In der Schweiz. Autobahnvignette 2016 nicht vergessen!
ACHTUNG
Hola an alle Leser die mal auf Schweiz Autobahnen unterwegs sind.
Ab 1.1.2016 gelten neue (und noch härtere) Regeln für die Autobahnvignette.
Die neue Autobahnvignette ist seit dem 1. Dezember 2015 erhältlich und muss bis am 31. Januar 2016 am Auto angebracht werden. Sollten Sie dies vergessen, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken.
Seit dem 1. Dezember ist die Autobahnvignette 2016 erhältlich. Wer ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist, riskiert eine saftige Busse.
Wer mit Auto, Motorrad oder Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, braucht sie: die Autobahnvignette. Die Vignette kostet 40 Franken und ist während etwas mehr als einem Jahr gültig. Dies, nachdem das Volk im November 2013 eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken abgelehnt hatte. Die acht wichtigsten Fragen zur Vignette:
1. Wo ist die Vignette erhältlich?
Die neue Autobahn-Vignette gibt es am Zoll, an Poststellen, Raststätten, Tankstellen und teilweise im Detailhandel.
2. Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?
Eine Autobahnvignette brauchen alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind. In diese Kategorie gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger wie etwa Wohnanhänger oder Transportanhänger. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.
3. Welche Busse droht, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs bin?
Wer ohne Vignette auf einer Autobahn oder Autostrasse unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich muss der Autofahrer eine gültige Vignette kaufen und ordentlich ankleben.
4. Wo und wie wird die Vignette aufgeklebt?
Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt sein. Wichtig dabei ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Absolut tabu ist es, die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen, so dass sie einfach entfernt und an einem anderen Fahrzeug angebracht werden kann. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von mehreren hundert Franken.
5. Wie lange ist die Vignette gültig?
Die Vignette 2015 ist noch bis am 31. Januar gültig. Die neue Vignette ist ab dem 1. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2017 gültig.
6. Darf ich die alte Vignette dran lassen?
Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten - daher lieber kein Risiko eingehen.
7. Wie entferne ich die alte Vignette am einfachsten?
Am Besten benutzt man einen Schaber für Keramik-Kochfelder. Wenn man die Vignette mit einem Föhn vorheizt, geht sie noch einfacher ab. Klebstoffrückstände können mit Nagellackentferner abgeputzt werden.
8. Welche Strafe droht bei gefälschter Vignette?
Wer sich dazu hinreissen lässt, eine Autobahnvignette zu fälschen, begibt sich auf Glatteis: Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Beste Antwort im Thema
Die beiden waren aber auch selten dämlich.
Das schreit ja geradezu nach Bestrafung
67 Antworten
Das mache ich um dich zu ärgern
Eine eigene Rubrik bei MT für @martinde001 wäre doch eine Überlegung wert, oder?
Werde mal MT den Vorschlag machen. 😁
Zitat:
@klamann15 schrieb am 16. Februar 2016 um 12:59:11 Uhr:
Eine eigene Rubrik bei MT für @martinde001 wäre doch eine Überlegung wert, oder?
Werde mal MT den Vorschlag machen. 😁
Wie soll die dann heißen? Martin´s Märchenstunde z.B.?
@martinde001
Komm hör mir mit "als Ausländer ist man so arm dran"-Quatsch auf, ja... Das sind nunmal die Vorschriften hier. Wenn ich als Thurgauer in Zürich erwischt wird, krieg ich auch zu hören wie die "Einheimischen" dort sich zu benehmen wissen (vor allem in Zürich - wo doch alle Einwohner der Schweiz wissen das dort darwinistische Verkehrsregeln gelten) - das trifft Schweizer genau so (auch wenn gerade linke Medien gerne das bild der ausländerfeindlichen Schweiz zeichnen *)...
Ok, wenn dein bekannter so blöd war die Vignette nur drunterzuklemmen... Einerseits ist ja bekannt, das die Vignette geklebt werden muss, das Bussgelder sehr hoch sind, und das seit ViaSecura auch mal die Fahrerlaubnis für nichts entzogen wird und Vorstrafen drohen; andererseits aber staune ich über das "wiederholt" in dem Text den du gepostet hast... Wie gesagt - die Polenta hier ist ...mental benachteiligt und geistig unterdurchschnittlich... aber wiederholt? Das saugen sich selbst die nicht einfach so aus dem Finger (kam da ev. ein Spruch vonwegen "so fahr ich seitdem ich in der Schweiz bin"? Also eine Art Geständnis für die Wiederholungstat?)
