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7 Punkte für "Linke-Spur-Schleicher"!?

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 16:26

Hallo!

Hab gerade folgendes entdeckt:

http://www.kba.de/.../straftaten.html

laut dieser Auflistung wird eine "Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Missachtung des Rechtsfahrgebotes" mit satten SIEBEN Punkten belohnt! :eek:

Da ich schon wirklich oft von teilweise weit über 200 km/h auf ca. 100 km/h runter(voll)bremsen musste, weil einer meinte, er müsse völlig ohne Grund (oder weil in 1km Entfernung ein LKW auftaucht) auf die linke Spur wechseln, bin ich verwirrt, warum diese Aktion soweit ich weiß NIE bestraft wird!?! :mad:

jedenfalls hab ich noch NIE was davon gehört, wohl aber von Geschwindigkeitsübertretungen um ein paar km/h, wo die Staatsgewalt SOFORT dabei ist... :rolleyes:

Das Tolle ist, dass diese Kandidaten ja auch nicht auf Lichthupe (damit mein ich die Lichthupe als Überholsignal, nicht wenn man einen Meter Abstand hält und den Vordermann bei 180 wegdrängen will)reagieren...

achja, auch interessant, für "Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt" gibts auch schon einen Punkt und 80 €, zumindest THEORETISCH...:D

http://www.kba.de/.../ueberholen.html

naja, genug über meinen Frust, was meint ihr? Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen? Oder wird man da eher müde belächelt von den Ordnungshütern? :o

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Juli 2012 um 16:26

Hallo!

Hab gerade folgendes entdeckt:

http://www.kba.de/.../straftaten.html

laut dieser Auflistung wird eine "Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Missachtung des Rechtsfahrgebotes" mit satten SIEBEN Punkten belohnt! :eek:

Da ich schon wirklich oft von teilweise weit über 200 km/h auf ca. 100 km/h runter(voll)bremsen musste, weil einer meinte, er müsse völlig ohne Grund (oder weil in 1km Entfernung ein LKW auftaucht) auf die linke Spur wechseln, bin ich verwirrt, warum diese Aktion soweit ich weiß NIE bestraft wird!?! :mad:

jedenfalls hab ich noch NIE was davon gehört, wohl aber von Geschwindigkeitsübertretungen um ein paar km/h, wo die Staatsgewalt SOFORT dabei ist... :rolleyes:

Das Tolle ist, dass diese Kandidaten ja auch nicht auf Lichthupe (damit mein ich die Lichthupe als Überholsignal, nicht wenn man einen Meter Abstand hält und den Vordermann bei 180 wegdrängen will)reagieren...

achja, auch interessant, für "Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt" gibts auch schon einen Punkt und 80 €, zumindest THEORETISCH...:D

http://www.kba.de/.../ueberholen.html

naja, genug über meinen Frust, was meint ihr? Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen? Oder wird man da eher müde belächelt von den Ordnungshütern? :o

 

Gruß

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102 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

...

naja, genug über meinen Frust,

...

Ich glaube, das ist der Kern des Problemes ;). Sagt mir alleine die Wortwahl.

 

Und nicht die Verkehrsgesetzgebung bzw. deren Durchsetzung.

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen?

Ja

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen?

Ja

OK. Für völlig ohne Grund.

Nein für "ich beurteile, was ein Grund ist oder nicht".

 

Hier wurde übrigens das ganze Thema schon ausführlich durchgenommen:

http://www.motor-talk.de/.../...i-linke-spur-schleichern-t2850665.html

http://www.motor-talk.de/.../...er-wie-dagegen-schuetzen-t2342062.html

am 16. Juli 2012 um 16:44

ein weg in die richtige richtung.

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

Ich glaube, das ist der Kern des Problemes ;). Sagt mir alleine die Wortwahl.

Und nicht die Verkehrsgesetzgebung bzw. deren Durchsetzung.

na klar ist das der kern! aber die frage ist ja, wenn man schon so krasse Strafen im Gesetz stehen hat, wieso zieht man nicht auch mal diese leute raus und bittet sie zu Kasse? Wenn man viel Autobahn fährt, finde ich es absolut verständlich, dass man irgendwann mal zu dicht auffährt, drängelt oder rechts überholt! Ich fahr zum Glück (nicht mehr) viel Autobahn, aber wenn ich bspw. an Vertreter denke, die armen Hunde...

 

am 16. Juli 2012 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

 

Ich glaube, das ist der Kern des Problemes ;). Sagt mir alleine die Wortwahl.

