In der Schweiz. Autobahnvignette 2016 nicht vergessen!

ACHTUNG
Hola an alle Leser die mal auf Schweiz Autobahnen unterwegs sind.
Ab 1.1.2016 gelten neue (und noch härtere) Regeln für die Autobahnvignette.

Die neue Autobahnvignette ist seit dem 1. Dezember 2015 erhältlich und muss bis am 31. Januar 2016 am Auto angebracht werden. Sollten Sie dies vergessen, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken.

Seit dem 1. Dezember ist die Autobahnvignette 2016 erhältlich. Wer ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist, riskiert eine saftige Busse.

Wer mit Auto, Motorrad oder Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, braucht sie: die Autobahnvignette. Die Vignette kostet 40 Franken und ist während etwas mehr als einem Jahr gültig. Dies, nachdem das Volk im November 2013 eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken abgelehnt hatte. Die acht wichtigsten Fragen zur Vignette:

1. Wo ist die Vignette erhältlich?

Die neue Autobahn-Vignette gibt es am Zoll, an Poststellen, Raststätten, Tankstellen und teilweise im Detailhandel.

2. Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?

Eine Autobahnvignette brauchen alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind. In diese Kategorie gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger wie etwa Wohnanhänger oder Transportanhänger. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.

3. Welche Busse droht, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs bin?

Wer ohne Vignette auf einer Autobahn oder Autostrasse unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich muss der Autofahrer eine gültige Vignette kaufen und ordentlich ankleben.

4. Wo und wie wird die Vignette aufgeklebt?

Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt sein. Wichtig dabei ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Absolut tabu ist es, die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen, so dass sie einfach entfernt und an einem anderen Fahrzeug angebracht werden kann. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von mehreren hundert Franken.

5. Wie lange ist die Vignette gültig?

Die Vignette 2015 ist noch bis am 31. Januar gültig. Die neue Vignette ist ab dem 1. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2017 gültig.

6. Darf ich die alte Vignette dran lassen?

Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten - daher lieber kein Risiko eingehen.

7. Wie entferne ich die alte Vignette am einfachsten?

Am Besten benutzt man einen Schaber für Keramik-Kochfelder. Wenn man die Vignette mit einem Föhn vorheizt, geht sie noch einfacher ab. Klebstoffrückstände können mit Nagellackentferner abgeputzt werden.

8. Welche Strafe droht bei gefälschter Vignette?

Wer sich dazu hinreissen lässt, eine Autobahnvignette zu fälschen, begibt sich auf Glatteis: Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Beste Antwort im Thema

Die beiden waren aber auch selten dämlich.

Das schreit ja geradezu nach Bestrafung

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Zitat:

@martinde001 schrieb am 18. Februar 2016 um 07:09:56 Uhr:


@Benzli2013 Ja, ich habe öfter mit denen zu tun. Meistens als Zeuge wenn mal wieder einer Mist gebaut hat den ich dann "ausser Landes" gefahren habe, das ist u.a. mein Job.
Hier stehst du ansonsten ohnehin für jeden Mist vor dem Richter, noch schlimmer als in D. Selbst wenn die Kinder lärm beim spielen machen gibts Anzeige...

Mhhh, klingt für mich als wärst du bei einer gewissen Firma die mit S anfängt, den Hauptsitz in Bern hat im G...Transport tätig. Anders kann ich mir deine Aussage bezüglich ausser Landes nicht einordnen. Wobei du dann eigentlich so gut wie gar nichts mit der Staatsanwaltschaft zu tun hättest.

Und was letzteres angeht, hatten wir das nicht in einem anderen Thread? Wer über die Zeit der Mittagsruhe in einem Quartier wo man den Lärm nunmal gut hört, Lärm verursacht, der ist selber Schuld. Die Mittagsruhe gibt es schliesslich nicht umsonst.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Februar 2016 um 16:02:44 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 16. Februar 2016 um 15:58:08 Uhr:


Wegen Ausländern: [...]

