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In den Türkeiurlaub mit dem Dienstwagen

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 9:15

Hallo zusammen,

ich wollte eben den bereits vorhanden Thread für die Türkeireise mit dem Auto benutzen, jedoch musste ich feststellen das dieser geschlossen wurde...

Also hier mein Anliegen an die erfahrenen Forumsmitglieder bezüglich der Thematik:

Ich habe vor dieses Jahr mit meinem Dienstwagen in die Türkei zu fahren. Da nicht mein Name im Fahrzeugschein steht sondern der Firmenname, weiß ich, dass ich eine Vollmacht benötige.

Jetzt habe ich nach Rücksprache mit der Personalabteilung und der Fuhrparkmanagerin eine Vollmacht erhalten, auf welcher mein Name, ständiger Wohnsitz, KFZ-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer des Dienstwagens angegeben ist. Diese Vollmacht ist auf Deutsch, Englisch und Französisch geschrieben. Darüber hinaus ist angegeben, dass ich das Fahrzeug Privat und im Ausland unter Berücksichtigung der nationalen Zollvorschriften benutzen darf. Stempel und Unterschrift :).

Ist das eurer Meinung nach ausreichend?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, ck91

Beste Antwort im Thema

Wer schon einmal in der Türkei war, der weiß was ich meine. Wenn es um die türkische Rechtssprechung geht ist immer höchste Vorsicht geboten.

quote]

@Kai R. schrieb am 23. Mai 2019 um 15:15:52 Uhr:

ja, das ist ausreichend. Was hat das Konsulat damit zu tun?

]

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Schreibe doch einfach mal das türkische Konsulat an !

 

https://www.google.com/search?...

ja, das ist ausreichend. Was hat das Konsulat damit zu tun?

Dein ständiger Wohnsitz ist in Deutschland / EU?

Das Fahrzeug ist in Deutschland / EU zugelassen?

Beide Fragen mit "JA" beantwortet: Dann reicht aus meiner Sicht die Vollmacht!

Eine der Fragen mit "NEIN" beantwortet: Lass es sein. Korrekterweise dürftest Du dann Privatfahrten mit dem Fahrzeug überhaupt nicht unternehmen.

am 23. Mai 2019 um 14:07

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Mai 2019 um 15:15:52 Uhr:

ja, das ist ausreichend. Was hat das Konsulat damit zu tun?

Naja, die könnten einem wohl am ehesten sagen, wie bei Kontrollen reagiert wird, wenn Fahrzeugführer und Halter nicht übereinstimmen, der Halter zudem noch eine Firma ist.

Der TE will sich halt absichern.

Aber grundsätzlich bin ich auch bei dir, reichen müsste die Vollmacht.

Wer schon einmal in der Türkei war, der weiß was ich meine. Wenn es um die türkische Rechtssprechung geht ist immer höchste Vorsicht geboten.

quote]

@Kai R. schrieb am 23. Mai 2019 um 15:15:52 Uhr:

ja, das ist ausreichend. Was hat das Konsulat damit zu tun?

]

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 23. Mai 2019 um 19:59:59 Uhr:

Wer schon einmal in der Türkei war, der weiß was ich meine. Wenn es um die türkische Rechtssprechung geht ist immer höchste Vorsicht geboten.

Exakt aus diesem Grund ist eine Aussage türkischer Diplomaten hier eh nicht belastbar. Wenn man eine bekommt.

Ohne hier schlafende Hunde wecken zu wollen - ich würde nochmal bei der Versicherung nachfragen, ob und was alles im Schadensfall abgedeckt wird

So aus dunkler Erinnerung heraus, könnte die Vollmacht der notariellen Unterschrifts-Beglaubigung bedürfen. Der ADAC sollte da aber näheres wissen.

Wenn ich etwas schrift. von einer türkischen Botschaft in der Hand halte, fährt es sich mit Sicherheit für den TE ruhiger.

Aber wenn Du Argumente aufbringt, die gegen so was sprechen, bin ich ganz Auge. Ansonsten verstehe ich Deinen Einwand nicht

Zitat:

@Kai R. [url=https://www.motor-talk.de/forum/in-den-? -mit-dem-dienstwagen-t6625525.html#post56392141]schrieb am 23. Mai 2019 um 21:03:53 Uhr[/url]:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 23. Mai 2019 um 19:59:59 Uhr:

Wer schon einmal in der Türkei war, der weiß was ich meine. Wenn es um die türkische Rechtssprechung geht ist immer höchste Vorsicht geboten.

