ILS von Linksverkehr auf Rechtsverkehr

Mercedes SL R231

Hallo,

ich habe mit der Suchfunktion leider nichts gefunden.

Ich habe einen SL550 R231 Bj 6-2013 Japanimport. Der hat die Scheinwerfer 621 - SCHEINWERFER MIT ILS LINKSVERKEHR verbaut. Kennt sich hier jemand aus und kann mir helfen was alles gemacht werden muss damit ich das ILS auch nutzen kann? Aktuell ist im KI der Scheinwerfer auf Rechtsverkehr eingestellt und damit sind die Scheinwerfer auf symmetriches Licht gestellt. Das bedeutet aber auch ILS aus. Nun würde ich gerne die Scheinwerfer umcodieren, bzw. bin ich mir unsicher, ob man die Scheinwerfer umcodieren kann Ich fürchte ja dass ich andere Scheinwerfer brauche, eben die für Rechtsverkehr, dann müsste aber ja auch das KI umcodiert werden, so dass hier bei Linksverkehr auf das symmetrische Lich umgestellt wird, also ILS im Rechtsverkehr aktiv ist.

Hat jemand Erfahrung mit Japanimportfahrzeugen?

Wäre über jede Information dankbar! Bisher konnte mir hier keiner wirklich sagen was ich machen muss.

Grüße Ole

47 Antworten

Ok, Danke an alle für die Erfahrungsberichte. Mein Schluss daraus ist: erstmal über Diagnose versuchen die Lichter umzustellen (es scheint für vormopf W212, W166, usw. möglich zu sein, aber aber ab mopf dann nicht mehr). Sollte das scheitern, auf gutem Glück bei Dekra/TÜV mit dem symmetrischen Licht versuchen. Wenn das auch scheitert, erst dann Scheinwerferklinik, Austausch, usw.

Zitat:

@ChezHeinz schrieb am 18. Februar 2021 um 07:33:55 Uhr:


Es gibt keine Zulassung, wenn statt asymetrisch Rechtsverkehr die Scheinwerfer nur auf symetrisch eingestellt sind. Zumindest beim TÜV Nord und wenn der Prüfer seinen Job macht. Es sei denn, es hat sich irgendwas im letzten Jahr geändert, gibt es mehr Infos darüber?

Also das erschließt sich mir nicht, auf welcher Grundlage soll das symmetrische Licht nicht zulässig sein? Mein Wagen wurde vom TÜV Süd nach §21 StZVO mit dem Ergebnis "ohne festgestellte Mängel" begutachtet. Ich kann in der StZVO nichts finden, wonach nach §49a, §50ff i. Verb. m. §39a symmetrisch eingestellte Scheinwerfer unzulässig sind.

Ich würde es nur gerne wegen den Vorteilen eines ILS eben haben. Ich wollte wissen, ob man das codieren kann oder ob man neue Scheinwerfer kaufen muss. Das ist der Grund dieses Threads. Ich habe gelernt, dass man das wohl umbauen kann. Aber "müssen" wäre mir neu und ich würde gerne die rechtliche Grundalge dafür kennen, bevor ich hier beim nächsten TÜV große Augen bekomme.

Vielen Dank für
Grüße
Ole

Mache es doch so wie ich: Frage den TÜV danach.

Grüße

Andreas

Hallo Andeas,

?? Ich habe ja den Wagen mit einer positiven Abnahme vom TÜV vor knapp 2 Jahren gekauft und auf mich zugelassen. Wenn das nun ein Problem bei der nächsten HU ist werde ich zu 100% eine Aussage und die entsprechende Begründung dazu haben wollen. Ich hatte nur den Beitrag von Dir so verstanden, dass Du da schon Erfahrung hast und dachte dass das Forum hier zum Austausch solcher Informationen gedacht ist. Entschuldige wenn ich das falsch verstanden habe.

Grüße Ole

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Wenn du meinen Kommentar als patzig o.ä. empfunden hast liegst du falsch. Eine verbindliche Aussage bekommst du beim TÜV, einerlei, was in Internetforen so erzählt wird. Scheinwerfer werden in der StVZo §50 thematisiert, die dann irgendwo die Bauart erwähnt und dann wird es ein Fall für Juristen. Ich(!) habe es irgendwann aufgegeben, gegen Anordnungen der Herrschaften mit den Plaketten zu diskutieren, erst recht, wenn sie sich alle einig sind.

