Im Moment keine Möglichkeit M+S OPC !
Bin eigentlich sehr zufrieden mit meinem OPC. Aber was sich jetzt Opel leistet schlägt dem Fass echt den Boden aus....
Folgender Sachverhalt nach meinem Informations- und Kenntnisstand der mir auch von anderen OPC Fahreren so bestätigt wurde:
1. CoC und Serienreifenkatalog Insignia OPC:
245/40 R19 98Y auf 8,5Jx19/ET45 nur als Sommerreifen
255/35 R20 97Y auf 8,5Jx20/ET41 nur als Sommerreifen
235/45 R18 98T M+S auf 8Jx18/ET 40
2. Preisliste Insignia OPC: Winterkompletträder
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Semperit Speed Grip 225/50 R17-98H für 1144,-€
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Michelin Pilot 225/50 R17 98V mit Luftdrucksensor für 1396,-€
Passen nicht und sind nicht zulässig. Kommentar überflüssig.
3. Opel Zubehör: verfügbare Winterkompletträder oder Felgen.
Alle momentanen erhältlichen Winterkompletträder und Felgen 235/45 haben keine Zulassung und ABE für den OPC. Passen auch nicht wegen der grösseren Bremse (Versatz nötig - Aussage FOH).
4. Opel Zubehör: Felgen für OPC
Diese Woche wurde eine ABE für eine Alufelge für den OPC erteilt. Wie die aussieht weiß der FOH nicht da keine Bilder und keine Infos erhältlich. Mir wurde mirgeteilt: Lieferung frühestens Mitte Januar möglich. Einem anderen OPC Fahrer: Nicht vor April.
5. Serienfelgen und M+S
Persönliche Nachfrage beim TüV zu den Serienfelgen 245/19 oder 255/20 in Verbindung mit M+S: Eintrag "nur als Sommerreifen" hat rechtliche Bewandtnis und dass diese Kombis nicht als M+S zugelassen sind. Das Fahren dieser Kombinationen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Diesen Eintrag rauszunehmen geht nur mit Einzelabnahme und Fahrtests. Kosten: Mehrere 1000 Euronen....
6. Felgen aus dem "freien" Zubehör
Ich habe bis jetzt weder durch Händler, Freunde, mich selbst eine Felge ausmachen können, die eine ABE für den OPC hat. Ausnahmslos alle ABEs hören bei 191kw auf. Der TÜV hat mich informiert, dass sie diese Felgen ohne ABE für die Leisung 239kw nicht eintragen werden. Es sind schon mehrere Anfragen gestartet worden wann es legal fahrbare Felgen für den OPC geben wird. Eine Firma sagte: allerfrühestens in ca. 4 Wochen. Die anderen sagten, dass es noch länger dauert und sie keine Termine nennen.
Summa Summarum sieht es so aus als wenn ich genau 0,00 Möglichkeiten habe legal Winterreifen zu fahren. Sommerreifen führen zu möglichem Verlust der Vollkasko und zu Teilschuld bei unverschuldten Unfällen. Ist keine Altenative.
Ich weiß nicht mehr weiter was ich machen soll. Bin selbstständig und bin auf das Fahrzeug angewiesen. Teilweise mehrere Tage unterwegs auch in CH und A. Habe meine Termine und diese sind absolut unabhängig vom Wetter. Deshalb bin ich darauf angewiesen spätestens Anfang November M+S zu fahren.
Hat noch jemand eine Idee oder eine Lösung?
Wie sieht denn das ganze rechtlich aus falls es keine schnelle Lösung gibt?
Habe ich Anspruch auf ein gleichwertiges verkehrssichers Fahrzeug damit ich meinem Beruf nachgehen kann?
Fragen über Fragen...
Und Frust hab ich jetzt auch. Ich ziehs irgendwie an.....
Grüsse aus dem Allgäu
Sligo
Beste Antwort im Thema
Bin eigentlich sehr zufrieden mit meinem OPC. Aber was sich jetzt Opel leistet schlägt dem Fass echt den Boden aus....
