Inspektion/Inspektionskosten beim C-Max / Grand C-Max

Ford C-Max 2 (DXA)

Hallo C-MAX Gemeinde,

Ich würde gerne wissen welche Erfahrungen ihr bezüglich der Inspektion/Inspektionskosten bei eurem Max gesammelt habt/sammelt
(wie ich in verschiedenen Threads lese,gibt es ja jetzt die ersten,die zumindest die erste Inspektion haben müssten).

Also gerne alles was damit zu tun hat:

Mit welchen Kosten ist zu rechnen, Arbeistumfang, evtl. behobene Fehler, vieleicht kann man auch mal den jeweiligen Inspektionsumfang posten, Checklisten Scannen usw...
Ich denke, je besser wir auch in dem Bereich untereinander informiert sind, umso einfacher wird es jetzt und später sein zu vergleichen, welche Kosten im Rahmen liegen, welche Arbeiten ausgeführt sein sollten u.v.m.

Danke schon mal an alle die sich beteiligen!

Grüße
Andi2011

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 9. Februar 2015 um 20:49:50 Uhr:


Es müssten alle zur anderen Werkstätten Fahren, gleich nach den Kauf. Mal sehen was Ford sich dann ein Fallen lassen wird. Es sind und bleiben Drecksäcke. Ford die tun was...

Moin,

Ich verstehe dich richtig, wenn du einen Betrieb leiten würdest und es käme jemand zu dir und würde dir sagen:

"Ich weiss, die gesetzliche Gewährleistung/Garantie ist abgelaufen und ich war nachdem ich die Ware bei Ihnen gekauft habe auch nie bei ihnen um den gekauften Artikel gemäß den Vorgaben zu warten sondern bin zur Konkurrenz gegangen.
Ich fände es aber trotzdem nur fair, wenn Sie sich jetzt trotzdem an den Reparaturkosten beteiligen."

dann würdest du natürlich hingehen und sagen: Klar mach ich das,kein Thema!

Ist klar!🙄

Und weil Ford das in solchen Fällen genauso wenig tut wie jeder andere Hersteller und das auch allgemein bekannt sein dürfte, dass es in solchen Fällen eher sehr selten bis nie Kulanz (Serviceleistung auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen) gibt, schlägst du vor, dass doch alle darauf pfeiffen um dem Hersteller des Produktes das ich gekauft habe, möglichst zu schaden?

...das ist ja wiedermal eine hoch interessante Idee von dir und deine Wortwahl spricht genauso für dich und deine geistige Reife und Haltung wie du es hier schon öfters bewiesen hast. 🙄

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Zitat:

@thenightstalker schrieb am 9. November 2016 um 13:09:51 Uhr:


Kurze Frage, wie ist das eigentlich mit der Einhaltung der Intervallen? Es ist ja alle 20.000 km fällig, ich habe jetzt in einer Woche den Termin aber bis dahin komme ich vermutlich noch 2-300 km über die 20.000. Wie schaut das aus, verliert man dann gleich seine Garantieansprüche oder wird das toleriert?

LG

Wahrscheinlich sind 2-300km kein Problem. Allerdings sehe ich das wie beim Tanken, es ist eine Sache der Einteilung und man kann ja auch mal 500km zu früh, oder ein Monat eher zum KD fahren. Zumindest mein FFH ermöglicht eine so spontane Buchbarkeit in 2 Tagesfrist, dass dies problemlos zu arrangieren und mit meinen Terminen zu vereinbaren ist. Warum also ein Risiko eingehen oder es gar von vornherein fahrlässig mit einkalkulieren.

monegasse

Im Zweifel wird individuell entschieden werden, wobei die Höhe des Schadens wohl eine Rolle spielen wird.

Also wieder mal alles so wie es sich Händler und Hersteller richten wollen und können ;-) Wäre ja ein Wunder wenn es anders wäre.

Nun gut, die Überziehung hab ich mir nicht ausgesucht, beide Werkstätten hatten frühestens in einer Woche einen Termin (mit Leihwagen wäre es noch später gewesen) und ich musste vorher eine 600 km Strecke zurückliegen jetzt wird es eben knapp. Wenn ich am Wochenende nicht fahren muss dann werd ich vermutlich nur knapp über die 20.000 km kommen, vielleich 20.050 oder 20.100.

Wäre hald mal toll wenn es da klare Aussagen gäbe von den Herstellern weil was ist, wenn ich jetzt bei 19.000 schon den Termin gemacht hätte (was bei mir eben nicht anders gegangen wäre wegen der Langstrecke dazwischen) dann hätte ich beim 40.000er Service ja quasi schon 1000 km überzogen wenn ich nicht wieder bei 39.000km fahre. Versteht ihr? Also ist diese Angabe nicht ser präzise, in jeder Hinsicht. Da finde ich das bei anderen Herstellern vielleicht besser wie bei VW wo einfach eine Anzeige kommt in wie viel KM man muss und fertig. Dann hat man idr. genügend Zeit den Termin zu machen und muss sich keine Gedanken machen ob man nun zu früh oder zu spät dran ist.

