ID 5 GTX - Fragen zur Ausstattung
Hallo zusammen,
ich als nicht sonderlich auto-affiner Mensch bestelle mir die Tage den ID 5 GTX als Firmenwagen und hätte ein paar Fragen, vielen Dank schon einmal im Voraus!
Da ich natürlich bei der 0,25% Versteuerung bleiben möchte, ist bei 60k ohne Umweltprämie Schluss - das lässt nicht allzu viel Spielraum:
- Wärmepumpe lasse ich weg, ich fahre eh nicht sonderlich viel, wenn dann keine langen Strecken und laut den Informationen auch hier aus dem Forum bringt das Ding eh nicht soooo viel (und ist anfangs laut)
- Design Paket Plus nehme ich mit, das Glasdach spricht mich an, ebenso die abgedunkelten Scheiben
- Asistenzpaket fällt raus, Rückfahrkamera ist ganz nett, brauche ich aber nicht unbedingt
- Infotainment-Paket: größte "Baustelle", aktuell lasse ich es weg, was genau außer Navi (ich habe eh vor mein Smartphone zu nutzen) verliere ich dabei? Ein No-Go? Ich werde nicht ganz schlau, welche Features ich auch ohne dieses Paket habe
- Sportpaket: Wäre aktuell enthalten, Progressivlenkung und Sportfahrwerk klingen gut, mit 350 Euro auch bezahlbar; die Plus-Variante kriege ich nicht unter
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir zu den genannten Punkten (und auch gern darüber hinaus) Empfehlungen aus euren Erfahrungen geben könntet! 🙂
Mit besten Grüßen
Julian
38 Antworten
Macht was ihr wollt, es wird definitiv der Preis bei Bestellung hergezogen, da bekommt man auch das Formular.
Und wenn es das Auto so nicht mehr zu bestellen gibt, so wie bei den Enyaqs z.B dann kann man auch nicht auf das neue Modell gehen, da es so wie bei Bestellung nicht mehr Konfiguriert werden kann.
Zitat:
@Fladder schrieb am 25. Juli 2022 um 13:07:01 Uhr:
Macht was ihr wollt, es wird definitiv der Preis bei Bestellung hergezogen, da bekommt man auch das Formular.
Und wenn es das Auto so nicht mehr zu bestellen gibt, so wie bei den Enyaqs z.B dann kann man auch nicht auf das neue Modell gehen, da es so wie bei Bestellung nicht mehr Konfiguriert werden kann.
Passt. Dann viel Erfolg bei der nächsten Lohnsteuerprüfung.
Wie gesagt auch das Finanzamt nimmt die Unterlage, die man bei Bestellung bekommt.
Wo soll da ein Problem Mit der Lohnsteuerprüfung sein?
Gab bisher nie ein Problem.
Zitat:
@Bassthi schrieb am 25. Juli 2022 um 09:58:54 Uhr:
Da steht’s ja auch schwarz auf weiß…
Das ist aber hinfällig wenn Modeljahr Wechsel ist. Das Finanzamt kann nicht ein MJ 23 heranziehen wenn man ein MJ 22 hat.
Das MJ 22 existiert dann nämlich nicht mehr als Neuwagen, daher kann das Finanzamt nur die Bestellung heranziehen.
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@E2906 ich glaube ich werde morgen mal mit unserem FuPa-Leiter oder dem Finanzamt sprechen. Mein Fahrzeug steht aktuell als MJ 23 drin in der Bestellung…
Dann passt das doch, Änderungen und Preisänderungen kommen ja immer zum MJ Wechsel.
Was für Unterlagen für die Berechnung will man sonnst Einrechen außer die Rechnung/ Bestellung?
Ich lade Euch morgen 2 Dokumente hoch. Und das Modelljahr ist dem Finanzamt ziemlich egal.
Bestellung erfolgte im März 2021.
Selbst die VW Leasing beschreibt es wie ich versucht habe zu erklären.
Wer’s anders macht, bitte. Aber bei einer Lohnsteueraußenprüfung dann nicht wundern wenn es teuer wird. Schuldner ist der Mitarbeiter, nicht das Unternehmen.
Interessant, dann müsste VW dann noch mal mitteilen wenn das Fahrzeug ausgeliefert wird was der aktuelle Brutto Listenpreis ist.
