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Im Kaufvertrag steht plötzlich Unfallschaden-Nachlackierung

Audi A4
Themenstarteram 3. Mai 2021 um 15:55

Hallo zusammen,

ich habe aktuell einen Kaufvertrag für einen Audi A4 B9 Kombi vorliegen.

In Vorgesprächen mit den Verkäufern, wurde offen kommuniziert, dass das Auto vorne nachlackiert worden ist. Laut Aussage des Autohauses hat der Vorbesitzer keine Unfallschäden angegeben.

Ich habe den Braten erstmal geschluckt, weil das Auto für den Preis von 24k Euro eine sehr sehr gute Ausstattung hat.

Im Vertrag steht nun: Unfallschäden - Nachlackierung => Kotflügel L+R, Motorhaube, Stoßstange

Im Vorfeld war das Wort Unfall nie gefallen. Beim Verkäufer handelt es sich um eine große VW Gruppe.

Ein Kumpel ist Polizist und ich wollte ihm die FIN No. schicken ob er was zur Historie rausfindet.

Stand jetzt würde ich sagen....FINGER WEG!

Würdet ihr mir recht geben?

Beste Grüße

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77 Antworten

Ich versuche es nochmals. Es muss nicht wirklich ein Unfall per Definition passiert sein. Der Nachweis fehlt. Bei MB werden, wie bei allen Herstellern häufig Teile nachlackiert, bevor die Autos verkauft werden. Meist wenn es Mietwagen waren. Sehe da kein wirkliches Problem. Aber sicher kann man eines daraus machen.

Mietwagen würde ich per se nicht kaufen.

Wenn es kein wirklicher Unfall war, muss man das im KV auch nicht als Unfallwagen verkaufen.

Beim Kiesplatzhändler rechnet man vielleicht mit solch einem Gebaren, bei einem AZ ich jedenfalls nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Mai 2021 um 14:01:54 Uhr:

Wenn der Wagen unfallfrei wäre,hätte der Händler es auch in den KV schreiben können.

Dass er von dem Schaden nix weiß,ist doch Humbug. Schließlich darf man einem Händler Sachkunde unterstellen, der mit Sicherheit einen Unfall erkennt. Insbesondere wenn es ein AZ ist. Das hat er beim Ankauf dem vorherigen Eigentümer schön in Abzug gebracht.

Erklär mir mal bitte, mit welcher Sachkunde man einen Unfallschaden erkennt? :confused::confused::confused:

Das einzige, was man kontrollieren kann sind die Schrauben der Anbauteile. Haben sie leichte kratzer, kann es vom an/abbau der Teile kommen. Hat man die Teile zum lackieren abgeschraupt weiß man noch nicht mal, ob es Ersatzteile sind, die von einem anderen Wagen stammen. Wurden alle Teile am Fahrzeug lackiert, sind die Schrauben unbeschädigt, und man kann gucken, ob das Blech mal verformt wurde.

Hier wird wohl ein Händler mit einer Privatperson verwechselt, die jede Reparatur seines Fahrzeugs kennt. Der Händler ist den Wagen nicht gefahren, weiß nichts über die Behandelung des Wagens, und was Repariert wurde. Nur ein naiver Laie würde sich auf mündliche Aussagen des Vorbesitzers verlassen, wenn der Wagen weiterverkauft wird. Hier hat der Händler seine technischen Sachkenntnisse bewiesen.

Nur hat der Verkäufer wohl nur begrenzte Sachkenntnisse, mit dem Kunden über das Thema zu kommunizieren. Oder der Verkäufer hat sich nicht durchgelesen, was die hauseigene Werkstatt, in die Bewertung des Fahrzeugs geschrieben hat. Also bleibt es sicherheitshalber bei der Einstufung zum Unfallwagen, obwohl die Nachlackierung auch nur wegen Steinschlägen sein könnte.

Damit verliert der Käufer das Vertrauen in den Wagen, und in den Händler.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Mai 2021 um 19:26:00 Uhr:

Nicht alle Käufer sind so blind und angefixt,dass sie ihren Willi drunter knallen und los ziehen und später das böse Erwachen haben. Spätestens beim Weiterverkauf,wenn sie merken,zu teuer eingekauft zu haben.

In diesem Fall war der Wagen für die Ausstattung günstig, obwohl er in einem Audi-Zentrum gekauft wurde. Man könnte auf den Schrottplätzen nach identischen Teilen gucken. So wäre der Wagen dann nicht mehr nachlackiert, und keiner würde irgendwelche Fragen stellen. (Außer der Unfall wurde irgendwann dokumentiert.)

