In Kanada registrierten Anhänger in Deutschland fahren

Moin, ich würde gerne einen in Kanada registrierten Anhänger in einem deutschen Hafen abholen, zum Zielort in Deuschland fahren und später wieder zum Hafen bringen. Ist das ohne weiteres zulässig? Ich finde überall nur Regeln zum Import.

Die Kupplung muss natürlich kompatibel sein und bezüglich Beleuchtung würde ich statt Adapter lieber eine EU Lichtleiste montieren.

Wie sieht es mit Versicherung aus? Gilt nach wie vor die Versicherung über das Zugfahrzeug?
Über einen Hinweis auf irgendeine zutreffende Vorschrift würde ich mich freuen.

Grüße

40 Antworten

Zitat:

@202_bln schrieb am 24. Mai 2022 um 18:00:45 Uhr:


PKW, das mit dem Gewicht werde ich im Auge behalten. Sind mehrere Boote, notfalls muss man ein paar umladen um unter 750kg zu kommen.

Bringt dir im Fall der Fälle nichts - wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers über 750kg ist, muss er eine Auflaufbremse haben.

Verwechselt ihr da nicht was, die StVZO für Bremsanlagen findet hier keine Anwendung.

Das Fahrzeug hat eine kanadische Betriebserlaubnis. Und möchte keine deutsche Betriebserlaubnis haben.

Ein ausländisches Fahrzeug mit Zulassung, darf natürlich hier fahren, ohne dass alle Vorschriften der StVZO erfüllt werden.

Ausländische Fahrzeuge müssen lediglich die Paragraphen 32 und 34 StVZO erfüllen.
Im Grunde also die Hauptabmessungen und zulässigen Gesamtgewichte/Achslasten.
Da gibt es keine Einschränkungen mit der Bremsanlage/750kg.

Außerdem gibt es auch Anhänger > 750kg ohne Bremsanlage. Baujahr, Lof usw.

Aber gibt's in D PKW,die ungebremst mehr als 750kg ziehen dürfen?

Ja, wenn ein in Dtsl zugelassenes Zugfahrzeug dafür genommen werden soll, muss das natürlich passen.

Da fallen mir spontan nur spezielle Zugmaschinen/LOF/Unimog/LKW ein.
Vor 1990 war auch bei LKW eine ungebremste Anhängelast > 750kg üblich.

Der TE muss doch wissen, was da für ein Anhänger rüberkommt?
Das ist doch essentiell.

Ist es denn nicht sinnvoll, das Zugfahrzeug gleich mitzubringen?
Dann ist doch alles viel einfacher. Vor allem, wie soll das sonst vernünftig verschifft werden? Die rammeln in den Häfen mit den Gabelstaplern alles kaputt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. Mai 2022 um 09:12:44 Uhr:


Vor allem, wie soll das sonst vernünftig verschifft werden? Die rammeln in den Häfen mit den Gabelstaplern alles kaputt.

Auf einem Roll on- Roll off Schiff, quasi eine Fähre. Da wird nix kaputt gefahren, so werden sogar Neuwagen, Traktoren, Mähdrescher verschifft.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. Mai 2022 um 08:37:36 Uhr:


Verwechselt ihr da nicht was, die StVZO für Bremsanlagen findet hier keine Anwendung.

Braucht zwar nicht die StVZO, aber wenn die Bremse nicht funktioniert weil nicht anschließbar ist die Fahrt trotzdem am Ende

Zitat:

Der TE muss doch wissen, was da für ein Anhänger rüberkommt?
Das ist doch essentiell.

Ist es denn nicht sinnvoll, das Zugfahrzeug gleich mitzubringen?
Dann ist doch alles viel einfacher. Vor allem, wie soll das sonst vernünftig verschifft werden? Die rammeln in den Häfen mit den Gabelstaplern alles kaputt.

Noch ist nichts verschifft, will ja alles vorher klären. Mit Zugfahrzeug haben wir auch schon gemacht aber derzeit ist Seefracht so teuer, dass es lohnen würde das wegzulassen.

Das ist ein ganz normaler Prozess für alles was rollt und einfacher als Container weil man dann vor und nach dem Schiff nicht von einer Spedition abhängig ist.

Dann schraubt doch vor dem Verschiffen jeweils eine auflaufgebremste Achse unter die Trailer.

Das geht nicht so einfach. 😉

Och ... die Achse(n) sind auch an den Amitrailern gewöhnlich mit Bügelverschraubungen an den Rahmen gepresst, um den Schwerpunkt variabel ans Boot anpassen zu können. Das sollte nicht so schwierig sein. Das Auflaufzugmaul ... wenn das starre Zugmaul an der Dechsel verschraubt ist, ist das auch nicht sooo herausfordernd.

Das bring doch alles nix. Er will hierher, zu einer Ausstellung und dann wieder zurück. Bei Auflauf Bremse geht außerdem die große Rechnerei los. Durchmesser, Hebel, Weg... Ganz kriege ich das auch nicht mehr zusammen.

Ab Hafen per Lkw will er ja offenbar nicht. Dann muss er eine andere Lösung durchführen. Entweder die Trailer kommen mit Auflaufbremse hier an oder er braucht hier Trailer die eine dran haben, damit umgeladen werden kann.

Einfach den Hänger mit in CA zugelassenem Zugfahrzeug mitbringen... dann darf er in DE 6 Monate fahren! Auch mit e-Bremse... wenn der Häger überhaupt gebremmst ist...
Oder: auf CA Hänger über den Teich und im EU-Hafen auf einen EU-Hänger umladen... vermutlich die einfachste und sicherste Methode

Ich wäre auch für RoRo mit Zugfahrzeug. Dürfte am Günstigsten sein. Mich würde aber mal interessieren, weswegen man sich so einen Stress antut? Geht es da um Preisverleihungen?

Edit
Gerade Meisterschaft gelesen, sorry.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. Mai 2022 um 08:37:36 Uhr:


Das Fahrzeug hat eine kanadische Betriebserlaubnis. Und möchte keine deutsche Betriebserlaubnis haben.

So einfach ist das nicht... grundsätzlich ist das so vorgesehen.. aber unter dem Vorbehalt der gegebenen Verkehrssicherheit... und da kann eine nicht vorhandene Bremsanlage schon die Annahme der Verkehrsunsicherheit bestärken und die Weiterfahrt kann untersagt werden. Ist natürlich vom Gewicht abhängig... das wurde aber nioch nicht genannt.. oder hab ich was überlesen??? Und damit ist auch die Frage nicht zu geantworten ob ein Trabbi als Zugwagen reicht oder ob es eine Schwerlastzugmaschine sein muss

Deine Antwort
Ähnliche Themen