in mehreren Tagen mehrmals vom selben Standblitzer geblitzt worden

Hallo, mein Bruder hatte die letzten Tage mein Auto weil er immer wieder weiter weg zu seiner Frau ins Krankenhaus fahren musste. Dabei fuhr er immer wieder an der Hauptstraße Höhe einer Schule wo 30 erlaubt ist mit 50 durch. Er wurde von beiden Richtungen immer wieder geblitzt. Hat es erst am Ende bemerkt da das Wetter immer schlecht war und die Dinger ein ganz schwaches Licht haben.

Kann die Strafe höher ausfallen wenn man in einer kurzen Zeit immer wieder an der selben Stelle geblitzt wird. Totaler misst da machen die Dinger kein Licht der Fahrer wird somit nicht belehrt ohne es zu wissen fährt er dann jedes mal zu schnell durch. Kann man dagegen was machen? Was ist denn wenn ich einfach angebe das ich nicht weiss wer es auf dem Foto ist muss ja nicht gegen mein Bruder aussagen und der Mensch kann sich irren ? Jedes mal 20 zu schnell also gibt es auch keine Punkte ob die dann wohl Polizisten beauftragen die Person zu finden wohl eher nicht oder ?

Haben noch keine Post erhalten aber er würde vermutlich 8 mal an der selben Stelle geblitzt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xplutier schrieb am 17. Dezember 2014 um 11:11:54 Uhr:


Totaler misst da machen die Dinger kein Licht der Fahrer wird somit nicht belehrt ohne es zu wissen fährt er dann jedes mal zu schnell durch. Kann man dagegen was machen?

Ja, Verkehrsschilder aufmerksam lesen! 🙄

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Wenn dein Bruder so blöd ist,solltest du ihm dein Auto nicht mehr geben. Wer weis was als nächstes kommt.

Zitat:

@reom35 schrieb am 24. Dezember 2014 um 23:01:30 Uhr:


Wenn dein Bruder so blöd ist,solltest du ihm dein Auto nicht mehr geben. Wer weis was als nächstes kommt.

Hinterher muss er noch Unterhalt zahlen, weil nachts auf einem dunklen Parkplatz ein Kind in seinem Wagen gezeugt wurde. 😰

Zitat:

@xplutier schrieb am 17. Dezember 2014 um 11:11:54 Uhr:


...
Haben noch keine Post erhalten aber er würde vermutlich 8 mal an der selben Stelle geblitzt

Mich würden die tatsächlichen Folgen mal interessieren.

Wenn Du also was dazu sagen kannst, melde Dich doch bitte nochmal. 🙂

Um die Idioten, welche sich hier üblicherweise beim festsetzen der Strafe gegenseitig überbieten nicht weiter in Rage zu bringen, gerne auch per PN - falls das Strafmaß nicht dem eines Massenmörders entsprechen sollte. 😉

Naja, nach 3 Tagen wird noch nichts im Briefkasten liegen.

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Also, heute Brief von der zuständigen Behörde bekommen. Anscheinend war das Auto 2 mal auf einem Foto zu erkennen. Einmal 22 zu viel und einmal 15 zu viel. Beide Bescheide sind ohne Foto. Ich vermute einfach mal das da der Fahrer nicht zu erkennen ist und deswegen kein Foto mitgeschickt wurde. Deswegen beantrage ich erstmal die Blitzerfotos in Orgibalqualität. Denn noch sehe ich in meinen Augen kein Beweismittel. Der Fahrer muss ja identifizierbar sein.

Wenn du das vorhast, solltest du auf jeden Fall zur Behörde persönlich hingehen und nicht per Post irgendetwas beantragen - allein schon wegen der begrenzten Zeit. Denk dran, dass, falls du nicht alle Anschuldigungen abschmettern kannst, noch eine Bearbeitungsgebühr dazukommt, falls du nicht binnen 1 Woche zahlst! Und die liegt allein schon ähnlich hoch wie die Verwarnung für 15 zu viel.

Ich würde dir ja dringend empfehlen, einfach zu zahlen bzw, wenn du ganz sicher bist, dass dein Bruder gefahren ist, die Briefe an deinen Bruder zu übergeben und ihm die Entscheidung zu überlassen, was er damit anstellen will.

So oder so: Besonders schlimm kann das ja nicht werden. Nur 2 Verstöße, und die nicht im Punktebereich. Da könnt ihr beide erst mal ne Runde relaxen...

Der sinnvollste Weg ist hier wirklich, sich das Geld vom Bruder geben zu lassen und damit die beiden Bescheide zu bezahlen. Deswegen jetzt ein Faß aufzumachen, steht in keiner Relation zum fragwürdigen Erfolg.

22 zu viel ist doch im Punktebereich!?