Folgender Sachverhalt nach meinem Informations- und Kenntnisstand der mir auch von anderen OPC Fahreren so bestätigt wurde:
1. CoC und Serienreifenkatalog Insignia OPC:
245/40 R19 98Y auf 8,5Jx19/ET45 nur als Sommerreifen
255/35 R20 97Y auf 8,5Jx20/ET41 nur als Sommerreifen
235/45 R18 98T M+S auf 8Jx18/ET 40
2. Preisliste Insignia OPC: Winterkompletträder
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Semperit Speed Grip 225/50 R17-98H für 1144,-€
4 Leichtmetallräder 7 J x 17, mit Reifen Michelin Pilot 225/50 R17 98V mit Luftdrucksensor für 1396,-€
Passen nicht und sind nicht zulässig. Kommentar überflüssig.
3. Opel Zubehör: verfügbare Winterkompletträder oder Felgen.
Alle momentanen erhältlichen Winterkompletträder und Felgen 235/45 haben keine Zulassung und ABE für den OPC. Passen auch nicht wegen der grösseren Bremse (Versatz nötig - Aussage FOH).
4. Opel Zubehör: Felgen für OPC
Diese Woche wurde eine ABE für eine Alufelge für den OPC erteilt. Wie die aussieht weiß der FOH nicht da keine Bilder und keine Infos erhältlich. Mir wurde mirgeteilt: Lieferung frühestens Mitte Januar möglich. Einem anderen OPC Fahrer: Nicht vor April.
5. Serienfelgen und M+S
Persönliche Nachfrage beim TüV zu den Serienfelgen 245/19 oder 255/20 in Verbindung mit M+S: Eintrag "nur als Sommerreifen" hat rechtliche Bewandtnis und dass diese Kombis nicht als M+S zugelassen sind. Das Fahren dieser Kombinationen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Diesen Eintrag rauszunehmen geht nur mit Einzelabnahme und Fahrtests. Kosten: Mehrere 1000 Euronen....
6. Felgen aus dem "freien" Zubehör
Ich habe bis jetzt weder durch Händler, Freunde, mich selbst eine Felge ausmachen können, die eine ABE für den OPC hat. Ausnahmslos alle ABEs hören bei 191kw auf. Der TÜV hat mich informiert, dass sie diese Felgen ohne ABE für die Leisung 239kw nicht eintragen werden. Es sind schon mehrere Anfragen gestartet worden wann es legal fahrbare Felgen für den OPC geben wird. Eine Firma sagte: allerfrühestens in ca. 4 Wochen. Die anderen sagten, dass es noch länger dauert und sie keine Termine nennen.
Summa Summarum sieht es so aus als wenn ich genau 0,00 Möglichkeiten habe legal Winterreifen zu fahren. Sommerreifen führen zu möglichem Verlust der Vollkasko und zu Teilschuld bei unverschuldten Unfällen. Ist keine Altenative.
Ich weiß nicht mehr weiter was ich machen soll. Bin selbstständig und bin auf das Fahrzeug angewiesen. Teilweise mehrere Tage unterwegs auch in CH und A. Habe meine Termine und diese sind absolut unabhängig vom Wetter. Deshalb bin ich darauf angewiesen spätestens Anfang November M+S zu fahren.
Hat noch jemand eine Idee oder eine Lösung?
Wie sieht denn das ganze rechtlich aus falls es keine schnelle Lösung gibt?
Habe ich Anspruch auf ein gleichwertiges verkehrssichers Fahrzeug damit ich meinem Beruf nachgehen kann?
Fragen über Fragen...
Und Frust hab ich jetzt auch. Ich ziehs irgendwie an.....
Grüsse aus dem Allgäu
Sligo
79 Antworten
OK, ohne jetzt alles gelesen zu haben- das für ein neues etwas aussergewöhnlicheres Auto nicht sofort Winterräder verfügbar sind ist auch bei anderen Herstellern so- hab bei Audi gelernt-war genau das gleiche!!!
