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Inspektion trotz Motorschaden

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 23. Juni 2015 um 7:55

Hi,

ich habe mal eine für mich total absurde Frage, stammt aber auch aus einem für mich ebenso absurden Vorfall.

Kann man bei einem Golf VI 1.4 TSI, welcher nicht fahrbereit ist wegen evtl. Motorschaden, eine reguläre große Inspektion machen?

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14 Antworten

Zitat:

@GangstaNo1 schrieb am 23. Juni 2015 um 09:55:49 Uhr:

Hi,

ich habe mal eine für mich total absurde Frage, stammt aber auch aus einem für mich ebenso absurden Vorfall.

Kann man bei einem Golf VI 1.4 TSI, welcher nicht fahrbereit ist wegen evtl. Motorschaden, eine reguläre große Inspektion machen?

Warum sollte man ?

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:15

Zitat:

@vw tsi schrieb am 23. Juni 2015 um 10:12:14 Uhr:

 

Warum sollte man ?

Die Antwort wäre verdammt lang :D

Frage ist erst mal nur, ergibt das irgendeinen Sinn bzw. ist das technisch überhaupt möglich.

am 23. Juni 2015 um 9:42

Kann man. Z.B. Bremsflüssigkeit wechseln geht auch dann, wenn kein Motor verbaut ist. Gilt analog auch für alle anderen Servicearbeiten, siehe Serviceheft, welche nicht direkt mit dem Motor zu tun haben.

Sollte man? Wenn man den Motor reparieren lässt und das Fahrzeug im Anschluss daran weiterhin genutzt oder auch verkauft wird, ja. Sonst eher nicht.

am 23. Juni 2015 um 10:30

Wie macht man die vorgesehene Probefahrt bei einer Inspektion? Macht man etwa ein Loch in den Boden und scharrt mit den Füßen während man "Flintstones, we're the Flintsones" singt?

Ich finde das gelinde gesagt dreist eine sehr komplexe Frage zu stellen, zugegeben mit einet sehr seltenen Vorraussetzung, und dann noch nicht einmal den kompletten Grund zu offenbaren.

Wie will man darauf konkret anworten? Aber du willst wahrscheinlich keine konkrete Antwort.

Meine Antwort, ja man kann. Für Geld machen Werkstätten alles.

J

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 11:42

Jungs, ich habe niemanden mit meiner Frage hintergehen wollen, sondern versucht die mögliche Antwort so einfach wie möglich zu gestalten.

Folgendes Szenario, in Kurzfassung:

- VW-Werkstatt bekommt Auto mit lautem Motorklappern und soll Schaden feststellen.

- Die Werkstatt gibt an den Schaden gefunden zu haben und teilt mit die Steuerkette sei gelängt und müsste ausgetauscht werden. Da die Inspektion allerdings überschritten sei, gibt es keine Kulanz.

- Die Werkstatt wird mit der Reparatur beauftragt und soll im Anschluss daran auch die Inspektion durchführen.

- In der Zwischenzeit wurde von mir ein Kulanzantrag direkt beim VW-Kundencenter eingereicht.

- Am geplanten Tag der Fertigstellung, teilt die Werkstatt mit das die Reparatur erfolgt sei, der Schaden allerdings immer noch bestünde und man nun einen Schaden am Motor vermutet. Man weiß aber noch nichts. Des weiteren teilte die Werkstatt mit das die geplante Inspektion nicht gemacht wurde, da es so keinen Sinn ergeben hätte.

- Zwischenzeitlich hatte das VW-Kundencenter sich gemeldet und mitgeteilt dass VW sich doch mit 50% beteiligen würde, wenn die Inspektion gemacht werden würde.

- Da das Autohaus zu keinen Kompromissen bereit war, ging der Fall dann zu Gericht.

- Nach vielem hin und her zwischen den Anwälten, kam immer mal wieder der Vorschlag vom Autohaus evtl. doch die Inspektion durchzuführen. Was ich ablehnte. Es war immer noch kein Schaden festgestellt worden und der Fall ging ja eh bereits bei Gericht ein. Für was auch eine Inspektion bei vermutetem Motorschaden ausführen.

- Tage später teilte das Autohaus nebenbei mit die Inspektion durchgeführt zu haben und reichte neue Rechnung nach.

Neben der Tatsache dass das Autohaus unter aller Sau ist, meine Anweisungen einfach übergangen oder falsch ausgeführt hat, kann ich nur mit dem Kopf schütteln was die "verneinte" Inspektion angeht.

Damit wissen jetzt alle worum es geht!

Zitat:

- Da das Autohaus zu keinen Kompromissen bereit war, ging der Fall dann zu Gericht.

Welchen Kompromiss und wieso jetzt vor Gericht? :confused:

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 12:40

Vereinfacht...