Beim Pickerl (AT) ist es ja auch so, 1 Monat VOR Ablauf und max. 4 Monate NACH Ablauf der Gültigkeit kann man das neue Pickerl machen lassen. Weiß nicht wie das bei euch mit dem TÜV / HU läuft aber wird auch klar geregelt sein oder? Jedenfalls wäre mir so eine klare Regelung sehr lieb weil dann kann man nix falsch machen.

LG

Die Regelung ist formal glasklar und es ist doch letztlich egal wo die Grenze liegt. Irgendwann wird ein Überschreiten nicht mehr akzeptiert. Ob nun bei 20.000, 20.001 oder 20.500. Man muss sich dann drauf einstellen, fertig. Wenn Du den Tankinhalt aufgebraucht hast, fährt die Fuhre ja auch keinen einzigen Meter mehr, da gibt es keine Toleranz und man fährt eben vorher zur Tanke.

Mit dem HU Termin ist es komplizierter. Einen Tag drüber und Du riskierst bei einem Unfall heftigen Ärger wenn auch nur ein Lämpchen defekt war. Ansonsten, also wenn nichts passiert, wird ab 2 Monate ein Bußgeld fällig. Nach dieser Zeit wird zusätzlich eine "vertiefte (=teure) Prüfung" fällig. Die Bußgelder werden immer teurer je länger die Überschreitung. Ab acht Monaten gibt's Punkte in Flensburg im ungünstigen Fall den Entzug der Fahrerlaubnis. Hand aufs Herz, warum eigentlich sollte man sich all das als denkender Mensch antun?

Falsch machen "muss" man sowieso nichts, einfach die klar definierten Fristen (zur Not eben vorher wie beim Tanken) einhalten und fertig.
Jeder muss für sich entscheiden ob er Ärger provozieren oder vermeiden will.

monegasse

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N'Abend,

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 11. November 2016 um 08:06:00 Uhr:


[...]
Nun gut, die Überziehung hab ich mir nicht ausgesucht, beide Werkstätten hatten frühestens in einer Woche einen Termin (mit Leihwagen wäre es noch später gewesen) und ich musste vorher eine 600 km Strecke zurückliegen jetzt wird es eben knapp.

Deine Argumentation steht auf wackligen Beinen, denn wenn Du weißt, daß Du eine längere Strecke fahren mußt und damit die Grenze reißt, dann hättest Du eben vorher die Inspektion machen lassen müssen. Eigentlich klar und logisch. Und Dir ist durchaus zuzumuten, Dich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern und volle Werkstätten durch im Moment anstürmende Reifenwechselkunden einzukalkulieren.

Zitat:

Also ist diese Angabe nicht ser präzise, in jeder Hinsicht.

Im Gegenteil, es geht kaum klarer: Nach Ablauf von 20 tkm oder nach einem Jahr, was zuerst eintritt. Was gibt es da nicht zu verstehen, was ist daran unklar? Daß das bei geringeren Jahresfahrleistungen dazu führt, daß man irgendwann z.B. mit 40 tkm auf der Uhr eine 80tkm Inspektion machen läßt, ist ebenfalls klar aber unerheblich.

Zitat:

Beim Pickerl (AT) ist es ja auch so, 1 Monat VOR Ablauf und max. 4 Monate NACH Ablauf der Gültigkeit kann man das neue Pickerl machen lassen. Weiß nicht wie das bei euch mit dem TÜV / HU läuft aber wird auch klar geregelt sein oder? Jedenfalls wäre mir so eine klare Regelung sehr lieb weil dann kann man nix falsch machen.

Die Regelung bei TÜV/AU ist genauso klar wie die Regelung von Ford zu den Inspektionen. Der Unterschied wäre die Frage, inwiefern eine Überschreitung der Zeitdauer oder Kilometerleistung überhaupt zu einem Garantie- oder Gewährleistungsverlust führen kann. Dazu gibt es aber iirc bereits seit Jahren Urteile und die Frage stellt sich beim TÜV nicht.

Ok, beim TÜV gibt es klare gesetzliche Regelungen, was bei einer Überschreitung passiert. Ford läßt sich da nicht direkt in die Karten schauen und entscheidet wohl mehr je nach Fall. Das ist aber letztlich egal, da die Voraussetzungen eindeutig genannt sind. Eine Kulanzfrist muß kein Hersteller geben, warum auch?

Nach Ablauf von 20.000km bedeutet andererseits nicht "vor Ablauf von 20.000km" sondern eben danach. Dann müsste eigentlich ein Puffer drinnen sein? Verwirrend.

Ist gar nicht verwirrend. "Nach Ablauf von 20.000 km" ist eben nicht "nach Ablauf von 20.001 km".
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage, logisch und klar ist es schon.

Okay, so herum gesehen muss man die 20.000km als Spanne sehen, welche abläuft. Dann ist die Angabe streng zu werten.

