In der Schweiz. Autobahnvignette 2016 nicht vergessen!
ACHTUNG
Hola an alle Leser die mal auf Schweiz Autobahnen unterwegs sind.
Ab 1.1.2016 gelten neue (und noch härtere) Regeln für die Autobahnvignette.
Die neue Autobahnvignette ist seit dem 1. Dezember 2015 erhältlich und muss bis am 31. Januar 2016 am Auto angebracht werden. Sollten Sie dies vergessen, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken.
Seit dem 1. Dezember ist die Autobahnvignette 2016 erhältlich. Wer ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist, riskiert eine saftige Busse.
Wer mit Auto, Motorrad oder Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, braucht sie: die Autobahnvignette. Die Vignette kostet 40 Franken und ist während etwas mehr als einem Jahr gültig. Dies, nachdem das Volk im November 2013 eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken abgelehnt hatte. Die acht wichtigsten Fragen zur Vignette:
1. Wo ist die Vignette erhältlich?
Die neue Autobahn-Vignette gibt es am Zoll, an Poststellen, Raststätten, Tankstellen und teilweise im Detailhandel.
2. Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?
Eine Autobahnvignette brauchen alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind. In diese Kategorie gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger wie etwa Wohnanhänger oder Transportanhänger. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.
3. Welche Busse droht, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs bin?
Wer ohne Vignette auf einer Autobahn oder Autostrasse unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich muss der Autofahrer eine gültige Vignette kaufen und ordentlich ankleben.
4. Wo und wie wird die Vignette aufgeklebt?
Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt sein. Wichtig dabei ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Absolut tabu ist es, die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen, so dass sie einfach entfernt und an einem anderen Fahrzeug angebracht werden kann. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von mehreren hundert Franken.
5. Wie lange ist die Vignette gültig?
Die Vignette 2015 ist noch bis am 31. Januar gültig. Die neue Vignette ist ab dem 1. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2017 gültig.
6. Darf ich die alte Vignette dran lassen?
Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten - daher lieber kein Risiko eingehen.
7. Wie entferne ich die alte Vignette am einfachsten?
Am Besten benutzt man einen Schaber für Keramik-Kochfelder. Wenn man die Vignette mit einem Föhn vorheizt, geht sie noch einfacher ab. Klebstoffrückstände können mit Nagellackentferner abgeputzt werden.
8. Welche Strafe droht bei gefälschter Vignette?
Wer sich dazu hinreissen lässt, eine Autobahnvignette zu fälschen, begibt sich auf Glatteis: Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Beste Antwort im Thema
Die beiden waren aber auch selten dämlich.
Das schreit ja geradezu nach Bestrafung
67 Antworten
Zitat:
@78ermike schrieb am 24. Januar 2016 um 02:18:05 Uhr:
Und ja, bis 31.1. darf man noch mit der Vorjahresvignette fahren... (Vignette ist immer vom 1.12. des Vorjahres bis zum 31.12. des übernächsten Jahres gültig -
Da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Sie ist vom Verkaufsstart, das ist der 01. Dezember bis zum übernächsten Jahr, genauer gesagt bis Ende Januar gültig.
Somit wäre die Vignette 14 Monate lang gültig. Daher kontrollieren sie ja auch erst ab dem 1. Februar an den AB Ausfahrten, weil vorher noch die alte gültig war.
Bei deiner Erklärung wäre sie 25 Monate gültig.
Sollten sie nicht immer kontrollieren auch auf die alte Plakette? Sonst könnten ja im Januar viele gänzlich ohne rumfahren.
Oh ja das mit den Kontrollen ist so eine Sache. Meine Grossmutter pflegte zu sagen: Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.
Dann gibt es noch die, welche erst nach 45 Jahren kontzrolliert werden und immer noch keinen Fahrausweis haben.
Zitat:
@kerberos schrieb am 24. Januar 2016 um 08:56:21 Uhr:
Na, hoffentlich nicht nur der, sondern auch der Weise 😁Zitat:
Darum fährt der Waise auch vorher von der AB runter, sonst wirds teuer...
Zitat:
@kerberos schrieb am 24. Januar 2016 um 09:29:43 Uhr:
Oha soweit sind wir also schon, dass Kontrollen kontrolliert werden 😁Zitat:
Naja das mit den Vignettenkontrolle wird jetzt im Februar wieder kontrolliert
@Kerberos: Kennst du dieses Zitat:
"Das hier immer alles auf die Goldwaage gelegt werden muss."
