In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt

Hei

Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in der Probezeit und wurde am 15.07.2015 um 17.40 Uhr mit 22 km/h zu viel in der 30er Zone geblitz.
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug : 52 km/h

Beweismittel : Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge : GVB 04

Es ist kein Foto dabei gewesen !

Ich habe am 01.08.15 den Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" , da ich aber erst am 14.08.2015 aus dem Urlaub kam, war die Frist leider schon vorbei , und somit habe ich auch nicht den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe mich also nicht zu dem Sachverhalt geäußert.

Am 29.09.2015 kam dann ein Gelber Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid wo folgendes drin steht :

Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 80,00€
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 (OWiG) ... bla bla bal .... zu tragen : Gebühr 25,00€ und Auslagen 3,50€

Gesamtforderung 108,50€

Auch hier, kein Foto dabei !

Außerdem steht auf der Rückseite des Briefes :

Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheids sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit) im Fahreignungsregister eingetragen.

Nun, habe ich mit meinem Vater gesprochen, und Ihm erklärt was das für mich bedeuten würde Er ist bereit den Punkt auf sich zu nehmen. Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen, und nach dem Foto gefragt. Die Frau am Telefon sagte mir, Sie macht das heute fertig und schickt ein Foto raus. Könnte ich dann meinen Vater als Fahrer angeben ?

Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.) Ich werde in Zukunft wirklich aufpassen, nur bin ich Aktuell noch in der Ausbildung und 108,50€ Strafe + 300€ (oder mehr) für ein Aufbauseminar sind sprichwörtlich "ein schlag in die fresse" ...
Weis jemand ob das gut gehen wird wenn ich sage, dass mein Vater es war, und mein Vater die Tat zugibt ? Hatte jemand von schon mal so einen ähnlichen Fall ?
Lässt sich da eventuell was machen ? Haben leider keine Rechtschutzversicherung.

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Gruß

Trivodo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:



Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder

Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

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Mir geht es in erster linie um die probezeit Verlängerung .... die stört mich

Zitat:

@Trivodo schrieb am 1. Oktober 2015 um 12:00:46 Uhr:


Mir geht es in erster linie um die probezeit Verlängerung .... die stört mich

Vor Gericht würdest du auch nichts anderes erreichen, möglicherweise evtl. noch schlimmeres.

Dich stört die Probezeitverlängerung?

Hast du vielleicht vor noch mehr Vergehen im Straßenverkehr zu begehen? 😁

Dann wirst du sehr bald ein paar Monate zu Fuß gehen und evtl eine MPU machen müssen.

An deiner Stelle würde ich die Füße ganz still halten und in den sauren Apfel beißen.

Bleib bei den Tatsachen wenn Du nicht noch mehr Ärger haben willst. Die Sachbearbeiter sind nicht doof die da sitzen. Die wissen schon lange wer gefahren ist, warten nur noch auf die Bestätigung.

Zitat:

@Trivodo schrieb am 1. Oktober 2015 um 11:59:22 Uhr:


Misst ... mit einer RechtsschutzVersicherung würde ich vor Gericht gehen aber ohne kostet das mehr als Strafe und Seminar ...

Und was genau würdest du vor Gericht vorbringen wollen?

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Zitat:

@Trivodo schrieb am 1. Oktober 2015 um 11:59:22 Uhr:


Misst ... mit einer RechtsschutzVersicherung würde ich vor Gericht gehen aber ohne kostet das mehr als Strafe und Seminar ...

Verwechsle das mal nicht. Du hast zwar das

Recht

auf Einspruch, aber das

Recht

, straffrei davonzukommen, hast du hier nicht.

Zitat:

@Trivodo schrieb am 1. Oktober 2015 um 11:59:22 Uhr:


Misst ... mit einer RechtsschutzVersicherung würde ich vor Gericht gehen aber ohne kostet das mehr als Strafe und Seminar ...

Welches Recht soll die Versicherung für Dich schützen ?

wird er auch nicht.
Die ganze Sache sollte Trivodo als Lehrgeld abhaken und die Konsequenzen tragen.

Ein Rechtsstreit bringt dir nur mehr Ärger ein.
Wie DieDicke1300 schon sagte: Die Leute in den entsprechenden Stellen sind nicht doof.

Bei 77 km/h zuviel kannst du froh sein, wenn du nur eine Probezeitverlängerung + Fahrverbot bekommst und nicht den FS komplett abgeben darfst und von null anfangen mußt.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 1. Oktober 2015 um 12:34:03 Uhr:


Bei 77 km/h zuviel kannst du froh sein, wenn du nur eine Probezeitverlängerung + Fahrverbot bekommst und nicht den FS komplett abgeben darfst und von null anfangen mußt.

Quatsch

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 1. Oktober 2015 um 12:34:03 Uhr:



Bei 77 km/h zuviel kannst du froh sein, wenn du nur eine Probezeitverlängerung + Fahrverbot bekommst und nicht den FS komplett abgeben darfst und von null anfangen mußt.

77 km/h??? Lies noch mal... 😁

Dumm gelaufen, kann schon mal passieren, daß man durch Unachtsamkeit zu schnell ist und geblitzt wird. Ist uns allen schon mal geschehen. Und ich gehe mal davon aus, daß höchstwahrscheinlich alle die entsprechende Strafe dafür gezahlt haben, wenn es auch weh tut.

Die Idee mit dem Vater ist eine ganz schlechte, weil auf den Fotos der Fahrer i.d.R. gut erkennbar ist. Im übrigen würde eine Rechtschutzversicherung nur dann tätig werden, wenn es ernsthafte Zweifel am Fotomaterial gäbe. Die wollen ja nicht aussichtslose Fälle vor Gericht bringen, was nur deren Geld kostet.

Also die Kröte schlucken und unter "Lehrgeld bezahlt" abhaken.

Die Probezeitverlängerung und eine evtl. Nachschulung wird dem TE bestimmt gut tun und sein Fahrverhalten ändern.
Hoffentlich!!! 😁

Zitat:

@klamann15 schrieb am 1. Oktober 2015 um 12:58:40 Uhr:


Die Probezeitverlängerung und eine evtl. Nachschulung wird dem TE bestimmt gut tun und sein Fahrverhalten ändern.

Stimmt, der Raser/Verbrecher/Mörder immerhin ist er 77km/h zu viel gefahren.

Mann mann mann, Jehova, Jehova, Jehova. 😁

Das V&S ist immer wieder geil.

Gruß Metalhead

Wo kommen eigentlich die 77 km/h her? Aus dem Eingangsbeitrag wohl eher nicht.

Zitat:

@AMenge schrieb am 1. Oktober 2015 um 13:19:33 Uhr:


Wo kommen eigentlich die 77 km/h her?

52+22 = 77 😁

Keine Ahnung, was manch einer hier so einwirft/raucht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Oktober 2015 um 13:22:48 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 1. Oktober 2015 um 13:19:33 Uhr:


Wo kommen eigentlich die 77 km/h her?
52+22 = 77 😁
Keine Ahnung, was manch einer hier so einwirft/raucht.

Gruß Metalhead

Hatte mich im Thread geirrt.

Sollte nicht so viele gleichzeitig lesen. :P

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