Im Moment keine Möglichkeit M+S OPC !
Bin eigentlich sehr zufrieden mit meinem OPC. Aber was sich jetzt Opel leistet schlägt dem Fass echt den Boden aus....
Folgender Sachverhalt nach meinem Informations- und Kenntnisstand der mir auch von anderen OPC Fahreren so bestätigt wurde:
1. CoC und Serienreifenkatalog Insignia OPC:
245/40 R19 98Y auf 8,5Jx19/ET45 nur als Sommerreifen
255/35 R20 97Y auf 8,5Jx20/ET41 nur als Sommerreifen
235/45 R18 98T M+S auf 8Jx18/ET 40
2. Preisliste Insignia OPC: Winterkompletträder
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Semperit Speed Grip 225/50 R17-98H für 1144,-€
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Michelin Pilot 225/50 R17 98V mit Luftdrucksensor für 1396,-€
Passen nicht und sind nicht zulässig. Kommentar überflüssig.
3. Opel Zubehör: verfügbare Winterkompletträder oder Felgen.
Alle momentanen erhältlichen Winterkompletträder und Felgen 235/45 haben keine Zulassung und ABE für den OPC. Passen auch nicht wegen der grösseren Bremse (Versatz nötig - Aussage FOH).
4. Opel Zubehör: Felgen für OPC
Diese Woche wurde eine ABE für eine Alufelge für den OPC erteilt. Wie die aussieht weiß der FOH nicht da keine Bilder und keine Infos erhältlich. Mir wurde mirgeteilt: Lieferung frühestens Mitte Januar möglich. Einem anderen OPC Fahrer: Nicht vor April.
5. Serienfelgen und M+S
Persönliche Nachfrage beim TüV zu den Serienfelgen 245/19 oder 255/20 in Verbindung mit M+S: Eintrag "nur als Sommerreifen" hat rechtliche Bewandtnis und dass diese Kombis nicht als M+S zugelassen sind. Das Fahren dieser Kombinationen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Diesen Eintrag rauszunehmen geht nur mit Einzelabnahme und Fahrtests. Kosten: Mehrere 1000 Euronen....
6. Felgen aus dem "freien" Zubehör
Ich habe bis jetzt weder durch Händler, Freunde, mich selbst eine Felge ausmachen können, die eine ABE für den OPC hat. Ausnahmslos alle ABEs hören bei 191kw auf. Der TÜV hat mich informiert, dass sie diese Felgen ohne ABE für die Leisung 239kw nicht eintragen werden. Es sind schon mehrere Anfragen gestartet worden wann es legal fahrbare Felgen für den OPC geben wird. Eine Firma sagte: allerfrühestens in ca. 4 Wochen. Die anderen sagten, dass es noch länger dauert und sie keine Termine nennen.
Summa Summarum sieht es so aus als wenn ich genau 0,00 Möglichkeiten habe legal Winterreifen zu fahren. Sommerreifen führen zu möglichem Verlust der Vollkasko und zu Teilschuld bei unverschuldten Unfällen. Ist keine Altenative.
Ich weiß nicht mehr weiter was ich machen soll. Bin selbstständig und bin auf das Fahrzeug angewiesen. Teilweise mehrere Tage unterwegs auch in CH und A. Habe meine Termine und diese sind absolut unabhängig vom Wetter. Deshalb bin ich darauf angewiesen spätestens Anfang November M+S zu fahren.
Hat noch jemand eine Idee oder eine Lösung?
Wie sieht denn das ganze rechtlich aus falls es keine schnelle Lösung gibt?
Habe ich Anspruch auf ein gleichwertiges verkehrssichers Fahrzeug damit ich meinem Beruf nachgehen kann?
Fragen über Fragen...
Und Frust hab ich jetzt auch. Ich ziehs irgendwie an.....
Grüsse aus dem Allgäu
Sligo
Beste Antwort im Thema
Bin eigentlich sehr zufrieden mit meinem OPC. Aber was sich jetzt Opel leistet schlägt dem Fass echt den Boden aus....
