In den Türkeiurlaub mit dem Dienstwagen

Hallo zusammen,

ich wollte eben den bereits vorhanden Thread für die Türkeireise mit dem Auto benutzen, jedoch musste ich feststellen das dieser geschlossen wurde...

Also hier mein Anliegen an die erfahrenen Forumsmitglieder bezüglich der Thematik:
Ich habe vor dieses Jahr mit meinem Dienstwagen in die Türkei zu fahren. Da nicht mein Name im Fahrzeugschein steht sondern der Firmenname, weiß ich, dass ich eine Vollmacht benötige.
Jetzt habe ich nach Rücksprache mit der Personalabteilung und der Fuhrparkmanagerin eine Vollmacht erhalten, auf welcher mein Name, ständiger Wohnsitz, KFZ-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer des Dienstwagens angegeben ist. Diese Vollmacht ist auf Deutsch, Englisch und Französisch geschrieben. Darüber hinaus ist angegeben, dass ich das Fahrzeug Privat und im Ausland unter Berücksichtigung der nationalen Zollvorschriften benutzen darf. Stempel und Unterschrift 🙂.

Ist das eurer Meinung nach ausreichend?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, ck91

Beste Antwort im Thema

Wer schon einmal in der Türkei war, der weiß was ich meine. Wenn es um die türkische Rechtssprechung geht ist immer höchste Vorsicht geboten.

quote]
@Kai R. schrieb am 23. Mai 2019 um 15:15:52 Uhr:
ja, das ist ausreichend. Was hat das Konsulat damit zu tun?

]

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Der angesprochene User ist nicht mehr unter uns.

Dann antworte ich es mal.

@Ez50
An der türkischen Grenze gibst du den Fahrzeugschein, Reisepass und die grüne Versicherungskarte ab und fertig.

Den Rest erledigt der Beamte automatisch für dich und registriert es.

Falls du einen Beifahrer dabei hast und aus irgend einem Grund das Auto auf dessen Namen registrieren lassen willst, ist das ebenso kein Problem. Dies musst du nur am Anfang bescheid sagen.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht mit im Auto ist, brauchst du dessen Vollmacht, der auf den Fahrer oder einen der mitreisenden ausgestellt ist.

Falls du deine grüne Karte nicht dabei hast oder deine Versicherung die Haftpflicht in der Türkei verweigert, was praktisch fast nie vorkommt, dann kannst du auch vor Ort für kleines Geld dein Auto für die Dauer deines Aufenthaltes versichern lassen.

Wenn du vor hast, die gebührenpflichtige Autobahnen in der Türkei zu nutzen, musst du eine „HGS“ Etikette kaufen, Guthaben aufladen und diese an die Windschutzscheibe kleben, damit es gescannt wird, wenn du auf der Autobahn bist. Es ist in etwa halb so groß wie eine Umweltplakette.

Als türkischer Staatsangehöriger darf man das Fahrzeug bis zu 24 Monate in der Türkei nutzen oder auch dort parken und zurück fliegen. Als Ausländer beträgt die Dauer 6 Monate.

Achte darauf, dass die Hauptuntersuchung lang genug ist, falls du einen längeren Aufenthalt planst und lass es notfalls auffrischen.

Falls du weitere Fragen hast, kannst du diese gerne stellen. Aber bitte keine pn, damit jeder was davon hat, der das Thema sucht und lesen will.

Ich wünsche dir schon mal eine angenehme Reise.

Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 22. Februar 2022 um 00:01:05 Uhr:


Dann antworte ich es mal.

@Ez50
An der türkischen Grenze gibst du den Fahrzeugschein, Reisepass und die grüne Versicherungskarte ab und fertig.

Den Rest erledigt der Beamte automatisch für dich und registriert es.

Falls du einen Beifahrer dabei hast und aus irgend einem Grund das Auto auf dessen Namen registrieren lassen willst, ist das ebenso kein Problem. Dies musst du nur am Anfang bescheid sagen.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht mit im Auto ist, brauchst du dessen Vollmacht, der auf den Fahrer oder einen der mitreisenden ausgestellt ist.

Falls du deine grüne Karte nicht dabei hast oder deine Versicherung die Haftpflicht in der Türkei verweigert, was praktisch fast nie vorkommt, dann kannst du auch vor Ort für kleines Geld dein Auto für die Dauer deines Aufenthaltes versichern lassen.

Wenn du vor hast, die gebührenpflichtige Autobahnen in der Türkei zu nutzen, musst du eine „HGS“ Etikette kaufen, Guthaben aufladen und diese an die Windschutzscheibe kleben, damit es gescannt wird, wenn du auf der Autobahn bist. Es ist in etwa halb so groß wie eine Umweltplakette.