Alternative:
Wenns Reifen in der richtigen Größe gibt, die Tragfähigkeit aber zu gering ist, kann man den zu geringen Tragfähigkeitsindex mit dem Geschwindigkeitsindex gegenrechnen. Sprich, der Reifen muß nach §19(3) eingetragen werden, das was an Tragfähigkeit fehlt wird bei der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgezogen...
Ist ganz normal/legal- nicht jeder in grün oder blau hat öfter den Fall- daher kann es mal etwas Widerstand geben. Aber die Herren müssen sich da halt mal schlau machen. Im übrigen, da wo die Überwachungsorganisation den Status TP (technische Prüfstelle hat MÜSSEN die Herren in der Tat- eine Prüfung darf da von Gesetz wegen nicht abgelehnt werden ) ;-)
Zitat:
Original geschrieben von mark29
Wenns Reifen in der richtigen Größe gibt, die Tragfähigkeit aber zu gering ist, kann man den zu geringen Tragfähigkeitsindex mit dem Geschwindigkeitsindex gegenrechnen. Sprich, der Reifen muß nach §19(3) eingetragen werden, das was an Tragfähigkeit fehlt wird bei der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgezogen...
Wie das? Zwei Kilo gleich ein km/h weniger? 🙄
Zitat:
Mit Verlaub, deine Ansicht ist nicht fundiert.
Naja nur gut das wir nicht alle wissen, was der andere so beruflich tut ;-) ....
Wie auch schon in anderen Beiträgen von mir geschrieben, kann man eine Menge Reibung unter Usern vermeiden, wenn man nicht permanent versucht dem anderen Wissen abzusprechen! Wenn jeder alles wissen würde, bräuchte er nicht hier nachlesen. Für Hinweise über falsche Informiertheit ist sicher jeder dankbar und Diskusionen erwünscht! (Ist nicht gegen Dich persönlich, betrifft ja viele hier)...
Deshalb ist deine Ansicht zwar nicht grundsätzlich falsch (aus lokischer menschlicher Sicht heraus), aber rechtlich strittig!
Allein die Bedingung "angepasste Bereifung" hat dazu geführt, dass jeder gute Anwalt gegen ein Ticket von den grünen/blauen erfolgreich vorgehen kann.
Denn nur, wenn tatsächlich ein Unfall oder eine Behinderung durch dich entsteht (z.B. durchgängige Schneedecke, bergauf, du kommst mit Deinem Fzg. nicht weiter...) ist die Bereifung nicht angepasst gewesen!
Allein wenn du langsam mit Sommerreifen fährst ist dies rechtlich kein eindeutiger Grund deine Reifen als nicht angepasst zu bezeichnen (abgesehen, dass es einfach dumm ist, mit Sommereifen auf solchen Straßen zu fahren!).
Die Begründung liegt eindeutig darin, dass jeder im Winter langsam fahren "darf" ohne nachweislich eine Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer zu verursachen (z.B. ein Mofa auf der Autobahn, mal von der bautechnischen Ungeeignetheit abgesehen!). Da kann z.B. der gute alte Rentner herhalten, der selbst mit 8 Jahre alten Winterreifen mit 30 km/h auf der gleichen Strecke vor Dir fährt.
Es gibt keine Definition von der vorliegen Straßenbeschaffenheit, Reifenbeschaffenheit und in welchen Fällen wie entschieden wird.
Die von Dir rechtliche Sicht fundiert vielmehr nicht auf getroffene Urteile! Jedenfalls konnte ich keine recherchieren, in den nach deiner rechltichen Sicht entschieden wurde! Das zeigt das das Thema ebend nicht eindeutig und in jedem Fall gleich beurteilt werden kann...
hier kannst du meine Argumente nochmal aus Sicht der Presse nachlesen:
Link
Du solltest Dir allerdings mal die Fahrlässigkeits- und Vorsatzstufen im deutschen Recht anschauen, deine Sicht ist sehr einfach und trifft nicht ganz den Punkt (Vorsatz ist nicht Vorsatz ;-) ).