Folgender Sachverhalt nach meinem Informations- und Kenntnisstand der mir auch von anderen OPC Fahreren so bestätigt wurde:
1. CoC und Serienreifenkatalog Insignia OPC:
245/40 R19 98Y auf 8,5Jx19/ET45 nur als Sommerreifen
255/35 R20 97Y auf 8,5Jx20/ET41 nur als Sommerreifen
235/45 R18 98T M+S auf 8Jx18/ET 40
2. Preisliste Insignia OPC: Winterkompletträder
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Semperit Speed Grip 225/50 R17-98H für 1144,-€
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Michelin Pilot 225/50 R17 98V mit Luftdrucksensor für 1396,-€
Passen nicht und sind nicht zulässig. Kommentar überflüssig.
3. Opel Zubehör: verfügbare Winterkompletträder oder Felgen.
Alle momentanen erhältlichen Winterkompletträder und Felgen 235/45 haben keine Zulassung und ABE für den OPC. Passen auch nicht wegen der grösseren Bremse (Versatz nötig - Aussage FOH).
4. Opel Zubehör: Felgen für OPC
Diese Woche wurde eine ABE für eine Alufelge für den OPC erteilt. Wie die aussieht weiß der FOH nicht da keine Bilder und keine Infos erhältlich. Mir wurde mirgeteilt: Lieferung frühestens Mitte Januar möglich. Einem anderen OPC Fahrer: Nicht vor April.
5. Serienfelgen und M+S
Persönliche Nachfrage beim TüV zu den Serienfelgen 245/19 oder 255/20 in Verbindung mit M+S: Eintrag "nur als Sommerreifen" hat rechtliche Bewandtnis und dass diese Kombis nicht als M+S zugelassen sind. Das Fahren dieser Kombinationen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Diesen Eintrag rauszunehmen geht nur mit Einzelabnahme und Fahrtests. Kosten: Mehrere 1000 Euronen....
6. Felgen aus dem "freien" Zubehör
Ich habe bis jetzt weder durch Händler, Freunde, mich selbst eine Felge ausmachen können, die eine ABE für den OPC hat. Ausnahmslos alle ABEs hören bei 191kw auf. Der TÜV hat mich informiert, dass sie diese Felgen ohne ABE für die Leisung 239kw nicht eintragen werden. Es sind schon mehrere Anfragen gestartet worden wann es legal fahrbare Felgen für den OPC geben wird. Eine Firma sagte: allerfrühestens in ca. 4 Wochen. Die anderen sagten, dass es noch länger dauert und sie keine Termine nennen.
Summa Summarum sieht es so aus als wenn ich genau 0,00 Möglichkeiten habe legal Winterreifen zu fahren. Sommerreifen führen zu möglichem Verlust der Vollkasko und zu Teilschuld bei unverschuldten Unfällen. Ist keine Altenative.
Ich weiß nicht mehr weiter was ich machen soll. Bin selbstständig und bin auf das Fahrzeug angewiesen. Teilweise mehrere Tage unterwegs auch in CH und A. Habe meine Termine und diese sind absolut unabhängig vom Wetter. Deshalb bin ich darauf angewiesen spätestens Anfang November M+S zu fahren.
Hat noch jemand eine Idee oder eine Lösung?
Wie sieht denn das ganze rechtlich aus falls es keine schnelle Lösung gibt?
Habe ich Anspruch auf ein gleichwertiges verkehrssichers Fahrzeug damit ich meinem Beruf nachgehen kann?
Fragen über Fragen...
Und Frust hab ich jetzt auch. Ich ziehs irgendwie an.....
Grüsse aus dem Allgäu
Sligo
79 Antworten
@mark29
danke für die Fortführung des Themas, denn die Variante ist mir gänzlich unbekannt. Über Auch wenn die eigentliche Winterreifenfrage schon geklärt ist, interessiert es mich schon was bei Euch rauskommt.
@nanimarc
Zitat: "Und was wisst du jetzt unterschwellig damit sagen ? "Butter bei die Fische", wie man so schön sagt. Sonst deklassierst du dich ein wenig selbst. Was du an Vectouras Aussage zu bemängeln hast verschließt sich allerdings meinem Auffassungsvermögen."
Was ich damit sagen wollte liest du in meinen Beiträgen, wenn du sie denn liest. Dieser Satz folgte auf die Aussage von Vectoura ("Mit Verlaub, deine Ansicht ist nicht fundiert"😉. Nur in dem Zusammenhang macht der Satz auch Sinn.
Hintergrund der Aussage habe ich zwar auch schon geschrieben, aber gern nochmal. Manchmal sollte man genau solche Unterstellungen in einem öffentlichen Forum, in dem man sich nicht kennt, lassen. Diese sorgen nur dafür, dass die Diskussion auf die persönlichen Ebene reduziert wird und nicht wirklich zielführend ist.