Meine Erfahrung: X-Mal umgerüstet, irgendwann einmal nachgefragt, jedes Mal die gleiche Antwort.

Und mal ernsthaft: Symetrisches Scheinwerferlicht, wer will sich denn freiwillig sowas antun? Die Diskussion über soetwas wichtiges ist m.M.n. völlig unnötig, egal bei welchen Auto.

@ChezHeinz

Sorry ich möchte niemanden angreifen und auch nicht die Informationen von Dir hier schlecht reden.

Im Gegenteil, ich bin dankbar für alle Kommentare hier.

Was ich meine ist, ich habe einen Wagen mit deutscher Zulassung, mit einem von einem Prüfingenieur abgenommen Fahrzeug mit Prüfbericht vom TÜV und allem was dazugehört um zu bestätigen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht (hier ist auch explizit die Beleuchtung aufgeführt). Wenn ich nun bei einer der nachfolgenden HUs dann von der selben Einrichtung erklärt bekomme dass dem nicht so ist, habe ich ein Problem damit. Denn dann hätte ich den Wagen so gar nicht gekauft. Wenn ich mich als Kunde beim TÜV nicht auf dessen Abnahmen und Prüfungen verlassen kann, worauf soll mann denn dann bitte achten? Wenn dem so ist, dass er nicht den Vorschriften entspricht, hätte der Wagen diese Abnahme nie erhalten dürfen. Ob hier nun einer nicht weiß was er tun soll ist nicht meine Aufgabe das zu prüfen, aber ich möchte nicht für die Unfähigkeit von Anderen bezahlen. Ich bin auch nicht die Endkontrolle für den Ausbildungsstand der Prüfingenieure.

Ich werde ja sehen, was der TÜV zu meinem von ihm abgenommenen Fahrzeug sagt. Evtl. komme ich ja auch noch dazu die Scheinwerfer auszubauen und vorher zur Scheinwerferklinik zu schicken. Aber darum geht es mir hier gar nicht. Ich möchte ja das ILS eigentlich nutzen und habe es auch fest vor das umbauen zu lassen.

Wie schon gesagt, ich bin sehr dankbar für Antworten, auch wenn Sie mir nicht gefallen. Der Antwortende gibt ja auch nur eine Information weiter.

Viele Grüße
Ole

Eigentlich hast du Recht, aber: Was, wenn zur Vollabnahme die richtigen Scheinwerfer drin waren und danach wieder ausgetauscht wurden? Sowas soll ja bei Rädern und Abgasanlagen nicht ungewöhnlich sein. Sprich, du wirst nie einen Schuldigen finden, so ärgerlich das auch ist.

Danke für den Einwand, wir werden sehen.

Hast Du mal beim R231 die Scheinwerfer ausgetauscht? Da muss der komplette vordere Stoßfänger abgebaut und die Radhäuser vorne demontiert werden, ich gehe auch davon aus, dass wenn der Scheinwerfer getauscht und zurück getauscht wird die Steuergeräte der Scheinwerfer jeweils neu angelernt und justiert werden müssen um einen Lichttest zu bestehen. Das macht man nicht mal eben schnell wie Räder wechseln.

Grüße Ole

Beim R230, der Aufwand hört sich gleich an. Es geht ja gar nicht so sehr darum, ob, wer, was, wann gemacht hat, sondern um die Argumentation der Parteien. Und da du vermutlich in der Beweislast stehst, ist es an dir herauszufinden, wer was getan oder auch nicht getan hat. Das kannst du nicht, ohne Zeugen kein Beweis. Das ist bitteres Lehrgeld, da kann man nur froh sein, keine neuen Teile kaufen, sondern "nur" einen Umrüster beauftragen zu müssen.

Das ist einfach es gibt genau einen Vorbesitzer, der hat den Wagen zugelassen und ich habe seine Kontaktdaten.

