ihr glaubt nicht was ich heute gehört habe
Ich war heute auf der Essen Motorshow und ich kam da an nem stand vorbei xenon legal mit entragung usw . Ich denk wow mit der alten legst dich jetzt an und fragst mal nach wie das gehen soll. Wie wir alle wissen ist es verboten xenon bei einem alten golf 2 usw nachträglich einzubauen. Denn man darf ja einmal die scheinwerfer bauart bedingt nicht verändern usw. Doch was erzählt die alte mir das würde man legal eingetragen bekommen man muß das nur in seine scheinis einbauen dazu deren set wie swr und automatische leuchtweiten regulierung usw. Dann würde man zum tüv fahren und die nehmen das ab . Ich habe mit der geredet und versucht zu erklären das es verboten ist und ich die scheinwerfer nicht einfach so auf xenon umbauen darf . Da sagt die du mußt zu einem guten tüv gehen und der macht das schon und der lichtkegel müßte richtig ausgerichtet werden dann hat man keinerlei probleme usw . Jetzt frage ich euch ist das nicht der hammer was die da für einen scheiß reden und lügen das sich die balken biegen. Ich hätte mal gerne eure meinung dazu gehört solche leute wie die.die das vertreiben die sollte man doch eigentlich melden oder .
Beste Antwort im Thema
ich kann es echt nicht mehr hören lesen.
"habe ich eingetragen bekommen"*
gefälligkeitseintragungen sind wie
klopapier. für´n ars++!
*mit zickiger und trotziger schulmädchenstimme.
36 Antworten
Moin moin ! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von 2erlei
ich kann es echt nicht mehrhörenlesen.
"habe ich eingetragen bekommen"*
gefälligkeitseintragungen sind wie
klopapier. für´n ars++!*mit zickiger und trotziger schulmädchenstimme.
....und trotz allem dann immer noch sehr schön
-wie so mancher andere hier-auf'n Punkt gebracht! 😉
Gruß, Dynator 🙂
tja wie recht du hast . wir wollen ja garnicht weiter alte diskussionen auf den tisch bringen , aber es ist doch echt ein witz wie die versuchen dich verarschen zu wollen und den nicht wissenden das geld aus der tasche ziehen . ich wusste dank motor talk und einigen usern bescheid . Aber es hat mich schon aufgeregt was die da alle fürn müll geredet hat
Zitat:
Original geschrieben von Herr Weber
Ists nicht so,das wenn man ein komplettes Xenonsystem INKLUSIVE den dazugehörigen Scheinwerfern verbaut,man doch eine legale Zulassung dafür bekommen kann...Stichwort Mercedes G-Klasse!!
Das müßte auch ohne weiteres gehen - nach dem, was mir bislang jeder TÜV/GTÜ/Dekra-Mensch gesagt hat, dürfte ich jeden denkbaren Scheinwerfer in meinen 2er bauen, solange er nur bauartgeprüft ist - die Bauart eines SW darf aber nicht verändert werden.
Findet man also Xenons mit dem Durchmesser der Golf 2-Funzel und passender Einbaulage, Ausrichtung etc., dann sollte man das umbauen dürfen.
Wobei das die Optik des 2ers zerstört, aber das ist Geschmackssache 😉
...ich weiß gar nicht was ihr habt, ich habe auch ganz legal in meinem 2er ein komplettes Xenon Nachrüstset drin.........😕
(..im Kofferraum liegen, für einen Kundenwagen....😁)
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Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Das müßte auch ohne weiteres gehen - nach dem, was mir bislang jeder TÜV/GTÜ/Dekra-Mensch gesagt hat, dürfte ich jeden denkbaren Scheinwerfer in meinen 2er bauen, solange er nur bauartgeprüft ist - die Bauart eines SW darf aber nicht verändert werden.
So ist das und nicht anders - und selbst ein TÜV-Eintrag hilft entgegen einer verbreiteten Ansicht nicht über eine fehlende bzw. durch Umbau ungültig gewordene Bauartgenehmigung hinweg. Für die Erteilung einer Bauartgenehmigung ist der TÜV nämlich ebenso wenig zuständig wie für die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus oder für's Verheiraten zweier Heiratswilliger. Vgl. hierzu z.B. §§ 1 und 5 Fahrzeugteileverordnung in Verbindung mit deren Anlage 2 Teil 1 - da steht geschrieben, wer sowas erteilen darf. Soweit ich das sehe, ist das für Beleuchtungen das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe.
Arvin S.
Bedingt durch die Auslegung der Streuscheiben auf H4-Birnen kommt da eh nur ein komisches Gestreue raus-das Licht ist katastrophal!Und selbst wenn da mal ein TüV-Prüfer warum auch immer alle Hühneraugen zugedrückt hat und es eingetragen hat-jede Eintragung kann bei einer Routinekontrolle in Frage gestellt werden!
1) keine Leuchtweitenregulierung
2) keine Scheinwerferreinigungsanlage
3)Universalkram nicht auf den G2 Scheinwerfer ausgelegt!
4)nicht eintragungsfähig!
Haben dieses Zeug in unserer Firma sogar liegen-ist zwar gegens Geschäft-aber ich rede es jeden aus!