Den Rest, den du geschrieben hast kommentiere ich nicht (vielleicht hat es wieder was mit dem Lesen der Beiträge zu tun?!)
@vectoura
siehst du, kaum beschäftigst du Dich damit, schreibst du (zitierst du), dass es sich um Fahrlässigkeit handelt...ob du jetzt den Unterschied kennst weiß ich nicht, aber langsam geht es in die richtige Richtung...
warum habe ich die Fälle die du zitierst nicht aufgeführt? (Das interessiert vielleicht auch noch andere)
- "wenn die Reise mit den Sommerreifen in ein Wintersportgebiet führt"
- "muss damit rechnen"
- "kann aber auch bei einem Unfall dazu führen"
- "wenn der Unfall dadurch vermeidbar gewesen wäre"
- "Sommerreifen in den Winterurlaub"
- "muss die Vollkaskoversicherung den entstandenen Fahrzeugschaden nicht ersetzen"
- "verunfallte mit seinem Kfz mit Sommerreifen und Schneeketten in einer Wintersportregion"
- "schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden"
weil diese schlichtweg nicht im Rahmen der Diskussion waren. Es ging darum, den Insignia OPC solange mit Sommerreifen zu fahren bis eine geschlossene Schneedecke auf den Straßen ist (damit wird es schwerer Sommerreifen als geeignete Reifen zu rechtfertigen (meine Bsp. Sommerreifen auf Schneedecke etc. dienten der Veranschaulichung), weil es keine Alternative gab! Deine Fälle beschreiben Situationen in denen die Fahrer schlichtweg zu faul, geizig oder mutig/dumm waren Winterreifen aufzuziehen!!! . Damit können die Fälle grundsätzlich nicht verglichen werden.
Das so keiner mit seinem OPC in den Winterurlaub fährt und über dies hinaus damit riskante Situationen heraufbeschwört ist klar (zu den "Bergbewohner" unter den OPC Fahrern ;-) siehe Kommentare weiter vorn!)
Aber viel interessanten sollte auch für Dich sein, was du Zitiert hast:
Zitat aus deinem Beitrag :" Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2008 geschlossen werden, dürfen Zahlungen des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers nicht völlig ablehnen, sondern die Leistungen nur noch angemessen kürzen, wobei die jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalles zu prüfen sind."
Wissenswert (bereits im vorangegangenen Beitrag geschrieben)
Viele Versicherer ziehen es in Betracht die volle Begleichung der Schadenssumme bei grober Fahrlässigkeit nur für bestimmte Fälle auszuschließen (Diebstahl, Drogen und Alkohol, im Einzelfall weitere zu Prüfen)! Die Winterreifenproblematik fällt bei den großen Versicherern nicht darunter, gerade weil es keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt!
Für die versicherungsinterne Abrechnung sind deine abgeschlossenen Vertragbedingungen bindent!
Leider hat es der Gesetzgeber versäumt eine klare und eindeutige Winterreifenpflicht auszusprechen. Diese hätte auch eindeutige Anhaltspunkte zu den Witterungsumständen beinhalten müssen. Nur dann ist eine rechtliche Unanfechtbarkeit für den Regelfall gewährleistet.
NOCHMAL ein stichhaltiges Urteil bei dem ein Fahrer eines Autos keine Reifen "aufziehen dürfte" (wegen fehlender Freigaben) und dann
a) ein Bußgeld wegen nicht angepasster Bereifung oder Ausstattung zahlen sollte
b) ein Unfall verursachte, der mit Winterreifen hätte vermieden werden können (sehr interessantes Detail! -> Frage Begutachtung mit welchem Winterreifen? dem 6 Jahre alten, neuen günstigen? oder teueren? Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen!)
habe ich nicht gefunden. Und nur genau darum ging es!
so ist das mit dem Recht, wenn man nicht ganz genau liest und abgleicht ob es auf die aktuelle Situation und den Einzelfall passt, behält es zwar seine Wirksamkeit, regelt aber andere Umstände.
trotzdem noch eine ruhige, erholsame und gute Nacht!
MFG
PS: den Rest zu den oben aufgeführten Zitaten morgen Nachmittag per PN, wenn du möchtest...?!
