Innenraum färben = Tüv???
Hi
würde gerne ein paar sachen im innenraum farblich ändern.
Himmel, säulen, andere schaltmanschette, mittelkonsole. mein dad will mir einreden, dass ich das beim tüv eintagen lassen muss.
ist das ein trick um mich davon abzuhalten oder hat er recht???
VLG, sandra
14 Antworten
Wie willst Du das denn farblich verändern? Mit LEDs oder wirklich mit Farbe?
In erster Linie gillt: Alles was im Innenraum verändert wird, muss NICHT vom TÜV abgenommen werden. Der Grund dafür ist ganz einfach: Der TÜV will nur sehen, ob Dein Fahrzeug sicher genug für den Straßenverkehr ist, sprich, ob alles heile ist und das was Du AM Auto verbaut hast auch legal ist und nicht andere gefährdet. Ob Du nun Deine Mittelkonsole pink anstreichst hat nichts mit der Fahrtauglichkeit des Vehikels zu tun und interessiert somit den TÜV NICHT!
Das gleiche gillt für LEDs: Sind diese nicht so angebracht das sie den Fahrer extrem blenden oder andere Autofahrer massiv ablenken (wie z.B. eine Unterbodenbeleuchtung) oder grell nach aussen strahlen, ist auch dies für den TÜV vollkommen unbedeutend.
Habe bei mir selber die Fußräume, Mittelkonsole und Mittelarmlehne mit LEDs beleuchtet. So dreißt wie ich bin, habe ich diese auch schon mehrmals bei einer Verkehrskontrolle angelassen um zu schauen, was die "Polüpen" wohl sagen. Man sagte nur: "Schicke Beleuchtung :-)"
Aber wie gesagt: NUR SO LANGE DIESE NICHT NACH AUSSEN (BLENDEND) STRAHLEN.
Also lass Pappi men labenr 😉
kommt drauf an was du vor hast... wenn du technische sachen änderst musst du sie beim tüv abnehmen lassen... wenn du den schalthebel kürzt... pedalauflagen anbringst usw...
alles was die technik beeinflusst eben...
wenn du irgendwelche beleuchtung änderst darf diese nicht nach außen scheinen...
wenn du irgendwo stoff oder leder dranpappst... oder rosa blümchen draufmalst ist das deine sache, solange es nicht an den scheiben ist 😉
das interessiert keinen tüv und keine polizei
ok, erstmal danke. möchte die sachen einfach nur blau lackieren bzw sprayen und das noch nichtmal mit glanz. himmel wird schwarz.
schaltknauf versuche ich so abzubekommen, ohne das ding abzusägen..... mal schauen, ob es klappt.
was ist denn mit der tachoscheibe??? jetzt normal weiß und will jetzt ne blaue reinbauen. die dekra konnte mir dazu grad am tele auch nichts sagen.........
jemand von euch schlauer???
vlg
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den himmel musst du wenn dann mit stoff beziehen... färben halte ich für keine gute idee...
tachoscheiben kannste verwenden... der tacho muss jedoch einwandfrei ablesbar sein, auch im dunklen... (aber das ist mit weißen scheiben und weißen zeigern ja auch sone sache)
versuche aber tachoscheiben zu bekommen bei denen du die tachonadeln nicht abmachen musst (die kriegste im normalfall nicht wieder bzw. nur schief wieder drauf, dann kannste den tacho wegwerfen)
OT:
Da ich das oben gerade gelesen haben.......Pedalauflagen verfügen im allgemeinen über eine ABE, sind somit also eintragungsfrei SOFERN NICHTS ANDERES am Fahrzeug verändert wurde (z.B. Alus, Spurverbreiterungen, Lenkrad u.s.w.). Das gilt übrigens (leider) fast immer, und bei fast allen "eintragungsfreien" (baulichen!) Veränderungen. Also schön auch mal die ABE's lesen, die mit den entsprechenden Teilen mitgegeben werden. Hat mir schon mal ne erlöschene Betriebserlaubnis eingebracht (Plus Punkte und Spende an den Staat)
so, grad mit nem tüv prüfer gequatscht. ich darf ne andere tachoscheibe einbauen. muss aber dann zu ner speziellen prüfstelle, damit wieder die garantie gegeben ist, dass der tacho die richtige geschwindigkeit angibt. da die herstellergarantie in dem moment erlischt, in dem irgendwas am tacho gemacht wird. und es reicht ja schon aus, wenn zwischen zb 40 und 50 kmh eine minimale druck abweichung ist, dann sind das im zb 150 kmh bereich schon ein paar kmh zuvie (oder zu wenig, je nach dem) und es kann ärger geben. und die ausrede, neue tachoscheibe zählt nicht :-)
so ein sche**, das hätte der tachoscheiben verkäufer ruhig mal erwähnen können. jetzt kann ich erst so nen spezi prüfer suchen und so lange bleibt die tachoscheibe im keller :-(
vlg
Mal ne andere Fage: Als mich mal die Bullen angehalten haben, wollten die für meine Angel Eyes eine ABE sehen. Ich habe gesagt, dass diese keine brauchen, weil ein E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfern ist. Wäre also so, als ob ich mir vom Schrotti einen Serienscheinwerfer kaufe und einbaue...die brauchen ja auch keine ABE-Papiere. Er meinte aber trotzdem: "Doch da muss eine bei sein!" Sie sagten aber auch: "SO viel Ahnung davon haben wir jetzt auch nicht davon, da müssten Sie mal beim TÜV nach fragen....!" Brauche ich wirklich ABE-Papiere? In der Beschreibung stand: "Kein Eintragen und Mitführen der ABE notwendig, da E-Prüfzeichen!"
