Im Kaufvertrag steht plötzlich Unfallschaden-Nachlackierung

Audi A4

Hallo zusammen,

ich habe aktuell einen Kaufvertrag für einen Audi A4 B9 Kombi vorliegen.
In Vorgesprächen mit den Verkäufern, wurde offen kommuniziert, dass das Auto vorne nachlackiert worden ist. Laut Aussage des Autohauses hat der Vorbesitzer keine Unfallschäden angegeben.

Ich habe den Braten erstmal geschluckt, weil das Auto für den Preis von 24k Euro eine sehr sehr gute Ausstattung hat.

Im Vertrag steht nun: Unfallschäden - Nachlackierung => Kotflügel L+R, Motorhaube, Stoßstange

Im Vorfeld war das Wort Unfall nie gefallen. Beim Verkäufer handelt es sich um eine große VW Gruppe.
Ein Kumpel ist Polizist und ich wollte ihm die FIN No. schicken ob er was zur Historie rausfindet.

Stand jetzt würde ich sagen....FINGER WEG!
Würdet ihr mir recht geben?

Beste Grüße

77 Antworten

Hätte der Händler im Verkaufsgespräch doch schon machen können. Noch besser gleich ins Inserat schreibe.

Machen Sie aber nicht,genau wie der letzte Halter im Inserat immer unterschlagen wird.
Sonst kommt nämlich gar keiner erst gucken.
Und den dummen jubeln sie das dann im KV unter ohne dass er's merkt.

Dem TE ist das nun aufgefallen, Pech für'n Händler.

Ich habe gestern ein anderes Auto gekauft und bin mega happy. Endlich mein erstes richtiges Auto.

Der Audihändler der mich verarschen wollte, hat den Unfall nicht zugegeben und sagte er weiß von nichts!
Eigentlich müsste ich den ans Bein pissen aber das tue ich nicht. Aber egal ich habe mein Auto jetzt.

Danke für die tolle Konversation 🙂

Danke für die Rückmeldung.

Wenn das Inserat noch online ist und als unfallfrei beschrieben, kannst Du dies melden.

Zitat:

@Fokko1337 schrieb am 8. Mai 2021 um 11:01:39 Uhr:



Eigentlich müsste ich den ans Bein pissen aber das tue ich nicht.

Wie willst du dem Händler dafür "ans Bein pissen"?

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Schlechte Bewertung bei Google

Die lassen einige doch löschen.
Hatte auch mal einen schlechten Kommentar bei Google hinterlassen, wegen eines richtig schlechten Geschäftsgebarens.
Hätte den auch per EV bestätigt.
Wurde von Google entfernt.

Auf Google Bewertungen geb ich nichts.

Zitat:

@Fokko1337 schrieb am 8. Mai 2021 um 11:01:39 Uhr:


Der Audihändler der mich verarschen wollte, hat den Unfall nicht zugegeben und sagte er weiß von nichts!
Eigentlich müsste ich den ans Bein pissen aber das tue ich nicht. Aber egal ich habe mein Auto jetzt.

Ich denke, der Audihändler ist froh auf einen solchen Kunden verzichten zu können....

Was genau steht denn nun in dem ominösen Gutachten? Steht da tatsächlich drin, dass der Wagen einen Unfall hatte? Ist die Anmerkung im Kaufvertrag als nicht-Unfallfrei tatsächlich keine Absicherung des Händlers bzgl. der Nachlackierungen, deren Hintergrund er ggf. nicht kennt?

Den Vorwurf gegen den Händler sollte man untermauern können... sonst landet man ganz schnell bei übler Nachrede (Kleiner Tipp, das ist strafbar).

Wenn der Wagen unfallfrei wäre,hätte der Händler es auch in den KV schreiben können.
Dass er von dem Schaden nix weiß,ist doch Humbug. Schließlich darf man einem Händler Sachkunde unterstellen, der mit Sicherheit einen Unfall erkennt. Insbesondere wenn es ein AZ ist. Das hat er beim Ankauf dem vorherigen Eigentümer schön in Abzug gebracht.

Als gewerblicher Verkäufer "unfallfrei" bei der Nachlackierung i den Kaufvertrag reinschreiben ist wohl dümmste was man machen kann.

