Inspektion beim Leasing

Audi A3 8VA Sportback

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage zu der ich jetzt schon eine ganze Weile gesucht habe, jedoch nichts brauchbares für Audi gefunden habe. In meinem Leasingvertrag steht drin, dass ich die Inspektionen bei "einem von Hersteller anerkannten Betrieb" auszuführen habe. Nun ist meine Frage, was ist ein vom Hersteller anerkannter Betrieb? Dass die Vertragswerkstätten hier mit inbegriffen sind, ist mir klar. Aber es gibt ja auch freie Werkstätten welche original Audi-Teile verwenden oder welche die von Audi zertifiziert sind. (Bspw. ATU)

Ich habe mal bei Audi angefragt und habe folgende Antwort bekommen:

"

...

vielen Dank fuer Ihre Nachricht.

Gern gehen wir naeher auf Ihre Anliegen ein und moechten Sie auf unsere Internetseite www.audi.de aufmerksam machen.

Ueber die Haendlersuche, aufgefuehrt in der Fusszeile der Homepage, koennen Sie die autorisierten Audi Partner in Ihrer Umgebung ermitteln. Die Neuwagengarantiebedienungen finden Sie ueber den Pfad: Menue - Kundenbereich - Garantie - Audi Garantie - PDF Datei

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Betriebsstoffe und Audi Originalteil im Rahmen einer Wartung nach Herstellervorgabe entsprechen muessen, sondern ebenso die relevanten Wartungspunkte und dessen Arbeitsausfuehrung.

Um feststellen zu koennen, welche Arbeiten bei einem Service durchzufuehren sind, geht dem Service eine Diagnose voraus. Aus den vom Audi Serviceberater eingegebenen Daten und aus dem berechneten oder ausgewaehlten letzten Wartungsereignis wird berechnet, welches Wartungsereignis genau jetzt faellig ist.

Anhand des Datums und der Laufleistung wird auch die Prognose berechnet, wann das naechste Wartungsereignis faellig ist und welche Arbeiten notwendig bzw. empfohlen werden. Dann wird Ihnen der Umfang der auszufuehrenden Arbeiten an Hand der Wartungstabellen genannt und erlaeutert.

Sinn und Zweck ist es einerseits, nur genau die Arbeiten durchzufuehren, die gerade faellig sind. Andererseits muss auch sichergestellt werden, dass der Kunde fuer alle faelligen Arbeiten durch seine Service Anzeige rechtzeitig in die Werkstatt gerufen wird.

Ob eine freie Werkstatt die Herstellervorgaben gemaess der AUDI AG erfuellt, koennen wir Ihnen nicht mitteilen. Daher empfehlen wir Ihnen die Wartung Ihres Fahrzeuges bei einem unserer rechtlich und wirtschaftlich eigenstaendigen Audi Partner durchzufuehren. Dieser verfuegt ueber die erforderlichen technischen Informationen zu unseren Herstellervorgaben, um sich bestmoeglich um Ihr Fahrzeug zu kuemmern."

Nicht sonderlich aussagekräftig. Kann mir jemand weiterhelfen? Ich werde mir natürlich noch bei meinem Vertragshändler eine Aussage einholen.

Danke und viele Grüße
Thomas

20 Antworten

Es gibt bei den Freien Werkstätten auch einen Punkt der heisst „Wartung nach Herstellervorgaben“ wenn sie das sagen kann Audi nichts mekkern, aber selbst würde ich immer zum Händler gehn,
denn dann hab ich eher einen Leihwagen und Eine Chance auf Kulanz (Öl kann man ja selbst mitbringen um den Preis zu drücken)

Es geht hier doch um Leasing und nicht ob meine Garantie bestehen bleibt wenn ich in eine freie Werkstatt gehe...wenn im Leasingvertrag steht, dass du zu Audi musst dann musst du zu Audi
Das höchste der Gefühle sind noch die Audi Service Partner zu denen du dein Audi bringen kannst

Hast du schon mal was von unzulässigen (und damit unwirksamen) Klauseln in Verträgen gehört, die dem gültigen Recht widersprechen?

DeMarquesAMG:
Er hat es richtig "zitiert", so ist das Recht.
Der letzte Teil des Satzes hat natürlich seine Berechtigung.
Es geht mir aber um das gültige Recht, und keine Stammtischaussagen.

Warum sollte die Klausel im Leasing Vertrag unwirksam sein? Das ist hier kein Gewährleistung sondern Leasing-Thema

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Zitat:

@hsgipsy schrieb am 11. Oktober 2017 um 08:04:57 Uhr:


Dann solltest du mal die Gesetzeslage genau lesen.
Da steht nämlich klar drin, das man selbstverständlich die Wartung bei Freien Werkstätten machen lassen kann und die Garantie TROTZDEM BEKOMMEN muss!

Hier wird u.U. mal wieder "Garantie" und "Gewährleistung" verwechselt. Der Gesetzgeber kennt eigentlich nur die Gewährleistung. Eine Garantie ist ein völlig freiwilliges Versprechen des herstellers, und somit kann er auch die Bedingungen dafür formulieren.

Zitat:

@rcc schrieb am 11. Okt. 2017 um 16:27:11 Uhr:


Warum sollte die Klausel im Leasing Vertrag unwirksam sein? Das ist hier kein Gewährleistung sondern Leasing-Thema

Endlich hats mal einer verstanden...hier geht es um LEASING...jede Leasinggesellschafft kann frei bestimmen wo IHRE Fahrzeuge zur Inspektion gebracht werden dürfen und wo nicht...

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