In der Schweiz. Autobahnvignette 2016 nicht vergessen!

ACHTUNG
Hola an alle Leser die mal auf Schweiz Autobahnen unterwegs sind.
Ab 1.1.2016 gelten neue (und noch härtere) Regeln für die Autobahnvignette.

Die neue Autobahnvignette ist seit dem 1. Dezember 2015 erhältlich und muss bis am 31. Januar 2016 am Auto angebracht werden. Sollten Sie dies vergessen, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken.

Seit dem 1. Dezember ist die Autobahnvignette 2016 erhältlich. Wer ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist, riskiert eine saftige Busse.

Wer mit Auto, Motorrad oder Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, braucht sie: die Autobahnvignette. Die Vignette kostet 40 Franken und ist während etwas mehr als einem Jahr gültig. Dies, nachdem das Volk im November 2013 eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken abgelehnt hatte. Die acht wichtigsten Fragen zur Vignette:

1. Wo ist die Vignette erhältlich?

Die neue Autobahn-Vignette gibt es am Zoll, an Poststellen, Raststätten, Tankstellen und teilweise im Detailhandel.

2. Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?

Eine Autobahnvignette brauchen alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind. In diese Kategorie gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger wie etwa Wohnanhänger oder Transportanhänger. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.

3. Welche Busse droht, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs bin?

Wer ohne Vignette auf einer Autobahn oder Autostrasse unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich muss der Autofahrer eine gültige Vignette kaufen und ordentlich ankleben.

4. Wo und wie wird die Vignette aufgeklebt?

Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt sein. Wichtig dabei ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Absolut tabu ist es, die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen, so dass sie einfach entfernt und an einem anderen Fahrzeug angebracht werden kann. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von mehreren hundert Franken.

5. Wie lange ist die Vignette gültig?

Die Vignette 2015 ist noch bis am 31. Januar gültig. Die neue Vignette ist ab dem 1. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2017 gültig.

6. Darf ich die alte Vignette dran lassen?

Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten - daher lieber kein Risiko eingehen.

7. Wie entferne ich die alte Vignette am einfachsten?

Am Besten benutzt man einen Schaber für Keramik-Kochfelder. Wenn man die Vignette mit einem Föhn vorheizt, geht sie noch einfacher ab. Klebstoffrückstände können mit Nagellackentferner abgeputzt werden.

8. Welche Strafe droht bei gefälschter Vignette?

Wer sich dazu hinreissen lässt, eine Autobahnvignette zu fälschen, begibt sich auf Glatteis: Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Beste Antwort im Thema

Die beiden waren aber auch selten dämlich.

Das schreit ja geradezu nach Bestrafung

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Ach du Scheibe, wie hat der denn das geschafft? Der muss sich ja ordentlich "verklebt" haben...

Normal bei falsch angebrachter Vignette ist doch die 200 (war glaub ich mal mehr?) plus neue Vignette, die "nicht manipulierend" meist gleich unter Aufsicht geklebt wird...

Hat der sich etwa wiederholt erwischen lassen oder was lief da schief?? Ich mein - seit ViaSecura drehen's am Rad mit den Bussgeldern, aber 4000 Stutz wegen der Vignette??!

(btw - mir stellen sich bei Bemerkungen wie "als in der CH lebender Ausländer" die Haare zu Berge; wer hier lebt weis ja, das die Polenta hier allgemein nicht ganz normal ist, und nicht zw. Schweizer und Ausländer unterscheiden - sry, aber es gibt keinen "Bussgeldkatalog nur für Ausländer"... )

Edit:
oha, ich las "Spruchkosten" - der war dann wohl schon vor Gericht und das war das Erstinstanzurteil? (weil eben - vor Ort kassiert man nicht so krasse Bussen - schon gar keine Vorstrafe)

Die CHF200 gibt es in folgenden Fällen:

-Keine Vignette
-Vignette an der falschen Stelle.

Was der Kollega getan hat ist eine "Urkundenfälschung", er hat die Vignette einfach komplett unter die Spiegelhalterung geklemmt, also ohne sie abzulösen und zu kleben. Das geht direkt zur STA. Die Polizei dokumentiert das vor Ort nur mit Fotos.

Nein, es wurde von der STA ein Verfahren eingeleitet (Delikt war Anfang Dezember) und das kam als Ergebnis. Geht er vor Gericht droht ihm mit Einreichung der Einsprache ein Führerausweisentzug.

Du hast als in der CH lebender Ausländer immer schlechtere Karten wie als Schweizer, vor allem wenn es vor Gericht geht, hab ich auch schon erfahren wo ich in einem rechtlich einwandfreien Fall (CHler hat bei mir WoMo gemietet und verursachten Schaden nicht gezahlt) dann doch "verloren" habe weil der Richter Zeugen und schriftliche Beweise, selbst Berichte der Polizei einfach nicht anerkannt hat, selbst mein Anwalt war ein wenig verwundert, er meinte aber dann das sei normal. Ich hab den Typ dann anders dran gekriegt...

Du erlebst halt was, alle Achtung ;-)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 16. Februar 2016 um 10:10:13 Uhr:


Du erlebst halt was, alle Achtung ;-)

Ich hab eine Vermietungs-Firma...