Hat man nur Troubles damit
War schon auf mehreren ungarischen treffen-dort ist es Standart bei jedem Golf2-dort habe ich mich von dem jämmerlichen Licht überzeugt!
Mein alter 86er Golf2 hat mit Originalhellas und Philips Xtremepower 50/55 ein 3x besseres Licht als die 6000k Nachbauxenonfunzeln-direkt nebeneinandergestellt und getestet!
Der Entzug der Kennzeichentafeln und der Verlust der zulassung und damit verbundene Prüfungen und Behördenwege und Strafen sind das nicht wert!
Die einzigen Scheinwerfer, die ich für einen Xenonumbau in Betracht ziehen würde, sind die Scheinwerfer vom Mercedes G, wie Herr Weber schon gesagt hat. Dies wäre auch der einzig legale Umbau in Kombination mit der entsprechenden SRA und aLWR.
Aber warum weiter aufregen. Ich hab mir den H4 Booster aus dem Forum hier geholt, zusammen mit sehr guten Phillips Birnen. Licht ist super, insbesondere Fernlicht. Da ist das Xenonlicht aus dem Audi S6 (ca. BJ2003) eines Kumpels wesentlich schlechter!
Zitat:
Original geschrieben von querys
Die einzigen Scheinwerfer, die ich für einen Xenonumbau in Betracht ziehen würde, sind die Scheinwerfer vom Mercedes G, wie Herr Weber schon gesagt hat. Dies wäre auch der einzig legale Umbau in Kombination mit der entsprechenden SRA und aLWR.
Wieder einer, der nicht lesen kann: Die Xenon-SW vom MB G passen NICHT in den Golf.
Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
Wieder einer, der nicht lesen kann: Die Xenon-SW vom MB G passen NICHT in den Golf.Zitat:
Original geschrieben von querys
Die einzigen Scheinwerfer, die ich für einen Xenonumbau in Betracht ziehen würde, sind die Scheinwerfer vom Mercedes G, wie Herr Weber schon gesagt hat. Dies wäre auch der einzig legale Umbau in Kombination mit der entsprechenden SRA und aLWR.
Wie ich ja schrieb, das ist der einzige SW, den ich in Betracht ziehen würde. Ob der letztenendes passt sei dahingestellt. Von der "äußeren Optik" passt er schonmal. Auch wenn das "dahinter" vermutlich zu groß ausfällt.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Wie ich ja schrieb, das ist der einzige SW, den ich in Betracht ziehen würde. Ob der letztenendes passt sei dahingestellt. Von der "äußeren Optik" passt er schonmal. Auch wenn das "dahinter" vermutlich zu groß ausfällt.Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
Wieder einer, der nicht lesen kann: Die Xenon-SW vom MB G passen NICHT in den Golf.
Da könnte man eher über den Xenon-SW aus dem BMW E32 nachdenken (obwohl ich nicht weiß, wie der nach hinten gebaut ist).
Naja... also ich glaube das es schon machbar ist.. auch legal.. ob die Eintragung von meinem Kumpel nun fürn ar..h ist oder nicht.. er hat bis jetzt Tüv damit bekommen... auch bei einer richtigen Dekra Station.. ich meinte eigentlich auch die Zubehör Teile die er benötigte waren sehr teuer..
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Raser6
wenn ich weiß ob ich das dürfte dann würde ich es rein schreiben aber das ist ja ruf schädigung auch wenn es verboten ist. normal hätte ich mit der nen vertrag eingehen müssen . ich hätte den scheiß gekauft und sie haftet dafür wenn ich ärger mit den freundlichen und co bekommen hätte usw .
Nur das Problem is wenn die dich damit erwischen dann bist du der Lackierte und nicht die Firma die
es dir Verkauft hat!
Denn meistens is das Gesetz so beknackt das du das Zeugs Verkaufen darfst aber nicht Kaufen darfst...
Und somit haftest du selber für den Schrott...
Ja so behindert wies klingt ist es auch !
Ist das selbe wie du mit nem überladenen Auto fahren musst . der Chef sagt er übernimmt die Busse
dann , prompt kommste inne Kontrolle dann bezahlst DU und im schlimmsten Fall hast DU den Lappen
wech und ned der Chef
dat ist halt wie der fernstarter fürn motor...kaufen darfst ihn......verkaufen auch...aber einbauen eben nicht. ist eben nur für "showzwecke" nutzar. zur show darf man ja alles machen, nur nicht im geltungsbereich der STVO
Zitat:
Original geschrieben von querys
Wie ich ja schrieb, das ist der einzige SW, den ich in Betracht ziehen würde. Ob der letztenendes passt sei dahingestellt. Von der "äußeren Optik" passt er schonmal. Auch wenn das "dahinter" vermutlich zu groß ausfällt.Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
Wieder einer, der nicht lesen kann: Die Xenon-SW vom MB G passen NICHT in den Golf.
Das läuft hier ja mal wieder auf das Foto raus, das hier mal jemand gemacht hat. Also nochmal gepostet:
das man diese xenon-hid-kits angeblich eingetragen bekommt steht schon seit eh und je in den einschlägigen tuningmagazinen.....und die auf der messe wollen auch nur ihre nachrüstsets verkaufen....
fakt ist wie schon ziemlich oft auch hier in diesem thread geschrieben, es geht so einfach NICHT....