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Kann ich das auf meinen Vater finanzierte Auto in der Schweiz arbeitend ohne bedenken fahren.

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 0:21

Habe eine Frage

Ich werde in der Schweiz ab 01.10 Arbeiten.

 

Kann ich das auf meinen Vater finanzierte und angemeldete Auto und in der Schweiz arbeitend ohne bedenken fahren ????

VG

Alex

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21 Antworten

Hallo,

das kommt darauf an...

Wird der Wohnsitz zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz verlegt oder bist du Grenzgänger (tägliche Heimkehr nach DE)? Wie lange wird die Tätigkeit in der Schweiz andauern? Was ist mit "finanziert" genau gemeint? Soll es in DE weiter genutzt werden?...

Mit schweizerischem Wohnsitz ist eine Zollanmeldung des Fahrzeugs auf jeden Fall unumgänglich. Ob, und wie diese erteilt wird, hängt aber an vielen Dingen, die noch nicht benannt sind. Von diesen Dingen hängt es ab, ob das Fahrzeug z.B. umgemeldet und verzollt werden müsste. Es gibt da mehrere Wege...

Ich empfehle, dich in einem themenspezifischen Forum zur Schweiz (Link inside) umzusehen, weil das Auto nicht die einzige Sache ist, die relevant sein dürfte.

Gruss

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 7:29

Danke für die schnelle Antwort

Werde in D und in Der Ch einen Wohnsitz haben.

Finanziert heist 3 Jahre jeden Monat eine Raté zahlen.

Habe vor fur immer in Der Schweiz zu bleiben.

VG

Alex

Was zählt ist der steuerrechtlichen Wohnsitz, also da wo von dem Einkommen die Steuern abgezogen werden. Ob Du am Wochenende zu Hause, also in D, schläfst ist somit belanglos. Das Fahrzeug muss dann umgemeldet werden. Wie es finanziert ist, spielt dabei keine Rolle.

Gruß Manfredo

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 14:04

Oki

Mît welchen kosten muss ich bei der Umeldung rechnen wenn ich das Fahrzeug in der Schweiz melde ???

VG

 

Alex

www.strassenverkehrsamt.ch

Dort das für den künftigen Wohnort zuständigen Kanton anklicken; die meisten haben diese Infos bereits auf den Seiten drin, bei anderen musst du anfragen...

Genereller Tip für den Aufenthalt in der CH:

man holt sich hier die Infos selber - lieber einmal zu viel beim Amt angerufen, als danach teures Lehrgeld zahlen zu müssen (die Ämter hier agieren streng nach der Maxime "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht")

Zitat:

Original geschrieben von Manfredo13

Was zählt ist der steuerrechtlichen Wohnsitz, also da wo von dem Einkommen die Steuern abgezogen werden. Ob Du am Wochenende zu Hause, also in D, schläfst ist somit belanglos. Das Fahrzeug muss dann umgemeldet werden. Wie es finanziert ist, spielt dabei keine Rolle.

Wie kommst du auf diese Schlussfolgerungen?

Kennst du die genauen Umstände des TE?

Ich denke, diesem Rat kann ich mich nicht anschliessen, da sind vermutlich einige Annahmen nicht korrekt...

Gruss Neo

 

Nomen_est_Omen hat recht, der steuerliche Wohnsitz ist nicht zwangsläufig ausschlaggebend; vgl. Wochenaufenthalter...

Aber für jene gelten je nach Kanton andere Regelungen, bsp. bez. Einlösen des Fz und Meldepflichten...

Am besten der TE fragt beim Strassenverkehrsamt nach; weil just solche Details wichtig sind, bekommt er so die zuverlässigsten Infos...

Der TE beabsichtigt in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Somit ist seine Steuerpflicht in der Schweiz. Somit ist er kein Urlauber und muss das Fahrzeug ummelden. Vergleiche das mit Spanien, wer dort Resident ist muss sein Fahrzeug ummelden. Dies wird dort sehr gern von der Polizei vor Schulen und Kindergärten kontrolliert und notfalls das Fahrzeug stillgelegt.

Gruß Manfredo

Mag ja alles für Spanien gelten (EU-Mitglied).

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied , daher gelten solche Ratschläge hier nicht pauschal. Ein Studium des "Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" CH-DE ist hier zwingend, um eine richtige Auskunft zu geben.

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, wird die Bank beim finanzierten Fahrzeug nicht mitspielen wollen (Keine Herausgabe des "Fahrzeugscheins"). Daher ist eine Ummeldung in die Schweiz schwierig bis unmöglich, ohne das Fahrzeug vorher auszulösen.

Mit einem Wohnsitz in Deutschland (ist man in DE auch unbeschränkt Steuerpflichtig aber eben auch durch den weiteren Wohnsitz auch in der Schweiz. Was das konkret alles bedeutet, sprengt den Rahmen dieses Forums. Daher der Hinweis auf das andere Forum, wo solche Dinge explizit behandelt werden und wurden.

Hallo,

Ich bin aus Wien hätte ähnlichen frage und zwar ich würde gern übers Wochenende in die Schweiz fahren mit einem Auto der nicht auf mich Zugelassen ist. Entweder fahre ich mit dem Auto von Vater mit dem selben Wohnsitz adresse in wien oder im andersfall leih mir das Auto von einen Freund auch wiener tafeln. Was könnten auf mich zu kommen was sollten bei der Grenzen übergang mit sein? (Grünekarte, Vollmacht usw...)

Ah ja es geht weder um Daueraufenthalt oder sonst noch was es geht um die paar tage von Donnerstag bis Sontag danke im vorraus...

Hallo, da dürfte es keine Probleme geben, da Du als Deutscher mit einem in D zugelassenem Auto unterwegs bist. Vorsichtshalber kannst ja von Deinem Vater eine Vollmacht mitnehmen, indem er Dir erlaubt mit seinem Wagen in die Schweiz zu fahren. Viel Spaß und Gruß Manfredo

Ich habe gerade noch auf dieser Seite klick etwas gefunden.

Da findest Du auch einen Vordruck für die Vollmacht.

Gruß Manfredo

am 3. August 2014 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von Manfredo13

Der TE beabsichtigt in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Somit ist seine Steuerpflicht in der Schweiz. Somit ist er kein Urlauber und muss das Fahrzeug ummelden. …

Er ist nicht der Halter daher kann er es gar nicht ummelden.

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