@all
Sorry nochmal, ich weiß nicht wie ich dieses Off-Topic-Geschreibe wieder gut machen kann. Manchmal brennt es mir doch unter den Fingernägeln auf solche Beiträge zu antworten... ich gelobe mehr Gelassenheit und Besserung ;-)
Zitat:
Original geschrieben von mark29
Ja, so ähnlich kannste dir das Vorstellen- das geht in Stufen- da gibts Tabellen, da schaut man dann was man an Tragfähigkeit hat und was man braucht und bekommt für die Differenz einen entsprechenden Abschlag für Vmax...
Geht das auch in die andere Richtung, also von Tragfähigkeit nach Vmax?
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
@mark29danke für die Fortführung des Themas, denn die Variante ist mir gänzlich unbekannt. Über Auch wenn die eigentliche Winterreifenfrage schon geklärt ist, interessiert es mich schon was bei Euch rauskommt.
@nanimarc
Zitat: "Und was wisst du jetzt unterschwellig damit sagen ? "Butter bei die Fische", wie man so schön sagt. Sonst deklassierst du dich ein wenig selbst. Was du an Vectouras Aussage zu bemängeln hast verschließt sich allerdings meinem Auffassungsvermögen."Was ich damit sagen wollte liest du in meinen Beiträgen, wenn du sie denn liest. Dieser Satz folgte auf die Aussage von Vectoura ("Mit Verlaub, deine Ansicht ist nicht fundiert"😉. Nur in dem Zusammenhang macht der Satz auch Sinn.
Hintergrund der Aussage habe ich zwar auch schon geschrieben, aber gern nochmal. Manchmal sollte man genau solche Unterstellungen in einem öffentlichen Forum, in dem man sich nicht kennt, lassen. Diese sorgen nur dafür, dass die Diskussion auf die persönlichen Ebene reduziert wird und nicht wirklich zielführend ist.
Den Rest, den du geschrieben hast kommentiere ich nicht (vielleicht hat es wieder was mit dem Lesen der Beiträge zu tun?!)@vectoura
siehst du, kaum beschäftigst du Dich damit, schreibst du (zitierst du), dass es sich um Fahrlässigkeit handelt...ob du jetzt den Unterschied kennst weiß ich nicht, aber langsam geht es in die richtige Richtung...warum habe ich die Fälle die du zitierst nicht aufgeführt? (Das interessiert vielleicht auch noch andere)
- "wenn die Reise mit den Sommerreifen in ein Wintersportgebiet führt"
- "muss damit rechnen"
- "kann aber auch bei einem Unfall dazu führen"
- "wenn der Unfall dadurch vermeidbar gewesen wäre"
- "Sommerreifen in den Winterurlaub"
- "muss die Vollkaskoversicherung den entstandenen Fahrzeugschaden nicht ersetzen"
- "verunfallte mit seinem Kfz mit Sommerreifen und Schneeketten in einer Wintersportregion"
- "schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden"weil diese schlichtweg nicht im Rahmen der Diskussion waren. Es ging darum, den Insignia OPC solange mit Sommerreifen zu fahren bis eine geschlossene Schneedecke auf den Straßen ist (damit wird es schwerer Sommerreifen als geeignete Reifen zu rechtfertigen (meine Bsp. Sommerreifen auf Schneedecke etc. dienten der Veranschaulichung), weil es keine Alternative gab! Deine Fälle beschreiben Situationen in denen die Fahrer schlichtweg zu faul, geizig oder mutig/dumm waren Winterreifen aufzuziehen!!! . Damit können die Fälle grundsätzlich nicht verglichen werden.
Das so keiner mit seinem OPC in den Winterurlaub fährt und über dies hinaus damit riskante Situationen heraufbeschwört ist klar (zu den "Bergbewohner" unter den OPC Fahrern ;-) siehe Kommentare weiter vorn!)
Aber viel interessanten sollte auch für Dich sein, was du Zitiert hast:
Zitat aus deinem Beitrag :" Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2008 geschlossen werden, dürfen Zahlungen des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers nicht völlig ablehnen, sondern die Leistungen nur noch angemessen kürzen, wobei die jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalles zu prüfen sind."Wissenswert (bereits im vorangegangenen Beitrag geschrieben)
Viele Versicherer ziehen es in Betracht die volle Begleichung der Schadenssumme bei grober Fahrlässigkeit nur für bestimmte Fälle auszuschließen (Diebstahl, Drogen und Alkohol, im Einzelfall weitere zu Prüfen)! Die Winterreifenproblematik fällt bei den großen Versicherern nicht darunter, gerade weil es keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt!
