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in mehreren Tagen mehrmals vom selben Standblitzer geblitzt worden

Themenstarteram 17. Dezember 2014 um 10:11

Hallo, mein Bruder hatte die letzten Tage mein Auto weil er immer wieder weiter weg zu seiner Frau ins Krankenhaus fahren musste. Dabei fuhr er immer wieder an der Hauptstraße Höhe einer Schule wo 30 erlaubt ist mit 50 durch. Er wurde von beiden Richtungen immer wieder geblitzt. Hat es erst am Ende bemerkt da das Wetter immer schlecht war und die Dinger ein ganz schwaches Licht haben.

Kann die Strafe höher ausfallen wenn man in einer kurzen Zeit immer wieder an der selben Stelle geblitzt wird. Totaler misst da machen die Dinger kein Licht der Fahrer wird somit nicht belehrt ohne es zu wissen fährt er dann jedes mal zu schnell durch. Kann man dagegen was machen? Was ist denn wenn ich einfach angebe das ich nicht weiss wer es auf dem Foto ist muss ja nicht gegen mein Bruder aussagen und der Mensch kann sich irren ? Jedes mal 20 zu schnell also gibt es auch keine Punkte ob die dann wohl Polizisten beauftragen die Person zu finden wohl eher nicht oder ?

Haben noch keine Post erhalten aber er würde vermutlich 8 mal an der selben Stelle geblitzt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xplutier schrieb am 17. Dezember 2014 um 11:11:54 Uhr:

Totaler misst da machen die Dinger kein Licht der Fahrer wird somit nicht belehrt ohne es zu wissen fährt er dann jedes mal zu schnell durch. Kann man dagegen was machen?

Ja, Verkehrsschilder aufmerksam lesen! :rolleyes:

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am 17. Dezember 2014 um 10:23

Hallo,

nein die Strafe wird nicht höher ausfallen als sonst. Dennoch kann es sein, dass eine Mitteilung an die Führerscheinstelle verfasst wird. Aber in der Regel passiert da nichts.

Da es sich um deinen Bruder handelt, hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. du kannst ohne Angaben von Gründen deine Aussage verweigern. Dann fängt der Verwaltungsapparat aber an zu arbeiten und die Ermittlungen beginnen.

Letztendlich hat die Behörde drei Monate Zeit, den Fahrer zu ermitteln. Steht nach 3 Monaten kein eindeutiger Fahrer fest, wird das Bußgeld eingestellt!

Ansonsten viel Glück.... aber hau deinem Bruder mal ins Genick und frag, warum er an einer Schule nicht langsam macht :p

LG

Zitat:

@xplutier schrieb am 17. Dezember 2014 um 11:11:54 Uhr:

Totaler misst da machen die Dinger kein Licht der Fahrer wird somit nicht belehrt ohne es zu wissen fährt er dann jedes mal zu schnell durch. Kann man dagegen was machen?

Ja, Verkehrsschilder aufmerksam lesen! :rolleyes:

Ich belehre ja eigentlich ungern, aber an einer Schule ist das schon was anderes. Also da kann man ruhig n bisschen aufpassen.

Ansonsten wurde im ersten Antwortbeitrag alles gesagt, du musst nicht aussagen. Jedoch kann man Dir ein Fahrtenbuch auferlegen, sofern der zuständige Beamte da weiter nachhaken möchte.

Zitat:

@xplutier schrieb am 17. Dezember 2014 um 11:11:54 Uhr:

Hallo, mein Bruder hatte die letzten Tage mein Auto weil er immer wieder weiter weg zu seiner Frau ins Krankenhaus fahren musste. Dabei fuhr er immer wieder an der Hauptstraße Höhe einer Schule wo 30 erlaubt ist mit 50 durch. Er wurde von beiden Richtungen immer wieder geblitzt. Hat es erst am Ende bemerkt da das Wetter immer schlecht war und die Dinger ein ganz schwaches Licht haben.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer an mehreren Tagen hintereinander nicht in der Lage ist Verkehrszeichen zu erkennen (geschweige denn Blitzlicht zu erkennen), dann würde ich eine MPU anordnen, da anscheinend keine ausreichende Sehleistung mehr gegeben ist.

Nachher übersieht er auch noch eine rote Ampel (leuchten manchmal auch nur schwach) oder Blaulicht.

Je nach Sachbearbeiter kann ich mir vorstellen, dass dann doch mal an der Eignung zum Führen eines Kfz gezweifelt oder Vorsatz unterstellt wird.