Versteh mich nicht falsch, aber das Ding das der kassiert hat ist monumental teuer!
Ich hab da mal was gesucht zu "manipulierter Vignette":
*(Tagesanzeiger ist so ein linkes Medium - die Regelung betrifft Schweizer genau so wie Ausländer, aber Schweizer machen wohl zu wenig Schlagzeilen)
TA: http://www.tagesanzeiger.ch/.../24161030
NZZ: http://www.nzz.ch/.../...anipulation-einer-autobahnvignette-1.18584650
Hier der Art SR311 Art 245:
https://www.admin.ch/.../index.html#a245
(...bis zu drei Jahren)
...da wird überal von 500 Franken Busse geredet. (ausser eben der Artikel, der von "bis zu drei Jahren" redet - d.h. es gibt auch Geldstrafen)
Ganz ehrlich - ich würd dir empfehlen deinem Bekannten mal die Frage zu stellen wie das bei der Kontrolle ablief; allenfalls kann es nämlich sein, das ein Amt mal wieder mehrere Tatbestände "gemischt" hat... DAS passiert auch Schweizern (weis ich grad aus eigener Erfahrung -> in anderer amtlicher Sache (nicht Strassenverkehr/Straftaten), aber die mischen ganz schön was zusammen, Anwalt meinte nur "oh gott haben die wieder Mist gebaut"...)
Weil eben - 500 zu 4000 - das IST ein Unterschied den es so zu klären gäb...
Aber eins sollte ja jetzt klar sein: Vignette kaufen und korrekt festkleben = billiger als irgend nen Quatsch mit machen...
@Michael
... ganz ehrlich, ich seh's wie du! Wer sich nicht an Vorschriften und Gesetze halten WILL (also schon bewusst ins Land kommt um gegen die Regeln zu verstossen), der/die/das soll bitte draussen bleiben...
Ansonsten sind wir bez. Bussgelder auch deckungsgleicher Meinung... Was hier abgeht ist nicht mehr gesund (vor ViaSecura war's einfach teuer - aber SEIT ViaSecura drehen's wirklich am Rad; bedanken sollte man sich aber nicht "bei den Schweizern", sondern jenen A....s...geigen, die meinten in Ortschaften und Städten Rennen mit bis 200km/h zu veranstallten, und auf Fussgänger keine Rücksicht zu nehmen...)
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Februar 2016 um 13:09:06 Uhr:
Wie soll die dann heißen? Martin´s Märchenstunde z.B.?Zitat:
@klamann15 schrieb am 16. Februar 2016 um 12:59:11 Uhr:
Eine eigene Rubrik bei MT für @martinde001 wäre doch eine Überlegung wert, oder?
Werde mal MT den Vorschlag machen. 😁
Der Martin hat aber auch immer ein Pech, tztztz... 😁
Ich beneide den Martin, dass er so viel erlebt. Doch, ehrlich jetzt *g*
@78: Ich weiss auch dass der Kollega sich da selbst einen Bock geschossen hat mit der Tat und der Aussage. Manche Menschen sind halt blöd, es tut mir auch nicht leid um den, ich wollte nur mal zeigen wie schnell das hier geht. Er wollte das ich das für ihn regle. Hab ihm empfohlen zu zahlen, den Mund zu halten und nächstens die Vignette zu kleben.
Er hat ja auch schon paar mal in A gezahlt und in F wollte er "mal schnell" hinter seinem Vordermann an der Schranke durch, nur die waren da wesentlich unfreundlicher und er durfte einige Stunden in der Zelle verbringen und danach auch einen sehr ordentlichen Betrag abdrücken, alternativ sein Auto.
Das Problem worauf ich hinzuweisen versuche ist dass man in der CH (und auch in A) sehr leicht in Schwierigkeiten kommen kann da viele denken es sei "nur" ein Kleber wie z.b. die Umweltplakette wo nicht wirklich viel passiert wenn man da ein "Mist" mit macht, die Länder selbst sehen das aber als Siegel und sind da schnell im Straftatbereich.