Aber nochmal deutlich, ich bin definitiv FÜR Winterreifen! Der Fall Insignia zeigt einen Mangel auf (der leider bei vielen Herstellern vorkommt) und beseitigt werden sollte / beseitigt scheint!
Sommerreifen stellen keine Alternative für den Winter dar.
Winter - Radreifenkombinationen bei den keine Schneeketten aufgezogen werden dürfen allerdings auch, denn User die in Schnee-Regionen (wurde mir ja auf Butterbrot geschmiert) unterwegs sind, müssen durchaus damit rechnen, dass Pässe mit der Schneekettenplicht belegt werden...
Deine Einstellung gegenüber Winterreifen ist vorbildlich und sollte von mehr Autofahrern in Deutschland beherzigt werden, dann würde auch die Unfallrate im Winter redziert werden können.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
Die Begründung liegt eindeutig darin, dass jeder im Winter langsam fahren "darf" ohne nachweislich eine Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer zu verursachen (z.B. ein Mofa auf der Autobahn, mal von der bautechnischen Ungeeignetheit abgesehen!).
Ich glaube, ein Mofa darf selbst im Winter nicht auf der Autobahn fahren, da es nach der Höchstgeschwindigkeit geht, für die das FZ zugelassen ist. Auch wenn das Mofa bei Glatteis allen davon fahren würde! 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
(z.B. ein Mofa auf der Autobahn, mal von der bautechnischen Ungeeignetheit abgesehen!).
... vielleicht hätte ich es ja mit mindestgeschwindigkeiten schreiben sollen, dann wäre es eindeutiger gewesen...
Aber würde sicherlich ein lustiges Bild abgeben, wenn ein Mofafahrer auf der AB an einem vorbeizieht...
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
Aber würde sicherlich ein lustiges Bild abgeben, wenn ein Mofafahrer auf der AB an einem vorbeizieht...MFG
Wenn er Ketten oder Spikes drauf hat und es glatt genug ist, geht das schon! 😁
Sollte der Fall eintreten werde ich rechts ranfahren und Schneeketten aufziehen!!! :-)
Irgendwie muss ich bei dem Gedanken immer an den Film "Dumm und Dümmer" denken, speziel an die Fahrt mit dem Mofa? nach Aspen...
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
Naja nur gut das wir nicht alle wissen, was der andere so beruflich tut ;-) ....Zitat:
Mit Verlaub, deine Ansicht ist nicht fundiert.
Wie auch schon in anderen Beiträgen von mir geschrieben, kann man eine Menge Reibung unter Usern vermeiden, wenn man nicht permanent versucht dem anderen Wissen abzusprechen! Wenn jeder alles wissen würde, bräuchte er nicht hier nachlesen. Für Hinweise über falsche Informiertheit ist sicher jeder dankbar und Diskusionen erwünscht! (Ist nicht gegen Dich persönlich, betrifft ja viele hier)...
Deshalb ist deine Ansicht zwar nicht grundsätzlich falsch (aus lokischer menschlicher Sicht heraus), aber rechtlich strittig!
Allein die Bedingung "angepasste Bereifung" hat dazu geführt, dass jeder gute Anwalt gegen ein Ticket von den grünen/blauen erfolgreich vorgehen kann.
Denn nur, wenn tatsächlich ein Unfall oder eine Behinderung durch dich entsteht (z.B. durchgängige Schneedecke, bergauf, du kommst mit Deinem Fzg. nicht weiter...) ist die Bereifung nicht angepasst gewesen!
Allein wenn du langsam mit Sommerreifen fährst ist dies rechtlich kein eindeutiger Grund deine Reifen als nicht angepasst zu bezeichnen (abgesehen, dass es einfach dumm ist, mit Sommereifen auf solchen Straßen zu fahren!).
