ILS funktioniert nicht gut
Hallo Leute,
Ich habe ein mercedes c350e plug-in hybrid.
Ich habe ein problem mit ILS.
Es funktioniert nicht gut.
Die Beleuchtung an den Seiten funktioniert gut aber die Beleuchtung an der mitte nicht (high beam)
Es reagiert sehr langsam auf lange gerade strassen.
70% der menschen reagiert mit fernlicht und ich finde selbe das es viel zu spät reagiert.
Ist es normal oder?
Beste Antwort im Thema
Normalerweise hat auch in der heutigen Zeit noch der Automobilist hinter dem Volant die Sorgfaltspflicht einzuhalten.
Ich z.B. schalte den Fernlichtassistenten nur ein wenn ich ihn wirklich benötige und habe ihn nicht 100% der Fahrzeit eingeschaltet. (selbiges gilt auch für den Scheibenwischer/Regensensor)
Aber jeder wie er mag...
Wenn ich weiß ich blende andere Verkehrsteilnehmer weil derzeit die Kamera/Stereokamera leicht beschlagen ist, dann deaktiviere ich doch das System!?
241 Antworten
Zitat:
@Holli52 schrieb am 31. Dezember 2015 um 11:49:00 Uhr:
Gibt's dafür nicht extra so 'ne vorgeschriebene kleine grüne Kontrollleuchte???Zitat:
@helalwi schrieb am 31. Dezember 2015 um 11:25:02 Uhr:
Meist weiss man ja gar nicht, dass dieses Licht eingestellt ist. Und es ist ja keine Boshaftigkeit.
Die im Tacho ist vorgeschrieben (für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr) und gelb/orange - sollte man durchaus sehen, auch wenn man nicht weiss:
- grüne Anzeigen - ist okay
- orangene Anzeigen - es gibt etwas zu beachten
- rote Anzeigen - Eine Weiterfahrt ist u.U. nicht möglich (Feststellbremse) --> Handbuch konsultieren!
GELB.
Diese Kontrolleuchten-Philosophie mit gelb und rot gibt es bei Mercedes seit den frühen 1980er Jahren... deshalb ist z.B. die Ölstandswarnlampe gelb und nicht rot. Denn wäre sie rot ist meist bereits alles zu spät... (für den Motor).
Auszug aus der BA:
Klar, gelb;-).
OT: Basiert das nicht auf einer Ausnahmegenehmigung (für VW?) und darauf folgender Gesetzesänderung, weil die in grauer Vorzeit auf LEDs umgestellt haben, und es weder grüne noch blaue (für Fernlicht) LEDs gab? Bis dahin war blau für Fernlicht und grün für Nebelschlussleuchte vorgeschrieben.
Zitat:
@ente_lippens schrieb am 31. Dezember 2015 um 00:49:58 Uhr:
Dann sollte der Wagen bei 50km/h abgeriegelt werden, wenn Nebelschlussleuchte vom Fahrer angemacht wurde. Der weiß ja schließlich, was er tut...
😰 😉
Diese Ansicht ist nicht richtig! Man muss nur in der Fahrschule aufpassen, dann erübrigt sich jede dahingehende Diskussion. Durch das falsch ankreuzen dieser Frage kann ein Durchfallen perfekt sein. Wer mit Nebelschlussleuchte an, fährt darf max. 50 Km/h Fahren, Punkt. Gruß bw
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Zitat:
@big wackel schrieb am 31. Dezember 2015 um 17:51:34 Uhr:
Diese Ansicht ist nicht richtig! Man muss nur in der Fahrschule aufpassen, dann erübrigt sich jede dahingehende Diskussion. Durch das falsch ankreuzen dieser Frage kann ein Durchfallen perfekt sein. Wer mit Nebelschlussleuchte an, fährt darf max. 50 Km/h Fahren, Punkt. Gruß bw
Du solltest Deinen Ironiedetektor mal wieder eichen lassen... 🙂
Mein Hinweis sollte nur zeigen, dass man Dinge wie 'automatisch Funktionen (bsp Nebelschlußleuchte bei mehr als 70km/h) an-, ab- oder umstellen' nicht immer so einfach entscheiden kann, wie man das manchmal meint.