Das Auto wurde wegen "Motorklappern" zur Reparatur gegeben, mit dem Auftrag "Motor klappert. Fehler finden und nach Kundenrücksprache instand setzen". Worauf die Werkstatt mitteilte den Fehler gefunden zu haben, der von einer gelängten Kette kommen sollte. Diese wurde für knapp 1900 Euro ausgetauscht, mit dem Resultat: Motor klappert unverändert, womit es nicht die Steuerkette war.

Wäre die Werkstatt mit Sachkenntnis und -verstand an die Reparatur rangegangen, hätte man vor Instandsetzung irgendwelcher Bauteile, mögliche Folgeschäden einer gelängten Kette untersucht. Gerade weil das ja ein bekanntes Problem ist. Stattdessen tut die Werkstatt so als ob die noch nie etwas von "Problemen mit Steuerketten und möglichen Motorfolgeschäden" gehört haben.

Die Werkstatt versucht mich schlichtweg für dumm zu verkaufen und mich aufgrund vermuteter fehlender Fachkenntnisse mit falschen Fakten abzuspeisen.

Und da die bisherige Reparatur erfolglos verlaufen ist, schlug die Werkstatt vor nun für weitere 900,- erst einmal den Zylinderkopf zur Untersuchung zu demontieren. Einfachere und kostengünstigere Wege, die es definitiv gibt, wurden kategorisch abgelehnt.

Selbst meine damalige Bitte ans Autohaus einen Kulanzantrag zu stellen, was laut VW mit min 50% öffentlich zugesagt wurde, wurde abgelehnt mit einem einfachen: "Ne, die zahlen nichts!"

Warum also zu Gericht?

- Weil ich keine "2.800,- Euro für die Fehlerversuche" eines bekannt defekten Bauteils investiere.

- Weil mein geliebtes Auto zu 99% ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, und mir für die Feststellung 1.800,- sinnlose Euro für eine Steuerkette in Rechnung gestellt wurde.

- Weil ich mich von dem Autohaus nicht über's Ohr hauen lassen.

- Weil es mich ankotzt wie mit Kunden umgegangen wird.

Mhhh, jetzt sind wir aber Lichtjahre entfernt von deiner Eingangsfrage "Inspektion trotz Motorschaden"!

Da die ganze Angelegenheit ja gerichtlich geklärt wurde/wird, verstehe ich nicht, wie wir dir jetzt helfen können. :confused:

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 14:11

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 23. Juni 2015 um 14:59:00 Uhr:

Mhhh, jetzt sind wir aber Lichtjahre entfernt von deiner Eingangsfrage "Inspektion trotz Motorschaden"!

Da die ganze Angelegenheit ja gerichtlich geklärt wurde/wird, verstehe ich nicht, wie wir dir jetzt helfen können. :confused:

Ich wollte ja auch nie so ins Detail gehen, aber auch nicht die vielen Buuh-Rufe unbeantwortet lassen.

Mich interessiert immer noch nur eines, kann man an nem Auto in o.g. Zustand eine korrekte Inspektion durchführen und ergibt das einen Sinn?

Man kann sie durchführen lassen!

( Du bist der Kunde und entscheidest es selber, obwohl die Werkstatt dich für verrückt erklärt)

Und nein ergibt keinen Sinn.

( Weil beim eventuellen Motor tauschen eh die Flüssigkeiten wieder gewechselt werden etc..)

Kurz und knapp!

MfG

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 17:09

Zitat:

@GolfCR schrieb am 23. Juni 2015 um 16:13:34 Uhr:

Man kann sie durchführen lassen!

( Du bist der Kunde und entscheidest es selber, obwohl die Werkstatt dich für verrückt erklärt)

Und nein ergibt keinen Sinn.

( Weil beim eventuellen Motor tauschen eh die Flüssigkeiten wieder gewechselt werden etc..)

Kurz und knapp!

MfG

Ich, also Fahrzeugbesitzer und Kunde, habe das ja abgelehnt. Die Werkstatt hat das allerdings ignoriert, um Kulanz geltend zu machen. Damit sind nochmal 630€ Rechnungsbetrag hinzugekommen.

am 23. Juni 2015 um 17:40

Wenn du keine Auftragsbestätigung unterschrieben hast können sie dir die Inspektion auch nicht in Rechnung stellen.

Gruss

Schöne Geschichte und dazu mein aufrichtiges Mitgefühl!

Sowas kann man nur mit Anwälten klären. Und selbst da ist das noch Glücksspiel.

Ich drücke die die Daumen dass das gut ausgeht.

Fakt ist, alles aber auch wirklich alles schriftlich machen. Genau für solche, wenn auch seltene, Fälle brauchts das.

J

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