In den Türkeiurlaub mit dem Dienstwagen

Hallo zusammen,

ich wollte eben den bereits vorhanden Thread für die Türkeireise mit dem Auto benutzen, jedoch musste ich feststellen das dieser geschlossen wurde...

Also hier mein Anliegen an die erfahrenen Forumsmitglieder bezüglich der Thematik:
Ich habe vor dieses Jahr mit meinem Dienstwagen in die Türkei zu fahren. Da nicht mein Name im Fahrzeugschein steht sondern der Firmenname, weiß ich, dass ich eine Vollmacht benötige.
Jetzt habe ich nach Rücksprache mit der Personalabteilung und der Fuhrparkmanagerin eine Vollmacht erhalten, auf welcher mein Name, ständiger Wohnsitz, KFZ-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer des Dienstwagens angegeben ist. Diese Vollmacht ist auf Deutsch, Englisch und Französisch geschrieben. Darüber hinaus ist angegeben, dass ich das Fahrzeug Privat und im Ausland unter Berücksichtigung der nationalen Zollvorschriften benutzen darf. Stempel und Unterschrift 🙂.

Ist das eurer Meinung nach ausreichend?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, ck91

Beste Antwort im Thema

Wer schon einmal in der Türkei war, der weiß was ich meine. Wenn es um die türkische Rechtssprechung geht ist immer höchste Vorsicht geboten.

quote]
@Kai R. schrieb am 23. Mai 2019 um 15:15:52 Uhr:
ja, das ist ausreichend. Was hat das Konsulat damit zu tun?

]

116 weitere Antworten
116 Antworten

und das erkennt man woran?

Merkste was? Ich denke, hier gibt es viele die der Ansicht sind Experten zu sein. Bitte nicht als Kritik an deiner Person verstehen. Ich kenne dich nicht. Aber woher soll ein Dritter hier erkennen, was korrekt ist und was nicht.

Das was du gerade beschrieben hast steht 1:1 auf der Homepage des Konsulats.

Zitat:

@ktown schrieb am 23. März 2022 um 12:09:42 Uhr:


und das erkennt man woran?

Das soll jeder für sich selbst entscheiden.

Das Risiko, falsche Informationen in einem Forum zu schnappen, besteht immer.
Ich muss aber leider sagen, dass Beamten auch nur Menschen sind und auch mal gerne falsche Informationen rausgeben.
Ebenso wie die Polizisten, die nur einen winzigen Bruchteil der Gesetze kennen und hin und wieder mal falsche Entscheidungen treffen, die ich schon öfters gerichtlich korrigieren lassen musste….

Wenn ich in einem Forum ein Beitrag verfasse, dann mache ich das nur, wenn ich mir mit den Inhalt sicher bin und schreibe nicht, nur um etwas geschrieben zu haben.
Ob man meinem Beitrag glauben schenkt oder nicht, ist mir relativ egal.

So, ich denke zum Thema ist jetzt erstmal alles gesagt.
Falls einer noch zu diesem Thema fragen hat, gerne. Ich schaue hier alle paar Tage mal vorbei.

Ansonsten ist jetzt von meiner Seite aus Schluss mit OT.

Bis dann

Beglaubigung

Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 23. März 2022 um 11:45:29 Uhr:



Bitte verbreite keine falsche Informationen.
Du hast ganz offensichtlich keinerlei Ahnung von diesem Thema, was ja erstmal nicht weiter schlimm ist.
Aber wenn du deine persönliche Meinung bzw Vermutung, was falsch ist, als Fakt darstellst, dann geht es zu weit.

Du weißt scheinbar nicht was eine amtliche Beglaubigung ist.

Es mag sein das der ADAC etwas macht, was man in der Türkei - nach Absprache - akzeptiert ... aber sicher hat der ADAC nicht die Berechtigung amtl. Beglaubigungen durchzuführen.

Wenn Du wirklich ein amtlich beglaubigtes Dok. brauchst, wird das nicht beim ADAC gemacht. Der "bestätigt" nur was in einigen Ländern und Fällen nicht akzeptiert wird. Für den Störungsfreien Normalfall geht man da wohl, angesichts der Masse an "Exiltürken", einen pragmatischen Weg ... zum Glück.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Für ADAC Mitglieder wird die Bestätigung der Vollmacht kostenlos durch alle ADAC Geschäftsstellen (nicht ADAC Vertretungen) vorgenommen.