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Wegen der paar Kröten sowas zu riskieren hab ich noch nie verstanden. Nirgendwo ist Autobahn fahren so günstig wie in der Schweiz (außer natürlich)

Das ist ja wirklich super Krass , 4000 Euro und eine Vorstrafe . Ich kenne noch die exorbitanten Geldbußen für zu schnelles Fahren in der Schweiz, am besten vermeidet man es in die Schweiz zu fahren, viel mehr fällt mir da nicht ein. ...lg Michael

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 16. Februar 2016 um 11:37:37 Uhr:


Das ist ja wirklich super Krass , 4000 Euro und eine Vorstrafe . Ich kenne noch die exorbitanten Geldbußen für zu schnelles Fahren in der Schweiz, am besten vermeidet man es in die Schweiz zu fahren, viel mehr fällt mir da nicht ein. ...lg Michael

Die normalen Geldbussen gem. Bussgeldkatalog sind moderat im Verhältnis zum Einkommen, allerdings kann theoretisch die STA bei jeder Geldbusse auch ein Verfahren eröffnen, zudem ist der Bussgeldkatalog sehr "dünn", das meiste landet am Gericht.

Die GeldSTRAFEN und Bussen nach dem "Raserartikel" aber nicht denn sobald die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird explodieren die Kosten, hinzu kommen Gerichtskosten, Anwälte, Gutachter, evtl. Psychologe, Sicherstellungskosten usw.

Einmal Rasen kann da schnell mehrere 10.000CHF kosten, also einer Familie die Existenz vernichten.

In der CH wird JEDE Verurteilung zu einer Busse die von der STA gemacht wird eingetragen, selbst wenn es nur 300CHF sind. Dann ist man vorbestraft mit den entsprechenden Nachteilen.

Hinzu kommen die massiven Konsequenzen eines teils sofortigen Führerscheinverlust, hier können auch Autoversicherungen fristlos kündigen und eine neue zu finden wird schwierig und meist nur mit Konditionen die in D der SF 1/2 entsprechen, Vollkasko ist nahezu unmöglich, selbst wenn man nie einen Schaden hatte.

In diesem Land ist jede Verhältnismässigkeit verloren gegagen. Der Autofahrer wird schlimmer behandelt als jeder Verbrecher.

...aber Massenvergewaltiger kommen nach 10 Jahren aus den Knast, weil er die beiden letzten Frauen ja vorher betäubt hat und die somit nichts gespürt haben...

Ganz genau das hab ich mir auch gedacht, hab es aber nicht ausgesprochen. ..dafür Daumen hoch. ..lg Michael

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 16. Februar 2016 um 11:37:37 Uhr:


am besten vermeidet man es in die Schweiz zu fahren, viel mehr fällt mir da nicht ein. ...lg Michael

Was für ein Blödsinn. Oder wirst du mit Pistole am Kopf dazu gezwungen deutlich schneller zu fahren als signalisiert?

Und es ist ja auch nicht so, dass direkt bei 2 km/h drüber sofort ein Polizist aus dem Gebüsch springt und dir einen Strafzettel über CHF 4000 ausstellt.

Aber es wird halt nichts lieber kultiviert als Vorurteile und falsche Informationen.

Abgesehen davon kam der Kernpunkt durch die erfolgreiche Volksinitiative "Schutz vor Rasern" zustande.

Na also stop...so ganz stimmt das aber nicht, ich bin vor Jahren in einem Tunnel in der Schweiz wohl gemerkt versehentlich paar KM/h zu schnell gewesen, 15 glaube ich waren es ....da kamen schon heftige Geldstrafen oder Verwahngeld oder wie auch immer. ...das fand ich schon stark überzogen. .gerade da es sich nicht um Vorsatz handelte sondern um ein wirkliches Versehen handelte

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 16. Februar 2016 um 12:29:03 Uhr:


Na also stop...so ganz stimmt das aber nicht, ich bin vor Jahren in einem Tunnel in der Schweiz wohl gemerkt versehentlich paar KM/h zu schnell gewesen,
15 glaube ich waren es ....da kamen schon heftige Geldstrafen oder Verwahngeld oder wie auch immer. ...das fand ich schon stark überzogen. .

Glaube ich kaum. Mal abgesehen davon dass nicht klar ist, ob ausserorts, innerorts oder Autobahn...

Nehmen wir mal an, es geht um eine Autobahn, typische Begrenzung von Tempo 100. Mit 15 km/h zu viel laut Tacho, hast du je nach Messverfahren einen Toleranzabzug, ich nehme mal an, dass es Radar war, somit 6 km/h Abzug. Bleiben 9 km/h Übertretung, was läppische 60 Franken macht.

Zitat:

gerade da es sich nicht um Vorsatz handelte sondern um ein wirkliches Versehen handelte

Was ist denn das für ein Argument? Wenn's Rabatt für Versehen gäbe, dann wäre natürlich alles nur ein Versehen. "Entschuldigung, ich habe den Mensch aus Versehen überfahren (weil ich aus Versehen die rote Ampel nicht gesehen habe), nicht aus Absicht. Darf ich meinen Führerschein damit behalten"?

Ja ist gut DU hast Recht. ..lg Michael

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 16. Februar 2016 um 12:38:32 Uhr:


Ja ist gut DU hast Recht. ..lg Michael

Dir liegt es natürlich frei, das Gegenteil zu beweisen - was aber schwer möglich ist, da die rechtliche Ausgestaltung nun mal eindeutig und veröffentlicht ist.

Ich verwahre mich einfach gegen solche Nonsense-Aussagen wie "vermeidet es in der Schweiz Auto zu fahren, man wird ohne Grund abgezockt!!11einself".

Ja Du hast Recht. ..was willst du mehr. ..

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 16. Februar 2016 um 12:47:29 Uhr:


Ja Du hast Recht. ..was willst du mehr. ..

Mal angenommen du hast es nicht ironisch gemeint; Warum schreibst du denn überhaupt erst solche Unwahrheiten? Entweder hast du keine Unsummen zahlen müssen oder du warst deutlich mehr als 15 km/h zu schnell.

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