Die Begründung liegt eindeutig darin, dass jeder im Winter langsam fahren "darf" ohne nachweislich eine Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer zu verursachen (z.B. ein Mofa auf der Autobahn, mal von der bautechnischen Ungeeignetheit abgesehen!). Da kann z.B. der gute alte Rentner herhalten, der selbst mit 8 Jahre alten Winterreifen mit 30 km/h auf der gleichen Strecke vor Dir fährt.
Es gibt keine Definition von der vorliegen Straßenbeschaffenheit, Reifenbeschaffenheit und in welchen Fällen wie entschieden wird.Die von Dir rechtliche Sicht fundiert vielmehr nicht auf getroffene Urteile! Jedenfalls konnte ich keine recherchieren, in den nach deiner rechltichen Sicht entschieden wurde! Das zeigt das das Thema ebend nicht eindeutig und in jedem Fall gleich beurteilt werden kann...
hier kannst du meine Argumente nochmal aus Sicht der Presse nachlesen:
LinkDu solltest Dir allerdings mal die Fahrlässigkeits- und Vorsatzstufen im deutschen Recht anschauen, deine Sicht ist sehr einfach und trifft nicht ganz den Punkt (Vorsatz ist nicht Vorsatz ;-) ).
Aber nochmal deutlich, ich bin definitiv FÜR Winterreifen! Der Fall Insignia zeigt einen Mangel auf (der leider bei vielen Herstellern vorkommt) und beseitigt werden sollte / beseitigt scheint!
Sommerreifen stellen keine Alternative für den Winter dar.
Winter - Radreifenkombinationen bei den keine Schneeketten aufgezogen werden dürfen allerdings auch, denn User die in Schnee-Regionen (wurde mir ja auf Butterbrot geschmiert) unterwegs sind, müssen durchaus damit rechnen, dass Pässe mit der Schneekettenplicht belegt werden...Deine Einstellung gegenüber Winterreifen ist vorbildlich und sollte von mehr Autofahrern in Deutschland beherzigt werden, dann würde auch die Unfallrate im Winter redziert werden können.
MFG
Nochmal:
"Du" kennst die eingetragenen und damit zugelassenen Reifen bzw. Rad-Reifenkombinationen. Nachdem du dich bemüht hast, diese Vorgaben zu erfüllen stellst du fest: Diese Reifen bzw. Räder sind nicht erhältlich.
Was machst du dann?
1. Du fährst eine nicht zugelassene Bereifung (Größe, Traglast, ET, etc. ...)...also, weil du in Kenntniss dieser "Nichtzulassung" bist...: VORSATZ-ohne "Wenn" und "Aber".
2. Du fährst die eingetragenen Sommerreifen (Räder) weiter, dass ist völlig legal, SOLANGE KEINE winterlichen Bedingungen auf den Straßen herrschen (weil es keine Winterreifenpflicht gibt..siehe auch deinen link), aber sobald "winterliche" Witterungsbedingungen und/oder Straßenbedingungen herrschen...siehe z.B. hier:
http://www.derwesten.de/.../detail.html
Zitat:
Bußgeld für Fahren mit SommerreifenWetter, 07.01.2009
Wetter/Herdecke. Wegen Schnee und Eis auf den Straßen kontrolliert die Polizei in Wetter und Herdecke nun aufmerksam, ob Fahrer "winterspezifisches Fehlverhalten" an den Tag legen. ...
Scheiben freilegen genügt nicht: Auch das Transportieren von Schneelasten auf dem Autodach gilt bei der Polizei als "winterspezifisches Fehlverhalten". Polizisten Gero Nöh und Peter Salaf geben Nachhilfe im Fegen. Foto: Heinz Hendel (WP-Wetter)
Scheiben freilegen genügt nicht: Auch das Transportieren von Schneelasten auf dem Autodach gilt bei der Polizei als "winterspezifisches Fehlverhalten". Polizisten Gero Nöh und Peter Salaf geben Nachhilfe im Fegen. Foto: Heinz Hendel... Dazu gehört zum Beispiel die Inbetriebnahme von Fahrzeugen mit vereisten Fahrzeugscheiben, das Fahren mit Schneelasten auf Autodächern und Motorhauben, oder das Laufenlassen von Motoren bei stehendem Fahrzeug, um zum Beispiel Scheiben frei zu kratzen. Die Polizei weist noch einmal darauf hin: Bei durchgehender Schneedecke und/oder Eisglätte/Schneematsch ist eine angemessene Winterbereifung erforderlich. Hier wird auch ohne Behinderung ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben, wenn ein Fahrer erkennbar mit Sommerreifen unterwegs ist.