Hi,

Habe gestern bei meinem bj 2013 w204 c350 japan Import die 21er Abnahme/ Vollgutachten machen lassen beim Tuev Sued und habe die Lichtprüfung ohne Probleme bestanden. Bei mir wurde auch nur in der KI auf rechtsverkehr umgestellt. Also nur symmetrisches Licht und es war trotzdem alles okay. Es gab nur eine kleine Diskussion wegen den Reifen, da sie keine E-nummer hatten, aber auch das hat geklappt, da Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex usw angegeben war, war es okay. (Waren pirelli reifen). Also das mit den symmetrischen Licht stört mich überhaupt nicht. Die Ausleuchtung passt und alles funktioniert wie es soll. Kurvenlicht, fernlichtassistent usw..

Kann mir jemand wegen comand codieren auf deutsch helfen? München und umgebung wäre echt cool. Einfach per pn melden.

Hoffe konnte helfen.

Vielen Dank für die Information, bei meinem war das COMAND schon auf Deutsch, ich kann mal fragen wer bzw. wo das gemacht wurde.

Grüße Ole

Hi,

Wurde schon alles auf ece umgestellt, danke trotzdem!

Also, ich war nun mit meinen Wagen zur Hauptuntersuchung beim TÜV. Der Wagen hat ohne eine Beanstandung die Überprüfung bestanden. Insbesondere auch den Lichttest. Damit habe ich quasi indirekt eine schriftliche Bestätigung dass auch das vorherige Gutachten korrekt ist.

Nur eben immer noch ein inaktives ILS.

Grüße Ole

Zitat:

@Svetkovski schrieb am 20. Februar 2021 um 02:46:25 Uhr:


Ok, Danke an alle für die Erfahrungsberichte. Mein Schluss daraus ist: erstmal über Diagnose versuchen die Lichter umzustellen (es scheint für vormopf W212, W166, usw. möglich zu sein, aber aber ab mopf dann nicht mehr). Sollte das scheitern, auf gutem Glück bei Dekra/TÜV mit dem symmetrischen Licht versuchen. Wenn das auch scheitert, erst dann Scheinwerferklinik, Austausch, usw.

Das Ende vom Lied bei mir:

Der Wagen ist jetzt zugalessen.

Den Wagen habe ich mit den alten Scheinwerfern und KI Einstellung für Rechtsverkehr (Touri-Modus) bei TÜV Mainz für eine Vollabnahme vorgeführt. Dem Sachverständiger ist sofort aufgefallen, dass der Lichtkegel symmetrisch ist und als solcher StVO Anforderungen nicht erfüllt. Diverse Forum-Umkodierer haben nicht wirklich Erfolg in Aussicht gestellt. Fa. Senger (Mercedes Dealer in Oberursel) meinte, die "dürfen" nicht die Länderkodierung des Fahrzeugs verändern, was die Scheinwerfer auf richtigen Rechtsvehrkehr (nicht lediglich Touri-Modus) umstellen würde und haben auf die Niederlassung in Frankfurt verwiesen. Die MB Niederlassung hat erstmal den Auftrag angenommen und drei Tage später mitgeteilt, dass das Werk solcheine Umkodierung nicht erlaubt. Zudem können die Scheinwerfer laut MB auch nicht ausgetauscht werden (für schlappe 4k eur) da das Vermischen von Bauteilen diversen Märkte nicht freigegeben sei. (MB hat sich drei Monate Zeit gelassen und 500 eur verlangt für das Erstellen des für TÜV notwendigen technischen Datenblatts. Wie man in DE mit solcheiner verbraucherfeindlichen Strategie weg kommt, ist mir völlig unklar). Das Fahrzeug wurde trotzdem zugelassen, da es sich um Umzugsgut handelt und deswegen eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVO vom Regierungspräsidium erteilt werden konnte. Diese gilt nur solange der Wagen auf mich zugelassen ist.

Ich freue mich sehr, wenn jemand aus Hessen oder Grossraum Frankfurt beim Wagen die Länderumkodierung/Scheinwerferumkodierung vornemmen kann. Ich zahle gerne 200 EUR, wenn es klappt. (Pauschale, erfolgsunabhängige Vergütung, bzw. Fehler auslesen/löschen sind uninteressant).

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