Da frage ich mich doch, was Dich noch in der Schweiz hält. Eine Wohnmobilvermietung kannst Du schließlich auch hier in D., meinetwegen nahe der Schweizer Grenze, betreiben.

Meine Schwägerin hat auch einige Jahre in der Schweiz gelebt, die hat zumindest seitens offizieller Stellen niemals solche Erlebnisse gehabt. Eher ein paar Sticheleien seitens Privatpersonen. Zurückgekehrt ist sie aber aus anderen (beruflichen) Gründen.

Sehe das auch so, es muss da schon furchtbar sein, dass alle da hin wollen... Polizei und Ämter behandeln einen in der Regel sehr höflich, sofern man ihnen nicht dumm kommt.

Man kennt das ja: Es wird geschimpft und gezetert, aber weg will kaum einer. Ob es wohl daran liegt, dass sich manche Leute über Nichtigkeiten aufregen oder einfach überall anecken?

Zitat:

@martinde001 schrieb am 16. Februar 2016 um 11:51:37 Uhr:


Die normalen Geldbussen gem. Bussgeldkatalog sind moderat im Verhältnis zum Einkommen, allerdings kann theoretisch die STA bei jeder Geldbusse auch ein Verfahren eröffnen, zudem ist der Bussgeldkatalog sehr "dünn", das meiste landet am Gericht.

Komplett falsch. Die allermeisten Vergehen liegen im Bereich der Ordnungsbussen, also Verwarngeldangebote, und werden auch exakt so geregelt. Nur wer nicht innerhalb der Frist zahlt, dessen Fall landet vor dem Einzelrichter - dann wird es bei einer Verurteilung logischerweise deutlich teurer. Damit man bei der Staatsanwaltschaft "verzeigt" (also angezeigt) wird, muss man sich schon etwas mehr leisten - passiert den meisten Menschen ein Leben lang nicht.

Zitat:

Die GeldSTRAFEN und Bussen nach dem "Raserartikel" aber nicht denn sobald die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird explodieren die Kosten, hinzu kommen Gerichtskosten, Anwälte, Gutachter, evtl. Psychologe, Sicherstellungskosten usw.

Einmal Rasen kann da schnell mehrere 10.000CHF kosten, also einer Familie die Existenz vernichten.

Was Du nicht sagst... Im dümmsten Fall kann einmal rasen Leben kosten - darum geht es. Wer wegen einer Straftat verurteilt wird, der wird immer noch kräftig Geld abdrücken dürfen für Anwälte und Gerichtskosten im weiteren Sinne. Ist wie beim Stehlen: Einfach nicht machen.

Zitat:

In diesem Land ist jede Verhältnismässigkeit verloren gegagen. Der Autofahrer wird schlimmer behandelt als jeder Verbrecher.

...aber Massenvergewaltiger kommen nach 10 Jahren aus den Knast, weil er die beiden letzten Frauen ja vorher betäubt hat und die somit nichts gespürt haben...

Zehn Jahre sind ja auch nichts - dagegen sind ein paar tausend Franken Kosten ja die Hölle... Zeig mir mal den Autofahrer, der wegen eines Verkehrsdelikts 10 Jahre gekriegt hat. So 6 bis 7 sind drin, wenn man ein illegales Rennen veranstaltet und dabei jemanden totfährt... Aber lass Dich von Fakten bitte nicht beirren, die Realität ist ja so furchtbar langweilig.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 18. Februar 2016 um 20:57:23 Uhr:


Komplett falsch. Die allermeisten Vergehen liegen im Bereich der Ordnungsbussen, also Verwarngeldangebote, und werden auch exakt so geregelt. Nur wer nicht innerhalb der Frist zahlt, dessen Fall landet vor dem Einzelrichter - dann wird es bei einer Verurteilung logischerweise deutlich teurer. Damit man bei der Staatsanwaltschaft "verzeigt" (also angezeigt) wird, muss man sich schon etwas mehr leisten - passiert den meisten Menschen ein Leben lang nicht.