Dann ist ja alles doch nicht so schlimm wie ursprünglich befürchtet. Das werden die Forumsoberlehrer nicht gerne lesen.

Den ständigen Kampf der Wegelagerer gegen den Bürger haben in diesem Fall die Wegelagerer deutlich mit 2:8 verloren.

Zitat:

22 zu viel ist doch im Punktebereich!?

Oh, stimmt! Zumindest, falls da die Toleranz schon abgezogen wurde, wovon ich aber mal ausgehe. Sorry, mein Fehler.

OK, dann gibt es sowieso Anhörung und ggf Verwaltungsgebühr. Da muss man sich dann auch nicht so beeilen wie ich gesagt hatte, diese Einwochenfrist gibt es dann ja nicht.

Trotzdem würde ich mir ganz genau überlegen, ob ich mich weigere, den Fahrer anzugeben oder nicht. Ein Fahrtenbuch führen zu müssen, kann sehr schnell extrem auf die Nerven gehen.

Zitat:

@f355 schrieb am 10. Januar 2015 um 15:10:42 Uhr:


Dann ist ja alles doch nicht so schlimm wie ursprünglich befürchtet. Das werden die Forumsoberlehrer nicht gerne lesen.

Den ständigen Kampf der Wegelagerer gegen den Bürger haben in diesem Fall die Wegelagerer deutlich mit 2:8 verloren.

Da hat kein "Wegelagerer" verloren, der Bruder wird sonst schlicht nicht schneller als erlaubt gefahren sein.

man könnte auch sagen: Viel Wind um nix seitens des TE.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 10. Januar 2015 um 15:13:44 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 10. Januar 2015 um 15:10:42 Uhr:


Dann ist ja alles doch nicht so schlimm wie ursprünglich befürchtet. Das werden die Forumsoberlehrer nicht gerne lesen.

Den ständigen Kampf der Wegelagerer gegen den Bürger haben in diesem Fall die Wegelagerer deutlich mit 2:8 verloren.

Da hat kein "Wegelagerer" verloren, der Bruder wird sonst schlicht nicht schneller als erlaubt gefahren sein.
man könnte auch sagen: Viel Wind um nix seitens des TE.

Dass man bei sowas erstmal mit dem Schlimmsten rechnet ist aber normal.

Vor etwa 15 Jahren habe ich mal nen Anhörungsbogen wegen eines Abstandsverstoßes auf der Autobahn bekommen. Ich konnte mich an den fraglichen Zwischenfall gut erinnern, das war nämlich ein echter Provokateur, der offensichtlich nur um mich in die Falle tappen zu lassen (er wusste wohl, dass die Polizei grad Abstand maß, ich wusste es nicht) mit <120 links gefahren ist, obwohl rechts mindestens 500 Meter kein Auto war. Leider bin ich ihm da auf den Leim gegangen.

Ich hatte natürlich erstmal Angst vor einem Fahrverbot, aber am Ende waren es dann doch nur 80 DM und 1 Punkt. Meine erste und bisher einzige Flensburger Eintragung übrigens.

Ich habe denen erstmal geschrieben: ,, Ich gebe den Verstoß nicht zu weil ich nich weiss wer zu dem Zeitpunkt das Auto gefahren ist oder das Auto zu dem besagten Zeitpunkt überhaubt bewegt wurde. Deswegen fordere ich die Beweisfotos in möglichst guter Qualität an um sie abgleichen zu können. "

Mal erstmal abwarten ob auf den Fotos weitere Autos zu sehen sind die theoretisch die Messung verfälscht hätten oder ob der Fahrer überhaupt zu erkennen ist. Wie gesagt, die Blitzer standen auf der anderen Straßenseite und dazwischen der Gegenverkehr.

Ähm, die Fotos werden teilweise nicht mitgeschickt, sondern sind online einsehbar 😉

Zitat:

@f355 schrieb am 10. Januar 2015 um 15:10:42 Uhr:


Dann ist ja alles doch nicht so schlimm wie ursprünglich befürchtet. Das werden die Forumsoberlehrer nicht gerne lesen.

Den ständigen Kampf der Wegelagerer gegen den Bürger haben in diesem Fall die Wegelagerer deutlich mit 2:8 verloren.

Oh Gott, wo soll ich nur anfangen? Sag mal, liest du den Stuss eigentlich, den du von dir gibst? Wenn der Bruder nur zwei mal zu schnell war, dann war das eben so. Wenn ich schon das Wort Wegelagerer höre, bekomme ich Ausschlag. Was genau hindert dich denn daran, dich an die zHG zu halten? Dir wird keiner auch nur einen Cent Bußgeld abknöpfen, wenn du dich an die Regeln hältst, die auf unseren Straßen für alle gleichermaßen gelten. Oder bist du gleicher als andere?

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