Da zumindest steht nirgendwo "nach Ablauf" sondern schlicht "Inspektion 20000km oder bzw. jährlich"

Also ihr könnt das drehen wie ihr wollt, fakt ist es gibt keine Präzise Angabe wann man denn nun frühestens und / oder spätestens in der Werkstatt stehen muss. Genau bei 20.000 wird unmöglich sein und bei 15.000 wird es wohl auch wenig sinn machen. Der Hausverstand würde sagen 1.000 km mehr oder weniger, oder wegen meiner auch 200 oder 500. Damit wäre es eindeutig. Man kann auch sagen zwischen 19.000 und 20.000 km auch dann ist es klar, dass über 20.000 km der Hersteller gernerll raus ist wenn daraus ein Schaden resultiert.

Würde das tehen NACH Ablauf dann müsste man defakto erst mit 20.000+ hin, wie viel + ist dann aber auch wieder nicht klar.

Also jeder der sagt es wäre glasklar geregelt der hat ein merkwürdiges Verständnis von klaren Formulierungen. Man kann es nur interpretieren, aber es ist nicht klar.

Was TÜV / HU in DE betrifft kenn ich mich nicht aus, bei der §57a Überprüfung in AT (Pickerl) ist es eben ganz klar, 1 Monat VOR Ablauf und 4 Monate danach ist erlaubt, 1 Tag früher geht nicht und 1 Tag später kostet wenn man erwischt wird und fertig. Damit hat man genügend Zeit einen Termin zu bekommen und ev. nötige Arbeiten zu erledigen.

Ich verstehe diese ganze ausufernde Haarspalterei nicht. Reine Zeitverschwendung. Monegasse hat dazu bereits die genau passende Antwort gegeben, finde ich jedenfalls. Einfach an die Vorgaben halten und alles ist gut. Was ist denn an Eigenverantwortung so schwer?

Was ist die Vorgabe ... das ist die Frage. Das man solche Dinge wie ein Service, eine Reparatur oder eine Überprüfung nicht auf die Sekunden festlegen und planen kann ist den Herstellern bekannt darum gibt es vermutlich eine gewisse Toleranz.

Es geht aber eben aus den Unterlagen nicht hervor ob, wie viel und in welche Richtung man hier toleriert. Geben muss es was, bei genau 20tkm bzw. exakt 365 Tagen (was ist mit Schaltjahren?) kann niemand exakt das Service machen also kann man es bestimmt früher machen und vermutlich auch später aber wie viel?!

Wenn man es bei 15.000 machen kann wäre das auch komisch, das nächste müsste man ja erst bei 40.000 machen also wäre man dann aber nicht 20.000 km sondern 25.000 km gefahren, ist das dann OK? Es heißt ja nicht nach 20.000 gefahrenen Km sondern nur "Inspektion 40.000". Was ist nun gemeint...? Alle gefahrenen 20 tkm oder geht es nach dem Tachostand, alleine darüber könnte man schon diskutieren.

Ich geb euch schon recht, in der Praxis kann man es schon so regeln dass man eben ein paar hundert km vorher dort ist und es wird passen nur es ist eben nicht eindeutig wenn man es sich genau überlegt.

LG

Schaltjahre?! Findest du nicht, dass es allmählich grotesk wird?
Irgendwo werden die bei Ford schon ihre Toleranzgrenzen haben, aber die müssen sie ja den Kunden nicht auf die Nase binden, oder? Die würden nämlich sonst wieder darüber diskutieren, welches Plus/Minus für die Toleranzgrenze gilt. 🙄

Ich bleibe dabei, dass die Regelung überhaupt nicht unverständlich ist.
Die erste Inspektion hat spätestens 12 Monate nach Auslieferung/Erstzulassung oder nach 20.000 km zu erfolgen. Das sind Werte, die man im Kalender bzw. am Tacho ablesen kann.
Für jede weitere Inspektion gilt: spätestens 20.000 weitere km oder 1 Jahr nach der vorangegangenen Inspektion.
Z.B.: Bei einer letzten Inspektion bei z.B. 38.538 km am 12.10.2016 ist die nächste spätestens fällig bei 58.538 km oder am 12.10.2017, je nachdem, was davon zuerst eintritt.

Was daran ist bitte schwierig, worauf kann man sich bei dieser Regelung nicht einstellen?

Und bevor jetzt das Argument kommt, man könne sich diese Daten nicht merken: der FFH sollte bei durchgeführter Inspektion einen soundsovieleckigen Aufkleber an den Türholm der B-Säule kleben, auf dem beide Werte notiert sind. Also prima ablesbar bei jedem Einsteigen ins Fahrzeug.

Aufkleber ist ja schön. Aber wir haben doch einen BC der auf alles aufpasst.
Wenn also das Datum oder der Km-Stand erreicht sind einfach den Motor abschalten.
Sollte doch kein Problem sein oder😕😉😁

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