wenn sie bei nem zuverlässigem händler gekauft wurden, dann kannste sie mit prüfzeichen problemlos fahren. ABER es ist meinem bekannten passiert, dass zwar ein prüfzeichen da war, aber es gefälscht war. würde aus sicherheitsgründen lieber welche mit abe kaufen oder halt welche, die eintragungspflichtig sind und alles vom tüv bestätigen lassen.
das ist zumindest eine meinung.
vlg
Ich habe davon auch noch nie was gehört, weil es durch das E-Prüfzeichen eigentlich klar ist und jeder Prüfer auch ins Netz gucken kann....also ob diese Scheinwerfer auch für einen Astra F sind. Das hat mich nur etwas gewundert......ok er sagte ja auch, dass die nicht so viel Ahung davon hätten.
Muss ja erst 09/11 zum TÜV. Vorher muss ich dann noch die Stellmotoren wieder einbauen. Denn als ich Weihnachten die AE bekam, hatte ich keine Ahnung wie die Stellmotoren da wieder rein kamen. So dachte ich mir: "Ach was solls...manuell gehts auch und ich muss ja erst 2011 zum TÜV!" Hänger ziehen tue ich auch keine^^
Bin gerade mal in den Keller gegangen und habe versucht die Stellmotoren wieder in die Serienscheinwerfer einzusetzten, aber das geht i-wie nicht! Man muss diesen Stift von der LWR einfach in die Öffnung stecken, aber da kann ich drücken wie cih will...ich bekomme die da nicht wieder rein. Hat einer einen Plan?????
Zitat:
Original geschrieben von Dragonchild
so, grad mit nem tüv prüfer gequatscht. ich darf ne andere tachoscheibe einbauen. muss aber dann zu ner speziellen prüfstelle, damit wieder die garantie gegeben ist, dass der tacho die richtige geschwindigkeit angibt. da die herstellergarantie in dem moment erlischt, in dem irgendwas am tacho gemacht wird. und es reicht ja schon aus, wenn zwischen zb 40 und 50 kmh eine minimale druck abweichung ist, dann sind das im zb 150 kmh bereich schon ein paar kmh zuvie (oder zu wenig, je nach dem) und es kann ärger geben. und die ausrede, neue tachoscheibe zählt nicht :-)so ein sche**, das hätte der tachoscheiben verkäufer ruhig mal erwähnen können. jetzt kann ich erst so nen spezi prüfer suchen und so lange bleibt die tachoscheibe im keller :-(
vlg
ach quatsch, mach dir da mal nicht so nen kopf, wenn du die dinger umbaust musst du den anschläge für die zeiger rausziehen und dann schön im 90° winkel drauf gucken und ne markierung drauf zeichnen, zur sicherheit noch ein foto mit millimetermaß machen. dann steckst du das mit den neuen scheiben wieder zusammen und zur kontrolle kannst du die geschwindigkeit nochmal mit deinem navi abgleichen (am besten vorher und nachher einen vergleich machen).
die tachoabweichung darf bei autos in dem alter bis 100km/h -so glaube ich es mal gelesen zu haben- 7´km/h betragen... aber immer nur ins minus... also der tacho muss immer mehr anzeigen als du wirklich fährst.
ab 120 ist's imho sowieso wurscht was der tacho anzeigt...
haben schon etliche vor dir gemacht und sind -soweit mir bekannt- nicht zum abgleich gefahren.
ich hab' bei meinem alten astra die drehzahlnadel im standgas und die km/h-nadel einfach während der fahrt bei gefühlten (mit drehzahl abgeglichen) 50km/h drauf gesteckt und konnte nachher -genau wie vorher- mit 10km/h mehr am blitzer vorbei fahren - probleme gab's auch beim tüv nie.