ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schweizer KZF ohne Fahrzeugausweis...?

Schweizer KZF ohne Fahrzeugausweis...?

Hallo zusammen,

da ich im Moment ein bisschen überfordert bin brauche ich dringend eure Hilfe.

Die Sachlage ist so:

Meine Mutter wohnt in der Schweiz und hat ein Auto zum überbrücken gesucht, meine Frau und ich habe auch recht schnell ein Ford Focus gefunden den wir für einen lächerlichen Preis von 220€ bekommen haben mit Schweizer Zulassung und "TÜV".

Jetzt allerdings wird es lustig bzw. traurig... Ich finde dafür jedenfalls keine Worte mehr...

WEIL sich meine Schwester auf Wunsch meiner Mutter einmischen musste...

So... im Endeffekt habe ich dann die Führung an meine Schwester übergeben, weil es mir einfach zu dumm war und sie hat dann alles weitere erledigt... Vertrag unterzeichnet und Übergabe.

Nach einer geraumen zeit hatte meine Mutter kein Interesse mehr an dem Wagen der immer noch in Deutschland steht und nun meinte wir sollten ihn doch bitte wieder verkaufen...

Um für das Auto einen Käufer zu finden waren wir dann wieder gut genug... Wir haben auch einen Käufer gefunden und wollten heute das Fahrzeug übergeben ABER es gibt kein Fahrzeugausweis!

Ich habe darauf hin meiner lieben Schwester angerufen und sie meinte nur ja keine Ahnung der war nicht dabei.... BITTE WAS?! WER KAUFT DENN EIN AUTO AUS DEM AUSLAND OHNE PAPIERE!?!

Gut meine Frau hat in der Zeit den Verkäufer angerufen und nachgefragt was da los ist wieso das Auto keinen Ausweis hat, dieser meinte dann das es NIE einen gegeben hat und das sei in der Französischen Schweiz so üblich weil es aus erster Hand sei und der "Code" auf dem Versicherungsschein ausreichen würde.

Kann BITTE jemand licht ins dunkle bringen... Ich habe schon fast alles hinter mir einen apokalyptische Wutausbruch, einen Lachanfall usw. nur geweint habe ich noch nicht xD

Beste Grüße und schon eine mal danke!

Beste Antwort im Thema

Wenn du ernsthaft brauchbare Antworten von uns hier erwartest empfehle ich dir folgendes. Mach hier einen Schlussstrich, besorg dir erst alle nötigen Informationen und dann liefere diese uns. Dann können wir weiter schauen.

Eingelöst kann er nämlich nicht sein, weil dann hättet ihr einen Fahrzeugausweis, eine Versicherung und ein gültiges Kennzeichen bekommen. Das wäre dann aber vermutlich bei deiner Schwester und nicht beim Auto.

Dann stellt sich ebenfalls die Frage warum das Auto noch Schweizer Kennzeichen hat. Wenn der Vorbesitzer es korrekt verkauft oder zumindest abgemeldet hat, müsste er diese abgeben.

Kurzum, es ist einfach zuviel im Raum das wir Vermuten müssen und nicht wissen und daher können wir auch keine richtige Auskunft geben.

Und MFK kann ich mir einfach nicht vorstellen das der Wagen noch hat. Wann war denn die letzte Untersuchung? Steht im Fahrzeugausweis :-)

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten

Ich verstehe nur Bahnhof.

Das Auto habe CH-Zulassung, steht aber in DE?

Dann habe es TÜV, was bei CH-Zulassung absolut uninteressant ist, da braucht es MFK.

Und wenn du es in der Schweiz für rund EUR220 gekauft hast, dann kann ich mir nicht vorstellen das dieses die MFK bestanden haben soll.

Ausserdem wenn es in DE steht, wie soll es legal in die CH gebracht werden?

Die Westschweiz hat viele eigene Regeln, aber das diese keinen Fahrzeugausweis mitgeben, das wäre mir das neuste. Gerade gab es einen Artikel das Schumis Mercedes verkauft wird und dabei wurde sein Fahrzeugausweis mit abgebildet. Und da er ebenfalls der 1.Besitzer war, gibt es wohl einen.