Da ich keine Statistiken in der Hinsicht kenne, kann ich nicht bestätigen dass das meiste im Bereich des OBG abläuft.
Fakt ist aber, einen Richter hat man schneller am Hals als man glaubt.
Denn alles was NICHT im OBG geregelt ist, geht zu solch einem. Und wenn ich innerorts mit 20km/h zu schnell bin, steht das eben nicht mehr im OBG.

Aber ich muss ehrlich sein, ob es wirklich gleich zur Staatsanwaltschaft geht? Ich glaube auch das die wichtigeres zu tun haben als die "einfacheren" Fälle welche nicht mehr im OBG gehandelt werden, zu bearbeiten. Denke wenn es zu denen geht, muss es schon was gröberes sein.

Aber dank den neuen Gesetzen muss man höllisch aufpassen. Am Lichtsignal etwas schneller beschleunigt und der auf dem Fahrstreifen nebenan macht das auch? Schon hat man das Problem eines illegalen Rennens und verliert gegebenenfalls seinen Führerschein.

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Hola allerseits.
Hier mal einige Links, um ein wenig Klarheit zu den hier ablaufenden Beiträgen zu schaffen.
Interessierte können das ganz offiziell hier nachschlagen.
https://www.google.ch/?gws_rd=ssl#q=Bussen+in+der+Schweiz
https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/
http://www.bussenkatalog.ch/
Zumindest im Kanton Zürich werden die Bussen direkt ausgesprochen und zu geschickt oder vor Ort gegen Quittung eingezogen.
Bei gröberen Verstössen tritt das Amt für Administratives in Aktion. Deren Bescheide können jedoch angefochten werden.
Ab da empfiehlt es sich einen entsprechenden Anwalt oder Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Achtung Fristen nicht verpassen!
Der Staatsanwalt tritt in Aktion auf Antrag oder Offizialdelikt, da muss er.
Viel Spass beim lesen. (übers Wachende, wer nicht anderes vor hat. ?

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 19. Februar 2016 um 11:03:13 Uhr:


Da ich keine Statistiken in der Hinsicht kenne, kann ich nicht bestätigen dass das meiste im Bereich des OBG abläuft.
Fakt ist aber, einen Richter hat man schneller am Hals als man glaubt.
Denn alles was NICHT im OBG geregelt ist, geht zu solch einem. Und wenn ich innerorts mit 20km/h zu schnell bin, steht das eben nicht mehr im OBG.

Klar, was nicht vermerkt (und somit geregelt) ist, muss von einem Richter als Einzelfall beurteilt werden. Aber mal ganz ehrlich: Der Kleinkram steht da recht detailliert drin, und das macht eben die Mehrzahl der Delikte aus. Ganz einfach formuliert: Es gibt natürlich deutlich mehr Übertretungen von 0-15km/h zu schnell (bzw. auch bis 20 ausserorts oder 25 auf der Autobahn) als solche, wo der Delinquent 30km/h zu viel drauf hatte. Kann man auf der Autobahn jeden Tag sehen: Es gibt recht viele, die eher 130 als 120 fahren. Burschen, die 150, 160 oder noch mehr drauf haben, die sieht man hingegen relativ selten. Der ganze Kleinkram landet nur dann vor Gericht, wenn wieder irgendein Held die Ordnungsbusse nicht zahlt.

Zitat:

Aber dank den neuen Gesetzen muss man höllisch aufpassen. Am Lichtsignal etwas schneller beschleunigt und der auf dem Fahrstreifen nebenan macht das auch? Schon hat man das Problem eines illegalen Rennens und verliert gegebenenfalls seinen Führerschein.

Na ja, da muss erst mal einer sein, der behauptet, ein illegales Rennen gesehen zu haben... Ich glaube nicht, dass man bei normalem Verhalten Gefahr läuft, da in die Mühlen der Justiz zu geraten. Wegen etwas sportlichem Anfahren allein wird das nicht passieren, da bin ich mir sehr sicher.