Jahre später findet der nachnachbesitzer, der einen Anwalt kennt der einen kennt irgendwas und dann geht dass Drama los.

Man sieht ja allein hier im Thread wo die Reise hingeht. Trotz der Angabe der Nachlackierung wird alles mögliche unterstellt.

Ich würde immer den Wagen lieber als "mit Unfall" im Kaufvertrag veraufen, auch wenn es nach der deutschen Rechtssprechung sich um keinen handelt ( geringfügige Dellen, Auffahren gegen Begrenzersteine etc.) Da spart man sich hinterher viel Stress und wenn der Käufer den Wagen nicht will kann er halt weiter gucken.

Ich halte es für reine Absicherungsmaßnahme.

Lieber TE, deine Welt ist seltsam. Du hast null Beweise für einen echten Unfall und machst hier einen auf richtig dicke Hose.

Zitat:

@steel234 schrieb am 8. Mai 2021 um 19:05:03 Uhr:


Ich halte es für reine Absicherungsmaßnahme.

So was hat ein seriöser Verkäufer nicht nötig.

Wenn ein AZ einen reparierten Unfallschaden nicht erkennt oder sich gegen alle Eventualitäten absichern muss, dann sollten sie das im Inserat gleich so reinschreiben.
Nur kommt dann kaum einer den Hobel zu besichtigen.

Dem Verkäufer stand es doch von Anfang an frei, offen zu kommunizieren, dass er den Wagen als Unfallwagen verkaufen wird. Hat er nicht gemacht, sondern erst bei Vorlage des KV dies reingeschrieben, höchstwahrscheinlich noch mit der Hoffnung,dass der TE es nicht sieht.
Nicht alle Käufer sind so blind und angefixt,dass sie ihren Willi drunter knallen und los ziehen und später das böse Erwachen haben. Spätestens beim Weiterverkauf,wenn sie merken,zu teuer eingekauft zu haben.

Die Nachlackierung würde ja erwähnt. Und dass der TE statt mitm Verkäufer zu reden erstmal Dock aufgetragen hat und sich nicht mehr meldet ist auch so eine Sache.

Mein freundlicher verkauft grundsätzlich Autos mit Reparaturen mit der Angabe "Unfallwagen" im Kaufvertrag.

Der Grund ist wie gesagt fragile Rechtsprechung.

Zitat:

@steel234 schrieb am 8. Mai 2021 um 19:05:03 Uhr:


Als gewerblicher Verkäufer "unfallfrei" bei der Nachlackierung i den Kaufvertrag reinschreiben ist wohl dümmste was man machen kann.
....
Ich halte es für reine Absicherungsmaßnahme.

Da die Lackierungskosten sicherlich über der Bagatelgrenze lagen, kann er den Wagen nicht als Unfallfrei verkaufen.

Ein äußeres Ereignis hat zu hohen Instandserzungskosten geführt. Damit ist das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei... der Definition nach. Nur muss es sich nicht um einen Unfall im üblichen Sinn gehandelt haben... und das ist nicht geklärt.

Warum hier Stress gemacht wird verstehe ich nicht, niemand hat den TE mit vorgehaltener Schrotflinte zum unterschreiben des Kaufvertrags gezwungen. Passt einem der Inhalt nicht, dann unterschreibt man nicht und geht wieder.

Wie der TE hier berichtet hat, hat er dies auch nicht getan und ein anderer Fahrzeug erworben.
Hätte der Verkäufer von Beginn an vermittelt,dass er den Wagen als Unfallwagen verkauft, hätte sich der TE die Besichtigung, die Kaufverhandlung und den Stress/Ärger bei vorliegen des KV sparen können, wenn er explizit einen unfallfreien Wagen möchte.

Wenn es "nur" Nachlackierungen im Bereich linker Kotflügel,rechter Kotflügel, Haube und Frontschürze war(schon bei der Aufzählung sehe ich den Fronttreffer) , dann hätte der Verkäufer das doch so in den KV schreiben können.
Hat er nicht, sondern Unfallwagen eingetragen.

Ich hatte mal einen Passat, den hätte ich nach 130.000 Kilometer auch fleißig lackiert.

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