In Prinzip macht sich hier mal wieder der Staat mehr abkassieren.
Was ist wenn das Model bei der Erstzulassung gar nicht mehr gibt?
Zitat:
@E2906 schrieb am 26. Juli 2022 um 14:17:07 Uhr:
Interessant, dann müsste VW dann noch mal mitteilen wenn das Fahrzeug ausgeliefert wird was der aktuelle Brutto Listenpreis ist.In Prinzip macht sich hier mal wieder der Staat mehr abkassieren.
Was ist wenn das Model bei der Erstzulassung gar nicht mehr gibt?
Das Schreiben ist bei der VW Leasing Standard und kommt kurz nach Bestellung und bei Lieferung noch einmal seit ein paar Monaten.
Wenn es das Modell bei der Erstzulassung nicht mehr gibt, dann zählt der letzte gültige BLP weil das ist ja der zum Zeitpunkt der Erstzulassung...
Wie schon mehrfach gesagt war das bisher nie Thema weil es um ein paar Euro ging. Mit der 60 TEUR Grenze sieht das anders aus.
Nebenbei bemerkt: Das Fahrzeug im Beispiel lag (unter Berücksichtigung herausrechenbarer Sonderausstattung) bei Bestellung unter 60 TEUR, bei Lieferung darüber. Der Kollege hat sich sehr gefreut....
Ok also dieser Schein (Foto) ist das was man dann bei Ausgelieferten Fahrzeug dann bekommt und ist dann der aktuelle Listenpreis.
Zitat:
@E2906 schrieb am 26. Juli 2022 um 14:27:29 Uhr:
Ok also dieser Schein (Foto) ist das was man dann bei Ausgelieferten Fahrzeug dann bekommt und ist dann der aktuelle Listenpreis.
Ich bekomme diese Schreiben seit ein paar Monaten immer einmal bei Bestellung und einmal bei Lieferung. Der bei Lieferung ist für mich nachvollziehbar aktuelle... Ob wir die anfordern oder die automatisch kommen weiß ich nicht, ich mache nur Finanzen, Steuern und Controlling...
Finde das nur sehr interessant das hier der aktuelle Listenpreis genommen wird zur Berechnung und bei der Förderung nimmt man den Preis von der Bestellung.
Konfus das ganze aber so ist das ja leider in D.
Der Wert ist ja nicht gestiegen vom Fahrzeug zwischen Bestellung und Auslieferung wenn der Preis in der Zeit nach der Bestellung sich erhöht hat.
Zitat:
@E2906 schrieb am 26. Juli 2022 um 18:52:05 Uhr:
Finde das nur sehr interessant das hier der aktuelle Listenpreis genommen wird zur Berechnung und bei der Förderung nimmt man den Preis von der Bestellung.Konfus das ganze aber so ist das ja leider in D.
Der Wert ist ja nicht gestiegen vom Fahrzeug zwischen Bestellung und Auslieferung wenn der Preis in der Zeit nach der Bestellung sich erhöht hat.
Naja, die BAFA ist nicht das Finanzamt…
Für die Förderung zählt der Nettolistenpreis des Basismodells, da spielt die Ausstattung und der Endpreis keine Rolle. Und dieses Modell muss der Hersteller entsprechend melden und in die jeweilige Liste eintragen lassen. Da ist immer Luft, um teurer zu werden und für die volle Förderung unter 40 TEUR zu bleiben.
Ob das nun wirklich klug geregelt ist steht auf einem anderen Blatt. Ich gebe Dir Recht, wenn Du sagst, dass das konfus ist.
Ich habe noch einen Hinweis zum Glasdach für dich. Mich spricht das auch an ... sehr sogar, weil es das Auto innen unheimlich aufwertet und attraktiv macht.
Hast du damit aber mal eine Probefahrt gemacht ? Ich habe sie im ID.4 gemacht und danach das Dach nicht bestellt, weil es bei Unebenheiten Geräusche machen kann und bei mir gemacht hat. Gestern bin ich einen ID.5 GTX mit Glasdach gefahren und dort war es genauso. Bei Bodenwellen und Schlaglöchern - auch bei kleineren - hat man das Dach gehört. Laut Autohaus ist das Problem bekannt, aber VW hat noch keine Lösung dafür.