@martinde001

...ok, dein Statement das es dir hier nicht gefällt und du nur des guten Verdienstes hier bist, qualifiziert dich zu folgendem: du bist ein "Paradedeutscher". Das ist in der Schweiz ein Begriff für einen Zuwanderer, der nur des Geldes wegen kommt und auf ewig und drei Tage auf das Land schimpft, nichts gut findet, und permanent auf eine nichtvorhandene Ausländerfeindlichkeit anspielt - die aber wohl nur eine Individual-Reaktion auf das Dauermeckern ist.

Das Argument mit deiner Frau ist doch wirklich scheinheilig - 12 Monate Kurs. Schlimmstenfalls lernt sie dort etwas über das Verhalten gegenüber Behörden und Mitmenschen, wie "ganz normale Reaktionen" von Mitbürgern aufgefasst werden usw... Also das, was man bei dir bezüglich der Schweiz auch machen sollte...

Leidtragende der "Paradedeutschen" sind hier nämlich all jene, die sich vorab informiert haben was/wie/wo, die wissen das hier die Dinge anders sind als in Deutschland - und sich dem Land anpassen aber nicht verlangen dass das Land sich ihnen anpasst...

Bezüglich dem Beispiel deines offenbar notorisch agressiv auffallenden Kollegen: du schreibst selber der riskierts immer wieder; und riskiere auch ein paar Aussagen die man ggü der Polizei nicht machen sollte (und das verteuert jedes Busssgeld - auch in Deutschland!).

auf die Schweiz hetzen (hast du genau gleich auf Frankreich gehetzt?) ist aber die falsche Reaktion, besonders wenn besagter Kollege - wie deiner - offenbar eine Story mit Fehlverhalten hat; weist DU bsp. was der schon alles an WIEDERHOLUNGSTATEN auf dem Kerbholz hatte? (meine Einschätzung: der wurde schonmal erwischt (bsp. ein Jahr vorher), bezahlte die 250 Stutz (oder 500 bei "Spiegelstecken"😉, und dann erneut mit nicht korrekt klebender/manipulierter Vignette erwischt und "dummi Schnorre" - Verzeigung, Vorstrafe und hohes Strafgeld (Strafe statt Busse)... würde das "Wiederholt" im von dir zitierten Text erklären...).

Und JA, seit ViaSecura drehen's am Rad mit den Strafen; aber du hast sicher mitbekommen warum, oder? Rasende AUSLÄNDER die meinen sich in der CH nicht an's Gesetz halten zu müssen (bewusst provokativ Formuliert - 95% der Raserdelikte (krasse Geschwindigkeitsüberschreitung > 25km/h) werden nunmal von Ausländern (oder Mitbürger mit Migrationshintergrund) begangen...); und in Städten Rennen veranstallteten - wobei mehrere Passanten zu Tode kamen... (bei den schweizer Grünen und SPlern (allesamt "Autofeindlich", wohnt ja jeder in der "Aglomeration" etc - die zwei Parteien machen alles um den Individualverkehr zu verteuern) doch klar, das die dann mit einem auf Führerscheinentzug und Vorstrafenbasierten neuen Strafkataolg aufwarten...)

Wie gesagt - die WENIGEN die sich daneben benehmen, machen ALLEN (Zugewanderte, Durchreisende, UND Schweizern) das Leben in der Schweiz zur Hölle. Das ist nunmal ein Fakt. Wer sich an Gesetze und Regeln hällt, hat kein Problem. Wer erwischt wird und sich anständig benimmt, hat auch wenig Probleme...

Aber wer nur meckert, motzt und sein Maul aufreisst - joah.

Und sorry das ich dich so direkt anging hier, aber deine Begründung warum du in der Schweiz bist, ist selbst für einen "Paradedeutschen" unter aller Sau (so lange in der CH - da wär deine Frau in Deutschland schon eingebürgert...)

@78ermike
Ich bin KEIN Deutscher, Gott bewahre, in den 15 Jahren in D hätte ich zig mal den Pass zu haben können, und ich würde es auch nie werden wollen, hättest du gelesen, wüsstest du es 🙂

Es stimmt dass er Integrationskurs 12 Monate dauert, ABER die Wartezeiten sind bis zu 2,5Jahre und die Kosten ca. 1300EUR für Menschen die nicht "Hilfsbedürftig" sind.

