten des Unfalldatenspeichers zugreifen, sie auslesen oder verarbeiten, es sei denn, der Fahrzeughalter (oder beim Leasing der Leasingnehmer) erteilt seine Zustimmung. Ausnahmen stellen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen dar.

Hat im konkreten Fall der Halter seine Zustimmung erteilt?

Noch interessanter aber: was sind die in obigem Text genannten "vertraglichen Bestimmungen"? Ich bin mir nicht bewußt, etwas derartiges unterschrieben zu haben.

Grundsätzlich ist nichts verwerfliches daran, dass Hersteller "Speicher" einbauen, die ihm erlauben, bei Schadensersatzforderungen seine Unschuld zu beweisen. Das ist vielmehr die Regel. Z.B. baut Samsung in seine Smartphones Feuchtesensoren für Wasserschäden ein.

Patrick

am 18. April 2019 um 11:20

In dem Zuge fällt mir noch der GTI Fahrer ein, dem nachgewiesen wurde, dass er sich verschaltet und damit den Motor überdreht hat.

Wollte er selbst nicht wahrhaben, aber es war ja nunmal sein Fehler und den muss der Hersteller nicht ausbaden.

Der Nachweis einer unsachgemäßen Handhabung finde ich durchaus vertretbar. Wenn es darauf hinausläuft ein Fahrprofil ableiten und daraus Schlüsse ziehen zu können, ist es schon bedenklich!

Oder man keine Möglichkeit hat, nachzuvollziehen was VW da so ausliest und wie das ausgelegt wird.

Bzgl. der Smartphones macht es mittlerweile jeder Hersteller so, dass ein Indikatorstreifen im Gehäuse verbaut wird. Der verfärbt sich bei Kontakt mit Flüssigkeiten.

Themenstarteram 18. April 2019 um 11:40

Da steht auch drin, zu Forschungszwecken.

Das bedeutet im Klartext, bei jedem Werkstattbesuch kann Volkswagen beliebe Daten auslesen. Was auch immer, unter dem Deckmäntelchen "zu Forschungszwecken".

Genau dem habe ich widersprochen.

Ich pers. hätte überhaupt kein Problem mit dem Unfalldatenspeicher. Aber mit dem "zu Forschungszwecken".

Wer sagt mir denn das Volkswagen die Getriebedaten nicht ausgelesen hat als die Doppelkupplung ersetzt wurde? Wie lange rückwärts rangiert (Anhänger angekuppelt, auslesbar über Anhängersteuergerät), 1. Gang so und so lange und oft manuell geschaltet, 2. Gang so und so lange im Stau mit schleifender Kupplunf, etc.

Ich meine, so geht´s nicht.

VG Thommi

Zitat:

@thommi11 schrieb am 18. April 2019 um 13:40:03 Uhr:

Da steht auch drin, zu Forschungszwecken.

Forschungszwecke sind aber etwas anderes als die Beweisführung in einer Gewährleistungsfrage.

Etwas zweifelhaft ist in der Tat aber der letzte Satz in der BA in diesem Kontext:

"Für Forschungszwecke stellt Volkswagen die Daten in anonymisierter Form, also ohne Rückschlüsse auf das individuelle Fahrzeug, den Fahrzeughalter oder den Leasingnehmer, DRITTEN zu Verfügung."

Diesen Satz kann man nämlich im Umkehrschluss so verstehen, dass VW INTERN die Daten nicht anonymisieren muß. Andererseits: Es geht hier um den Unfalldatenspeicher. Der zeichnet nur wenige Sekunden auf. Wie viel Du Deine Kupplung schleifen hast lassen, dürfte dort eher nicht hinterlegt sein.

Problematisch sind eher die Speicher in den Steuergeräten, Zitat:

"Diese werden eingesetzt, um Informationen über Fahrzeugzustand, Bauteilbeanspruchung, Wartungsbedarfe sowie technische Ereignisse und Fehler temporär oder dauerhaft dokumentieren zu können. [...] können, sofern erforderlich, die gespeicherten Betriebsdaten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ausgelesen und genutzt werden. [...] Diese Daten können auch dazu genutzt werden, Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Garantie zu prüfen."

Hier kann also alles mögliche, was ohnehin auch im sauber definierten Unfalldatenspeicher steht, nochmal gespeichert sein, ohne saubere Dokumentation und Nachvollziehbarkeit für den Kunden, aber mit freiem Zugriff für VW.

Patrick

Dritte sind in dem Zusammenhang beispielsweise Unis, könnten aber auch Versicherungen sein. Und VW-intern hast du zwar recht, allerdings ist alles, womit die Daten unmittelbar in Verbindung stehen, die Fahrzeug-FIN und nicht dein Name. Datenschutzrechtlich fällt das allerdings in die gleiche Kategorie.

Und richtig, aus den zumeist fünf aufgezeichneten Sekunden vor dem Unfall lässt sich kein Fahrprofil ableiten.

am 20. April 2019 um 11:18

Fakt ist schonmal, dass Assistenzsyteme nicht davon entbinden, auf das Verkehrsgeschehen zu achten. Und allein deshalb hat VW schon keine Schuld an dem Unfall.

Außer: Mein Stauassi hätte mein Wagen auf der Autobahn in einer Baustelle mit verengter Fahrbahn fast in die Betonmauer reingelenkt. Hände waren am Lenkrad, die Augen auf der Straße. Zum Glück konnte ich noch rechtzeitig gegenlenken und den Spurhalteassistent überstimmen, bevor es zu spät war. Da hätte man VW eventuell zur Verantwortung ziehen können, denn wer erwartet denn, dass der Spurhalteassistent plötzlich ruckartig nach links lenken will. Wobei die Bedieungsanleitung auch sagt, man soll den Stauassistent nur auf gut ausgebauten Straßen verwenden.

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