In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt

Hei

Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in der Probezeit und wurde am 15.07.2015 um 17.40 Uhr mit 22 km/h zu viel in der 30er Zone geblitz.
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug : 52 km/h

Beweismittel : Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge : GVB 04

Es ist kein Foto dabei gewesen !

Ich habe am 01.08.15 den Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" , da ich aber erst am 14.08.2015 aus dem Urlaub kam, war die Frist leider schon vorbei , und somit habe ich auch nicht den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe mich also nicht zu dem Sachverhalt geäußert.

Am 29.09.2015 kam dann ein Gelber Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid wo folgendes drin steht :

Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 80,00€
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 (OWiG) ... bla bla bal .... zu tragen : Gebühr 25,00€ und Auslagen 3,50€

Gesamtforderung 108,50€

Auch hier, kein Foto dabei !

Außerdem steht auf der Rückseite des Briefes :

Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheids sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit) im Fahreignungsregister eingetragen.

Nun, habe ich mit meinem Vater gesprochen, und Ihm erklärt was das für mich bedeuten würde Er ist bereit den Punkt auf sich zu nehmen. Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen, und nach dem Foto gefragt. Die Frau am Telefon sagte mir, Sie macht das heute fertig und schickt ein Foto raus. Könnte ich dann meinen Vater als Fahrer angeben ?

Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.) Ich werde in Zukunft wirklich aufpassen, nur bin ich Aktuell noch in der Ausbildung und 108,50€ Strafe + 300€ (oder mehr) für ein Aufbauseminar sind sprichwörtlich "ein schlag in die fresse" ...
Weis jemand ob das gut gehen wird wenn ich sage, dass mein Vater es war, und mein Vater die Tat zugibt ? Hatte jemand von schon mal so einen ähnlichen Fall ?
Lässt sich da eventuell was machen ? Haben leider keine Rechtschutzversicherung.

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Gruß

Trivodo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:



Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder

Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

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falsche Verdächtigung greift aber nicht, wenn man sich selbst beschuldigt.

Nein, wenn man sich selbst beschuldigt nicht, aber wenn der TE seinen Kumpel als Fahrer benennt, dann sehr wohl.

noch einmal für Dich, gaaaanz langsam:
- es wurde dem TE schon mehrfach geraten, nicht jemanden anderen zu belasten, weil das eine Straftat ist
- es wurde ihm auch schon mehrfach erklärt, dass es keine Straftat ist, wenn sich jemand anders selbst belastet

Nur Du hast behauptet, das wäre auch strafrechtlich relevant. Anstiftung zu einer Straftat, Vortäuschung, Strafvereitelung, alles von Dir ins Spiel gebracht und vollkommen irrelevant. Deswegen mein Hinweis: Murkspost.

eben 😉

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Huhu

Problem hat sich von Selbst gelöst, habe beim Ordnungsamt angerufen und denen gesagt, dass ich das Bild nur sehr schlecht erkennen kann und ich mich nicht daran Erinnern kann wer gefahren ist , und ich deshalb Einspruch einlegen möchte und Sie mir bitte die Adresse nennen soll, wohin ich den Einspruch schicken soll ( 2 verschiedene Sachbearbeiter und unterschiedliche Gebäude).

Dann sagte sie mir, dass man bereits einen Passbildabgleich durchgeführt habe, und ich eindeutig als Fahrer feststelle und ich mich eigentlich daran Erinnern müsste. Sie sagte dann, dass ich gerne einen Einspruch abgeben darf, jedoch wird dann aufgrund des Passbildabgleiches der Einspruch abgelehnt, notfalls auch Gerichtlich.

Morgen bezahl ich das Bußgeld.

Eine anständige Behörde kann selbst eineiige Zwillinge auf Grund eines Passbildabgleiches eindeutig identifizieren.

Zitat:

es wurde ihm auch schon mehrfach erklärt, dass es keine Straftat ist, wenn sich jemand anders selbst belastet

Habe ich in meinem letzten Beitrag auch nicht (mehr) behauptet.

Is aber auch egal, der Fall ist ja jetzt so oder so aus der Welt.