Allerdings ist es in der Regel in der Schweiz kein Problem einen neuen Fahrzeugausweis zu erhalten.

Aber zuerst müsstest du mal Licht ins dunkle bringen, denn es klingt alles recht verwirrend.

Für jedes in der CH zugelassene Fahrzeug wird ein Fahrzeugausweis ausgestellt und man bekommt diesen nur ausgehändigt wenn die Versicherung bestätigt dass alles korrekt versichert ist. Wird die MFZ-Steuer nicht innert 30 Tagen nach Zulassung bezahlt, gibt es eine Mahnung und 5 Tage nach Verfall dieser Zahlungsfrist steht die Polizei vor der Tür um u.a. die Nummerschilder mitzunehmen. Bei Verlust des Ausweises bekommt man problemlos ein Duplikat, aber man muss nachweisen der rechtmässige FZ-Besitzer zu sein.

Und du meinst echt das sich der ganze Aufwand für einen 200€ Focus lohnt? Ich würd die Karre zum ausschalchten verkaufen oder direkt zum Schrott geben bevor ich mir die Rennerei für die paar Kröten bei so nem Allerweltsauto antue.

Themenstarteram 9. September 2014 um 5:06

Erstmal danke für die Antworten. Ja es ist doch sehr kompliziert ich weis ;) deutschen TÜV hat es natürlich nicht mir ist nur nicht eingefallen wie es in der Schweiz heißt. Ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt, es ist natürlich auch nicht zugelassen. Es ist einfach ein blöder hässlicher Ford aus der Schweiz der wieder in die Schweiz soll , ich kenne mich einfach nicht aus mit der Gesetzgebung meines brudervolkes ;) ich werde heute nach der Arbeit wenn ich danach Noch die zeit habe zur Kantonspolizei fahren und mal fragen ob es als gestohlen oder so gemeldet ist und wenn nich dann Versuche ich ein Duplikat des fahrzeugausweises zu besorgen.

Ich brauche ja irgend einen Nachweis für das Fahrzeug um ihn wieder überführen zu können

Zitat: "wenn ich danach noch die zeit habe zur Kantonspolizei fahren und mal fragen ob es als gestohlen oder so gemeldet ist und wenn nicht versuche ich ein Duplikat zu besorgen."

Ich befürchte, dass die Dir nun sehr unangenehme Fragen stellen werden.

Deiner Mutter ist es vorab mal grundsätzlich nicht erlaubt ein Fahrzeug, versehen mit Schweizer Kennzeichen zu fahren. Wenn die Schilder noch dran sind, kannst Du ja damit auch ganz normal über die Grenze fahren, man wird ja heutzutage einfach durch gewunken. Natürlich stellt sich die Frage nun nach Versicherung und MFZ-Steuern, aber dies wird nun die Aufgabe der Polizei sein, diese werden hellhörig werden bei der Geschichte...:D

Zitat:

Original geschrieben von astra33

… Deiner Mutter ist es vorab mal grundsätzlich nicht erlaubt ein Fahrzeug, versehen mit Schweizer Kennzeichen zu fahren. …

Aber sie wohnt doch in der Schweiz?

Die Geschichte ist derart verworren geschildert, dass keiner durchblickt … Die Mutter lebt in der Schweiz, hat ein Schweizer Auto genutzt, das aber immer noch in Deutschland steht? Wie geht das?

"Aber sie wohnt doch in der Schweiz?"

Den Satz habe ich übersehen, macht es aber nicht einfacher. Das Fahrzeug könnte ganz normal von D nach CH überführt werden. Da die Schwester kein Fahrzeugausweis vom Verkäufer erhalten hat, bedeutet auch dass das Fahrzeug nie auf Namen der Mutter/Schwester überschrieben wurde. Dann sind wir wieder beim Versicherung/MFZ-Steuer-Thema. Beim ev. Unfall ohne Versicherungsschutz ist noch der vorherige Halter haftbar, aber wird man vergessen können da er geantwortet hat dass es in der französischen Schweiz keine FZ-Ausweise gibt!!!