Als türkischer Staatsangehöriger darf man das Fahrzeug bis zu 24 Monate in der Türkei nutzen oder auch dort parken und zurück fliegen. Als Ausländer beträgt die Dauer 6 Monate.

Achte darauf, dass die Hauptuntersuchung lang genug ist, falls du einen längeren Aufenthalt planst und lass es notfalls auffrischen.

Falls du weitere Fragen hast, kannst du diese gerne stellen. Aber bitte keine pn, damit jeder was davon hat, der das Thema sucht und lesen will.

Ich wünsche dir schon mal eine angenehme Reise.

Vielen lieben Dank. Du hast mich gerettet danke

Servus,

ich habe mich mal etwas durch den Talk gelesen und würde gerne nachfragen, ob es Neuerungen an der Grenze bzw. Erfahrungsberichte gibt.

Ich plane im Juni mit einem Firmenwagen für ca. 6 Wochen (Privatreise) in die Türkei zu fahren. Eine Vollmacht der Firma inklusive Grüne Karte / Erweiterung für den asiatischen Teil liegt mir bereits vor. Sicherheitshalber werde ich die Dokumente von der ADAC noch beglaubigen lassen.

Im Talk wurde mal erwähnt, dass man sich maximal 30 Tage mit einem Dienstwagen in der Türkei aufhalten darf. Leider konnte ich im Netz keine näheren Informationen dazu finden. Hat jemand dazu eine sichere Quelle oder hat Erfahrungen damit?

Vorab vielen dank für eure Hilfe!

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Hallo,

die Information kam von mir. ?ch habe dazu keine Quelle im Netz jedoch wurde es mir bei der Einreise 2019 und 2021 so gesagt mit der Begründung dass es kein Privatfahrzeug sondern ein Geschäftswagen sei.

Gruß
ck91

Zitat:

@Trk_Yldrm schrieb am 2. März 2022 um 01:02:41 Uhr:


Ich plane im Juni mit einem Firmenwagen für ca. 6 Wochen (Privatreise) in die Türkei zu fahren. Eine Vollmacht der Firma inklusive Grüne Karte / Erweiterung für den asiatischen Teil liegt mir bereits vor. Sicherheitshalber werde ich die Dokumente von der ADAC noch beglaubigen lassen.

Das sind genau die richtigen Schritte und es wird zu 100% reibungslos klappen.

Zitat:

Im Talk wurde mal erwähnt, dass man sich maximal 30 Tage mit einem Dienstwagen in der Türkei aufhalten darf. Leider konnte ich im Netz keine näheren Informationen dazu finden. Hat jemand dazu eine sichere Quelle oder hat Erfahrungen damit?

Das ist komplett frei erfunden.

Du darfst als türkischer Staatsbürger bis zu 2 Jahre mit einem KFZ in die Türkei einreisen. Als Ausländer sind es 6 Monate. Dabei spielt es keinerlei eine Rolle, ob es dein eigenes Auto ist, oder Privatauto oder Firmenwagen. Du brauchst lediglich einen Vollmacht, falls es nicht auf deinen Namen zugelassen ist.

Der ADAC kann Dokumente beglaubigen?

Zitat:

@Astradruide schrieb am 7. März 2022 um 09:25:40 Uhr:


Der ADAC kann Dokumente beglaubigen?

Adac kann Vollmacht erstellen, wenn Fahrzeughalter und der zu bevollmächtigende Person zusammen dorthin gehen. Natürlich mit beiden Ausweise und Fahrzeugschein.

Für Adac Mitglieder ist dieser Service kostenlos und wird an der türkischen Grenze mit 100%iger Garantie anerkannt.

Quelle:
Eigene Erfahrung, mehrmals.

Wieso stellt man eigentlich solche Fragen hier in einem Forum und nicht dem türkischen Konsulat.

Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 19. März 2022 um 23:56:32 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 7. März 2022 um 09:25:40 Uhr:


Der ADAC kann Dokumente beglaubigen?

Adac kann Vollmacht erstellen, wenn Fahrzeughalter und der zu bevollmächtigende Person zusammen dorthin gehen. Natürlich mit beiden Ausweise und Fahrzeugschein.

Für Adac Mitglieder ist dieser Service kostenlos und wird an der türkischen Grenze mit 100%iger Garantie anerkannt.

Quelle:
Eigene Erfahrung, mehrmals.

Der ADAC gibt Dir ein Vollmachtsvordruck ... erstellen, das heißt in dem Fall unterzeichnen, kann sie nur der Halter/Besitzer. Dazu braucht es kein Stück Papier vom ADAC ... dadurch das das Stück Papier vom ADAC ist wird es nicht wichtiger, nicht offizieller.

Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 10:06:17 Uhr:


Wieso stellt man eigentlich solche Fragen hier in einem Forum und nicht dem türkischen Konsulat.

Man kann jede erdenkliche Frage auch woanders klären. Dann wäre der Forum jedoch tot.

Wenn dich der Thread nicht interessiert, heißt es nicht gleich, dass es allen anderen genau so geht.

Es geht nicht um Interesse oder nicht. Aber ich denke, dass der Grenzbeamte bei der Einreise in die Türkei letztlich eher einen Lachanfall bekommt, wenn man ihm sagt:

Bana bir forumda böyle söylendi.

Daher sind Dokumente und Auskünfte des türkischen Konsulats sicherlich besser anwendbar und tragfähiger.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. März 2022 um 17:41:07 Uhr:



Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 19. März 2022 um 23:56:32 Uhr:


Adac kann Vollmacht erstellen, wenn Fahrzeughalter und der zu bevollmächtigende Person zusammen dorthin gehen. Natürlich mit beiden Ausweise und Fahrzeugschein.

Für Adac Mitglieder ist dieser Service kostenlos und wird an der türkischen Grenze mit 100%iger Garantie anerkannt.

Quelle:
Eigene Erfahrung, mehrmals.

Der ADAC gibt Dir ein Vollmachtsvordruck ... erstellen, das heißt in dem Fall unterzeichnen, kann sie nur der Halter/Besitzer. Dazu braucht es kein Stück Papier vom ADAC ... dadurch das das Stück Papier vom ADAC ist wird es nicht wichtiger, nicht offizieller.

Bitte verbreite keine falsche Informationen.
Du hast ganz offensichtlich keinerlei Ahnung von diesem Thema, was ja erstmal nicht weiter schlimm ist.
Aber wenn du deine persönliche Meinung bzw Vermutung, was falsch ist, als Fakt darstellst, dann geht es zu weit.

Nein, die Adac druckt dir nicht nur ein Blatt aus, sondern kontrolliert die Ausweise und bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass es sich auch wirklich um Halter und Fahrer handelt und das keine Unterschrift nachgemacht wurde.

Und diese Bestätigung der Adac ist die Grundvoraussetzung, um mit ein fremdes Auto in die Türkei zu fahren.

Nur ein Blatt ausdrucken und unterschreiben reicht nicht aus.

Die Alternative dazu wäre ein Vollmacht beim Notar.

Die türkische Regierung hat sich dazu entschieden, auch die Bestätigung des Adac zu akzeptieren, anstatt auf einen Notar zu bestehen.
Somit ist es für den betroffenen die Arbeit deutlich erleichtert worden und vorallem Kosten erspart geblieben.

Ich hoffe, dass du es jetzt verstanden hast.

Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 23. März 2022 um 11:45:29 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. März 2022 um 17:41:07 Uhr:


Der ADAC gibt Dir ein Vollmachtsvordruck ... erstellen, das heißt in dem Fall unterzeichnen, kann sie nur der Halter/Besitzer. Dazu braucht es kein Stück Papier vom ADAC ... dadurch das das Stück Papier vom ADAC ist wird es nicht wichtiger, nicht offizieller.

Bitte verbreite keine falsche Informationen.

Gutes Beispiel wie viel besser es ist die Infos beim Konsulat anzufragen.😉

Zitat:

@ktown schrieb am 23. März 2022 um 11:44:16 Uhr:


Es geht nicht um Interesse oder nicht. Aber ich denke, dass der Grenzbeamte bei der Einreise in die Türkei letztlich eher einen Lachanfall bekommt, wenn man ihm sagt:

Bana bir forumda böyle söylendi.

Daher sind Dokumente und Auskünfte des türkischen Konsulats sicherlich besser anwendbar und tragfähiger.

Das Problem ist die Erreichbarkeit der Beamten. Da ist die Türkei genau so schlecht wie Deutschland auch.
In beiden Länder hatte ich unzählige male Schwierigkeiten, denen was zu fragen. Egal ob telefonisch oder per email…

Da finde ich es ganz legitim, in einem Forum nachzufragen, wie die Erfahrungen der anderen war.

Gefährlich wird es jedoch, wenn Leute wie Astradruide ihr Halbwissen verbreiten.
Wenn man dann solchen Leuten vertraut, steht man nach 2.500 Km Fahrt mit Kind und Kegel an der Grenze und darf nicht rein.

Da sollte man lieber auf Leuten wie mich hören, die schon 30x oder mehr mit dem Auto in die Türkei gefahren sind und die prozeduren blind wiederholen kann.

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