Für die versicherungsinterne Abrechnung sind deine abgeschlossenen Vertragbedingungen bindent!Leider hat es der Gesetzgeber versäumt eine klare und eindeutige Winterreifenpflicht auszusprechen. Diese hätte auch eindeutige Anhaltspunkte zu den Witterungsumständen beinhalten müssen. Nur dann ist eine rechtliche Unanfechtbarkeit für den Regelfall gewährleistet.
NOCHMAL ein stichhaltiges Urteil bei dem ein Fahrer eines Autos keine Reifen "aufziehen dürfte" (wegen fehlender Freigaben) und dann
a) ein Bußgeld wegen nicht angepasster Bereifung oder Ausstattung zahlen sollte
b) ein Unfall verursachte, der mit Winterreifen hätte vermieden werden können (sehr interessantes Detail! -> Frage Begutachtung mit welchem Winterreifen? dem 6 Jahre alten, neuen günstigen? oder teueren? Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen!)
habe ich nicht gefunden. Und nur genau darum ging es!so ist das mit dem Recht, wenn man nicht ganz genau liest und abgleicht ob es auf die aktuelle Situation und den Einzelfall passt, behält es zwar seine Wirksamkeit, regelt aber andere Umstände.
trotzdem noch eine ruhige, erholsame und gute Nacht!
MFG
PS: den Rest zu den oben aufgeführten Zitaten morgen Nachmittag per PN, wenn du möchtest...?!
@all
Sorry nochmal, ich weiß nicht wie ich dieses Off-Topic-Geschreibe wieder gut machen kann. Manchmal brennt es mir doch unter den Fingernägeln auf solche Beiträge zu antworten... ich gelobe mehr Gelassenheit und Besserung ;-)
von juristen erhält man keine stichhaltigen rechtsverbindlichen aussagen, ohne dass ein tatbestand dreimal beleuchtet und diskutiert wird.
hier im forum geben teilnehmer rechtliche aussagen zum besten, ohne genaue tatbestände zu kennen
😕
Gar nicht so einfach. Ich dachte immer, halbe Achslast aus der Zulassung-> Traglastindex. Aber da gibt es ja noch Abschläge für Geschwindigkeit ab 210 und den Luftdruck. 😰
Zitat:
PKW-Reifen – Tragfähigkeiten und Geschwindigkeitsgrenzen
Die Tragfähigkeit, die in der Tabelle angegeben ist, ist die maximale Tragfähigkeit pro Reifen, erlaubt bis einschließlich 210 km/h.
Für Geschwindigkeiten über 210 km/h darf die maximale Last pro Reifen, in Abhängigkeit vom Reifen-Typ und von der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, den nachstehenden Prozentsatz der Tragfähigkeit, der in den Tabellen angegeben ist, nicht überschreiten.Wenn ZR-Reifen keine Betriebskennung aufweisen, gilt die maximale Tragfähigkeit aus dem technischen Handbuch. Die tatsächlichen Höchstgeschwindigkeiten, die Tragfähigkeiten und die jeweiligen Luftdrücke werden zwischen den Fahrzeug- und Reifenherstellern (oder deren nationalen Organisationen) unter Berücksichtigung der konstruktiven Eigenschaften des Fahrzeuges und der Einsatzbedingungen vereinbart.
Ist eine solche Vereinbarung nicht vorhanden, so wird empfohlen, dass für ZR-Reifen mit einer Eignung für Geschwindigkeiten zwischen 240 und 270 km/h, die Tragfähigkeiten und die jeweiligen Luftdrücke, den Werten von Reifen mit Geschwindigkeitssymbol ‚W' entsprechen, bis zu der vom Reifenhersteller festgelegten Höchstgeschwindigkeit.Prozentsatz der Tragfähigkeit (%)
über Geschwindigkeit (1)Geschwindigkeit des Fahrzeugs Geschwindig-keitsindex Geschwindig-keitsindex Geschwindig-keitsindex Geschwindig-keitsindex
210 100 100 100 100
220 - 97 100 100
230 - 94 100 100
240 - 91 100 100
250 - - 95 100
260 - - 90 100
270 - - 85 100
280 - - - 95
290 - - - 90
300 (2) - - - 85(1) Für dazwischenliegende maximale Geschwindigkeiten ist eine lineare Interpolation der Reifentragfähigkeit zulässig.
