Ich habe also mit dem Händler gesprochen, der das Teil inzwischen repariert hat. Gestern habe ich das Auto dort abgegeben, und er hatte mir zunächst gesagt, dass die Garantie das höchstwahrscheinlich übernehmen müsste – entweder über die Junge-Sterne-Garantie oder gegebenenfalls auf Kulanz.
Bevor eine Rückmeldung von Mercedes kam wurde es direkt in mein Auto eingebaut. Erst heute Mittag wurde klar, dass die Garantie die Kosten doch nicht übernimmt und stattdessen der Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe, dafür aufkommen muss/sollte.
Ich habe daraufhin meine Rechtsschutzberatung kontaktiert, und diese hat mir erklärt, dass in solchen Fällen der ursprüngliche Händler, also der Verkäufer des Autos, das Recht hat zu sagen: „Wir möchten die Reparatur selbst durchführen und übernehmen daher nicht einfach die Kosten für eine bereits durchgeführte Reparatur.“
Das habe ich natürlich sofort dem reparierenden Händler mitgeteilt. Seine Reaktion war, dass sie die Angelegenheit jetzt selbst klären müssen, da sie das Teil ohne meine ausdrückliche Zustimmung bereits verbaut haben. Letztendlich bedeutet das, dass der reparierende Händler sehr schnell gehandelt hat, ohne vorher sicherzustellen, dass die Kostenübernahme tatsächlich geregelt ist. Erst nachdem die Reparatur abgeschlossen war, wurde mir mitgeteilt, dass jetzt mit dem verkaufenden Händler eine Lösung gefunden werden muss.
Nach Einschätzung meiner Rechtsschutzberatung liegt die Verantwortung nun bei dem reparierenden Händler, da er die Reparatur ohne meine Zustimmung durchgeführt hat – und er nun dafür sorgen muss, dass die Kostenübernahme entsprechend geklärt wird. Der Servicemitarbeiter der reparierenden Werkstatt stimmte irgendwie zu und sagte ich solle mir keine Sorgen machen. Irgendwie fühlt es sich blöd an der rep. Werkstatt zu sagen dass sie zu schnell gehandelt haben, da sie mir ein gefallen getan haben. Mal sehen was nun rauskommt