Was haltet ihr davon ? meint ihr das klappt ?

https://www.youtube.com/watch?v=EdyNtHhLP_E

Zitat:

@Trivodo schrieb am 6. Oktober 2015 um 20:47:46 Uhr:


Was haltet ihr davon ? meint ihr das klappt ?

https://www.youtube.com/watch?v=EdyNtHhLP_E

Probiers aus.

Dann aber richtig mit 150KMH drüber.

Das Ergebnis kannst du dann hier posten.

Ich befürchte allerdings das du danach mindestens ein halbes Jahr zu Fuß gehst und eine MPU machen musst. 😁

Es scheint du bist unbelehrbar.

Unbelehrbar sicher nicht 😉. Es war nur eine Frage ob das Funktioniert eventuell schon mal jemand getestet ?

Zitat:

@Trivodo schrieb am 6. Oktober 2015 um 21:13:06 Uhr:


Unbelehrbar sicher nicht 😉. Es war nur eine Frage ob das Funktioniert eventuell schon mal jemand getestet ?

Im TV gab es schon genug solcher Testversuche.

Hat alles nichts genutzt.

Zitat:

@Trivodo schrieb am 3. Oktober 2015 um 14:58:42 Uhr:


...
Ich habe sehr wohl aus dieser Aktion gelernt , Bestrafung hat meiner Meinung nach keinen Lerneffekt , wie alt sind wir denn 8 ? Am besten noch 5 Minuten vor die Tür ? Oder in die ecke stellen ?

Hat auch nichts mit fehlendem Charakter zu tun.

Gelernt hast du doch nur, weil es eine Strafe gibt (und natürlich weil du erwischt wurdest)! Nur deshalb hast du dir Gedanken gemacht! Soll man die jetzt fallen lassen, weil du drei Nächte schlecht geschlafen hast? Ach Junge, aber beim nächsten Mal dann, ja, dann...

War bei mir dasselbe, wobei bei mir schon die bloße Angst, dass da ein Blitzer hätte stehen können, gereicht hat, dass ich draus gelernt habe (wenn ich vor dem Ortsausgangsschild zu früh beschleunigt habe oder ein Schild übersehen habe).

Kumpels von mir war das seit jeher egal, die fuhren immer mit 50 durch die 30-Zone, aus Prinzip.

Zu welcher Sorte ich dich zählen soll, keine Ahnung, wobei allein die Frage mit dem gefälschten Kennzeichen... prima... 🙄

Wahrscheinlich nie zu schnell und doch nur einmal das Schild übersehen, genau. 🙁

Ich denke es wird nicht das letzte mal gewesen sein das der TE geblitzt wurde. 😁

Zitat:

@Trivodo schrieb am 6. Oktober 2015 um 20:47:46 Uhr:


Was haltet ihr davon ? meint ihr das klappt ?
https://www.youtube.com/watch?v=EdyNtHhLP_E

Siehst du ja schon in dem Video daß das nicht klappt und der Blitzer hat 'ne bessere Kamera (dann wird's nur noch richtig teuer, weil Urkundenfälschung).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Trivodo schrieb am 6. Oktober 2015 um 20:47:46 Uhr:


Was haltet ihr davon ? meint ihr das klappt ?

https://www.youtube.com/watch?v=EdyNtHhLP_E

Also, soweit ich weiß ist es möglich mit so einer Art Folie ungeschoren davon zukommen.

Allerdings haben die zuständigen Behörden auch die Möglichkeit das Blitzerbild zu bearbeiten und so das Kennzeichen doch noch rauszufinden (das Kennzeichen hat ja Erhebungen und tiefen), WENN die das schaffen, dann gibt es wohl richtig Ärger mit ihnen 😁

Aber wie gesagt, es KANN funktionieren. CDs, Reflektoren, Haarspray usw funktioniert wohl nicht 😁

Aber ich würde mich lieber maskieren oder das Kennzeichen ganz abnehmen wenn du vorsätzlich einen Geschwindigkeitsverstoss begehen willst.

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