 

Und nicht die Verkehrsgesetzgebung bzw. deren Durchsetzung.

na klar ist das der kern! aber die frage ist ja, wenn man schon so krasse Strafen im Gesetz stehen hat, wieso zieht man nicht auch mal diese leute raus und bittet sie zu Kasse? Wenn man viel Autobahn fährt, finde ich es absolut verständlich, dass man irgendwann mal zu dicht auffährt, drängelt oder rechts überholt! Ich fahr zum Glück (nicht mehr) viel Autobahn, aber wenn ich bspw. an Vertreter denke, die armen Hunde...

Dann findest du es bestimmt auch verständlich, das du dafür auch Bonuspunkte bekommst.

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 17:16

natürlich, nur dass man für das eine bestraft wird, und für das andere nicht, das finde ich nicht gut... ;)

gruß

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

na klar ist das der kern! aber die frage ist ja, wenn man schon so krasse Strafen im Gesetz stehen hat, wieso zieht man nicht auch mal diese leute raus und bittet sie zu Kasse?

Dazu gibt es hier schon unzählige Threads.

Zu Deiner angesprochenen Strafe, die gibt es nicht in Deinem geschilderten Fall.

Eine Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtslose Missachtung des Rechtsfahrgebotes liegt dann z.B. vor wenn jemand auf der Landstrasse soweit links fährt das der Gegenverkehr Gefährdet ist, eine Gefährdung ist zwingend Voraussetzung.

In deinem Fall bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot nur weil Du bremsen musst von 200 auf 100 km/h drohen demjenigen nur 1 Punkt und 80 ,-€ und ist eine OWi und keine Straftat wie in deinem erwähnten Fall.

 

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

...In deinem Fall bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot nur weil Du bremsen musst von 200 auf 100 km/h drohen demjenigen nur 1 Punkt und 80 ,-€ und ist eine OWi und keine Straftat wie in deinem erwähnten Fall.

Und wie wäre das, wenn jemand tatsächlich völlig ohne Grund kurz vor dem TE mit 100 auf die linke Spur zieht ?

Dazu kommt, wenn der Überholer früh geblinkt hat, du ohne Probleme, deine Geschwindigkeit auf die vom Überholer gefahrene Geschwindigkeit reduzieren kannst und der Überholvorgang innerhalb 45 Sekunden abgeschlossen ist, dann ist dieses Überholen kein Problemfall. Gild überigens auch für LKW.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

...In deinem Fall bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot nur weil Du bremsen musst von 200 auf 100 km/h drohen demjenigen nur 1 Punkt und 80 ,-€ und ist eine OWi und keine Straftat wie in deinem erwähnten Fall.

Und wie wäre das, wenn jemand tatsächlich völlig ohne Grund kurz vor dem TE mit 100 auf die linke Spur zieht ?

Eine völlig andere Lage, das ist Missachtung der Sorgfaltspflicht beim Fahrstreifenwechsel.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

...In deinem Fall bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot nur weil Du bremsen musst von 200 auf 100 km/h drohen demjenigen nur 1 Punkt und 80 ,-€ und ist eine OWi und keine Straftat wie in deinem erwähnten Fall.

Und wie wäre das, wenn jemand tatsächlich völlig ohne Grund kurz vor dem TE mit 100 auf die linke Spur zieht ?

Ein Fahrstreifenwechsel darf gemäß Paragraf 7 Absatz 5 StVO (Straßenverkehrsordnung) nur dann durchgeführt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist und rechtzeitig und deutlich angekündigt wird.

Edit: War als Antwort auf Kai70 gedacht:

Richtig, und wird außerdem von Zeit zu Zeit auch von der Polizei geahndet. Wäre die vom TE zitierte Vorschrift für einfache Verstöße relevant, dann würde auch derjenige, der zu schnell fährt, wegen einer Straftat vor dem Richter landen.

Der BGH hat an die Straßenverkehrsgefährdung sehr hohe Ansprüche gestellt. Eine abstrakte Gefahr reicht nicht aus. Das heißt vereinfacht ausgedrückt, es muss zu einem Unfall gekommen sein oder ein Unfall muss kurz bevor gestanden haben.

am 16. Juli 2012 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

 

Das Tolle ist, dass diese Kandidaten ja auch nicht auf Lichthupe (damit mein ich die Lichthupe als Überholsignal, nicht wenn man einen Meter Abstand hält und den Vordermann bei 180 wegdrängen will)reagieren...

Die Lichthupe als Überholsignal auf Autobahnen in diesem Sinne gibt es nicht.

Abgesehen davon ist mir der Fall, das jemand völlig ohne Grund mit extremer Geschwindigkeitsdifferenz vor die Nase gezogen ist noch NIE passiert. Vielleicht hilft es, den Verkehr zu antizipieren, statt mit der Brechstange durch zu wollen?

Amen

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