Ist eine Behinderung des Verkehrs durch falsche Bereifung erkennbar, muss eine Anzeige durch die Polizei erstattet werden, die mit 40 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Höhere Bußgelder werden erhoben, wenn es auf Grund mangelnder Ausrüstung zu Gefährdungen, und/oder Unfällen kommt. Hier kann es auch zu Haftungsproblemen mit der Kfz-Versicherung kommen. Die Polizei bittet die Autofahrer dringend, eine den Witterungsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit zu wählen und nur mit winterfesten Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen.
l
Das also zum "Langsamfahren" mit Sommereifen bei "winterlichen" Bedingungen....Pustekuchen!
Kommt es aber zum Unfall bei "winterlichen Straßenverhältnissen", dann trägst du die Beweislast, dass deine Sommerreifen "für die Straßenverhältnisse/Witterunsgverhältnisse" in der Art "geeignet" waren, dass der Unfall auch bei Winterreifen in der Art und Weise passiert wäre.
Also, unfallanalytische Gutachten von "Dir", dann von der eigenen Versicherung, wenn's blöd läuft auch von der gegnerischen Versicherung, etliche Gerichtstermine, Ortsbegehung kann auch gut sein...kurz: Totaler Nerv deswegen. Und in sicherlich weit über 90% der Fälle wird derjenige, welcher bei "winetrlichen Bedingungen" Sommereifen gefahren hat und "damit" in einen Unfall verwickelt wird, nicht "ungestraft" aus der Sache herauskommen, weil obiger Beweis (Sommereifen trotz winterlicher Bedingungen geeignet) nur sehr, sehr selten gelingen wird.
Ich denke mal, dass ist jetzt ausreichend geklärt.
Viele Grüße, vectoura
Lieber Vectoura,
ich versuche es nochmal mit Engelszungen...
Bitte lese durch, was Dir geschrieben wird!
Zitat von Dir: Mit Verlaub, deine Ansicht ist nicht fundiert.
Aussage von mir: Naja nur gut das wir nicht alle wissen, was der andere so beruflich tut ;-) ....
Zu dem von Dir zitierten Text: Es handelt sich dabei um "Bitten" und "Empfehlungen".
Bitte lese Dir den Text (Link vorangeganener Beitrag) durch. Es handelt sich nicht um eine rechtlich saubere Darstellung, stellt aber auf einfachem Niveau die rechtliche Problematik dar.
Und eine Bitte,wenn du auf deiner Meinung beharren willst, ist mir das egal, ich fühle mich dadurch nicht besser oder schlechter, aber verunsichere damit nicht die mitlesenden User.
Leider hast du Dich nicht mit den Fahrlässigkeits- und Vorsatzstufen beschäftigt, hast Dir nicht deine Versicherungspapier durchgelesen und hast nicht nach Urteilen in der Sache gesucht.
Woher ich das weiß?
1) weil Vorsatz ebend nicht Vorsatz ist, und nur nebenbei greift in dem Fall wenn dann "grobe Fahrlässigkeit"
2) weil in deinen Versicherungspapieren (wenn denn Aktuell (Aber ACHTUNG; nicht in jedem Fall)) die grobe Fahrlässigkeit nur bei für Diebstähle und Fahrten unter Alkohol oder Drogeneinfluss greift
3) Urteile gibt es schlichtweg zu dem Fall nicht, deshalb vorsicht mit festlegungen ala "es ist so" weil es die Presse schreibt...