Es wird so richtig Aerger geben wenn die Polizei von der Geschichte Wind bekommt...

 

OK Mama wohnt in Sch. Sohnemann in D

Mama will Auto, Sohnemann will Auto kaufen, Schwester sagt aber nö, Sie will das erledigen und kauft in D ein Auto mit Schweizer Zulassung und TÜV.

Mama will nun nach einiger Zeit das Auto (das immer noch in D rumsteht) doch nicht haben, die sollen es loswerden. Diesmal übernimmt Sohnemann... Und weil der genau so wenig Ahnung hat schreibt er hier...

Auto hat keine Papiere, weil anscheinend nicht notwendig, weil Erstzulassung, eine Zulassung in D ist zu teuer und ohne Papiere schwierig, also will man das Auto in der Schweiz verkaufen, wobei ich eher raten würde einen Schrottplatz aufzusuchen.

1. Auto steht unversichert rum (hoffentlich auf abgesperrtem Gelände und Privatgrundstück).

2. Fahrzeugpapiere fehlen.

3. Das Auto ist hoffentlich nicht mehr zugelassen (Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung)

Kommt das bei der Polizei raus, ist die Schwester, oder derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat lange Zeit hinter Gittern und/oder hat Schulden beim Staat...

HTC

Zitat:

Original geschrieben von HTC

Kommt das bei der Polizei raus, ist die Schwester, oder derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat lange Zeit hinter Gittern und/oder hat Schulden beim Staat...

Deine Fantasie möchte ich nicht haben.

Tatsächlich würde ich für ein 200.- € Auto keine Welle machen, alle Folgekosten wären höher. In D vom Schrotti abholen lassen, fertig aus. Mit Glück bekommst Du noch 50.- € dafür.

Wenn du ernsthaft brauchbare Antworten von uns hier erwartest empfehle ich dir folgendes. Mach hier einen Schlussstrich, besorg dir erst alle nötigen Informationen und dann liefere diese uns. Dann können wir weiter schauen.

Eingelöst kann er nämlich nicht sein, weil dann hättet ihr einen Fahrzeugausweis, eine Versicherung und ein gültiges Kennzeichen bekommen. Das wäre dann aber vermutlich bei deiner Schwester und nicht beim Auto.

Dann stellt sich ebenfalls die Frage warum das Auto noch Schweizer Kennzeichen hat. Wenn der Vorbesitzer es korrekt verkauft oder zumindest abgemeldet hat, müsste er diese abgeben.

Kurzum, es ist einfach zuviel im Raum das wir Vermuten müssen und nicht wissen und daher können wir auch keine richtige Auskunft geben.

Und MFK kann ich mir einfach nicht vorstellen das der Wagen noch hat. Wann war denn die letzte Untersuchung? Steht im Fahrzeugausweis :-)

Also, um es ganz direkt zu sagen:

 

WENN das Auto mit CH-Zulassung (=Kennzeichen der CH) und CH-MFK in Deutschland gekauft wurde UND noch nicht auf die Mutter des TE umgeschrieben, jetzt die Polizei kontaktieren, die sollen mal überprüfen ob jenes Kennzeichen/Auto allenfalls via "5-Finger-Rabatt" nach Deutschland gekommen ist...

 

Denn ein Auto, das in der CH die MFK besteht, kriegt man nur unter "Erb-Zuständen" für unter 1000.

 

Wenn das Auto total legal in den Besitz der TE-Schwester gelangt ist (aber einfach noch das Nummernschild (ob D oder CH) fehlt: ab zum Verwerter mit der Karre, wie oft geschrieben: für 200€ lohnt der ganze Müll mit Übergangskennzeichen oder Überführung usw nicht...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schweizer KZF ohne Fahrzeugausweis...?