ID 5 GTX - Fragen zur Ausstattung
Hallo zusammen,
ich als nicht sonderlich auto-affiner Mensch bestelle mir die Tage den ID 5 GTX als Firmenwagen und hätte ein paar Fragen, vielen Dank schon einmal im Voraus!
Da ich natürlich bei der 0,25% Versteuerung bleiben möchte, ist bei 60k ohne Umweltprämie Schluss - das lässt nicht allzu viel Spielraum:
- Wärmepumpe lasse ich weg, ich fahre eh nicht sonderlich viel, wenn dann keine langen Strecken und laut den Informationen auch hier aus dem Forum bringt das Ding eh nicht soooo viel (und ist anfangs laut)
- Design Paket Plus nehme ich mit, das Glasdach spricht mich an, ebenso die abgedunkelten Scheiben
- Asistenzpaket fällt raus, Rückfahrkamera ist ganz nett, brauche ich aber nicht unbedingt
- Infotainment-Paket: größte "Baustelle", aktuell lasse ich es weg, was genau außer Navi (ich habe eh vor mein Smartphone zu nutzen) verliere ich dabei? Ein No-Go? Ich werde nicht ganz schlau, welche Features ich auch ohne dieses Paket habe
- Sportpaket: Wäre aktuell enthalten, Progressivlenkung und Sportfahrwerk klingen gut, mit 350 Euro auch bezahlbar; die Plus-Variante kriege ich nicht unter
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir zu den genannten Punkten (und auch gern darüber hinaus) Empfehlungen aus euren Erfahrungen geben könntet! 🙂
Mit besten Grüßen
Julian
38 Antworten
Ich würde an Deiner Stelle den Pro nehmen, dann hast Du Preislich mehr Spielraum für die Extras.
Der GTX fährt meist eh nur mit Heckantrieb und die volle Leistung liegt nur bei einem gewissen Akkustand an.
Auf die Rückfahrkamera würde ich nicht verzichten da der Wagen nach hinten doch sehr unübersichtlich ist.
Rückfahrkamera ein muss!
Einparken, rückwärts aus Einfahrt etc.
Alles was extern Optik ist wird nur für andere bezahlt. Wenn ich im Wagen sitze seh ich es nicht mehr.
Alles was mir im Wagen das Leben erleichtert sollte in Rahmen des Budget in Erwägung gezogen werden. Das gilt auch für Navi oder Tempomat. Vergiss nicht Anzeige des Smartphone auf dem Zentralbildschirm wegen Ladepunktanzeige. Mit Handy ist das ne Seuche zu lesen. Und Netz für Ladesicherung (Sorgfaltspflicht?) wenn nicht vom Arbeitgeber gestellt. Prüf genau was Du zum Thema freisprechen und Laden erhälst wenn Du die Entertainment Optionen durchgehst.
Ich habe mich von den 60k und der attraktiven 0,25 % Versteuerung verabschiedet. Im Mai lag ich noch glücklichst darunter, mittlerweile weit darüber. Was bringt mir die günstige Versteuerung wenn ich zu viel Abstriche bei der Ausstattung machen muss und mich im Auto nicht wohl fühle…naja nun sind’s 0,5 % und damit kann ich auch gut leben.
Aber das empfindet jeder anders.
Es gilt der Listenpreis bei Vertragsverschluss bei Bestellung für die 60k.
Das war bsiher immer so,dass das so gerangezogen wurde.
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Laut dem Händler gilt für das Finanzamt der Tag der Zulassung. Ich ging eigentlich auch davon aus das es so ist wie du es beschrieben hast.
Zitat:
@Fladder schrieb am 24. Juli 2022 um 14:18:10 Uhr:
@BassthiEs gilt der Listenpreis bei Vertragsverschluss bei Bestellung für die 60k.
Das war bsiher immer so,dass das so gerangezogen wurde.
Nein, ganz klar „Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung“.
Ja da musste ich mich auch eines besseren belehren lassen.
Zitat:
@Fladder schrieb am 24. Juli 2022 um 14:18:10 Uhr:
@BassthiEs gilt der Listenpreis bei Vertragsverschluss bei Bestellung für die 60k.
Das war bsiher immer so,dass das so gerangezogen wurde.