Der TE hat den Unfallwagen nicht gekauft, sondern einen anderen.

Und beim Ankauf erkennt der Händler den Unfall sofort und hat diesen in Abzug gebracht, beim Verkauf erzählt er dem Laien, sind nur Nachlackierungen wir schreiben aber zur Sicherheit Unfallwagen rein.

Da man für das Betreiben eines Autohandels nur eine Gewerbeanmeldung braucht, kann man leider nicht grundsätzlich von Sachkunde des Verkäufers ausgehen.

Bei einem Audizentrum erwarte ich aber was anderes.

Und wenn der Wagen nur Nachlackiert wurde besteht kein Grund Unfallwagen in den KV zu schreiben, insbesondere..da es weder im Inserat noch im Verkaufsgespräch erwähnt wurde.

Das ist KiesplatzhändlerVerhalten. Und um sich das nicht anzutun, war der Käufer ja beim AZ und wurde genauso getäuscht. Zum Glück für ihn,hat er das vor dem Vollzug des Kauf's bemerkt.

Zitat:

@MvM schrieb am 9. Mai 2021 um 06:37:30 Uhr:

 

Damit verliert der Käufer das Vertrauen in den Wagen, und in den Händler

Das Vertrauen hat der TE in den Wagen und Händler verloren, als mit mal im Kaufvertrag unfallfreiheit verneint wurde.

Warum macht der Verkäufer das? Um den geneigten Laien die Karre an die Backe zu quatschen und darauf zu hoffen,dass er ihn dann trotzdem kauft. Der TE hat dies nicht getan,aber irgendein Dummi wird den Unfaller schon mitnehmen. So gut wie jede Büchse findet seinen Dosenöffner.

Zitat:

@steel234 schrieb am 8. Mai 2021 um 19:35:28 Uhr:

Mein freundlicher verkauft grundsätzlich Autos mit Reparaturen mit der Angabe "Unfallwagen" im Kaufvertrag.

Wer solche Autos kauft, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Der hat ja drum gebettelt besch*ssen zu werden.

Ist das so schwer ?

Legt ein Verkäufer kein Gutachten mit dazugehöriger Reparaturechnung vor so lässt man von allen zweifelhaften Angeboten die Finger.

So sieht's aus.

Oder ich kann aufgrund des exorbitant guten Preises damit leben und mir ist egal,dass der Wagen schon mal einen Treffer hatte.

Nur um den Verkäufer abzusichern, lasse ich in meinem KV nicht die unfallfreiheit ausschließen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Mai 2021 um 07:43:51 Uhr:

Oder ich kann aufgrund des exorbitant guten Preises damit leben und mir ist egal,dass der Wagen schon mal einen Treffer hatte.

Wobei das dann alles sein kann - im worst case der in Osteuropa zurechtgespachtelte Totalschaden für den es beim nächsten Unfall keinen Cent gibt. Wundertüte halt.

Das Netz ist voll davon.

Mittlerweile trauen sich aber nur noch wenige Händler den Hinweis auf US Import und Vorschaden zu unterschlagen.

Zwar meist sehr weit unten oder im Fließtext versteckt,aber oft vorhanden,

War vor Jahren noch anders.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Mai 2021 um 21:40:50 Uhr:

Wenn es kein wirklicher Unfall war, muss man das im KV auch nicht als Unfallwagen verkaufen.

Ggf. hat der Händler aufgrund sich ständig wechselnder Rechtsprechung keine andere Wahl als den Wagen im Kaufvertrag als Unfallwagen zu deklarieren. Unterhalb der Bagatelgrenze braucht ein Händler nichtmal einen tatsächlichen Unfall angeben. Die Lackierung wird sicherlich oberhalb dieser Schwelle gekostet haben...

Was würdest du machen, wenn du einen Wagen mühsam aufbereiten lässte, weil er ein paar Kratzer hat. Und der Käufer kommt nach einem Jahr an und sagt, du hast ihm verschwiegen, dass es ein Unfallwagen ist und er, oh Wunder, nach gängiger Rechtsprechung, als Unfallwagen zu deklarieren war.

Der TE hat bisher keinerlei Nachweis, dass ein Unfall im üblichen Sinne stattgefunden hatte. Die Nachlackierungen wurden offen kommuniziert.