Anderes Beispiel: Kontrollschilder-Duplikate. In D für 30EUR überall legal zu haben für z.b. an den Velo-Träger, in der CH eine Straftat die IMMER vor dem Richter landet.
Wegen Ausländern:
Wenn z.b. meine Tochter nicht in die von der Gemeinde mit Steuergeldern unterstützte Tagesgruppe kann weil CH-Kinder (aus dem Nachbaort) bevorzugt werden (..."Sie sind ja nur Ausländer"😉, mein Frau, weil sie Asiatin ist 4x soviel für die VK-Versicherung zahlen muss (8 Jahre in der CH, hier den FA gemacht, unfallfrei), klicke ich Thai an, kommt der entsprechende Betrag, z.b. bei Baloise online selbst zu testen (Auris HSD 2011). Oder man Prozesst gegen einen CH-Bürger wegen einer Tat die dieser nachweislich begangen hat und Zeugen werden einfach als "unglaubwürdig" ignoriert usw. Eine Staatsanwältin hatte sogar die Frechheit zu sagen dass man als Ausländer eigentlich keine Rechte haben sollte in der CH, das Verfahren gegen sie wegen Verstoss gegen RN wurde von ihren Vorgesetzten eingestellt...
Es wird die letzten 3-4 Jahre wirklich extrem.
Blöde Sprüche wenn ich mit dem AG-Schild nach ZH komme, gibts öfter, ist halt so, umgekehrt aber auch, das macht nichts, ist ja in D nicht anders zwischen den Bundesländern und Regionen.
Wenigstens werden im Strassenverkehr alle gleich massiv bestraft 🙂 Die rechtlichen Möglichkeiten danach sind aber dann unterschiedlich.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. Februar 2016 um 15:58:08 Uhr:
Wegen Ausländern: [...]
Da frage ich mich doch, was Dich noch in der Schweiz hält. Eine Wohnmobilvermietung kannst Du schließlich auch hier in D., meinetwegen nahe der Schweizer Grenze, betreiben.
Meine Schwägerin hat auch einige Jahre in der Schweiz gelebt, die hat zumindest seitens offizieller Stellen niemals solche Erlebnisse gehabt. Eher ein paar Sticheleien seitens Privatpersonen. Zurückgekehrt ist sie aber aus anderen (beruflichen) Gründen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Februar 2016 um 16:02:44 Uhr:
Da frage ich mich doch, was Dich noch in der Schweiz hält. Eine Wohnmobilvermietung kannst Du schließlich auch hier in D., meinetwegen nahe der Schweizer Grenze, betreiben.Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. Februar 2016 um 15:58:08 Uhr:
Wegen Ausländern: [...]Meine Schwägerin hat auch einige Jahre in der Schweiz gelebt, die hat zumindest seitens offizieller Stellen niemals solche Erlebnisse gehabt. Eher ein paar Sticheleien seitens Privatpersonen. Zurückgekehrt ist sie aber aus anderen (beruflichen) Gründen.
Wir sind hier weil meine Frau trotz sehr guter D-Kenntnisse keine Arbeitsbewilligung für D bekommt. Sie müsste erst den ganzen Kram wie 12 Monate Integrationskurs usw. mitmachen (hierzu Wartezeit derzeit ca. 24 Monate). Gefallen tut es uns hier nicht, wir sind nur hier um Geld zu verdienen und so bald wie möglich in unser dann abbezahltes und neu renoviertes Hotel in der nähe von Trat (Thailand) zurück zu gehen.
Ich mache dann wieder Tauchveranstalter mit meiner DHC-2, dann habe ich auch das Geld für den Turboprob Umbau, obwohl, ich mag den alten Wasp...unkaputtbar.
Aber bis dahin sind es noch ein paar Jahre.... wär es nur schon morgen...
Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. Februar 2016 um 17:11:33 Uhr:
.... unser dann abbezahltes und neu renoviertes Hotel in der nähe von Trat (Thailand) zurück zu gehen.
Ich mache dann wieder Tauchveranstalter mit meiner DHC-2, dann habe ich auch das Geld für den Turboprob Umbau, obwohl, ich mag den alten Wasp...