Wo hast Du das her? In den Verordungen wird nur vom Tag der Zulassung geschrieben.
Warum sonst würde jeder darum kämpfen seinen Wagen vor 31.12. Zu erhalten?
Die 0,25 % gilt für Dienstwagen bzw. deren Versteuerung…das was du meinst hat glaube mir der Innovationsprämie zu tun.
Hmmm - lex-golf bringt es eigentlich ganz gut auf den Punkt...
Davon abgesehen: Glasdach ist schön - aber v.a. für die zweite Reihe ;-)
Zu den meisten Wünschen des TE kann man - wie so oft - geteilter Meinung sein, was Sinn, Nutzen sowie Preis-Leistungsverhältnis angeht.
Aber wenn das Teil preislich schon so eng sitzt und ein günstigerer "Pro" nicht in Frage kommt, scheint es in meinen Augen mehr Sinn zu machen, den, verglichen mit dem ID5 GTX, deutlich günstigeren ID4 GTX zu wählen und etwas wunschgemäßer auszustaffieren. Das langweiligere Heck sieht man ja beim Fahren nicht ;-)
Zitat:
@Raider13 schrieb am 24. Juli 2022 um 14:51:53 Uhr:
Zitat:
@Fladder schrieb am 24. Juli 2022 um 14:18:10 Uhr:
@BassthiEs gilt der Listenpreis bei Vertragsverschluss bei Bestellung für die 60k.
Das war bsiher immer so,dass das so gerangezogen wurde.
Nein, ganz klar „Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung“.
Ich versteuere den Wert zum Zeitpunkt der Zulassung über die Flottengesellschaft.
Und das ist jetzt schon das 6. Fahrzeug so.
Zitat:
@Raider13 schrieb am 24. Juli 2022 um 14:51:53 Uhr:
Zitat:
@Fladder schrieb am 24. Juli 2022 um 14:18:10 Uhr:
@BassthiEs gilt der Listenpreis bei Vertragsverschluss bei Bestellung für die 60k.
Das war bsiher immer so,dass das so gerangezogen wurde.
Nein, ganz klar „Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung“.
Ja das steht da zwar drin. Wird aber nicht so angewendet.
Es wird beim Finanzamt immer das Dokument von der Bestellung benutzt, auch wenn das schriftlich anders festgelegt ist.
Was wenn dein Auto zum neuen Modeljahr so gar nicht mehr mit einzelnen SAs ausgestattet werden kann und es nur noch Pakete gibt. Dann Wird auch nicht der aktuelle Preis genommen.
Zitat:
@Fladder schrieb am 25. Juli 2022 um 09:26:29 Uhr:
Zitat:
@Raider13 schrieb am 24. Juli 2022 um 14:51:53 Uhr:
Nein, ganz klar „Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung“.
Ja das steht da zwar drin. Wird aber nicht so angewendet.
Es wird beim Finanzamt immer das Dokument von der Bestellung benutzt, auch wenn das schriftlich anders festgelegt ist.
Was wenn dein Auto zum neuen Modeljahr so gar nicht mehr mit einzelnen SAs ausgestattet werden kann und es nur noch Pakete gibt. Dann Wird auch nicht der aktuelle Preis genommen.
OK, ich habe das ganze in einem anderen Thread schon einmal ausführlich beschrieben.
Wenn das "da drin steht" dann ist das immer noch das Einkommensteuergesetz und das zählt halt nun mal. Egal was man wie wo schon immer macht. Man kann auch Dinge 20 Jahre falsch machen....
Bis jetzt war das nie ein großes Thema, da sich die Bemessungsgrundlage nicht wirklich großartig bei Preisanpassungen geändert hat. Mit <> 60 TEUR Bruttolistenpreis verdoppelt sie sich aber, und das ist dann für den Fiskus schon spannend...
Was wäre wenn es das Auto nicht mehr gibt/Gebaut wird/Facelift ist ganz klar geregelt. Inländischer Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ganz einfach. Wenn es nicht mehr das gleiche Auto gibt ist es somit in Ableitung dieser Regelung der letzte den es gab. Und nicht der zum Zeitpunkt der Bestellung. Und glaub mir, die Hersteller liefern Dir einen und der ist dann zu verwenden.
Da steht’s ja auch schwarz auf weiß…