Unfallfrei kann in diesem Zusammenhang auch bedeuten, dass der Wagen nicht mehr in dem Zustand ist, wie er das Werk verlassen hat. Die Lackschichtdicke ist eine andere und wenn er nun als Unfallfrei verkäuft würde, kann es allein dafür Ärger geben.

Hatten wir nicht kürzlich einen Thread, wo sich ein User über den Tisch gezogen fühlte, weil das Sportpaket nicht ab Werk verbaut war....

So ist es. Aber hier wird grundlos der Händler zum Monster und Betrüger gestempelt.

Das ist Deutschland alles wird geregelt oder doch nichts richtig, sage nur Datenschutz. Wie schön wäre ein Carfax bei uns dann wären solche Diskussionen hinfällig, jeder könnte die Historie eines Wagens abfragen.

Der Betrug würde zwar nicht verschwinden,aber doch eingedämmt werden.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 9. Mai 2021 um 07:38:15 Uhr:

Wer solche Autos kauft, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Der hat ja drum gebettelt besch*ssen zu werden.

Ist das so schwer ?

Legt ein Verkäufer kein Gutachten mit dazugehöriger Reparaturechnung vor so lässt man von allen zweifelhaften Angeboten die Finger.

Wie willst du als Verkäufer ein Gutachten erstellen, wenn es keinen Unfall gab? Außerdem gibt es reparierte Unfalschäden, die noch nicht mal ein Gutachter bemerkt, wenn man identische Ersatzteile vom Gebrauchtwagenmarkt besorgt.

Der Wagen steht beim Händler vor Ort. Man kann ihn sich angucken, und selbst eine Meinung bilden. (Was hier im Forum wohl keiner gemacht hat, noch nicht mal der TE.) Wer keine Ahnung von Autos hat, und auf einen Gutachter besteht, darf ihn halt selbst zahlen, oder soll sich einen anderen Verkäufer suchen.

Es ist schon ein kleiner Unterschied wenn eine Nachlackierung kommuniziert wurde und im Kaufvertrag ein Unfallschaden vermerkt wurde.

Im Problemfall kann man da schnell der Verlierer sein wenn der nicht näher definiert ist.

Kleines Beispiel.

Ein Freund hat sich für 27000€ einen Skoda Kodiac gekauft,dieser hatte laut Vorbesitzer eine Nachlackierung im hinteren Seitenteil.

Das wurde so im Kaufvertrag festgehalten.

Das Auto sah aus wie aus dem Laden,nichts von den Lackierarbeiten zu erkennen.

Der Wagen lag innerhalb der 3jährigen Skoda Garantie,also ist er für jede Kleinigkeit zu Skoda.

Als der Radioempfang Aussetzer hatte ist er also wieder hin,die haben nachdem sie hinten den Himmel abgebaut haben um nach dem Antennenverstärker zu schauen die Arbeit eingestellt und in angerufen.

Es stellte sich heraus das der komplette hintere Teil mit den Seitenteilen repariert wurde.

Also Anwalt eingeschaltet,der fand dann über eine Anfrage an den ersten Besitzer heraus das der Wagen als Totalschaden über die Versicherung abgewickelt wurde.

Weiter wurde festgestellt das der Verkäufer der zweite Besitzer war und von diesem wurde dann die Rücknahme des Wagens gefordert mit der Androhung einer Anzeige wegen Betruges.

Er hatte nach Recherche im Netz nämlich 7 weitere Fahrzeuge im Netzt,und das als angeblich privater Verkäufer.

Der Vorbesitzer kam daraufhin mit den 27000€ plus Anwaltshonorar zum vereinbarten Treffpunkt am Bahnhof und nahm das Auto wieder mit.

Was wäre wohl daraus geworden wenn da auch nach dem Gespräch mit dem Verkäufer über eine Nachlackierung plötzlich ein nicht genau definierter Unfallschaden im Kaufvertrag gestanden hätte.

Das kann sich dann jeder selber ausmalen,so einfach wäre es dann nicht mehr gewesen.

Ich halte so ein Verhalten von einem Verkäufer,vor Allem wenn es noch ein Händler ist,auch für sehr unseriös.

Er hätte genau das eintragen können was auch kommuniziert wurde,nämlich die Nachlackierung eines Bauteils.

Ansonsten hätte er die Möglichkeit gehabt mit dem Käufer über ein eventuell rechtliches Problem der Definition eines Unfallwagens zu sprechen.

Dann hätte man sicher eine Möglichkeit gefunden den Begriff Unfallwagen im Kaufvertrag näher zu erläutern.

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