Exakt aus diesem Grund ist eine Aussage türkischer Diplomaten hier eh nicht belastbar. Wenn man eine bekommt.

Zitat:

@ck91 schrieb am 23. Mai 2019 um 11:15:44 Uhr:

Jetzt habe ich nach Rücksprache mit der Personalabteilung und der Fuhrparkmanagerin eine Vollmacht erhalten, auf welcher mein Name, ständiger Wohnsitz, KFZ-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer des Dienstwagens angegeben ist. Diese Vollmacht ist auf Deutsch, Englisch und Französisch geschrieben. Darüber hinaus ist angegeben, dass ich das Fahrzeug Privat und im Ausland unter Berücksichtigung der nationalen Zollvorschriften benutzen darf.

Diese Zollvorschriften besagen was ?

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 9:10

Vorab besten Dank für die bisherigen Antworten.

Was die Zollvorschriften genau sagen weiß ich nicht, ist das nicht EU bzw. Länderspezifisch?

Eigentlich hatte ich mir keinerlei Gedanken gemacht, bis mein Bruder gemeint hat, dass es Probleme in Serbien oder Türkei geben könnte. Er vergleicht die Vollmacht meines Arbeitgebers mit der Vollmacht des ADAC und meint dass diese zu wenig Informationen über mich hergibt. Ich persönlich sehe da kein Problem, aber das tut ja nichts zur Sache. Mein Bruder ist mehrmals mit dem Auto(Privatauto) in die Türkei gereist und wir wollen dieses Jahr zusammenfahren und wollen somit jegliche Art von Komplikationen vermeiden.

Die Sache mit der notariellen Unterschriftsbeglaubigung habe ich auch schon irgendwo gelesen, aber da muss ja der Arbeitgeber dann auch Vorort sein und das ist unmöglich, da es ein großer Konzern ist.

Wenn ich es schaffe, werde ich heute mal bei der ADAC anrufen und nach Informationen bezüglich meiner Thematik bitten.

Gruß, ck91

Zitat:

@ck91 schrieb am 24. Mai 2019 um 11:10:30 Uhr:

Was die Zollvorschriften genau sagen weiß ich nicht, ist das nicht EU bzw. Länderspezifisch?

Die Zollvorschriften sind "national" wie in Deiner Vollmacht steht.

Wenn eine nationale Vorschrift besagen sollte, dass Du in der Türkei nur ein ausländisches Fahrzeug fahren darfst, das Dir gehört, wärst Du am A...

Bleibt noch die mögliche Deklaration des Kfz beim Zoll, damit Du es auch wieder ausführen darfst. Die Freimengen in/aus der Türkei sind ziemlich happig.

https://www.tuerkeireiseblog.de/.../#Einreise%20Auto

Nicht zu vergessen: die Transitländer

Edit:

Weiss Deine Furpark-Managerin dass Du beabsichtigst, mit dem Fzg. die EU zu verlassen?

Bzw. weiss sie, dass die Türkei nicht in der EU ist ;)

Die üblichen Flotten-Policen schließen die Verwendung der Dienstfahrzeuge ausserhalb der EU aus. Es ist von Deinem AG überhaupt äußerst kulant, die Urlaubsfahrt ins Ausland zu genehmigen.

Edit II: Schau mal in Deinen Dienstwagenvertrag, was da zum Thema ex-EU/Ausland und private Fahrten steht.

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 8:05

Hallo,

nach einer Aufklärung der juristischen Abteilung des ADAC und der Rücksprache mit dem türkischen Konsulat habe ich jetzt folgendes herausgefunden:

Die Vollmacht meines AG muss von einem anerkannten Übersetzter des türkische Konsulats auf türkisch übersetzt werden.(hierzu habe ich eine Liste mit Übersetzter in meiner Nähe vom Konsulat erhalten). Anschließend muss ich mit der Übersetzung und der Originalen Vollmacht ins Notariat des türkischen Konsulats und diese da nochmals beglaubigen lassen. Und dann ist die Sache erledigt :).

Übersetzung ist bereits erfolgt, nun muss ich noch nächste Woche ins Konsulat.

Mein AG und meine Fuhrpark-Managerin wissen, dass ich in die Türkei fahre. Das wurde mir auch damals schon zugesagt, als Sie mich angeworben haben ;).

Danke nochmals für die Unterstützung.

Gruß, ck91

Dann war mein Vorschlag ja genau richtig. Fein das alles klappt. Wünsche euch einen schönen Urlaub.

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