ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt mit Dienstwagen

geblitzt mit Dienstwagen

Themenstarteram 2. März 2006 um 10:45

Hallo!

Das ist mir äußerst peinlich und mein 1. Vorfall im Straßenverkehr und dann direkt sowas... wurde das 1.mal geblitzt vor 1Monat. Heute kam die Post:

angeblich 24kmh zu schnell inner 30zone..(nein mein nick und mein auto haben nix mit jugendlichem raserwahn zu tun). Das Auto war ein außerdem ein Johanniter Wagen. In dem Schreiben steht z.b. "Falls sie aussagen. werde ich unter Berücksichtigung dieser Einlassung entscheiden". Im ganzen Text steht nur etwas von Bußgeldverfahren. Ich persönlich habe Angst vor einer Nachprüfung da ich zur Zeit des Vorfalles noch keine Probezeit rumhatte, sondern erst seit knapp 2 Wochen. Die "Ordnungswidrigkeit", so wie es genannt wird, kann da eine MPU folgen?? Es wurde ja nichts in dem Schreiben genannt bis jetzt!? Zur Zeit des Schreibens hatte ich meine Probezeit jedoch schon rum.

Was mach ich am besten??

Ich habe mal den Brief angehängt hier

Ähnliche Themen
46 Antworten
am 2. März 2006 um 11:31

Hast du die Post bekommen?

Oder die Johanniter? Wenn letzteres, haben die dich schon identifiziert?

Themenstarteram 2. März 2006 um 11:35

Ein Foto ist mit dabei. Weiss nicht ob die Dienststelle auch Post gekriegt hat, ich bin im moment krankgeschrieben. Fahrtenbuch ist leider immer geführt bei unsern Autos.

Was ist eigt der Unterschied von Aufbauseminar und MPU??

Das eine ist eine Untersuchung (Medizinisch-Psychologisch), das andere ein Seminar.

Aber da es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, glaube ich, dass du mit max. einer Verlängerung der Probezeit davonkommst.

Genaues kann ich dazu aber aus dem Stegreif nicht sagen.

Gruß

Ralle

am 2. März 2006 um 11:40

Die MPU ist die Medizinisch- Psychologische- Untersuchung beim TÜV.

Aufbauseminar ist meines wissen in der Probezeit Pflicht bei einem Verstoß. Kann mich aber auch Irren.

Das Aufbauseminar ist bei einer Fahrschule!!!

Themenstarteram 2. März 2006 um 11:42

wie kann ich denn am besten erfahren mit was ich rechnen muss?? sprich aufbauseminar oder "nur" geldstrafe o.ä. ??

am 2. März 2006 um 11:49

Beides.

Nachschulung, Probezeitverlängerung und Geldstrafe (ich glaube 50€ plus Gebühren).

Die Kosten für die Nachschulung musste du auch zahlen und das tut weh (300€ oder so).

http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

Ich zitiere mal, falls die Seite irgendwann verschwindet:

 

Zitat:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

(...)

A-Verstöße sind:

(...) Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (...)

 

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch

und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Tut mir leid, aber es läuft wohl auf eine Nachschulung heraus.

Grüße

Ralle

am 2. März 2006 um 11:52

Wenn alles rechtens läuft müsstest du eigentlich 50€ Strafe, 25,60€ Gebühren, einen Punkt, Probezeit 4 Jahre, Aufbauseminar (ca. 250€).

Wärest du 4km/h langsamer gewesen, hättest du nen paar Euro gezahlt und das wärs gewesen, das ist ziemlich blöd gelaufen.

Das Fahrtenbuch ist natürlich nicht sonderlich vorteilhaft.

MPU wirst du aber nicht machen müssen, wenn es der erste Verstoß war.

Themenstarteram 2. März 2006 um 11:53

und wenn man auf freundlichkeit der behörden spekuliert, dass die die letzten wochen der probezeit "übersehen"??

dann würde es theoretisch bei ner geldstrafe bleiben??

Ja, das würde es... plus einen Punkt.

Ich drück dir mal die Daumen - echt ne dumme Sache.

Gruß

Ralle

Themenstarteram 2. März 2006 um 12:01

ja sehr dumm.. vor allem da es mein 1. vorfall war, vorher nie falsch geparkt und nie geblitzt...

naja..

wie lange würde es dann dauern bis man zum seminar geladen wird?? bezahlt man dann bei antritt?

Hi,

ich würde erstmal den Namen aus dem angehängten Dokument rausnehmen...

Da die Anhörung direkt an dich gegangen ist, wurde der Halter des Fahrzeugs bereits angeschrieben.

Grundsätzlich kommst du aus der Sache also nicht mehr raus, evtl. unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts (FA für Verkehrsrecht) -> Stichwort Eichprotokolle, ordnungsgemäße Durchführung/Aufbau der Messung.

Zitat:

und wenn man auf freundlichkeit der behörden spekuliert, dass die die letzten wochen der probezeit "übersehen"??

dann würde es theoretisch bei ner geldstrafe bleiben??

Theoretisch ja, ist aber eher unwahrscheinlich. Die Behörde (Kreis Mettmann) wird von dir das Bußgeld fordern und feststellen, dass du zum Tatzeitpunkt noch innerhalb der Probzeit warst. Daraufhin wird ein Aufbauseminar angeordnet sowie die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

und wenn man auf freundlichkeit der behörden spekuliert, dass die die letzten wochen der probezeit "übersehen"??

dann würde es theoretisch bei ner geldstrafe bleiben??

Vielleicht hast du Glück und es wird einfach vergessen. Passiert öfter, als man denkt. Ein Kumpel von mir wurde ebenfalls in der Probezeit geblitzt. Die Strafe mußte er zwar zahlen, aber irgendwas mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar kam nie.

am 2. März 2006 um 14:40

Würde sowas nicht schon im Busgeldbescheid stehen?

Na ich drücke dir die Daumen. Wegen zwei Wochen und 4km/h wäre wirklich zum k***...

Deine Antwort
Ähnliche Themen