Deine Geltungssucht ist unerschütterlich. 😰
Oder wieder eines Deiner vielen Märchen .... 😁
Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. Februar 2016 um 00:06:10 Uhr:
-Geldstrafe 20 Tagessätze zu 330 CHF, bedingt, 3 Jahre Probezeit
Tagessätze werden von einem Richter festgelegt und zwar anhand des Einkommens. Wer viel verdient, kann auch viel zahlen, wer weniger verdient, muss weniger bezahlen.
Ausserdem würde mich interessieren wer die STA ist. Habe davon noch nie etwas gehört und da ich immer gerne was neues lerne, klär mich bitte auf. Wer also ist die STA??
STA= Staatsanwaltschaft, offizielle Abkürzung.
Tagessätze werden zuerst von der STA festgelegt. Widerspricht man, landet man vor dem Richter. Blöd wenn es im Wohnkanton angeklagt wird, die haben Zugriff auf die Steuerunterlagen.
Diese Abkürzung kennt wohl nur jemand der öfters mit denen zu tun hat :-)
Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. Februar 2016 um 17:11:33 Uhr:
Wir sind hier weil meine Frau trotz sehr guter D-Kenntnisse keine Arbeitsbewilligung für D bekommt. Sie müsste erst den ganzen Kram wie 12 Monate Integrationskurs usw. mitmachen (hierzu Wartezeit derzeit ca. 24 Monate).
Sie braucht als deine Ehefrau keine besondere Arbeitsbewilligung. Siehe Wikipedia:
EU-Angehörige und EWR-Angehörige[Bearbeiten]
Staatsangehörige der EU sowie der sonstigen EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) einschließlich ihrer Familienangehörigen – auch solche mit einer Drittstaatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeit eines Nicht-EWR-Landes) ? haben einen unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit. Sie benötigen hierzu keine Erlaubnis. Ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 FreizügG/EU). Beides dient als Nachweis des Aufenthaltsrechts und des Rechts zur Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit.
Staatsangehörige der Schweiz[Bearbeiten]
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen genießen nach dem Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz vom 21. Juni 1999 eine freizügigkeitsähnliche Stellung, erhalten aber (formal) eine Aufenthaltserlaubnis mit dem besonderen Eintrag Aufenthaltserlaubnis-CH. In diese Aufenthaltserlaubnis wird auch eingetragen, dass die Erwerbstätigkeit gestattet ist.
Aber Märchen erzählen macht halt mehr Spaß gell?
@SpyderRyder Und wie verhält es sich mit Drittstaatsbürgern die eine Niederlassungserlaubnis (D) und eine Aufenthalts-Bewilligung C (CH) haben und mit einer Drittstaatsangehörigen verheiratet sind?
Ich habe KEINEN EU bzw. CH-Pass, auf meinem einen Pass ist auch die "Thong Trairong" drauf, auf dem anderen "Stars 'n Stripes". Glaub mir es ist nicht immer alles so einfach wie es aussieht, nicht jeder der deutsch spricht hat (oder will haben) den D-Pass. Deshalb ist auch die Steuersache bei mir ein wenig "herausfordernd", hat aber auch Vorteile so wie es jetzt ist.
Ich musste nur damals den ganzen Integrations-Kram nicht mitmachen weil ein Elternteil D Staatsbürger bzw. zu Lebzeiten war und es vor 20 Jahren noch lockerer gehandhabt wurde, nur leider musste ich mich entscheiden den D Pass zu behalten oder abzugeben, da ich aber lange in den Staaten war, habe ich den D abgegeben, hatte damals Vorteile und hat es auch heute noch wenn man es zu nutzen weiss.
Glaub mir, ich habe genug Geld für Anwalt und Gericht liegen lassen um die Sache zu klären.
@Benzli2013 Ja, ich habe öfter mit denen zu tun. Meistens als Zeuge wenn mal wieder einer Mist gebaut hat den ich dann "ausser Landes" gefahren habe, das ist u.a. mein Job.
Hier stehst du ansonsten ohnehin für jeden Mist vor dem Richter, noch schlimmer als in D. Selbst wenn die Kinder lärm beim spielen machen gibts Anzeige...