4) Aussagen wie Zitat: " "VORSATZ-ohne "Wenn" und "Aber", "Beweislast" " bringen mich wirklich zum schmunzeln...
Auch wenn es mir gelegendlich bei technischen Diskussionen passiert, ab einem gewissen Punkt sollte man die Diskussion auf den PN - Bereich verlegen, denn manchmal merkt man gar nicht wie sehr man sich Argumentativ verrennt! Wenn man dann aber noch in fachfremde Themengebiete übergeht und Leute dort versucht zu "Belehren" wird es peinlich! Deshalb biete ich Dir an, dass wird gern per PN an dieser Stelle weitermachen, aber nur wenn du Dich mit den oben genannten Punkten auseinander setzt, ansonsten müssen wir beim Urschleim anfangen, dass macht mir nach deinen bisherigen Argumenten aber zu viel Arbeit.
PS: Darf ich deine Beiträge (natürlich ohne Namen) zu Fortbildungszwecken nutzen? Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob ich schmunzeln, lachen oder Kopfschütteln dafür ernte!
Ich würde mich freuen, wenn du Dich jetzt nicht angeriffen fühlst und meine Ratschläge beherzigst, auch wenn es schwer fällen sollte. Wie gesagt, ich musste es auf für mich fachfremden Bereichen auch lernen!
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Cab1.8
Aussage von mir: Naja nur gut das wir nicht alle wissen, was der andere so beruflich tut ;-) ....
Und was wisst du jetzt unterschwellig damit sagen ? "Butter bei die Fische", wie man so schön sagt. Sonst deklassierst du dich ein wenig selbst.
Was du an Vectouras Aussage zu bemängeln hast verschließt sich allerdings meinem Auffassungsvermögen. Es ist schließlich die einzig legale Vorgehensweise. Mit deinen Vorschlägen befindet man sich in meinen Augen auf so dünnem Eis, und zusätzlich hat man im Fall der Fälle auch noch mehr als Not, einen entsprechenden Rechtsbeistand zu finden, damit die Worte die man nutzen muss an die richtige Stelle gesetzt werden.
Auf der Sicheren Seite ist man eben nur dann wenn man die Regeln beachtet und nicht irgendwelche halbseidenen Vorgehensweisen auslotet.
Entscheiden kann nach deinen und Vectouras Ausführungen nun jeder selbst ob er so oder so agieren würde, die Konsequenzen sollten jedenfalls jetzt klar dargestellt worden sein.
Zitat:
Auch wenn es mir gelegendlich bei technischen Diskussionen passiert, ab einem gewissen Punkt sollte man die Diskussion auf den PN - Bereich verlegen, denn manchmal merkt man gar nicht wie sehr man sich Argumentativ verrennt! MFG
1. das ist der beste vorschlag seit stunden ! 🙂
2. lasst doch bitte die zitiererei der kompletten beiträge, sonst schwemmt es immer wieder den ganzen müll mit hoch 🙁
vielen dank !
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...rer-kann-weniger-zahlen.php
Zitat:
Unfall mit Sommerreifen im Winter: Versicherer kann weniger zahlen
6.12.2007Berlin, den 06.12.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte warnt vor dem Fahren mit Sommerreifen im Winter. Wer es dennoch tut und dann einen Unfall hat, bekommt von seiner Kaskoversicherung u.U. weniger oder gar nichts ausgezahlt, selbst wenn der Unfall unverschuldet war.
Grobe Fahrlässigkeit?
Jeder, der mit Sommerreifen im Winter fährt, muss damit rechnen, dass der Versicherer sich in diesem Fall auf „grobe Fahrlässigkeit“ des Fahrers beruft. Das wird vor allem dann wahrscheinlich, wenn die Reise mit den Sommerreifen in ein Wintersportgebiet führt.
Die Versicherungsbedingungen können allerdings auf diesen Einwand verzichten und die Versicherung in diesem Fall dann trotzdem zahlen.
Hinweis: Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2008 geschlossen werden, dürfen Zahlungen des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers nicht völlig ablehnen, sondern die Leistungen nur noch angemessen kürzen, wobei die jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalles zu prüfen sind.