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Klar kenne ich das. Und weiter?
Zitat:
@supra_chef schrieb am 24. Januar 2016 um 09:20:43 Uhr:
Naja das mit den Vignettenkontrolle wird jetzt im Februar wieder kontrolliert und danach nicht mehr. hatte in all meinen Jahren noch nie eine Vignettenkontrolle nach Februar.Zitat:
@roepach schrieb am 20. Januar 2016 um 22:04:27 Uhr:
Hola.
Dann fahre mal von Konstanz ab D-Zoll auf die Autobahn Richtung Frauenfeld, Erste Ausfahrt (nach ca. 1,9 Km.) Raus und auf die normale Strasse. Vorne am Kreisel stehen sie dann. Ohne Vignette kostet dann aber gleich mal CHF 200.-- .
Da lob ich mir dann doch die 100 € auf der Autobahn bei Lindau ohne Tikkerl.
Peter
Stimmt SO nicht. Es wird kontrolliert bei der Einreise via Autobahn, z.b. Basel von A5. Da wirst du dann "freundlich" nach rechts gebeten um die Vigentte zu kaufen.
Oben an der Decke hängen 2 UV-Strahler, leuchtet die Vignette anders als normal, dann darfst du einmal GANZ LINKS und aussteigen. Wird dann teuer.
Es wird auch so ziemlich oft kontrolliert. Z.b. Urdorf, ZH sitzt die Polizei mit Teleobjektiv auf der Brücke und fotografiert Autofahrer (Vignette, Handy, essen). Gleiches in BE schon gesehen. Zudem auf Blitzerfotos zu sehen.
Für die 40Franken will ich mir keinen Ärger einhandeln. Meine 15 Vignetten die ich brauche liegen schon hier. 🙂
Zitat:
@kerberos schrieb am 24. Januar 2016 um 08:56:21 Uhr:
Na, hoffentlich nicht nur der, sondern auch der Weise 😁Zitat:
Darum fährt der Waise auch vorher von der AB runter, sonst wirds teuer...
Ähm hoppla ja ....
Ja, die natürlich auch ;-)
Zitat:
Bei deiner Erklärung wäre sie 25 Monate gültig.
Siehst du, so unterschiedlich sind die gleichen Sprachen ;-)
Im Falle der 2016er-Vignette:
1.Dez des Vorjahres= 1.12.2015 (ab da bekommt man die V. auch) = ein Monat
31.Jan des übernächsten Jahres = 31.12.2017
1+12+1 = 14
Im Normalfall kaufen die Schweizer die Vignette im Dezember - ist ein gutes Geschenk für Vielfahrer... Meist kriegt man die V. auch als Werbegeschenk (wenn man in der Position ist Werbegeschenke zu bekommen)...
Wahrscheinlich hätte man das "Deutschlandkompatibel" so ausdrücken müssen:
"Die Vignette ist im Gültigkeitsjahr plus im Vor- und Nachmonat gültig"
Aber im Prinzip meinen wir das Gleiche :-)
Bei mir kommen immer zwei mit dem Dankes-Brief für die Firmen-Tankkarten vom Detailhändler mit den 2 o 🙂
Zitat:
@kerberos schrieb am 24. Januar 2016 um 10:07:08 Uhr:
Sollten sie nicht immer kontrollieren auch auf die alte Plakette? Sonst könnten ja im Januar viele gänzlich ohne rumfahren.
Klar wird immer wieder kontrolliert. Aber zu keiner Zeit ist es so lukrativ wie im Februar. Einige haben sie vergessen, andere nutzen gerade das zweit Auto und haben die Vignette noch im erstauto, wieder andere dachten sie hätten noch Zeit usw. Februar ist die lukrativste Zeit um an Autobahnausfahrten zu Kassieren.
Die Schweiz ist klar klein, aber nicht jeder Kanton hat eine Landesgrenze. Also kann wie von meinem Vorredner nur kontrolliert werden wer an der Grenze ist und zum Beispiel Zürich hat keine Landesgrenze, also müssen die anders kontrollieren.
Zürich und KEINE LANDESGRENZE???? Äh... kauf dir mal ne CH-Karte 🙂
ZH hat 8 Grenzübergänge incl. Schleichweg bei Rafz 😁
ZH ist DER Kanton mit der längsten Grenzlinie zu D.
Heute hats mich erwischt, Autobahnende Wetzikon...
