in deutschland mit fuehrerschein aus niederlande 2 Punkte
Guten Tag,
evtl. kann mich hier jemand helfen. Sorry zuerst fuer mein schlecht geschriebene deutsch. Vor ca. ein und ein halbe (one and a half) jahr wurde ich auf die A9 bei ingolstadt bei rechten ueberholen mit 240 km per stunde von die polizei angehalten. ich musste direkt dort die strafgeld van ca 100 euro bezahlen mit karte. post so wie es die polizei mich gesagt hat habe ich bis heute nie erhalten. leider ist es die vergangene woche wieder passiert (in holland ist das leider alltaeglich mit die rechten ueberholen) und wieder habe ich 100 euro vor ort bezahlt, wieder mein adresse gegeben und ich werde post bekommen. nun hat mich ein freund aus duitsland gesagt mit zwei punkte darf man nicht mehr fahren. er hat seine fuhrerschein bereits einmal abgeben muessen fuer eine monat.
weiss hier zufaellig jemand was wir als folgende schritt machen muessen? die fuehrerschein irgendwo abgeben oder vorzeigen in deutschland? ich fahre sehr viel dort darum bin ich sehr unsicher (die post kommt vielleicht wieder nicht) und brauche da hilfe, die deutsche seiten die daruber schreiben verstehe ich kaum leider bzw. gilt das nach meine verstaendnis fur menschen mit deutsche fuehrerschein?!
ich hoffe sie verstehen meine anliegen.
Danke
Jos
Beste Antwort im Thema
Hallo, R 129 Fan,
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 4. Mai 2018 um 19:17:40 Uhr:
Noch mal: Bußgelder werden wegen der Punkte niemals an Ort und Stelle kassiert.
richtig: Ein
Bußgeldkann vor Ort nicht kassiert werden (es sei denn, der Fahrer ist zur Zwangsvollstreckung ausgeschrieben, aber das ist ein anderes Thema).
Richtig ist aber auch, dass vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes plus Verwaltungsgebühren erhoben werden kann und wenn der Beamte vor Ort bei der Anzeigenaufnahme von einer Vorsatztat ausgeht, kann er auch ohne Rückfragen mit der zuständigen Bußgeldstelle den doppelten Satz als Sicherheitsleistung erheben.
Dies entweder in bar oder per Kartenlesegerät (Telecash).
Das ist gängige Praxis und kann bei allen VT durchgeführt werden, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können, also auch bei Österreichern und Niederländern.
Viele Grüße,
Uhu110
46 Antworten
Eine Sicherheitsleistung kann auch bei Fahrern aus EU-Ländern kassiert werden. Und diese kann "zufällig" der Höhe des Bußgeldes entsprechen.
Warum gerade für diese drei Länder? Mit Österreich gibt es schon seit Jahrzehnten ein Rechtshilfeabkommen bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, aber seit 2010 können alle EU-Länder untereinander Bußgelder ab 70 Euro eintreiben. Das schließt doch aber nicht aus, dass bei einer Anhaltekontrolle trotzdem eine Sicherheitsleistung verlangt wird.
Grau ist alle Theorie. Bei den drei genannten kann man Bußgeldbescgheide erlassen, beim Rest nicht.Geht weder in Polen noch GB oder F noch sonst wo. Wir haben hier nämlich, im Gegensatz zu anderen, Fahrer- und nicht Halterhaftung (außer Parken). Habe ich den Fahrer, gibt es den Bußgeldbescheid, wie im vorliegenden Fall. Bußgelder darf einzig und alleine die Bußgeldstelle verhängen. Deswegen kann in den anderen Fällen auch die berühmte Sicherheitsleistung verlangt werden. Das liegt im Falle des TE aber nicht vor.
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Wie das mit rechts überholen in den Niederlanden jetzt rechtlich aussieht, weiß ich nicht - de facto wird es aber betrieben, anders wäre eine Fahrt auf den 8-spurigen Autobahnen aus Rotterdam heraus gar nicht möglich (das findet aber in einem Tempobereich von 80 bis ca. 140 KM/H statt, 240 KM/H halte ich für eine Falschangabe).