Mithaftung?
Eine Winterfahrt mit Sommerreifen kann aber auch bei einem Unfall dazu führen, dass sich der Autofahrer eine Mithaftung am Unfall anrechnen lassen muss. Das ist z.B. der Fall, wenn der Unfall dadurch vermeidbar gewesen wäre, dass keine Sommerreifen montiert gewesen wären. Die eigene Haftpflichtversicherung muss zwar für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, doch die Mitschuld kann dazu führen, dass man nur einen Teil des Schadens am eigenen Fahrzeug aus der Vollkaskoversicherung ersetzt bekommt.
Bußgeld?
Seit dem 01.05.2006 schreibt § 2 Abs. 3a StVO vor, dass alle Kraftfahrzeuge auch hinsichtlich der Bereifung den Wetterverhältnissen anzupassen sind. Mit einem Bußgeld von 20 Euro muss deshalb jeder rechnen, der mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist und diese den Wetterverhältnissen nicht angepasst sind. Kommt noch eine Behinderung des Straßenverkehrs durch das Fahren mit Sommerreifen dazu, werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
...
Viele Grüße, vectoura
Zitat:
...
Falsche Reifen am Auto – Urteil OLG Köln vom 07.02.1997
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Quelle: www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile
Unfall mit Sommerreifen in hochgelegener Bergregion – Urteil OLG Frankfurt vom 10.07.2003Der Kläger verunfallte mit seinem Kfz mit Sommerreifen und Schneeketten in einer Wintersportregion und wollte den Schaden an seinem Pkw von der Beklagten, seiner Kaskoversicherung, ersetzt haben. Die Versicherung verweigerte die Leistung und berief sich auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Die folgende Klage auf die Versicherungsleistung blieb in erster Instanz erfolglos. Das OLG Frankfurt am Main bestätigte in seiner Entscheidung vom 10.07.2003 (Az. 3 U 186/02, ADAJUR Dok.Nr. 56790) die Entscheidung der Vorinstanz. Es sah ebenfalls grobe Fahrlässigkeit als gegeben an, wenn “schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtete wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen”. Dies war vorliegend gegeben, als der Kläger mit Sommerreifen, also unvollständiger Winterausrüstung, in einer hochgelegenen Bergregion unterwegs war. Quelle: OLG Frankfurt vom 10.07.2003, www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile
Viele Grüße, vectoura
So, so...es gibt also "keine Urteile"...
Ist schon ein "älteres" Urteil, aber in den letzten Jahren ging die Tendenz zu erhöhten Haftungen der Fahrzeughalter/Fahrer von Fahrzeugen mit "nicht geeigneter" Bereifung etc. (Thema).
Siehe hier:
http://www.rechtsanwalt.com/.../
Zitat:
Kaskoversicherung: grob fahrlässige Fahrt mit Sommerreifen
Fährt ein Autofahrer mit Sommerreifen in den Winterurlaub, so handelt er nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grob fahrlässig. Kommt er bei winterlichen Straßenverhältnissen auf der Fahrt ins Rutschen und verursacht er dabei einen Unfall, muss die Vollkaskoversicherung den entstandenen Fahrzeugschaden nicht ersetzen.Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.07.2003
3 U 186/02
OLGR Frankfurt 2004, 46Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.07.2003
Viele Grüße, vectoura
@ OmegaV8Fan
Ja, so ähnlich kannste dir das Vorstellen- das geht in Stufen- da gibts Tabellen, da schaut man dann was man an Tragfähigkeit hat und was man braucht und bekommt für die Differenz einen entsprechenden Abschlag für Vmax... relativ simpel- aber es hat noch nicht jeder Prüfer gemacht- darum könnte es Widerstand geben... ;-) aber zu Unrecht...
Ich kann mal schauen ob ich so ne Tabelle auftreib und hier reinstellen kann. FRagt aber erstmal bei den Blau- und Grünkitteln nach...