Inhalt 110-Punkte Check/ neue Bremsen?

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe Gemeinde,
ich hole am Mittwoch meinen gebrauchten A6 3.0l Quattro vom Audi Gebrauchtwagen Händler ab, das gute Stück hat 111t runter. Der letzte Service war bei 88t, der nun anstehende ist schon 8t km überfällig und wird nun gemacht. Fraglich ist nur, in welchem Umfang!? Handelt es sich um die 120ter Inspektion?
TÜV wird ebenfalls neu gemacht.
Im Bericht von letzter Woche steht:
Bremsen HA Verschleißgrenze beachten, Bremsscheiben VA eingelaufen, Reifen Verschleißgrenze beachten.
Die Reifen werden durch Neue ersetzt. Der Verschleiß war vorher schon bekannt und der Austausch vertraglich festgeschrieben.
Die Sache mit den Bremsen wurde erst durch den TÜV „aufgedeckt“.
Kann ich vom Händler verlangen,dass er bei den Bremsen kostenlos vor Verkauf nachbessert um ein technisch einwandfreies Fahrzeug zu übergeben? Gerade in Hinsicht auf den 110-Punkte Check?

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Airway


..ich verstehe dich ja...es würde mir ja auch nicht gefallen....ein seriöser Händler kommt dir sicher entgegen...Du kannst aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten...

Warum sollte man vom Kaufvertrag zurücktreten können?

Zitat:

Original geschrieben von Nico82x



Zitat:

Original geschrieben von Airway


..ich verstehe dich ja...es würde mir ja auch nicht gefallen....ein seriöser Händler kommt dir sicher entgegen...Du kannst aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten...
Warum sollte man vom Kaufvertrag zurücktreten können?

Einen weiteren Anwendungsbereich für die Widerrufsvorschriften bilden die Fernabsatzverträge. Dies sind Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, ganz gleich ob Sie per Telefon, Telefax, Brief oder übers Internet bestellen. Voraussetzung allerdings ist: Der Verkäufer betreibt sein Geschäft regelmäßig per Fernabsatz. Dagegen können Kunden, die beispielsweise gelegentlich telefonisch im Tante-Emma-Laden bestellen, nicht widerrufen.

Ein Widerrufsrecht erhalten Sie auch, wenn Sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Ratenlieferung und Finanzierungshilfen abgeschlossen haben. Das ist der Fall,

wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde,
der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist,
eine Finanzierungshilfe gewährt wurde,
wenn zusammengehörende Sachen wie die Bände eines Lexikons nach und nach geliefert und ratenweise bezahlt werden sollen,
wenn eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen, beispielsweise bei Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements vereinbart wurde,
wenn der Vertrag, etwa mit einem Buchclub, die regelmäßige Abnahme von Ware vorsieht.
Der Kaufpreis muss in diesen Fällen aber mehr als 200 EURO betragen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.

Alle diese Verträge können Sie rückgängig machen, indem Sie den Widerruf des Vertrages erklären. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen

copyright by Verbvraucherzentrale NRW

Zitat:

Original geschrieben von Kabuner


Genau der selben Meinung bin ich eben auch. Gerade in solchen Fällen, wo man auf die Aussage vom Verkäufer vertrauen muss, weil das Wunschauto eben nicht grad mal um die Ecke steht. Zumal war wie gesagt bei Vertragsabschluss (verbindliche Bestellung per Telefon) nicht die Rede von solchen „Mängeln“.

Das wirst Du sicher nicht als Mangel durchbekommen.

Ich würde höflich fragen, ob die Bremsen noch erneuert werden und wenn er sich drauf einlässt - gut.
Wenn nicht würde ich versuchen den Kaufpreis zu mindern.

Hilft das alles nichts und Du möchtest den Wagen trotzdem, hole dir die Teile im Handel und fahre in eine Freie Werkstatt oder in die Selbsthilfebude und gut ist.

Die Kosten für VA und HA bewegen sich im Rahmen des machbaren...
Ich z.B. habe für die 347er VA 160€ und die 330er HA 120€ für Scheiben und Beläge bezahlt. (beides Zimmermann)

just my 2 cents...

Danke für die zahl- und hilfreichen Antworten.
Würde aus der Kiste sicher irgendwie wieder rauskommen, aber das ist ja nicht mein Ziel, schließlich will ich das Auto ja haben. Das Einzige, was mir widerstrebt sind solche geschilderten Fälle, wo Verkäufer die Gutgläubigkeit von Kunden ausnutzen.
Übrigens hab ich grad mit dem ?? telefoniert und das Ende vom Lied:
Die Bremsen wurden gewechselt! ??
Drückt die Daumen, dass alles gut geht. Mittwoch stell ich ihn hier vor!

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Zitat:

Original geschrieben von VN-BLN



Die Kosten für VA und HA bewegen sich im Rahmen des machbaren...
Ich z.B. habe für die 347er VA 160€ und die 330er HA 120€ für Scheiben und Beläge bezahlt. (beides Zimmermann)

just my 2 cents...

Hab mich auch schon erkundigt, wo ich was sparen kann, aber da ich ja ein Jahr Garantie hab, will/ muss ich ja immer artig zum 🙂 gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Nico82x



Zitat:

Original geschrieben von Airway


..ich verstehe dich ja...es würde mir ja auch nicht gefallen....ein seriöser Händler kommt dir sicher entgegen...Du kannst aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten...
Warum sollte man vom Kaufvertrag zurücktreten können?

Wird er nicht so ohne weiteres können.

Verhandlungspotential nach dem Kauf, würde ich es nennen.

Ich glaube eine Zusage am Telefon mit anschließender Vertragsunterzeichnung vor Ort entspricht nicht den Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag und daher dürfte kein Widerrufsrecht bestehen. Wurde ausschließlich telefonisch und/oder via Fax bestellt, mag sich das anders darstellen.

Langlaufen hat schon Recht mit dem, was er schreibt. Das Gleiche hat mir mein Händler hier vor Ort auch gesagt. Ist das selbe Verfahren wie bei Ebay und Co., telefonisch bestellt aber nie gesehen.
Im Übrigen, falls eurerseits überlesen, btt, wurden die Bremsen doch noch durch den Verkäufer erneuert.
In diesem Sinne weiterhin Daumen deücken für Morgen 😉
Gruß

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