Je nach Verkehrssituation, Regularien des Landes in dem man gerade fährt, persönlichen Vorlieben, Umsetzungaufwänden bis hin zur Philosophie zum autonomen Agieren von Fahrzeugen des Herstellers selbst lässt sich in solchen Fragen manchmal einiges argumentieren.
Frohes Neues!
Zitat:
@ente_lippens schrieb am 1. Januar 2016 um 14:24:23 Uhr:
Du solltest Deinen Ironiedetektor mal wieder eichen lassen... 🙂Zitat:
@big wackel schrieb am 31. Dezember 2015 um 17:51:34 Uhr:
Diese Ansicht ist nicht richtig! Man muss nur in der Fahrschule aufpassen, dann erübrigt sich jede dahingehende Diskussion. Durch das falsch ankreuzen dieser Frage kann ein Durchfallen perfekt sein. Wer mit Nebelschlussleuchte an, fährt darf max. 50 Km/h Fahren, Punkt. Gruß bwMein Hinweis sollte nur zeigen, dass man Dinge wie 'automatisch Funktionen (bsp Nebelschlußleuchte bei mehr als 70km/h) an-, ab- oder umstellen' nicht immer so einfach entscheiden kann, wie man das manchmal meint.
Je nach Verkehrssituation, Regularien des Landes in dem man gerade fährt, persönlichen Vorlieben, Umsetzungaufwänden bis hin zur Philosophie zum autonomen Agieren von Fahrzeugen des Herstellers selbst lässt sich in solchen Fragen manchmal einiges argumentieren.Frohes Neues!
Verkehrsteinehmer die mit weit über 50 Km/h (auf der Autobahn z.B.)mit eingesch. Nebelschlussleuchte vor mir herfahren konnte ich weg. der Blendung noch nie ausstehen . Auch hier scheinen einige nicht zu wissen dass dies verboten ist. Solltest Du dazugehören fühl Dich angesprochen, ansonsten take it easy. Auch ein frohes Neues. Bw
Zitat:
@ente_lippens schrieb am 1. Januar 2016 um 14:24:23 Uhr:
Du solltest Deinen Ironiedetektor mal wieder eichen lassen... 🙂Zitat:
@big wackel schrieb am 31. Dezember 2015 um 17:51:34 Uhr:
Diese Ansicht ist nicht richtig! Man muss nur in der Fahrschule aufpassen, dann erübrigt sich jede dahingehende Diskussion. Durch das falsch ankreuzen dieser Frage kann ein Durchfallen perfekt sein. Wer mit Nebelschlussleuchte an, fährt darf max. 50 Km/h Fahren, Punkt. Gruß bwMein Hinweis sollte nur zeigen, dass man Dinge wie 'automatisch Funktionen (bsp Nebelschlußleuchte bei mehr als 70km/h) an-, ab- oder umstellen' nicht immer so einfach entscheiden kann, wie man das manchmal meint.
Je nach Verkehrssituation, Regularien des Landes in dem man gerade fährt, persönlichen Vorlieben, Umsetzungaufwänden bis hin zur Philosophie zum autonomen Agieren von Fahrzeugen des Herstellers selbst lässt sich in solchen Fragen manchmal einiges argumentieren.Frohes Neues!
Es darf keine persönlichen Vorlieben geben, wie du das möchtest. Die roten Lichter hinten blenden extrem. Jeder kann ja selber sehen auf welche Distanz er den Vordermann noch sieht. Sofern die Sichtweite mehr als 50m beträgt gehòren die Dinger ausgeschaltet. Dafür macht es Sinn, selber zu denken und die Lichter allenfalls auch bei Schneetreiben oder starkem Regen einzuschalten, wie das in def Schweiz sinnvollerweise vorgeschrieben ist. Oben wurde gesagt, dies sei in D verboten. Bitte sehr: Wo denn ganz genau? Gibt es BGE? Das würde keinerlei Sinn machen. Da wären mir die Schweizer schon lieber, die mehr danach fragen, was Sinn macht, als was Gesetz ist. Die Gerichtspraxis ist da oft auch überraschend.
§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Zitat:
@SignumFan schrieb am 30. Dezember 2015 um 23:00:08 Uhr:
@big wackelDa gebe ich Dir recht. Einmal ILS gefahren, immer ILS. Meine Aussage oben wg. der sich nicht abschaltenden Nebelschlussleuchte bei über 100 km/h ist zwar ärgerlich, aber deswegen würde nie auf das ILS in Summe verzichten wollen. Wer weiß, warum der Hersteller das so geregelt hat, bei diesen ganzen rechtlichen Vorschriften ist das schwer zu überblicken.
Nur für mein Verständnis. Evtl. stehe ich auch gerade auf dem Schlauch. Es steht doch weiß auf schwarz dort, dass sich das Nebelschlusslicht bei über 100 km/h oder Deaktivierung abschaltet.
Oder wie versteht ihr das?
Zitat:
@EggJack schrieb am 1. Januar 2016 um 18:57:58 Uhr:
Nur für mein Verständnis. Evtl. stehe ich auch gerade auf dem Schlauch. Es steht doch weiß auf schwarz dort, dass sich das Nebelschlusslicht bei über 100 km/h oder Deaktivierung abschaltet.Zitat:
@SignumFan schrieb am 30. Dezember 2015 um 23:00:08 Uhr:
@big wackelDa gebe ich Dir recht. Einmal ILS gefahren, immer ILS. Meine Aussage oben wg. der sich nicht abschaltenden Nebelschlussleuchte bei über 100 km/h ist zwar ärgerlich, aber deswegen würde nie auf das ILS in Summe verzichten wollen. Wer weiß, warum der Hersteller das so geregelt hat, bei diesen ganzen rechtlichen Vorschriften ist das schwer zu überblicken.
Oder wie versteht ihr das?
Ich lese das so, dass sich das nur auf das Nebellicht (also vorne) und nicht auf die Nebelschlussleuchte bezieht. Eine Automatik für diese gibt es also anscheinend nicht.
Zitat:
@ahebe schrieb am 1. Januar 2016 um 18:01:56 Uhr:
§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Also auch bei Regen. Ist ja wohl klar und sinnvoll.
Zitat:
@helalwi schrieb am 1. Januar 2016 um 19:14:07 Uhr:
Also auch bei Regen. Ist ja wohl klar und sinnvoll.Zitat:
@ahebe schrieb am 1. Januar 2016 um 18:01:56 Uhr:
§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Dann les es nochmal.
Aaaaaalso, nochmal gaaaaaaanz laaaaaangsaaaaaam für diejenigen, die es noch immer nicht kapiert haben:
1. Laut StVO ist in Deutschland die Benutzung der Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Sichtbehinderungen durch Nebel (NICHT REGEN, SCHNEEFALL, RAUCH, MÜCKEN, DICKE LUFT oder sonstwas!!!) UND (Betonung auf UND!!!) Sichtweiten von UNTER 50 Meter erlaubt!
2. Bei Sichtbehinderungen durch Nebel (NICHT REGEN, SCHNEEFALL, RAUCH, MÜCKEN, DICKE LUFT oder sonstwas!!!) UND (Betonung auf UND!!!) Sichtweiten von UNTER 50 Meter gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h!!!
Ist das denn wirklich soooooo schwierig zu verstehen??????
Zitat:
@Holli52 schrieb am 1. Januar 2016 um 19:38:37 Uhr:
Aaaaaalso, nochmal gaaaaaaanz laaaaaangsaaaaaam für diejenigen, die es noch immer nicht kapiert haben:1. Laut StVO ist in Deutschland die Benutzung der Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Sichtbehinderungen durch Nebel (NICHT REGEN, SCHNEEFALL, RAUCH, MÜCKEN, DICKE LUFT oder sonstwas!!!) UND (Betonung auf UND!!!) Sichtweiten von UNTER 50 Meter erlaubt!
2. Bei Sichtbehinderungen durch Nebel (NICHT REGEN, SCHNEEFALL, RAUCH, MÜCKEN, DICKE LUFT oder sonstwas!!!) UND (Betonung auf UND!!!) Sichtweiten von UNTER 50 Meter gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h!!!
Ist das denn wirklich soooooo schwierig zu verstehen??????
Für Schweizer schon 🙂 .
Denen ist das völlig wurscht weshalb die Sicht schlecht ist. Eine gewisse Logik kann ich da ebenfalls erkennen.
gelöscht