Das die Deutschen heute etwas nervöser auf Niederländer reagieren als früher ist eigentlich ganz logisch:
Früher waren NL Fahrer Stauspitzen im Sauerland, seit Max Verstappen in der F1 reihenweise andere Fahrer abschießt, hat inzwischen auch die deutsche Polizei die Gefahr durch niederländische Fahrer (ob in der F1 oder auf der Autobahn) erkannt und geht dagegen vor...😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 4. Mai 2018 um 20:17:16 Uhr:
Bei den drei genannten kann man Bußgeldbescgheide erlassen, beim Rest nicht.Geht weder in Polen noch GB oder F noch sonst wo.
Das stimmt doch einfach nicht. Selbstverständlich kann und darf eine deutsche Behörde einen Bußgeldbescheid auch nach Polen oder Frankreich verschicken. Steht der Fahrer noch nicht fest, dann erfolgt eben erst eine Anhörung. Dass die Erfolgsaussichten bei manchen Ländern gering sind, mag sein, ändert aber nichts an der Zulässigkeit.
Umgekehrt sehe ich bei einer Anhaltekontrolle keinen Grund, warum die deutsche Polizei nicht auch von einem Schweizer, Österreicher oder Niederländer eine Sicherheitsleistung verlangen dürfte - vor allem, wenn diese genau die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes hat.
Ich würde dem TO empfehlen, einfach mal seinen Punktestand abzufragen, dann hat sich auch gleich das Gerücht mit den "falschen" Polizisten geklärt:
https://www.kba.de/.../faer_auskunft_node.html
Hier ein Niederländer, der wegen einer OWi eine Sicherheitsleistung zahlen musste:
https://www.merkur.de/.../...herheitsleistung-hinterlegen-7366016.html
Bei mir passiert da dank Adblocker nichts, aber dann eben der relevante Teil als Text:
"Ihn [den Niederländer] erwartet nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Da der junge Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er auf der Wache eine sogenannte Sicherheitsleistung in bar bezahlen - und wurde dann entlassen."
Hallo, R 129 Fan,
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 4. Mai 2018 um 19:17:40 Uhr:
Noch mal: Bußgelder werden wegen der Punkte niemals an Ort und Stelle kassiert.
richtig: Ein
Bußgeldkann vor Ort nicht kassiert werden (es sei denn, der Fahrer ist zur Zwangsvollstreckung ausgeschrieben, aber das ist ein anderes Thema).
Richtig ist aber auch, dass vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes plus Verwaltungsgebühren erhoben werden kann und wenn der Beamte vor Ort bei der Anzeigenaufnahme von einer Vorsatztat ausgeht, kann er auch ohne Rückfragen mit der zuständigen Bußgeldstelle den doppelten Satz als Sicherheitsleistung erheben.
Dies entweder in bar oder per Kartenlesegerät (Telecash).
Das ist gängige Praxis und kann bei allen VT durchgeführt werden, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können, also auch bei Österreichern und Niederländern.
Viele Grüße,
Uhu110
Gut wäre in diesem Zusammenhang die Information - wie im Thread schon gefragt - ob eine Quittung ausgehändigt wurde.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 4. Mai 2018 um 23:27:03 Uhr:
Hallo, R 129 Fan,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 4. Mai 2018 um 23:27:03 Uhr:
Richtig ist aber auch, dass vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes plus Verwaltungsgebühren erhoben werden kann und wenn der Beamte vor Ort bei der Anzeigenaufnahme von einer Vorsatztat ausgeht, kann er auch ohne Rückfragen mit der zuständigen Bußgeldstelle den doppelten Satz als Sicherheitsleistung erheben.
Viele Grüße,
Uhu110
Was aber hier wohl nicht der Fall war. Hier fehlen nämlich genau die 28,50 und der Hinweis auf eine Sicherheitsleistung, ein Umstand, den ein anderer User hier irgendwie nicht begreift. Also: Kopie des Beleges einstellen, sonst geht das hier noch zehn Seiten 🙄
Hier noch ein Link, einer von vielen:https://www.focus.de/.../...-autofahrer-auf-der-a8-ab_aid_1014708.html
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Mai 2018 um 20:22:54 Uhr:
Das stimmt doch einfach nicht.
Das stimmt alles. Im vorliegenden Fall ist nirgendwo von einer "Sicherheitsleistung" die Rede. Aber das ist V und S.....😁