ICH habe keine Probleme mit der CH-Polizei ich kenne die (Verkehrs-)Regeln, im Gegenteil, ich habe ein recht gutes Verhältnis zu denen, auch weil ich denen ihre "Patienten" abnehme die noch nicht mal die Abschleppdienste wollen. Mir soll es recht sein wenn sich die daneben benehmen, ist doch schliesslich mein Geld das ich dann verdiene, und die "Opfer" zahlen immer und sofort. Von mir aus können sich noch mehr daneben benehmen, dann verdiene ich noch mehr und kann noch schneller hier weg.

Wir sind noch max. 10 Jahre, eher weniger, hier und dann ist es uns eh egal. Stell dir vor, man wollte uns sogar erleichtert einbürgern, haben aber abgelehnt.

Was der "Kollege" treibt ist mir eigentlich egal. Ich wollte es als abschreckendes Beispiel aufzeigen was passiert in der CH wenn es blöd läuft.
Ich hetze gegen niemand. Wir leben hier, ob es uns gefällt ist etwas anderes, aber wir akzeptieren die Gesetze hier. Ich habe nur festgestellt dass Ausländer in einigen Kantonen sehr schlechte Karten haben, mehr nicht.

Ich bereise viele Länder und informiere mich immer vorher wie die Gesetze sind. Auch habe ich nie über Frankreich gehetzt, ich habe lediglich geschrieben wie streng man dort mit den Verkehrsregeln ist.
Gilt im übrigen auch für Italien. Fahr du mit deinem CH-Auto mal ohne Zugelassenen CH-Aufkleber über die Grenze. Kostet direkt 450EUR, Cash. Speziell zur Ferienzeit warten die da nur drauf. Oder fahr mal ohne Warntafel am Velo-Heckträger rüber, kostet auch "nur" 250EUR.

Das Problem worauf ich versuche aufmerksam zu machen ist dass die D Autofahrer immer glauben alle Länder währen so lasch mit der Kontrolle der Verkehrsregelen wie Deutschland und dann folgt das böse erwachen.
Glaub mir, ich sehe das zu jeder Zeit wenn ich wieder gestrandete Touristen aufpicken und nach D zurück bringen muss bzw. darf.

@Benzli2013 Ich bin selbstständig, eigentlich mit WoWa/WoMo-Service, Verkauf, Import und Vermietung, aber die letzten 2 Jahre kommen immer öfter Anrufe von Abschleppunternehmen mit dem Auftrag gestrandete Touris, denen wegen Verkehrsvergehen der Führerschein aberkannt wurde, mit ihren WoMo/WoWa zurück nach D oder weiter nach oder A zu bringen. Für die lohnt sich das nicht, weil mal eben aufladen und abschleppen ist nicht.
Ich fahre dann hin, bzw. zu zweit, dann fahre ich deren Autos bzw. Gespanne bis zur Grenze nachdem im Falle von Überladung usw. die Verkehrssicherheit wieder gem. CH-Gesetzen wiederhergestellt ist. Kost natürlich eine Kleinigkeit.
So was wird gut bezahlt, zumal die Alternative weniger gut ist (Fahrzeug irgendwo unterstellen, mit dem Zug zurück usw.). Und da ich seit letztem Jahr Bussendepots vorstrecke (darf ich legal) lohnt es sich auch so langsam, auch wenn ich ab und an mal auf meiner Sicherheit sitzen bleibe.
Da ist alles legal und gesetzeskonform. Es war nicht so geplant, aber egal, gibt Geld.

Für mich ist die Diskussion bezüglich Vignette beendet.

Wenn ich demnächst mal die Zeit habe stelle ich mal eine Tabelle mit den "eigenheiten" der CH-Verkehrsregeln auf und poste die, dauert aber, im Moment ist viel los, die Camping-Zeit beginnt bald und der Hof steht voll.

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