(2) Für Höchstgeschwindigkeiten über 300km/h werden der Prozentsatz der Tragfähigkeiten und die entsprechenden Luftdrücke zwischen Fahrzeug und Reifenherstellern (oder deren nationalen Organisationen) vereinbart, wobei Fahrzeugmerkmale und Einsatzbedingungen berücksichtigt werden. In jedem Fall sollte die Tragfähigkeit über 300km/h 85% der Tragfähigkeitskennzahl nicht überschreiten.
Quelle:
http://www.pirelli.de/.../default.pageÄhnliche Themen
Hallo
@OmegaV8Fan
So richtig steige ich da noch nicht durch.
Die Vorgabe mit dem Geschwindigkeitsindex W ist ja verständlich, aber ist die jetzt auch für jedes Reifenfabrikat bindent, oder gibt es da wieder Abweichungen?
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
@all
Sorry nochmal, ich weiß nicht wie ich dieses Off-Topic-Geschreibe wieder gut machen kann. Manchmal brennt es mir doch unter den Fingernägeln auf solche Beiträge zu antworten... ich gelobe mehr Gelassenheit und Besserung ;-)
Kein Problem, du hättest nur deinen Beruf mal hier preisgeben sollen und wir hätten für deine Beiträge vollstes Verständnis. Ein guter Bekannter von mir hat den gleichen Beruf, aber der redet direkt Klartext.
Deine Intention kenne ich jetzt, ja, oh Wunder ich lese tatsächlich deine Beiträge wie die anderen hier auch und verstehe sie sogar, auch wenn du mir das Gegenteil unterstellen möchtest.
Damit hätten wir ja die Fronten geklärt und wir könnten auf das Wochenende anstoßen.
Hallo,
@nanimarc
Wenn meine Formulierungen zu harsch ausgefallen sind, so bitte ich im Verzeihung, und behaupte gleichzeitig das ich das so nie gesagt habe ;-) !
Auf das Wochenende, dass bei mir mit ~ 20 Arbeitsstunden verplant ist...
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
Hallo@OmegaV8Fan
So richtig steige ich da noch nicht durch.
Die Vorgabe mit dem Geschwindigkeitsindex W ist ja verständlich, aber ist die jetzt auch für jedes Reifenfabrikat bindent, oder gibt es da wieder Abweichungen?MFG
http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindexZitat:
Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex) bzw. 240 km/h (für Reifen mit W- und Z-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91% der zulässigen Höchstlast beansprucht werden.
Das verstehe ich so: Hat Dein Auto als Vmax 210 kann der volle Tragfähigkeitsindex genommen werden. Hat es 240, nur 91%. Dann müsste man eventuell einen höheren Index nehmen oder man darf nur 210 fahren und muss ein "max210"-Schild an den Tacho pappen.
Dann wäre da noch der Luftdruck:
Zitat:
Diese Werte sind ein Auszug für die Tragfähigkeits-Indizes von 40 bis 100, sie beziehen sich dabei auf einen Reifendruck von 2,5 bar. Bei niedrigerem Reifendruck sinkt auch die Tragfähigkeit!
😕
Na dann 3,0 Bar drauf und glücklich sein :-)
Zum Glück hat sich das Problem durch die "schnelle" Reaktion vom Opel Technik Zentrum ja vereinfacht.
MFG
Zusatzinfo zum Lastindex:
Quelle ADAC:
Zusatzangabe "Reinforced", "Extra Load" oder auch "XL": Bezeichnung an Autoreifen besonders hoher Tragfähigkeit (z.B. für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen, schnelle Pkw mit V-Reifen). Letztendlich entscheidend für das Maß der Tragfähigkeit ist auch bei diesen Reifen die entsprechend höhere LI-Kennziffer. Reinforced-Reifen einer bestimmten Dimension benötigen auch einen höheren Fülldruck als die Standardversion des Reifens. Als Faustregel gilt: Für jeden Punkt einer höheren LI-Kennziffer ist der Fülldruck um 0,1 bar zu erhöhen.