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Astradruide schrieb am 23. März 2022 um 20:07:23 Uhr:


Es mag sein das der ADAC etwas macht, was man in der Türkei - nach Absprache - akzeptiert ...

Punkt - Ende - Aus.

Alles andere ist -sorry- bla bla blub und Zeitverschwendung.

Aber… hätte … würde… wenn… spielt keine Rolle.

…und dein „exiltürken“ kannst du dir sonst wo reinstecken.

Ähnliche Themen

Was kostet so etwas Vollmacht holen Übersetezen lassen vom Vereidigter Übersetzern und Beglaubigung von Notar im TR-Konsulat an €uros ?

Wielange ist es dann Gültig ?

Muss ich bei jeder Fahrt in die Türkei das mit der Vollmacht Wiederholen?

Zitat:

Hallo,

nach einer Aufklärung der juristischen Abteilung des ADAC und der Rücksprache mit dem türkischen Konsulat habe ich jetzt folgendes herausgefunden:

Die Vollmacht meines AG muss von einem anerkannten Übersetzter des türkische Konsulats auf türkisch übersetzt werden.(hierzu habe ich eine Liste mit Übersetzter in meiner Nähe vom Konsulat erhalten). Anschließend muss ich mit der Übersetzung und der Originalen Vollmacht ins Notariat des türkischen Konsulats und diese da nochmals beglaubigen lassen. Und dann ist die Sache erledigt 🙂.
Übersetzung ist bereits erfolgt, nun muss ich noch nächste Woche ins Konsulat.

Mein AG und meine Fuhrpark-Managerin wissen, dass ich in die Türkei fahre. Das wurde mir auch damals schon zugesagt, als Sie mich angeworben haben 😉.

Danke nochmals für die Unterstützung.

Gruß, ck91

Die Vollmacht erhälst du von deinem AG kostenlos.
Die Übersetzung hat bei mir 50€ gekostet.
Die notarielle Beglaubigung im Konsulat glaube 12€.

Ich wüsste nicht ob es eine Befristung für die Gültigkeit der Vollmacht gibt. Das kommt wohl darauf an ob es drauf steht. Ich habe es bei der 2. Reise sicherheitshalber nochmal gemacht aber meine mich daran zu erinnern, dass es nicht notwendig gewesen wäre.

Wir wissen ja wie das bei der Einreise ist. Sicher ist immer Sicher 🙂.

Gruß, ck91

Zitat:

@Durak1966 schrieb am 30. Mai 2022 um 13:07:59 Uhr:


Was kostet so etwas Vollmacht holen Übersetezen lassen vom Vereidigter Übersetzern und Beglaubigung von Notar im TR-Konsulat an €uros ?

Wielange ist es dann Gültig ?

Muss ich bei jeder Fahrt in die Türkei das mit der Vollmacht Wiederholen?

Zitat:

@Durak1966 schrieb am 30. Mai 2022 um 13:07:59 Uhr:



Zitat:

Hallo,

nach einer Aufklärung der juristischen Abteilung des ADAC und der Rücksprache mit dem türkischen Konsulat habe ich jetzt folgendes herausgefunden:

Die Vollmacht meines AG muss von einem anerkannten Übersetzter des türkische Konsulats auf türkisch übersetzt werden.(hierzu habe ich eine Liste mit Übersetzter in meiner Nähe vom Konsulat erhalten). Anschließend muss ich mit der Übersetzung und der Originalen Vollmacht ins Notariat des türkischen Konsulats und diese da nochmals beglaubigen lassen. Und dann ist die Sache erledigt 🙂.
Übersetzung ist bereits erfolgt, nun muss ich noch nächste Woche ins Konsulat.

Mein AG und meine Fuhrpark-Managerin wissen, dass ich in die Türkei fahre. Das wurde mir auch damals schon zugesagt, als Sie mich angeworben haben 😉.

Danke nochmals für die Unterstützung.

Gruß, ck91

Ich hab soeben beim türkischen Konsulat angerufen und nachgefragt was alles gebraucht wird. Mir wurde gesagt, dass für eine vollmachtaustellung die Fuhrparkmanagerin mit dabei sein muss. Diese wohnt aber mal 800 km von mir.
Gibt es hierfür eine andere Lösung?

Zitat:

@ck91 schrieb am 30. Mai 2022 um 20:16:09 Uhr:


Die Vollmacht erhälst du von deinem AG kostenlos.
Die Übersetzung hat bei mir 50€ gekostet.
Die notarielle Beglaubigung im Konsulat glaube 12€.

