in deutschland mit fuehrerschein aus niederlande 2 Punkte
Guten Tag,
evtl. kann mich hier jemand helfen. Sorry zuerst fuer mein schlecht geschriebene deutsch. Vor ca. ein und ein halbe (one and a half) jahr wurde ich auf die A9 bei ingolstadt bei rechten ueberholen mit 240 km per stunde von die polizei angehalten. ich musste direkt dort die strafgeld van ca 100 euro bezahlen mit karte. post so wie es die polizei mich gesagt hat habe ich bis heute nie erhalten. leider ist es die vergangene woche wieder passiert (in holland ist das leider alltaeglich mit die rechten ueberholen) und wieder habe ich 100 euro vor ort bezahlt, wieder mein adresse gegeben und ich werde post bekommen. nun hat mich ein freund aus duitsland gesagt mit zwei punkte darf man nicht mehr fahren. er hat seine fuhrerschein bereits einmal abgeben muessen fuer eine monat.
weiss hier zufaellig jemand was wir als folgende schritt machen muessen? die fuehrerschein irgendwo abgeben oder vorzeigen in deutschland? ich fahre sehr viel dort darum bin ich sehr unsicher (die post kommt vielleicht wieder nicht) und brauche da hilfe, die deutsche seiten die daruber schreiben verstehe ich kaum leider bzw. gilt das nach meine verstaendnis fur menschen mit deutsche fuehrerschein?!
ich hoffe sie verstehen meine anliegen.
Danke
Jos
Beste Antwort im Thema
Hallo, R 129 Fan,
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 4. Mai 2018 um 19:17:40 Uhr:
Noch mal: Bußgelder werden wegen der Punkte niemals an Ort und Stelle kassiert.
richtig: Ein
Bußgeldkann vor Ort nicht kassiert werden (es sei denn, der Fahrer ist zur Zwangsvollstreckung ausgeschrieben, aber das ist ein anderes Thema).
Richtig ist aber auch, dass vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes plus Verwaltungsgebühren erhoben werden kann und wenn der Beamte vor Ort bei der Anzeigenaufnahme von einer Vorsatztat ausgeht, kann er auch ohne Rückfragen mit der zuständigen Bußgeldstelle den doppelten Satz als Sicherheitsleistung erheben.
Dies entweder in bar oder per Kartenlesegerät (Telecash).
Das ist gängige Praxis und kann bei allen VT durchgeführt werden, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können, also auch bei Österreichern und Niederländern.
Viele Grüße,
Uhu110
46 Antworten
Das ist doch Haarspalterei. Von einem Bußgeld ist übrigens beim TO auch nicht die Rede. Den Unterschied kennt doch ein Laie praktisch nicht, wenn er Ausländer ist schon gar nicht. Und so bezeichnet er den Betrag einmal als "Strafgeld" und ein anderes mal nennt er es einfach "100 Euro". Würdest du die Fachbegriffe in Italien, Frankreich oder Griechenland kennen? Wüsstest du überhaupt, ob es dort so etwas gibt? Schon ein Deutscher kapiert ja trotz gleicher Sprache kaum den österreichischen Unterschied zwischen einer Anonymverfügung und einer Organstrafverfügung.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 5. Mai 2018 um 21:31:41 Uhr:
Das ist doch Haarspalterei.
Ist es nicht. Außerdem geht es hier nicht um die Mongolische Volksrepublik oder die Strafen in Saudi-Arabien. Da aber vom TE, der hier wohl einiges mißverstanden hat, werden wir wohl eh nichts mehr hören. Ich bin daher raus hier.