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Ich wurde geblitzt

KTM
Themenstarteram 8. September 2017 um 15:02

Hallo Leute,

Ich wurde Anfang April mit meiner KTM RC 125 innerorts mit angeblich 74 km/h (ohne Toleranz) geblitzt. Da auf meinem Tacho lediglich 72 standen und der messende Polizist ständig die Laserpistole willkürlich um positionierte (hat der Freund mit dem ich unterwegs war auch gesehen) legten mein Anwalt und ich Einspruch ein. Mein Anwalt und ich haben Akteneinsicht und die TÜV Bescheinigung der Laserpistole gefordert.

Daraufhin bekamen wir 2 Monate und 2 Woche keine Antwort. Nun kam heute der ursprüngliche Bußgeldbescheid vom 20.4 nochmal an. Selbst das Verfassungsdatum wurde nicht geändert. Dieser Brief ging allerdings nur an meine Mutter (bin 16 Jahre alt). Da drängt sich mir natürlich die Frage auf ob die 3 Monatige "Verjährungsfrist" nun neu gestartet wurde oder ob sie einfach weiter abläuft da der Brief nicht an mich ging(der erste Brief ging an uns beide).

Da ich aktuell meinen Auto Führerschein mache (BF17) kam mir die Idee, dass ein Sachbearbeiter während der Bearbeitung meines Antrages auf dieses Vergehen gestoßen sein könnte und es einfach nochmal losgeschickt hat da er nicht wusste ob es da nun weiter geht oder nicht.

Mein Anwalt und ich sind schon davon ausgegangen das nichts mehr kommt da sie uns keine TÜV Bescheinigung vorgelegt haben und wir denken dass das Gerät keine hat/hatte.

Hatte jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Da es nicht nur um 110€ sonder auch um ein Aufbauseminar geht mache ich mir nun wieder reichlich sorgen und wäre für jede Antwort mehr als dankbar.

Liebe Grüße aus Uetze!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 8. September 2017 um 18:20:20 Uhr:

Wer aber in geschlossener Ortschaft mit über 70 unterwegs ist, sollte möglichst hart und teuer bestraft werden.

Es gibt "Ortschaften", denen merkt man ihre Existenz nicht an! Man fährt durch Felder, Wiesen und Wälder, irgendwo dazwischen stand mal ein Ortsschild - landschaftlich ist das Bild jedoch gleich geblieben. Es gibt Autobahnen ohne Tempolimit, auf denen, aus erstmal unersichtlichen Gründen, plötzlich 120 gilt. Für 1.000 Meter. Baulich hat sich offensichtlich nichts geändert. Dann wieder unbegrenzt. (Die A9 in Thüringen ist dafür ein gutes Beispiel ...). Will sagen: Man kann gegen das Gesetz verstoßen, ohne zu wissen, warum. Wenn weit und breit keine Bauten rechts und links der Straße zu erkennen sind, könnte man schon verleitet sein, wahnwitzige 70 km/h zu fahren. Obwohl das Katasteramt hier noch eine geschlossene Ortschaft sieht - das Auge eher nicht.

Ich will nicht verharmlosen, wer mit überhöhter Geschwindigkeit durch bebautes Gebiet mit der Möglichkeit von Fußgängerkontakt heizt, soll bestraft werden! Wer auf gefährlichen Autobahnabschnitten rast, muss büßen! Wer allerdings ausschließlich nach Aktenlage und ohne tatsächliche Gefährdung versehentlich einen lässlichen Verstoß begeht, dem sollte Gnade walten. O.g. Situationen bieten sich natürlich hervorragend als Cashcow für Kommunen an.

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Der TE hat bestimmt Angst mit einem Punkt den BF17 nicht machen zu dürfen.

Nehme ich mal an.

Keine Ahnung welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um den BF17 machen zu dürften.

Das sehe ich durchaus auch.

Nur ist das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen, da braucht er sicher keine Belehrungen, sondern Hilfe. Eingangs hat jemand geschrieben, dass es eigentlich sinnfrei ist, hier zu beratschlagen, wenn bereits ein Anwalt eingeschaltet ist.

Das ist vollkommen richtig. Nur scheint dieser Anwalt, so er denn existiert, kein Fachmann in Verkehrssachen zu sein. Zudem ist jedes öffentliche Geposte bei laufendem Verfahren unklug.

Bei MT nach juristischem Rat zu suchen ist vollkommener Quatsch. Da avanciert der Pförtner plötzlich zum Verkehrsrichter und außer Hohn, Spott und sinnfreiem Moralgewäsch kommt nichts dabei raus.

Ich lasse mich von dieser Kanzlei vertreten. Die haben für jedes Gebiet Spezialisten und ich habe in den letzten Jahren gelernt, wie wichtig das ist.

In einer Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn hat Michael Steibli gezeigt, was er kann. Und das war richtig gut.

In der Owi - Sache mit der F 650 GS hat mich Andreas Eggstein vertreten. Als ich in die Kanzlei kam, hatte der bereits eine 5 cm dicke Akte. Auszug aus dem VZR, alle Unterlagen von der BGeldSt, Gutachten über das Messgerät und die Qualifikation des Angestellten, der die Messung gemacht hat usw. Ein Profi eben.

Der war mega enttäuscht, als ich ihm sagte, das ich weder ein anthropologisches Gutachten machen lasse, noch vor dem Amtsgericht Balingen erscheinen werde und ihn daher beauftragte, den Einspruch zurück zu ziehen.

Das ist aber meine Entscheidung, diese Leute werden dafür (fürstlich) bezahlt, das zu tun, was ich möchte.

Wie gesagt, hätte ich meine große BMW gefahren, hätte das anders ausgesehen.

Da wäre es bei geschätzten 180 km/h, wenn man da mal schnell aufmacht, um ein Fahrverbot gegangen.

Wegen ein paar Euro opfere ich keine längere Zeit und habe auch null Bock, mich von irgendjemandem in schwarzer Robe belehren zu lassen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 10. September 2017 um 12:01:20 Uhr:

Wohl dem, der nie einen Fehler macht und selbstgerecht über das Fehlverhalten Anderer zu urteilen vermag.

Ich fahre auch mal zu schnell und werde geblitzt. Auf schnurgerader Strecke zwei Laster weggeschnupft. Das sind eben nur 100 erlaubt und natürlich gebe ich Vollgas, wenn ich da möglichst schnell vorbei will. Da wurde ich in dem Moment gemessen, als ich an dem zweiten vorbei war. 127 km/h, nach Toleranzabzug 23 zu schnell. 70 Euro, einen Punkt. Zu meinem Glück war ich mit der F 650 GS Dakar unterwegs. Wenn ich mit der K 1300 GT mal 300 Meter Vollgas gebe, sind das wesentlich mehr.

Ich habe eine Premium - Rechtsschutzversicherung und daher nach Rücksprache mit denen einen Fachanwalt beauftragt, die Messung und die Beweislage (Fotos) zu überprüfen.

Die Messung war korrekt, das Gerät geeicht und geprüft, die Beweislage trotz Sturmhaube (Augen-/Nasenpartie) gut für die BGeldSt. Als Nächstes wäre ein Anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten notwendig gewesen und ich hätte natürlich persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Wegen 70 Euro. Ich bin doch nicht bescheuert. Das wäre für mich Stress pur und auch finanzieller Aufwand, von der verschwendeten Zeit ganz zu schweigen.

Also habe ich den Einspruch zurück genommen und 98 Euro ( 70 BGeld und 28 Gebühren) überwiesen.

Die 28 habe ich von der RSV erstattet bekommen. Der Anwalt hat 539 Euro für seine Bemühungen kassiert.

@theFantix:

Die erhobenen Zeigefinger selbst ernannter Moralisten, die in ihrer Jugend offensichtlich nie etwas falsch gemacht haben, empfehle ich zu ignorieren. Den Anwalt, der Dich in dem Glauben lässt, eine Geschwindigkeitsüberschreitung wäre eine Straftat und sich mit den Verjährungsfristen und -Formalitäten offenkundig nicht auskennt, würde ich wechseln.

Die Rechtsschutzversicherung, die vermutlich auf Mama läuft und Familienrechtsschutz beinhaltet und bei der SB "cirka" - Beträge ausweist, ist auch dubios. Vermutlich ist das Mopped auch auf Mama zugelassen, darum bekommt der Halter die Post.

Wenn die Fahrereigenschaft fest steht und die Messung dem Anwalt keinen Ansatz bietet (da braucht man einen Fachanwalt und keinen Wald- und Wiesenjuristen) wirst Du aus der Nummer nicht rauskommen.

Über die Verjährung jedenfalls nicht. Das war ja die Frage.

Danke, Sammler!

Es ist unglaublich, wieviel Freizeit hier auf den Kopf gehauen wird, um sich wichtig zu machen... :rolleyes:

Deine Avatar Unterschrift sagt ja jetzt eigentlich alles!

Kann dir doch egal sein wie viel Freizeit einer hier aus deiner Sicht hier verplempert.

Was bewusst falsch zu machen und wenn man erwischt wird, einen Anwalt auf die Suche nach juristischen Spitzfindigkeiten zu schicken, um doch noch mal so davon zu kommen, erinnert mich immer ein wenig an diese urbane Legende mit dem Kaffee, den man sich selbst über die Beine kippt und dann den Kaffeekoch auf ein paar Millionen verklagt.

Jeder denkt nur an sich, seinen Spass und will keine Konsequenzen tragen. Am ende des Tages moniert man diese total egoistische und kapitalbezogene Gesellschaft und faselt davon, das früher alles besser war. Und natürlich sind immer die anderen Schuld, die Regierung, die Amis oder sonstwer :D

am 10. September 2017 um 12:00

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 9. September 2017 um 20:28:21 Uhr:

Zitat:

@TheFantix schrieb am 9. September 2017 um 17:11:12 Uhr:

Man könnte es natürlich einfach über sich ergehen lassen doch ich habe gelernt es wenigstens zu versuchen. Wenn man schon mal ne Rechtsschutzversicherung hat hat man ja nicht so viel zu verlieren ;)

Doch, zum Beispiel den Führerschein, wenn Du weiterhin glaubst, die RSV oder der Anwalt werden Dich schon für den Mist raushauen, den Du offensichtlich versätzlich begehst.

Ans Limit gehen ist zugegebenerweise ein Nervenkitzel, aber wenn man es nur etwas überschreitet, dann können die Konsequenzen teuer oder drastisch werden.

Du solltest für die Zukunft lernen, etwas mehr Abstand zum Limit zu halten. Leben am Limit und dann doch nur Vollkasko-Mentalität passen nicht zusammen.

Zum Thema Moralkeule:

Meine Moralkeule habe ich deswegen geschwungen, da der TE vorgibt etwas gelernt zu haben. Ich fürchte nur, er hat da ein paar falsche Schlüsse gezogen. Wenn er so später durch's Leben zieht, dann wird er viel Zeit vor Gericht verbringen.

Mist haben wir alle gebaut und ich baue heute noch Mist. Nur kalkuliere ich nicht mit ein, dass mir Muttis RSV den Arsch rettet.

P.S.:

Ich werde ca. ein- bis zweimal pro Jahr geblitzt. Dann aber, weil ich knapp über dem Tempolimit gewesen bin und nicht knapp über der Schwelle, wo es richtig weh tut. Würde ich diese Schwelle ausreizen, dann wäre ich längst Fussgänger.

Lasst doch mal die Belehrungen, upps, dies war ja auch eine;)

Leck mich fat was aus so einem Beitrag hier so wird.

Ich denke das ist jetzt langsam ein Fall für den Mod. Bevor sich noch einige hier wegen sonem Mist sich gegenseitig an die Gurgel gehen.:)

Dem TE sei gesagt, er solle sich an seinen Anwalt wenden und wenn der nix taugt soll ihn halt wechseln. Ist doch auch nicht schlimm.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 10. September 2017 um 14:00:50 Uhr:

 

Zum Thema Moralkeule:

Meine Moralkeule habe ich deswegen geschwungen, da der TE vorgibt etwas gelernt zu haben. Ich fürchte nur, er hat da ein paar falsche Schlüsse gezogen.

Du warst auch nicht angesprochen, denn der Hinweis ist richtig gewesen.

So ein post macht Sinn.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. September 2017 um 14:21:14 Uhr:

 

Dem TE sei gesagt, er solle sich an seinen Anwalt wenden und wenn der nix taugt soll ihn halt wechseln.

Meine Rede.

Vor drei Stunden.

Dem Sohn meiner Freundin hab ich es auch gesagt: irgendwann erwischen sie dich und ich hoffe es wird nicht zu teuer.

Aber wir 'Alten' haben eh keine Ahnung

Er war zum Glück ausserhalb der Probezeit

70€ + 1Punkt (ausserhalb geschlossener Ortschaft zu schnell)

Jetzt muss ich immer mal wieder sagen er soll auf der Landstrasse nicht nur 70 fahren, obwohl 100 erlaubt ist.

Learning by Aua

Wenn man dagegen klagt kann es zu

Learning by Mächtigaua werden

Deswegen sehr genau abwägen was man tut.

Ist doch Kinderkram. Hab gerade zwei Vorgänge auf dem Tisch, beide außerhalb geschl. Ortschaften: Statt erlaubter 100 nach Abzug der Toleranz 162, bei erlaubten 70 nach Abzug der Toleranz 139.

Im zweiten Fall ergeben das 880,- € und zwei Monate Fahrverbot. Das schmerzt richtig.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. September 2017 um 15:12:09 Uhr:

Im zweiten Fall ergeben das 880,- € und zwei Monate Fahrverbot. Das schmerzt richtig.

Aber auch nur, wenn der Täter eine Fahrlerlaubnis hat!

Daran haperts oft bei so krassen Verstößen! :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. September 2017 um 15:12:09 Uhr:

Ist doch Kinderkram. Hab gerade zwei Vorgänge auf dem Tisch, beide außerhalb geschl. Ortschaften: Statt erlaubter 100 nach Abzug der Toleranz 162, bei erlaubten 70 nach Abzug der Toleranz 139.

Im zweiten Fall ergeben das 880,- € und zwei Monate Fahrverbot. Das schmerzt richtig.

In der Schweiz gäbs dafür mindestens 1 Jahr Gefängnis und mindestens 2 Jahre Führerscheinentzug.

Die Existenz wäre in der Regel ruiniert.

Dagegen sind die paar Euro doch eher Peanuts.

Hat (noch) den Führerschein. Beim zweiten Fall haben die nicht den richtigen Fahrer und können den voraussichtlich auch nicht ermitteln.

Ich glaube dem TE geht es weniger um die Kohle als um den FS auf Probe den er verlieren könnte bzw. nicht erweitern kann.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. September 2017 um 10:07:28 Uhr:

Ich glaube dem TE geht es weniger um die Kohle als um den FS auf Probe den er verlieren könnte bzw. nicht erweitern kann.

Genau dafür ist der Führerschein auf Probe da. Ungeeignete Leute aussortieren.

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