Ich wüsste nicht ob es eine Befristung für die Gültigkeit der Vollmacht gibt. Das kommt wohl darauf an ob es drauf steht. Ich habe es bei der 2. Reise sicherheitshalber nochmal gemacht aber meine mich daran zu erinnern, dass es nicht notwendig gewesen wäre.

Wir wissen ja wie das bei der Einreise ist. Sicher ist immer Sicher 🙂.

Gruß, ck91

Zitat:

@ck91 schrieb am 30. Mai 2022 um 20:16:09 Uhr:



Zitat:

@Durak1966 schrieb am 30. Mai 2022 um 13:07:59 Uhr:


Was kostet so etwas Vollmacht holen Übersetezen lassen vom Vereidigter Übersetzern und Beglaubigung von Notar im TR-Konsulat an €uros ?

Wielange ist es dann Gültig ?

Muss ich bei jeder Fahrt in die Türkei das mit der Vollmacht Wiederholen?

Zitat:

@ck91 schrieb am 30. Mai 2022 um 20:16:09 Uhr:



Zitat:

@Durak1966 schrieb am 30. Mai 2022 um 13:07:59 Uhr:

Die Vollmacht, welche du von deiner Firma erhalten hast, war dabei ein notar anwesend? Oder hast du die Vollmacht per Mail erhalten?

Und welche Infos waren über das Fahrzeug drin?

Liebe Grüße
Devil_

Hallo zusammen,

finde den Thread sehr hilfreich, deshalb erst mal ein Dankeschön.
Ich möchte dieses Jahr auch mit dem Firmenfahrzeug in die Türkei fahren. Wie hier beschrieben war ich heute mit allen Unterlagen beim ADAC und habe mir die beglaubigte Vollmacht geholt. NUR eins fehlt noch, die Unterschrift vom "Fahrzeughalter". Da unser Frimensitz ca. 500km von mir entfernt ist, hat mir meine Chefin eine Vollmacht ausgestellt, dass ich in Ihrem Namen die ADAC Vollmacht unterzeichnen darf.
Die ADAC Mitarbeitern meinte aber ich soll es doch per Post an meine Chefin senden und unterzeichnen lassen.

Frage1: meint ihr ich kann Probleme an der Grenze bekommen, wenn ich es jetzt doch einfach selber unterschreibe (der ADAC hat es ja bereits beglaubigt, dass alles clean ist)?

Frage2: wird die Vollmacht nur in der Türkei vorgelegt oder z.B. auch in Serbien, Bulgarien etc?

Viele Grüße

Hallo,

zur Frage 1: Kann ich nicht beurteilen. Ich habbe immer alles sicherheitshalber originial unterzeichnen lassen und mir per Post zukommen lassen. (keine Mail oder elektronische Signatur)

zur Frage 2: Ich wurde bis in die Türkei nicht nach der Vollmacht gefragt. Inzwischen bin ich 2 mal mit dem selben Dienstwagen in die Türkei gefahren und beide Male war es NUR die Türkei welche danach gefragt hat.

Gruß, ck91

Letztliche Erkenntnis "Türkeiurlaub": aus Ländern, die sich so feindlich anstellen, bleibt man einfach weg.
Außer Bürokratie gibt es ja noch genügend andere Gründe, dieses Land zu meiden.

Hi
hat einer vielleicht ne liste mit anerkannten Übersetzern für die Vollmacht Im Raum Essen/Bochum?

Hallo zusammen,
brauche dringend Euren Rat.
Ich fahre seit einigen Jahren ein Dienstwagen, den ich auch privat benutzen darf.
Letztes Jahr waren wir mit der Familie in Kroation, alles super gekalppt.
Nun wollen wir in die Türkei und da redet jeder von einer Vollmacht für den Deinstwagen.
Unsere Personalabteilung stellt so etwas nicht aus, sie sagen die grüne Versicherungskarte würde ausreichen, da die Türkei mit aufgelistet ist.
Der Wagen ist natürlich auf die Firma, in der ich arbeite zugelassen, nirgens wird mein Name erwähnt.
Kann ich trotzdem mit dem Auto in die Türkei reisen? Oder was kann ich machen.
Die Firma will natürlich nicht das ich Urlaub mache, rein Schikane......
Was meint Ihr?

Vielen Dank für Eure Infos.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mit dem Dienstauto in die Türkei ohne Vollmacht' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen