In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt

Hei

Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in der Probezeit und wurde am 15.07.2015 um 17.40 Uhr mit 22 km/h zu viel in der 30er Zone geblitz.
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug : 52 km/h

Beweismittel : Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge : GVB 04

Es ist kein Foto dabei gewesen !

Ich habe am 01.08.15 den Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" , da ich aber erst am 14.08.2015 aus dem Urlaub kam, war die Frist leider schon vorbei , und somit habe ich auch nicht den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe mich also nicht zu dem Sachverhalt geäußert.

Am 29.09.2015 kam dann ein Gelber Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid wo folgendes drin steht :

Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 80,00€
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 (OWiG) ... bla bla bal .... zu tragen : Gebühr 25,00€ und Auslagen 3,50€

Gesamtforderung 108,50€

Auch hier, kein Foto dabei !

Außerdem steht auf der Rückseite des Briefes :

Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheids sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit) im Fahreignungsregister eingetragen.

Nun, habe ich mit meinem Vater gesprochen, und Ihm erklärt was das für mich bedeuten würde Er ist bereit den Punkt auf sich zu nehmen. Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen, und nach dem Foto gefragt. Die Frau am Telefon sagte mir, Sie macht das heute fertig und schickt ein Foto raus. Könnte ich dann meinen Vater als Fahrer angeben ?

Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.) Ich werde in Zukunft wirklich aufpassen, nur bin ich Aktuell noch in der Ausbildung und 108,50€ Strafe + 300€ (oder mehr) für ein Aufbauseminar sind sprichwörtlich "ein schlag in die fresse" ...
Weis jemand ob das gut gehen wird wenn ich sage, dass mein Vater es war, und mein Vater die Tat zugibt ? Hatte jemand von schon mal so einen ähnlichen Fall ?
Lässt sich da eventuell was machen ? Haben leider keine Rechtschutzversicherung.

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Gruß

Trivodo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:



Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder

Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

114 weitere Antworten
114 Antworten

Berufsgeheimnis. Gab (bisher) nicht einmal eine Fahrtenbuchauflage.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Oktober 2015 um 11:58:08 Uhr:


Berufsgeheimnis. Gab (bisher) nicht einmal eine Fahrtenbuchauflage.

Ja ist auch nicht zu erklären !

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:54:40 Uhr:



Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:



Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder
Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

Das nicht! Aber die Leute dort müssen sich nun mal an die Vorschriften halten.

Auch wenn du gut auf dem Bild zu sehen bist. Evtl hast du einen bekannten der dir ähnlich sieht, außerdem trägst du eine Sonnenbrille.

Wie schon gesagt: Ich hatte das gleiche Problem, dabei aber das Glück, dass mein Vater der Halter war. Ein Freund hat die Strafe übernommen und es kam auch keine weiteren Rückfragen.

Das heißt, du kannstt ruhig einen Freund fragen, dann wird es wahrscheinlich klappen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Oktober 2015 um 15:58:07 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Oktober 2015 um 11:58:08 Uhr:


Berufsgeheimnis. Gab (bisher) nicht einmal eine Fahrtenbuchauflage.
Ja ist auch nicht zu erklären !

Zu Erklären ist das schon, aber da deine Beiträge nicht von besonderer Sachlichkeit geprägt sind, unterlasse ich jeden Erklärungsversuch.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Oktober 2015 um 09:47:49 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Oktober 2015 um 15:58:07 Uhr:


Ja ist auch nicht zu erklären !

Zu Erklären ist das schon, aber da deine Beiträge nicht von besonderer Sachlichkeit geprägt sind, unterlasse ich jeden Erklärungsversuch.

Ja wenn Du meinst.

Glauben tue ich es nicht. Du wolltest halt nur meine, ach Entschuldigung, nicht besonders sachliche Meinung, durch eine nicht zu belegende Aussage wegdrücken.

Egal.....

Ich frage dann mal einen Kumpel von mir, ob er bereit wäre das auf sich zu nehmen, der sieht mir doch ähnlicher aufgrund des geringeren Altersunterschiedes. Sollte dann die Bußgeldstelle das nicht akzeptieren/glauben, zahl ich einfach die Strafe.

Vergiss aber nicht, ihn darauf hinzuweisen, dass es, falls die Bußgeldstelle das nicht glaubt, für ihn deutlich unangenehmer werden könnte als für dich. Strafvereitelung, Vortäuschen einer Straftat, das sind schließlich Straftatbestände...

wenn dein Kumpel nur halbwegs Hirn hat, geht er dieses Risiko nicht ein. Ein paar Kröten für deine Nachschulung und 2 Jahre länger Probezeit verhindern, für so eine Lappalie sollte eigentlich niemand ein Strafverfahren riskieren.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2015 um 10:01:06 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Oktober 2015 um 09:47:49 Uhr:


Zu Erklären ist das schon, aber da deine Beiträge nicht von besonderer Sachlichkeit geprägt sind, unterlasse ich jeden Erklärungsversuch.

Ja wenn Du meinst.
Glauben tue ich es nicht. Du wolltest halt nur meine, ach Entschuldigung, nicht besonders sachliche Meinung, durch eine nicht zu belegende Aussage wegdrücken.

Egal.....

Belegen kann ich meine Aussagen schon, aber den Hinweis "Berufsgeheimnis" hast du wohl nicht zur Kenntnis genommen. Wissen ist Macht (und Geld wert), nichts Wissen macht nichts. Und so werde ich mein Wissen nicht verschenken.

Hoffentlich bringt dich jetzt der Gedanke, als Unwissender irgendwann sterben zu müssen, nicht um. Aber genau diese Formulierungen "glauben tue ich es nicht" hindern mich daran, dich für lau näher aufzuklären.

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:27:29 Uhr:


Vergiss aber nicht, ihn darauf hinzuweisen, dass es, falls die Bußgeldstelle das nicht glaubt, für ihn deutlich unangenehmer werden könnte als für dich. Strafvereitelung, Vortäuschen einer Straftat, das sind schließlich Straftatbestände...

wenn dein Kumpel nur halbwegs Hirn hat, geht er dieses Risiko nicht ein. Ein paar Kröten für deine Nachschulung und 2 Jahre länger Probezeit verhindern, für so eine Lappalie sollte eigentlich niemand ein Strafverfahren riskieren.

Wir sprechen hier von einer Bußgeldsache.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:42:00 Uhr:


Wir sprechen hier von einer Bußgeldsache.

Richtig. Aber wenn jemand, wie hier anscheinend geplant, eine Falschaussage macht, um zu verhindern, dass die richtige Person dieses Bußgeld erhält, dann sind wir ganz schnell im Bereich des Strafrechts.

EDIT: Ich hatte gesagt, für den Kumpel könne es unangenehmer werden als für den TE. Stimmt natürlich nicht ganz, der TE hätte als Anstifter zur Straftat selbstverständlich ebenfalls mit Unannehmlichkeiten zu rechnen.

Zitat:

@Trivodo schrieb am 5. Oktober 2015 um 17:17:31 Uhr:


Ich frage dann mal einen Kumpel von mir, ob er bereit wäre das auf sich zu nehmen, der sieht mir doch ähnlicher aufgrund des geringeren Altersunterschiedes. Sollte dann die Bußgeldstelle das nicht akzeptieren/glauben, zahl ich einfach die Strafe.

Wenn ich eine Täuschung plane, würde ich es einfach machen und damit nicht im Internet hausieren gehen. Dein Vater wollte doch bereits das Ding auf sich nehmen und du hast erst mal nach einem Foto gefragt. Ich glaub zwar nicht, dass Bußgeldstellen in Internetforen nachforschen, aber falls doch, wäre es ein leichtes den hier ausgebreiteten Fall nachzuvollziehen. Immerhin steht hier, wann deine Probezeit offiziell endet und der Corpus Delicti wird wahrscheinlich ein VW Golf 6 Trendline 1.2 TSI ez 4/2012 sein. Also einfach machen und schweigen oder Strafe in vollem vorgesehenem Umfang mitnehmen. Die Entscheidung liegt bei dir, die kann dir hier niemand abnehmen.

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:27:29 Uhr:


Vergiss aber nicht, ihn darauf hinzuweisen, dass es, falls die Bußgeldstelle das nicht glaubt, für ihn deutlich unangenehmer werden könnte als für dich. Strafvereitelung, Vortäuschen einer Straftat, das sind schließlich Straftatbestände...

das ist einfach nur kompletter Murks was Du hier schreibst. Das wurde hier im Thread bereits diskutiert und mit Quelle widerlegt, da diese Paragrafen bei Owis nicht greifen.

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:46:46 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:42:00 Uhr:


Wir sprechen hier von einer Bußgeldsache.
Richtig. Aber wenn jemand, wie hier anscheinend geplant, eine Falschaussage macht, um zu verhindern, dass die richtige Person dieses Bußgeld erhält, dann sind wir ganz schnell im Bereich des Strafrechts.

EDIT: Ich hatte gesagt, für den Kumpel könne es unangenehmer werden als für den TE. Stimmt natürlich nicht ganz, der TE hätte als Anstifter zur Straftat selbstverständlich ebenfalls mit Unannehmlichkeiten zu rechnen.

Der TE darf den Kumpel nicht als Fahrer benennen, dieser sich aber selbst als Fahrer outen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Oktober 2015 um 12:34:16 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:27:29 Uhr:


Vergiss aber nicht, ihn darauf hinzuweisen, dass es, falls die Bußgeldstelle das nicht glaubt, für ihn deutlich unangenehmer werden könnte als für dich. Strafvereitelung, Vortäuschen einer Straftat, das sind schließlich Straftatbestände...
das ist einfach nur kompletter Murks was Du hier schreibst. Das wurde hier im Thread bereits diskutiert und mit Quelle widerlegt, da diese Paragrafen bei Owis nicht greifen.

Vorischt mit solchen Aussagen. §164 StGB greift auch bei Ordnungswidrigkeiten und auch gegenüber einer Behörde wie der Bußgeldstelle und nicht erst vor Gericht. Insbesondere Absatz (2) wäre für fraglichen Kumpel relevant.

Deine Antwort
Ähnliche Themen