Beispiel: Ein Reifen der Dimension
195/65 R 15 91 T (Standard) hat eine Tragfähigkeit von 615 kg bei einem Fülldruck von 2,5 bar
195/65 R 15 95 T Reinforced hat eine Tragfähigkeit von 690 kg bei einem Fülldruck von 2,9 bar
Allein die Umrüstung auf Reinforced-Reifen führt nicht selbstverständlich zu einer höheren Tragfähigkeit. Auch der Fülldruck des Reinforced-Reifen muss erhöht werden.
Zu beachten ist bei der Umrüstung von Reinforced-Reifen auf C-Reifen, dass für die Angaben des Load Index unterschiedliche Basisluftdrücke angesetzt werden. Entsprechende Bescheinigungen für die Verwendbarkeit der C-Reifen an einem Fahrzeug, für das Reinforced-Reifen vorgesehen sind, sind beim Reifenhersteller erhältlich. Dieser gibt auch Auskunft über die erforderlichen, höheren Luftdrücke.
Habe heute ebenfalls die TÜV-Freigabe von Opel für 19 + 20 Zoll erhalten (Zusatz "nur Sommerreifen" wurde gestrichen), Datei anbei.
Anfrage bei diversen Händlern steht für die 19 Zöller (bin mal gespannt...🙄)
Nokian 20 Zoll Reifen hab ich ein Angebot für € 300.- pro Stück incl. Montage, bzw. Ummontage auf die Originalfelgen. Das will ich aber nicht, da das Ummontieren für die Felgen ja auch nicht grade gut tut auf die Dauer!
Sobald ich Angebote habe, poste ich!
Gruß
cello
Nach langem Hin und Her wurde mir diese Woche eine Lösung angeboten. 245/40 auf 19" OPC Felgen mit Pirelli Sottozero. War ein ziemlicher Aufwand überhaupt ein Angebot zu bekommen. Der Preis liegt deutlich über dem der 18" Kompletträder. Liefertermin wurde mir nächste Woche zugesagt. Bin nicht happy - aber ich habe zumindest eine Lösung dass mein OPC nicht von Fahrzeug in ein Stehzeug mutiert.
Nochmal zusammengefasst die Infos:
Die 19" Felgen sind im Moment die einzig lieferbaren passenden Felgen. 18" und 20" sind längerfristig nicht lieferbar.
Teilnummern und Preise der für den OPC jetzt zusätzlich für Sommerreifen freigegbenen Felgen:
8,5 x 19 Teile-Nr. 10 02 545 282,30€ inkl. Mwst
8,5 x 20 Teile-Nr. 10 02 543 628,75€ inkl. Mwst
Komplettradsatz (ist NICHT lieferbar)
235/45R18 -98 V xL, Bridgestone LM 25, 8Jx18 ET 42, Teile-Nr. 17 50 013, 1420,00€ inkl. Mwst
Reifenhersteller:
Bei 245/40R19: Nur Pirelli
Bei 255/35R20: Nokian und Pirelli
Und jetzt muss ich mal Frust und mein Unverständnis zu der Politik von Opel loswerden. Ich bin auch in anderen Foren unterwegs und bekomme die eine oder andere Mail von weiteren OPC Besitzern oder von im Moment wartenden Bestellern. Generell find ich das Verhalten von Opel unterirdisch. Die liefern immer noch Insignias OPC ohne! jegliche Info der Problemtik aus. Die aktuellen Preislisten sind so was von falsch mit dem 17" Komplettsatz. Änderung und Neuauflage: NÖ. Im Händlerinformationssystem taucht nach Angabe meines FOHs keine einzige Information auf. Warum auch. Und das obwohl sie das im Werk jetzt schon ca. 4 Wochen wissen.... Maxime scheint: Hauptsache verkauft. Und für den Rest wirds schon irgendwann und irgendwie eine Lösung geben. Ein Paradebeispiel wie man Kundenzufriedenheit schon kurz nach dem Verkauf kaputt bekommt. Und das Schlimme dabei ist, dass sie es bei Opel ganz genau wissen, denn bei jedem ausgelieferten OPC entsteht das gleiche Problem. Und Opel bietet schlichtweg NULL komma NULL Entgegenkommen an. Die schicken einfach unpersönlich ne Freigabe. Nur den Zettel. Kein Wort des Bedauerns. Kein Wort über ne Lösungsmöglichkeit. Kein Wort was der Kunde jetzt mit der Freigabe folgend machen muss. Kein Entgegenkommen oder irgendein ein Goddie. Null komma nix. Wenn ich Opel heissen würde, hätte jeder meiner unzufriedenen OPC Kunden einen Gutschein für ein Fahrsicherheitstraining vom OPC Center bekommen. Da hätte ich gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Kundenzufriedenheit wieder optimal und vor allem Markenbindung zu Opel und OPC erhöht. Einen solchen Kunden wirst du nie mehr los 🙂 .