Bei 8x innerhalb weniger Tage wird bestimmt ein Beamter in seinem Schlaf geweckt und gibt alles daran den Fahrer zu ermitteln. Und wenn er gefunden ist wird es bestimmt nicht so lustig. Den Vorsatz kann man hier vermutlich schwer widerlegen und die Strafen werden teurer. Eine Einladung zur MPU ist dann auch noch drin. Vor ein paar Jahren klingelte bei unseren Nachbarn ein Mann und zeigt ihm ein Bild und fragte ob er die Person kennen würde. Unser Nachbar nichts ahnend gab Auskunft und die Person war ermittelt.

Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung

Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen.

Alternativ zu einem Fall grober Pflichtverletzung kann ein Fahrverbot auch wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt werden. Dass aus einem einzigen Verstoß keine Beharrlichkeit abzuleiten ist, versteht sich von selbst.

Eine beharrliche Pflichtverletzung begeht nur, wer Verkehrsvorschriften aus mangelnder Rechtstreue verletzt. Beharrlich begangen sind also Pflichtverletzungen, die ihrer Art oder den Umständen nach nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, durch deren wiederholte Begehung der Täter aber zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen.

Gerade die vielfache Wiederholung selbst geringerer Ordnungswidrigkeiten kann Anlass sein, gegen einen unbelehrbahren Verkehrsteilnehmer die Denkzettel- und Besinnungsfunktion auch eines über einen Monat hinausgehenden Fahrverbots zum Zuge kommen zu lassen.

- See more at: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/.../content_01_04.html?...

Wenn man von 50 km/h aus geht, dann wird doch üblicherweise auch minimal schneller gefahren, und bei 50 @30 ist da nur ein km/h zum Punkt.

Bei rund 8 Verstößen und alle verdammt dicht an der Punktegrenze, würde ich jetzt nicht mit Absolutheit ausschließen, dass sich das noch alles im Verwarngeldbereich abspielt.

Und bei 8 Verstößen in unmittelbarer Folge würde ich auch die Verwarngelder bezahlen. Im Verwarngeldbereich kümmert sich üblicherweise kein Sachbearbeiter sonderlich darum. Insbesondere bei der üblichen vollautomatisierten Auswertung sind das vermutlich (vorerst) alles Einzelvorkommnisse und sind mit dem Bezahlen vollständig vom Tisch.

Macht man "Wirbel", wird diese Häufung wegen dem "Wirbel" erst publik. Ich würde hier abwarten was kommt, und dann entscheiden, aber ganz sicher eher den Ball flach halten und versuchen keine schlafende Hunde zu wecken und denen auch noch etwas von permanent und dauerhaft erst aufzuzeigen.

am 17. Dezember 2014 um 12:44

Mein Tipp ist, dass dein Bruder in den saueren Apfel beißen sollte! Die Behörde sitzt am längeren Hebel und wird ihn ermitteln- da bin ich mir sicher. Er kann die Verstöße nicht rückgängig machen, aber dennoch zeigen, dass er einsichtig ist. Wenn dein Bruder der Behörde etwas schriftliches zukommen lässt, in der er sein Verhalt bereut und den Sachverhalt aus seiner Sicht schildert und die Verstöße zugibt, kommt er bestimmt glimpflich davon (Zahlung der Strafe und gut ist).

Glaub mir, spreche aus Erfahrung :)

ich würde vorsichtshalber einen anwald einschalten und alles bestreiten

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:48:42 Uhr:

ich würde vorsichtshalber einen anwald einschalten und alles bestreiten

Aha, mit welcher Begründung? 8 Falschmessungen bei nem stationären Blitzer? Augenblickversagen? Verkehrszeichen 8 Mal nicht gesehen?

Viel Spaß dabei

am 17. Dezember 2014 um 12:56

@martinb: Lass doch dein Beamten-bashing, denn es könnte genauso ein/e Angestellter/e sein...die sich der Sache annimmt!

Und mehrfach geblitzt ist ja auch keine lustige Sache; "in meinen Augen jedenfalls" und nach meinem Rechtsempfinden.

Der Fahrer benötigt fremde, aber adäquate Hilfe....ob Sehhilfe oder MPU..wird er schon merken!

tacho defekt

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:57:04 Uhr:

tacho defekt

Ich hoffe, das ist nicht dein Ernst.

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