Frontscheibe wurde getauscht und der XXX hat "vergessen" wieder eine Vignette zu kleben obwohl die neue drauf war und der Service der Versicherung auch berechnet wurde.
Zum Glück hatte ich Glück und den Werkstattrapport neben mir liegen. Man kennt die grosse Firma ja und war dann kulant.
Also immer nachsehen 🙂
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 25. Januar 2016 um 11:07:01 Uhr:
So nun mal klar Text.Zitat:
Die Schweiz ist klar klein, aber nicht jeder Kanton hat eine Landesgrenze. Also kann wie von meinem Vorredner nur kontrolliert werden wer an der Grenze ist und zum Beispiel Zürich hat keine Landesgrenze, also müssen die anders kontrollieren.
In der ganzen Schweiz kann auf der Autobahn (inkl. Raststätten) etc. die Polizei jederzteit Kontrollen durchführen. So auch ob man eine gültige Vignette hat oder nicht.
Das hat mit Kantonsgrenzen gar nicht's zu tun.
Z.B. Am Ende einer Autobahnausfahrt kann man kontrolliert werden ob man eineVignette hat oder nicht. Einfache Begründung: Man hat ja eben die Autobahn verlassen, keine gültige Vignette = CHF 200.--
Zitat:
@roepach schrieb am 25. Januar 2016 um 19:13:36 Uhr:
+CHF40 für die Vignette 🙂Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 25. Januar 2016 um 11:07:01 Uhr:
So nun mal klar Text.
In der ganzen Schweiz kann auf der Autobahn (inkl. Raststätten) etc. die Polizei jederzteit Kontrollen durchführen. So auch ob man eine gültige Vignette hat oder nicht.
Das hat mit Kantonsgrenzen gar nicht's zu tun.
Z.B. Am Ende einer Autobahnausfahrt kann man kontrolliert werden ob man eineVignette hat oder nicht. Einfache Begründung: Man hat ja eben die Autobahn verlassen, keine gültige Vignette = CHF 200.--Ganz gemein: Bei Cham ZG, Zürich Flughafen usw. gibt es BUNDESSTRASSEN die Mautpflichtig sind. Besonders gemein hier bei Cham ZG, willst du von Hühneberg nach Zug muss du durch die Ortschaften die "Umfahrung" über die Autobahn-Brücke ist mautpflichtig, gute Einnahmequelle. Es gibt keine Hinweise.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 25. Januar 2016 um 11:42:30 Uhr:
Zürich und KEINE LANDESGRENZE???? Äh... kauf dir mal ne CH-Karte 🙂ZH hat 8 Grenzübergänge incl. Schleichweg bei Rafz 😁
ZH ist DER Kanton mit der längsten Grenzlinie zu D.
Heute hats mich erwischt, Autobahnende Wetzikon...
Frontscheibe wurde getauscht und der XXX hat "vergessen" wieder eine Vignette zu kleben obwohl die neue drauf war und der Service der Versicherung auch berechnet wurde.
Zum Glück hatte ich Glück und den Werkstattrapport neben mir liegen. Man kennt die grosse Firma ja und war dann kulant.
Also immer nachsehen 🙂
Mein Fehler sorry, ich habe vergessen zu Erwähnen das ich Stadt und Land unterscheide
So und das kostet es wenn man mit "manipulierter" Vignette erwischt wird (als in der CH lebender Ausländer im Kanton ZH), hier wurde die Vignette an der Spiegelhalterung festgeklemmt:
-Geldstrafe 20 Tagessätze zu 330 CHF, bedingt, 3 Jahre Probezeit
-Busse wegen " (wiederholter) Verfälschung amtlicher Wertzeichen" CHF 2500, unbedingt
-Spruchkosten und andere Kosten CHF 1400
-Strafe von Polizei vor Ort CHF 200
-Vignette (alte wurde als Beweis eingezogen) CHF 40
=4140CHF = 4000EUR...
=Eintrag ins Strafregister = vorbestraft
Drohung Führerscheinentzug incl. aller Konsequenzen
Geht die Sache wegen Einspruch vor Gericht ist der Führerschein erst mal weg, da der Straftatverdacht dies rechtfertigt.
Böser Fehler des Erwischten: Ich fahre schon seit Jahren so.... hier könnte noch viel mehr bestraft werden...
...also lieber nicht machen....
PS: Ich wars nicht, aber ein Bekannter, Post kam heute 🙂