Seis drum. Bin immer noch ziemlich sauer.
Gruß
Sligo
P.S.: Die FOHs haben im Ürbrigen das gleiche Problem: Keine M+S für die OPC Vorführwagen.
Hallo,
leider sind das die Folgen eines Unternehmens, dass kurz vor der "Insolvenz" steht.
Das monatelange Zerren und Spekulieren scheint in vielen Abteilungen zu Unsicherheit, Frust und Demotivation geführt zu haben.
Ob das Opel weiter hilft ist fraglich, aber irgendwo kann ich es verstehen...
MFG
Ich kann es nicht so ganz verstehen. Kundenzufriedenheit bedeutet Umsatz. Umsatz bedeutet Arbeitsplätze. Anders herum aber auch.
Fakt ist, dass Opel Schwierigkeiten hat. Unbestritten. Aber was ich nicht verstehe ist die Motivation und das Vorgehen.
Fast ganz ohne Invest geht doch unbestritten folgendes:
- Weg mit der falschen Preisliste aus dem Netz. Neue als pdf sollte doch gleich wieder gemacht sein…
- Aufnahme dieses Punktes in das Kundeninformationssystems für die Händler
- Kurze Mail an alle FOHs dass es Probleme OPC M+S gibt. Verweis auf Händlerinfosystem
- Kopie neuer Serienreifenkatalog+ kurzes Schreiben mit Fakten +mögliche Lösung in jeden ausgelieferten OPC z.Hd. FOH.
- Bei direkten Schreiben an Kunden bezüglich Problemen kommt ein Ausdruck des Bedauerns sicherlich auch nicht schlecht an…..
Das wäre ein aktives Vorgehen und kostet de Fakto weniger. Kostet viel weniger Zeit und Ärger als im Vergleich bei jedem ausgelieferten OPC einen unzufriedenen Händler und Kunden zu bekommen.
Anstatt dessen geht Opel in Deckung und die Händler verkaufen M+S die nicht gefahren werden können und dürfen. Und die FOHs haben dann den ganzen Ärger und müssen auch finanzielle Belastungen des Kunden teilweise ausgleichen. Zusätzlich ist noch der ganze zeitliche Aufwand voll beim FOH und auch beim Kunden.
Und genau das verstehe ich nicht: Wenn im Vorfeld ein Problem bekannt ist können die FOHs ganz anders damit umgehen als im Gegensatz zu jetzt unwissend immer wieder Kunden voll reinlaufen zu lassen. Genau dies geht direkt in die Kundenunzufriedenheit.
Es ist klar, dass es in jedem Unternehmen Probleme gibt. Aber es stellt sich immer wieder heraus, dass erfolgreiche Unternehmen es im positiven Sinne verstehen ihre Probleme in Kundenzufriedenheit umzuwandeln.
So Long
Sligo
Denke hier hat Opel noch einiges zu lernen!
Jetzt spielen sie schon in einer anderen Liga mit mit dem Insignia, speziell mit dem OPC und sollten sich schnellstens auch angewöhnen die Kunden so zu behandeln wie bsp. Audi, BMW, Mercedes... Das ist schließlich kein 5 Jahreswagen-Corsa-Student, sorry dafür 😉 aber die Mittelklasse Kunden legen auch ausreichend Kohle auf den Tisch.
Ein neues PDF mit geänderten Felgen+Reifen ist schnell erstellt und auf die Homepage geladen, eine kurze Mail an alle FOH´s bei denen ein OPC gekauft wurde (so viele sollten das nicht sein) ist auch schnell gemacht, hier gebe ich sligo 100% recht!!
Was machen die ganzen M, AMG, Brabus, Lorinser, GTI, R32/36, Porsche-Fahrer und und und? Da gibts doch auch Felgen dafür... 18/19/20 Zoll... 😕 Gut, ok, andere Liga, andere Preisklasse... blabla
😠 ÄRGER 😠